Indexmietvertrag: Inflation bestimmt die Miethöhe

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Beim Indexmietvertrag orientiert sich die künftige Miete am amtlichen Verbraucherpreisindex für private Haushalte. Sie steigt mit der Inflation. Bei der aktuell hohen Inflationsrate kann ein Indexmietvertrag für Mieter teuer werden.

Vermieter können die Miete nur erhöhen, wenn diese unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Eine Absicherunggegen unvorhergesehene Steigerungen ist der Indexmietvertrag.

Die Nettokaltmiete orientiert sich nicht am örtlichen Mietspiegel, sondern am Preisindex für Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland. Dieser wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt ermittelt.

Was wird in einem Indexmietvertrag geregelt?

In einem Indexmietvertrag ist vereinbart, dass wenn die Lebenshaltungskosten steigen, auch eine Mietanpassung in Höhe dieser Steigerung vorgenommen werden kann. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss allerdings mindestens 1 Jahr liegen.

Die Bedeutung eines Indexmietvertrages ergibt sich dadurch, dass regelmäßige Mietanpassungen nach mindestens einem Jahr vorgenommen werden, ohne dass die Zustimmung durch den Mieter erfolgen muss. Die Referenzgröße bildet der Verbraucherpreisindex. Verpflichtende Inhalte eines Indexmietvertrages sind:

  • Indexbasis: Welcher Index wird verwendet?
  • Berechnungszeitraum
  • Berechnungsformel
  • Stichtagsregelung
  • Mindest- und Höchstmiete
  • Bekanntgabe des neuen Indexmietvertrages
  • Vertragsdauer

Beide Vertragsparteien sollten vor der Vertragsunterzeichnung ggf. rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte des Indexmietvertrages genau verstanden wurden.

Achtung

Vertrag ist Vertrag

Wenn im Vertrag eine Indexierung vereinbart wurde, so gilt diese für beide Vertragsparteien. Eine nachträgliche Änderung der Vertragsbedingungen ist einseitig nicht möglich. Nur wenn beide Vertragsparteien zustimmen, kann die Indexierung gegenstandslos werden.

„Der Vermieter muss nicht jährlich sein Indexmieterhöhungsrecht wahrnehmen“, sagt Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht bei Haus und Grund: „Es gibt auch die Möglichkeit, im Mietvertrag in der Indexklausel zu regeln, dass die Miete erst erhöht wird, wenn der Index um einen bestimmten Prozentsatz gestiegen ist.“

Das bedeutet für den Indexmietvertrag konkret: Steigt der Indexwert von 100 auf beispielsweise mindestens 105, kann der Vermieter den Mietzins erhöhen. Grundsätzlich gilt eine Indexmietvereinbarung für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Info

Für die Berechnung der Mieterhöhung gilt folgende Formel:

Prozentuale Indexsteigerung = [Neuer Indexstand] geteilt durch [alter Indexstand] mal 100 minus 100

Beispiel für den Indexmietvertrag:

Das Basisjahr für den Preisindex = 100 ist derzeit das Jahr 2015.
Der Preisindex belief sich zum Beispiel im Juni 2021 (alt) auf 109,1 Punkte und im Juni 2022 (neu) auf 117,4 Punkte.
Prozentuale Indexsteigerung = 117,4 / 109,1 x 100 - 100
Prozentuale Indexsteigerung = 7,61 Prozent

Die alte Kaltmiete lag bei 500 Euro. Der Preisindex steigt um 7,61 Prozent.
Der Vermieter kann die Miete um 38,05 Euro auf 538,05 Euro erhöhen.

Indexmietvertrag: Vor- und Nachteile für Vermieter

Achtung

Erhöhung des Indexmietvertrages: Einschränkungen werden diskutiert

Angesichts der massiv gestiegenen Inflation will der Hamburger Senat eine Initiative im Bundesrat starten und die maximale Indexmieterhöhung auch bei hoher Inflation auf jährlich 3,5 Prozent deckeln. Die derzeitige Regelung sei nachteilig für Mieter.

Der grundsätzliche Vorteil der Indexmiete für den Vermieter ist, dass er die im Rahmen der Indexvereinbarung festgelegten Mietsteigerungen durchsetzen kann, wenn die Miete das ortsübliche Niveau bereits erreicht hat oder sogar darüber liegt.

Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund sagt: „Die Indexmiete kann dauerhaft höher liegen, wenn der Verbraucherpreisindex schneller steigt als die ortsübliche Vergleichsmiete.“

Bei einer Neuvermietung darf die Ausgangsmiete in Gebieten mit Mietpreisbremse maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Die Indexmiete soll Mietern und Vermietern Planungssicherheit geben. Während einer moderaten Inflation sind drastische Mieterhöhungen nicht zulässig. Vermieter können ohne weitere Begründungen die vereinbarten Mieterhöhungsschritte umsetzen und von Mietsteigerungen in Höhe der Preisindexänderungen profitieren. Bei der aktuell immer noch erhöhten Inflation ist die Indexmiete nachteilig für den Mieter.

Achtung

Kein Mietwucher trotz Indexmiete

Eine Miethöhe ist dann unzulässig, wenn sie die Kriterien der Mietpreisüberhöhung oder gar des Mietwuchers erfüllt. Mietwucher liegt vor, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegt. Dann muss der Mieter die Erhöhung laut Indexmietvertrag nicht hinnehmen.

Je nach Mietmarktentwicklung können sich die genannten Vorteile für den Vermieter aber auch in Nachteile umkehren:

Steigt die ortsübliche Miete stärker als die Inflation, sind trotzdem nur Mieterhöhungen gemäß der Indexänderung möglich. Gerade in Städten, in denen die Mieten durch die Decke gehen, kann die Miete nach einiger Zeit dann unterhalb des ortsüblichen Niveaus liegen.

Die Lebenshaltungskosten könnten theoretisch übrigens auch sinken, statt zu steigen. In diesem Fall hätte der Mieter einen Anspruch auf Herabsetzung der Miete. Dass die Lebenshaltungskosten nachhaltig sinken, gilt allerdings als unwahrscheinlich.

Außerdem nachteilig für den Vermieter: Kostspielige energetische Sanierungen oder Wohnwertverbesserungen, die normalerweise zu einer Mieterhöhung berechtigen würden, sind ausgeschlossen. Das bedeutet, dass eine Mieterhöhung nach Modernisierung in der Regel nicht möglich ist. Ausnahme: Der Vermieter muss eine solche Sanierung wegen einer gesetzlichen Verpflichtung durchführen, also aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat.

Link-Tipp

Die Staffelmiete ist eine Alternative zur Indexmiete. Bei dieser werden künftige Mieterhöhungsschritte schon im Mietvertrag vereinbart.

Kann der Vermieter die Mietpreisbremse mit Hilfe der Indexmiete umgehen?

Indexmiete, Mieterhöhung, Foto: Syda Productions /stock.adobe.com
Beim Indexmietvertrag kann der Vermieter die Miete jedes Jahr in Höhe der Inflationsrate erhöhen. Foto: Syda Productions /stock.adobe.com

Die konkreten gesetzlichen Regelungen der Mietpreisbremse machen Indexmietverträge für Vermieter interessant. Vor allem dann, wenn Vermieter schon vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse eine Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau verlangt hatten. Dann genießt diese Miete laut Gesetz Bestandsschutz und kann bei einer Neuvermietung wieder verlangt werden. Schließen Mieter und Vermieter nun einen Indexmietvertrag ab, kann die Miete auch in Zukunft weit über das hinaussteigen, was im Rahmen der Mietpreisbremse erlaubt ist.

Ein Beispiel: Angenommen, in einer Stadt mit Mietpreisbremse beläuft sich die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Indexmietvertrags auf 10 Euro pro Quadratmeter, so kann der Vermieter als Ausgangsmiete maximal 11 Euro pro Quadratmeter verlangen (laut Mietpreisbremse zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete).

Nun sind im Zeitverlauf mehrere Konstellationen denkbar:

1. Die Mieten steigen stärker als der Lebenshaltungskostenindex

Angenommen, innerhalb von 5 Jahren steigt die ortsübliche Vergleichsmiete von 10 auf 13 Euro pro Quadratmeter, die Lebenshaltungskosten aber nur um 10 Prozent, so hätte der Vermieter das Nachsehen: Er könnte nach diesen 5 Jahren eine indexierte Miete in Höhe von 12,10 Euro verlangen (11 Euro plus 10 Prozent) und läge damit unter dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete.

2. Die Mietsteigerungen und die Steigerungen der Lebenshaltungskosten liegen gleichauf

Angenommen, innerhalb von 5 Jahren steigt die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 Prozent von 10 auf 11 Euro pro Quadratmeter und die Lebenshaltungskosten ebenfalls um 10 Prozent, so könnte der Vermieter nach diesen 5 Jahren eine indexierte Miete in Höhe von 12,10 Euro verlangen (11 Euro plus 10 Prozent) und läge damit gleichauf mit einer Neuvermietung nach 5 Jahren. Auch dann könnte er 11 Euro plus 10 Prozent, also 12,10 Euro pro Quadratmeter verlangen.

3. Die Mieten steigen schwächer als der Lebenshaltungskostenindex

Angenommen, innerhalb von 5 Jahren steigt die ortsübliche Vergleichsmiete nur um 50 Cent von 10 auf 10,50 Euro pro Quadratmeter, die Lebenshaltungskosten aber um 10 Prozent, so hätte der Vermieter einen Vorteil: Er könnte nach diesen 5 Jahren eine indexierte Miete in Höhe von 12,10 Euro verlangen (11 Euro plus 10 Prozent) und läge damit höher als die zulässige Miete gemäß Mietpreisbremse betrüge. Denn bei einer Vermietung nach 5 Jahren könnte er in diesem Fall nur 11,55 Euro verlangen. Da die Mietpreisbremse aber vorsieht, dass der Vermieter bei einer Neuvermietung weiterhin eine überhöhte Miete verlangen kann, wenn der Vormieter diese bereits zahlte, dürfte er in diesem Fall sogar 12,10 Euro verlangen – ein weiterer Vorteil für den Vermieter (§ 556e Abs. 1 BGB).

Ein Gericht urteilte 2022, dass die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses für die Mietpreisbremse entscheidend ist. Die Indexmiete darf daher im Lauf der Jahre die Vergleichsmieten durchaus übersteigen (AG Berlin-Mitte 123 C 77/22, Urteil vom 2. November 2022).

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Ist die Indexmiete vorteilhaft für Vermieter?

Vermieter, die sich für den Indexmietvertrag entscheiden, sind oft im Vorteil: Steigt das ortsübliche Mietniveau langsamer oder gleich schnell wie der Preisindex, lässt sich dauerhaft ein Mietniveau oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete durchsetzen. Nur wenn die Mieten stärker steigen als die Verbraucherpreise, kann ein solcher Vertrag für den Vermieter nachteilig sein – denn ordentliche Mieterhöhungen, die sich nicht auf den Index berufen, sind weitestgehend ausgeschlossen.

Häufig gestellte Fragen zum Indexmietvertrag

Vor- und Nachteile einer Indexmiete: Ist ein Indexmietvertrag gut für Mieter?

VorteileNachteile
InflationsausgleichAbhängig von Wirtschaftsfaktoren
Schutz vor WertverlustSteigende Kosten bei Inflation
PlanungssicherheitIgnoriert regionale Unterschiede
 Kein Verhandlungsspielraum

 

Mieterhöhung bei Indexmieten berechnen: Was kommt auf Mieter zu?

Der Vermieter muss die beabsichtigte Mieterhöhung ankündigen. Der Indexmieterhöhung kann der Mieter widersprechen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gilt als wirksam, wenn sie klar und deutlich formuliert wurde und keine unangemessene Benachteiligung des Mieters vorliegt.

Indexmiete: Muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen?

Bei einer vereinbarten Indexmiete erfolgt bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindexautomatisch eine Anpassung. Diese teilt der Vermieter schriftlich mit und der Mieter zahlt ab dem festgesetzten Zeitpunkt.

Kann ich als Mieter die Indexmiete verlangen, wenn sie im Mietvertrag nicht vereinbart ist?

Nein. Laut BGB muss die Indexmiete ausdrücklich vereinbart werden. Ein Mieter hat kein Recht, auf diese Form der Mietpreisanpassung. Mieter und Vermieter müssen zustimmen.

Verbraucherpreisindex und Mieterhöhung: Wie hoch darf die Indexmiete sein?

Die Indexmiete ist immer eine Mieterhöhung. Diese ist an den Verbraucherpreisindex gebunden. Begrenzungen der Indexmiete für Deutschland findest du im § 557b BGB.

Dürfen Vermieter den normalen Mietvertrag im laufenden Mietverhältnis einfach so auf einen Indexmietvertrag umstellen?

Nein, der Indexmietvertrag ist eine Sonderform. Für eine Mietvertragsumstellung ist eine beidseitige Zustimmung notwendig. Ausnahme: bereits bei Abschluss des Mietvertrags wurde eine entsprechende Klausel eingefügt.

Kann der Vermieter die Mietpreisbremse mithilfe der Indexmiete umgehen?

Hier solltest du die spezifischen Gesetze und Regelungen der jeweiligen Region prüfen. Mieterverbände wie der Mieterbund oder Mietexperten können dir fachkundig weiterhelfen.

Indexmiete – wie oft dürfen Vermieter erhöhen?

Im Indexmietvertrag müssen die Bedingungen festgelegt werden, wie häufig die Indexmiete erhöht werden darf, ebenso alle Zeitabstände und die Form der Indexanpassung. Es sind Höchstgrenzen festgelegt, um Mieter vor einer Überlastung zu schützen.

Indexmiete: Ist eine Mieterhöhung bei Inflation rechtens?

Die genauen Regelungen können unterschiedlich sein. Wichtig ist, ob im Mietvertrag eine derartige Vereinbarung existiert und welche Indexbasis verwendet wird.

Frank Kemter05.02.2024

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8 Kommentare

Tim am 28.02.2023 11:36

Die Inflation betrifft Vermieter*Innen und Mieter*Innen gleichermaßen; beide leiden unter den gestiegenen Verbraucherpreisen. Viele Vermieter*Innen beziehen ihre Alterseinkünfte aus Kleinvermietung. Nicht an die Inflation angepasste Mieten bedeuten einseitige Geldentwertung in Höhe der Inflation. Gewerkschaften verlangen bis zu 15% mehr Lohn- das führt zu einer Lohn-Preis-Spirale!

Letztlich geht’s immer ums liebe Geld - den Mieter*Innen ebenfalls!

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Klaus Peter Gesell P-L-C-T Vertrieb u. Dienstleistung Gesell am 28.12.2022 23:00

Vin den Indexmietverträgen halte ich so gut wie GAR NICHTS, weil sie eigentlich nur für Vermieter- und VM-Haikonzerene Abzokvorteile bringt. Bei uns in der BRD sind die Mietpreise und Nebenkosten eh viel zu Hoch und teils für Leute mit kleinem Geldbeutel fast UNBEZAHLBAR!!! Auserdem bietet Sie für VM-er Schlupflöcher um Gesetze zu umgehen, es gibt noch mehr Arbeit für unsere Gerichte und die Zahl der vielen Obdachlosen wird sich dadurch drastisch erhöhen. Bitte um telefonische Rückantwort, Danke Tel: 07905 204 029-0

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Eduardo L am 28.12.2022 16:08

Wann ist der indexmietvertrag eingeführt? Ich wohne seit 1997 in Berlin keine indexmietvertrag gelesen,wo kommt er und warum ?welche Baujahre Gebäude trifft indexmietvertrag und warum?

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Fritz am 11.10.2022 09:47

Hallo zusammen,

wer kann mir sagen, wie man die Formulierung im Mietvertrag "Vereinbarung zur Indexmiete befristet bis.........." zu verstehen hat, bzw. welchen Termin man einträgt?

Vielen Dank

Fritz

auf Kommentar antworten

Bravour Immobilien GmbH am 01.08.2022 15:15

Einer der besten Kommentare die hier verfasst wurden. Sehr gut.

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Peter Lurk am 10.07.2022 19:09

Mit einer Verbraucherpreis Index gebundenen Miete umschifft der Vermieter dieine vorgeschriebene Mietpreisbremse.

Der Vermieter belastet den Mieter in der Regel mit den sogenannten Nebenkosten und zwar in der Höhe , wie sie anfallen Diese Kosten sind jedoch auch Bestandteil des ungefilterten Verbraucherpreisindexes für Deutschland . Somit entsteht bei einer

Preisindex gebundenen Miete eine Doppelbelastung für den Mieter. Dies beschränkt sich nicht nur auf die zitierten NEBENKOSTEN sondern trifft auch auf all die Kosten zu, die der Mieter unabhängig vom Mietvertrag übernimmt ( z.b. Strombezug, Private Versicherungen, Nahrungsmittel und viele mehr ) . In der Summe sind wohl mehr als 50 % der kosten die via Indexklausel die Miete verteuern bereits als Teuerung durch den Mieter abgegolten . Es handelt sich um eine kalte Progression der vereinbarten Nettomiete und hiergegen sollte man sich verwahren. Der Index gebundene Vertragstext sieht eine x prozentige Anwendung des Indexes vor und dieser Passus bleibt meistens unausgefüllt. Im Klartext bedeutet das weder null Preisindex noch bedeutet es 100% Index Veränderung; An dieser Stelle sollte 50% zu stehen kommen.

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Hohenadler am 05.05.2022 14:14

Warum ziehen sie dann nicht aus,wenn der Vermieter nichts erneuert???????Jammern und schimpfen aber dann Jahrzehnte in der Wohnung bleiben.Mal nachdenken,denn es hat doch seinen Grund.

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Christoph am 25.01.2024 12:27

Genau richtig. Die Marktgesetze sollen alle ausser Kraft gesetzt werden und dann wundern sich die Mieter warum niemand mehr investieren will. Wie damals in der DDR, Wohnungsnot und abgewirtschaftete Immobilien.

Brigitte Engländer am 12.02.2017 10:51

Ist nicht Verständlich wen jemand über vierzig Jahre in einer Wohnung Lebt, in dem der Vermieter nicht das geringste gemacht hat. Aber alle 15 Monate die Miete erhöht wie die Saga es macht in Hamburg.

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Paulhildesheim@yahoo.com am 24.03.2022 01:32

Sie bekommen ja auch mehr Gehalt oder Rente - ohne dass Sie dafür "zusätzlich" etwas tun müssen.


Marco am 13.12.2021 14:23

Doch, man zahlt mehr. Indexmietvertrag bedeutet, dass die Miete *genauso* teurer wird wie Lebensmittel, und zwar automatisch, ganz ohne Preisverhandlung o.ä.

Das ist sehr bequem für den Vermieter, der sich so ein Vertrag leisten kann. Wenn jeder das tun dürfte, hätten wir innerhalb eines Tages Hyperinflation.

Die Inflation schlägt sich *irgendwann* auch auf die Löhne nieder. Solche Lohnsteigerungen müssen, genauso wie die Preise in der freien Wirtschaft, aber ausgehandelt werden, bevor sie gelten. Beim Indexmietvertrag ist die Preissteigerung automatisch.


Karin am 07.01.2022 17:57

Der Vermieter muss das ganze Haus instandhalten, also auch z.B. das Treppenhaus, das Dach, die Heizanlage, den Aufzug etc. Die hierfür anfallenden Instandhaltungskosten sind in diesem Zeitraum enorm gestiegen. Darüber hinaus muss er auch Mängel in den Wohnungen beseitigen, die ihm angezeigt werden und die nicht vom Mieter verschuldet wurden.


Maximilian am 10.11.2018 11:10

Mensch Anfechter,

die Indexmiete ist ein offensichtliches Mittel das Gesetz der Mietpreisbremse zu umgehen. Deine Argumentation über die Inflation Augenwischerei. Der Mieter hat hier auch keine Grundlage bei seinem Arbeitgeber auf dieser Basis eine Erhöhung zu erhalten. Das gehört also gerade in Großstädten in den den Bereich „Rächen nicht voll genug kriegen“.

Gruß, Stefan


Anfechter der Brigitte (Birgit) am 18.10.2017 23:44

Hast du den Text überhaupt gelesen? Es geht um Inflation, damit kann der Mieter mehr oder weniger seine Renditen absichern. Der (dein) Mietpreis richtet sich nach dem Wert des Geldes. Theoretisch gesehen, zahlst du nicht mehr oder weniger; den Wert denn du zahlst, zahlst du immer.

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