Hausordnung: Diese Ruhezeiten müssen Mieter einhalten

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Die in der Hausordnung geregelten Ruhezeiten sollen zur Erholung beitragen und für ein gutes Miteinander im Mehrfamilienhaus sorgen. In Wirklichkeit sorgen sie oft für Streit. Wir klären, welche Ruhezeiten Mieter einhalten müssen und was zur Mittagsruhe und Nachtruhe trotzdem erlaubt ist.

Welche Ruhezeiten sind in der Hausordnung geregelt?

Ruhezeiten sind nicht bundesweit einheitlich gesetzlich geregelt, sondern werden in den Bundesländern und sogar in einzelnen Gemeinden festgelegt. Damit bilden die jeweiligen Verordnungen der Länder beziehungsweise der Gemeinden die gesetzliche Grundlage für Ruhezeiten – sie können also voneinander abweichen. Die Nachtruhe ist beispielsweise im Immissionsschutzgesetz der Bundesländer festgeschrieben. Einsehbar sind die gültigen Ruhezeiten im Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Die Ruhezeiten in der Hausordnung können davon abweichen und sie auch erweitern. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Ruhezeiten in einer Hausordnung enthalten:

  • Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
  • Mittagsruhe zwischen 12 Uhr und 15 Uhr 
  • ganztägiges Ruhegebot an Sonn- und Feiertagen

Darüber hinaus können in der Hausordnung zusätzliche Ruhezeiten festgelegt werden, beispielsweise für laute Renovierungsarbeiten oder für Veranstaltungen, die den normalen Betrieb stören könnten. Mieter sollten die Ruhezeiten im Hausalso kennen und die Regelungen befolgen, um ein gutes Zusammenleben mit den Nachbarn zu gewährleisten und Streit mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen.

Was gilt als Ruhestörung?

Auch während der Ruhezeiten muss in der Mietwohnung keine absolute Stille herrschen. Normale Wohngeräusche wie Unterhaltungen, Fernsehen oder Musik hören sind auch in Ruhezeiten zulässig, solange sie Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Alles, was darüber hinausgeht, gilt theoretisch als Ruhestörung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Hausordnung Ruhezeiten, Frau entspannt auf dem Sofa und hört während der Ruhezeit Musik über Kopfhörer, Foto: JenkoAtaman / stock.adobe.com
Während der in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten gilt Zimmerlautstärke. Foto: JenkoAtaman / stock.adobe.com

Als Richtwerte für Zimmerlautstärke gelten allgemeinhin während der Nachtruhe höchstens 30 Dezibel (db) und während der Mittagsruhe maximal 40 db. Die Grenzwerte beziehen sich auf die Lautstärke, die beim Empfänger, also beim Nachbarn, ankommt. Folglich gelten für die Geräuschquelle Grenzwerte zwischen 60 und 80 db. Zur Veranschaulichung: Gespräche sind etwa 60 Dezibel laut, der Geräuschpegel von Fernseher auf normaler Lautstärke liegt bei rund 65 db. Ein älterer Staubsauger auf voller Leistung dürfte dagegen die 80 Dezibel knacken.

Was bei den Nachbarn als Lärmbelästigung ankommt, hängt allerdings stark von der Dämmung des Hauses ab. Eine konkrete gesetzliche Grundlage dazu fehlt. Das Landgericht Hamburg erklärte dazu (Az.: 317 T 48/95): „Erst wenn die Lautstärke über das hinaus geht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten.“

Allgemein gilt: Sollten sich Mieter von Geräuschen während der Ruhezeiten gestört fühlen, ist ein Gespräch unter Nachbarn immer die erste Option, auch wenn die Tätigkeiten laut Rechtsprechung und Mietrecht erlaubt sind.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen saugen?

Ein Staubsauger gilt nach allgemeiner Rechtsprechung als typisches Haushaltsgerät und darf daher jederzeit in der Wohnung genutzt werden, also auch während der Ruhezeiten. Wichtig: der Staubsauger sollte die Grenzwerte für Zimmerlautstärke nicht überschreiten, was bei einem sehr alten Staubsauger nicht immer gewährleistet ist. Außerdem sollte das Staubsaugen nicht zu lange andauern.

Achtung: Das Saugen des Autos ist draußen an Sonntagen, Feiertagen und werktags während der Ruhezeiten nicht erlaubt. In manchen Bundesländern sind diese Regelungen allerdings etwas aufgeweicht. So ist das Saugen des Autos an Tankstellen in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein auch an Sonntagen erlaubt.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen bohren?

Bohren muss während der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen unterlassen werden, da es die zulässige Lautstärke in der Regel übersteigt. Bei andauernder Lärmbelästigung kann das auch ein Grund für eine Mietminderung sein.

In manchen Bundesländern ist es allerdings erlaubt, auch während der Ruhezeiten handwerkliche Tätigkeiten durchzuführen, wenn sie aus Gründen der Sicherheit oder wegen dringender Reparaturen erforderlich sind. Darunter fallen auch sehr lärmintensive Arbeiten wie Bohren oder Hämmern. Auch hier gilt: Der Lärmverursachende sollte sich auf das Nötigste beschränken.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen Wäsche waschen?

Die Regelungen in der Hausordnung schreiben oft auch vor, von wann bis wann Waschmaschine und Trockner laufen dürfen. Prinzipiell sollen Mieter nach Auffassung vieler Gerichte ihre Wäsche in ihrer Wohnung waschen können, wie es ihnen „zeitlich passend und erforderlich erscheint“ (LG Aachen - Az.: 7 S 46/03). Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschied zum Beispiel, dass Waschmaschinen auch am Sonntag laufen dürfen (Az.: 16 Wx 165/00). Trotzdem betonen die meisten Gerichte auch, dass Mieter Waschmaschine und Trockner während der Ruhezeiten nicht in Betrieb nehmen sollten.

Das Landgericht Frankfurt entschied zum Beispiel, dass die Geräte während der Nachtruhe nicht laufen dürfen, da sie die Ruhe stören würden (Az.: 2/25 O 359/89). Für Berufstätige können auch immer Ausnahmen gelten – ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber noch nicht.

Darf ich während der Nachtruhe duschen?

Bislang waren sich die Gerichte meist einig, dass Duschen und Baden nach 22 Uhr nicht verboten werden kann. Das Landgericht Köln (Az.: 1 S 304/96) beispielsweise wies die fristlose Kündigung einer Vermieterin zurück. Diese hatte ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Tatsächlich stand auch in der Hausordnung ausdrücklich, dass zwischen 22 und 4 Uhr nicht gebadet und geduscht werden darf. Die Richter hielten eine derartige Klausel aber für unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteilige. Das Mietrecht erstrecke sich auf alle Teile der Wohnung und Waschen gehöre zu einem hygienischen Mindeststandard. Außerdem gehöre das Geräusch ein- und auslaufenden Wassers zu den normalen Wohngeräuschen, die von anderen Mietern hingenommen werden müssen.

Uneins sind sich die Gerichte allerdings, ob für nächtliches Baden und Duschen zeitliche Grenzen gezogen werden können. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte zum Beispiel entschieden, dass nachts 30 Minuten für duschen und baden ausreichen müssen. Ein Dauerduschen von 3 Stunden hielt das Gericht für unzulässig.

Darf der Vermieter Kinderlärm während der Ruhezeiten untersagen?

Ein schreiendes Baby erreicht über 80 Dezibel und auch tobende Kinder können für Nachbarn schnell zu Lärm werden. Zwar gelten auch für Kinderlärm grundsätzlich die Ruhezeiten in der Hausordnung. Im „Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung“ müsse der Lärm durch Kinder laut Bundesgerichtshof von Nachbarn allerdings hingenommen werden (BGH – Az. V ZR 62/91). Ein Baby darf also auch während der Nachtruhe schreien und Kinder während der Mittagsruhe spielen. Allerdings sollten Eltern darauf achten, dass sich die Lärmbelästigung für die Nachbarn in Grenzen hält. Das Amtsgericht Neuss gestand in diesem Fall aber auch eine erweiterte Toleranzgrenze zu: „Ein Mehrfamilienhaus ist kein Kloster, Kinder können nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden.“ (Az.: 36 C 232/88, WM 88, 264).

Partylärm am Wochenende: Wie lange dürfen die Nachbarn feiern?

Auch am Wochenende gilt: ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Die Party sollte also auch am Freitag und Samstag ab 22 Uhr in Zimmerlautstärke fortgeführt werden.

Es gibt ein paar Möglichkeiten, die Party etwas länger laufen zu lassen, ohne die Nachbarn im Mietshaus beziehungsweise im Wohngebiet zu verärgern:

  • Steht eine große Feier an, sollten Mieter dem Vermieter und den Nachbarn vorher Bescheid geben. Vor allem dann, wenn es länger etwas lauter werden soll.
  • Sind die Nachbarn selbst Teil der Party, werden sie sich wahrscheinlich auch nicht über eine Lärmbelästigung beschweren.
  • Eine Grillparty kann nach 22 Uhr nach innen ins Haus verlagert werden oder draußen bei entsprechend gedämpfter Lautstärke weitergehen.

Weitere Tätigkeiten, die die Ruhezeiten stören können:

Auch folgende lärmverursachende Tätigkeiten können die Ruhe in der Mittagszeit und nachts stören. Finden die Arbeiten draußen statt, kann von der Ruhestörung schnell ein ganzes Wohngebiet betroffen sein.

  • Rasenmähen und Laubbläser: Ein Rasenmäher erzeugt ähnlich wie ein Laubbläser Lärm von rund 90 Dezibel – deutlich zu viel in den Ruhezeiten. Für das Rasenmähen und die Benutzung des Laubbläsers gilt also: Geräte nur vor oder nach der Mittagszeit benutzen.
  • Musizieren: Das Musizieren kann grundsätzlich nicht untersagt werden, allerdings sollte es während der Ruhezeiten in angemessener Zimmerlautstärke stattfinden. Die dafür gültigen Grenzwerte überschreiten Musikinstrumente allerdings häufig. Ansonsten gibt es auch Hausordnungen, die das Musizieren während der Ruhezeiten komplett untersagen.
  • Musik hören: Auch Musik sollte während der Ruhezeiten nur in angemessener Form aus den Boxen in eine andere Mietwohnung treten. In jedem Fall sollte eine Störung der Ruhe vermieden werden. Praxis-Tipp: Kopfhörer benutzen.
Link-Tipp

Wann du wegen anhaltendem Lärm sogar eine Mietminderung einfordern kannst, liest du hier in unserem Ratgeber

Was passiert, wenn sich Mieter nicht an die Ruhezeiten halten?

Hält sich ein Mieter wiederholt nicht an die in der Hausordnung festgehaltenen Ruhezeiten, kann der Vermieter einschreiten. Allerdings kommt es dann darauf an, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder nur als Aushang im Treppenhaus des Mietshauses hängt:

  • Hausordnung im Mietvertrag (rechtlich bindend): Vermieter kann den Mieter abmahnen und bei wiederholter Verletzung der Ruhezeiten in der Hausordnung fristlos kündigen.
  • Hausordnung als Aushang im Treppenhaus (Hinweise zum Verhalten): Vermieter kann den Mieter erst nach wiederholten und schweren Verstößen bei Störung des Hausfriedens abmahnen.

Eine anhaltende Ruhestörung kann außerdem auch das Ordnungsamt auf den Plan rufen. Je nach Verordnung des Landes wird für Lärmbelästigung ein Bußgeld im niedrigen dreistelligen Bereich fällig. Die gesetzliche Obergrenze liegt laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bei 5.000 Euro.

Link-Tipp

Du willst wissen, was der Vermieter außer der Ruhezeiten noch in der Hausordnung regeln darf – und was nicht? Die Antwort findest du hier in unserem Ratgeber

Andreas Steger15.03.2023

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28 Kommentare

Eddie Speed am 27.12.2023 19:43

Also wenn sich alle Mietparteien an die Regelungen halten würden,und nicht meinen sie sind was besseres,sie dürfen auch dann Lärm machen,wenn es nicht erlaubt ist,dann wäre ja alles gut,,aber alles nur Träumerei. Also Schichtarbeiter kann man mir nicht vorschreiben das ich nach22:30uhr wenn ich von Schicht komme,das ich durchs Treppen Haus und durch die Wohnung fliegen soll,,geht ja schlecht,,und wenn man einen schweren tritt hat,kann man auch nicht zur Verantwortung gezogen werden,,genauso wenig wenn ich um 23 Uhr noch duschen gehe,oder die Waschmaschine anmache,weil ich vormittags und den ganzen Nachmittag wie die Abendstunden nicht daheim bin.

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Dorothea Bell am 27.12.2023 11:45

Wie ist es mit täglichen anhaltendem Bellen von Hunden,wenn der Halter Stunden unterwegs ist?

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Werner am 11.08.2023 18:14

Hallo, ich Wohne in einem 5 Parteien Haushalt, wir haben heute einen Brief von der Baugesellschaft bekommen, in dem wir angemahnt wurden, uns an die Ruhezeiten zu halten.

(wir Wohnen seit 3j. hier)

Auszug aus dem schreiben :

Aus gegebenen Anlass fordern wir Sie auf, Ruhezeiten einzuhalten und auch außerhalb der Ruhezeiten alles zu unterlassen, was erheblichen Lärm verursacht.

Wie uns bekannt wurde, fühlen sich Ihre Nachbarn durch immer wieder kehrende Ruhestörungen durch sie gestört. Insbesondere durch laute Musik, laute Unterhaltungen und Kindergeschrei in der Nachtruhe.

(zwischen 01:00 Uhr und 5:00 Uhr Morgens).

Wir fordern sie auf, sich ab sofort und künftig an die Hausordnung, die Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe zu halten. Die Ruhezeiten Mittagsruhe 13.00 Uhr bis 14:30 Uhr sowie die Abendzeiten zwischen 20.00 Uhr und 06:00 Uhr gilt als Ruhezeit.

OK, habe ich was verpasst? ich dachte Zu den gebräuchlichsten Zeiten gehören die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 bzw. 7 Uhr.

"JA" 1mal war auch die Polizei da weil wir laute Musik an hatten und wir Grund zum Feierten hatten, es war Silvester.

Und einmal war die Herren vom Blau-Weiß fan Club da weil mein jüngster Krank war, das war vor ca. 1,5j.

Unser jüngster Sohn, von drei Jungs ist genau vor 15tagen 3j. alt geworden die beiden anderen sind 13 und 14j. alt.

also ich weis Eltern müssen ihre Kleinen ermahnen, während dieser Zeit ruhig zu sein. Umso jünger der Nachwuchs jedoch ist, umso mehr Toleranz und Geduld wird den Nachbarn abverlangt.

Meine Frage sollte ich mich im Vorfeld schon rechtlichen beistand sichern, bevor Wohnung Verlust droht!???

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dieter am 28.06.2023 14:29

Ich wohne in einem 3-Familien Haus, ist da alle Wohnpartei verflichtet die Aussenanlage zu kehren, auch wenn nichts davon im Mietvertrag steht. Wenn eine Wohnpartei sich nicht an die Kehrwoche hält, darf der Vermieter dann eine Reinigungsfirma dazu beauftrage, und diese Kosten dann auf Zahlung an alle verteilen, oder ist damit nur diese Wohnpatei zu belasten die sich nicht an die Kehrwoche hält.

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Ute am 28.06.2023 11:39

das steht NICHT in der HAUSORDNUNG:

Wie verhalte ich mich denn, wenn die Bewohnerin unter unserer Wohnung außergewöhnlich, oftmals am Tag, chemische AROMA GERUCHSSTOFFE (ein Sprühstoß laut Werbung 90 Tage Haltbarkeit) so gezielt versprüht, dass es bis in unsere Wohnung über den Balkon zieht, bzw. selbst durch gekippte Fenster in ein anderes Zimmer zieht oder aber so gar nachts um 4.00 unser Schlafzimmer durch das geöffnete Fenster benebelt...28.06.23

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Cansever@gmx.de am 22.02.2023 08:44

Hallo darf mein Vermieter mir vorschreiben, welche Elektrogeräte ich im Haushalt einsetzte? Und diese auch auf Verbrauch messen?Hintergrund ist das wir nur einen Anschluss haben. Er will aber keine extra Anschluß für uns Mieter, weil es mit Kosten verbunden ist. Mit freundlichen Grüßen

Önder Cansever

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ICH er am 27.01.2023 19:38

Ich wohne alleine

Muss ich Fremde ohne Notfall auf meinen Laubengang dulden

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O.. Ö. am 20.12.2022 18:39

Hallo ich wohne seit ca 30jare 4fahmilenhaus meine Nachbar mit seiner Tochter in gemanschaft kehler seine kehler hat Raucher kehler gemacht die rauchen wasserfaife in Kehle ist wolle Rauch und schting wirhanben auch Gas Brenner in kehler darf der Nachbar machen was er will

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Will anomym bleiben am 02.01.2023 02:47

Nein, darf er natürlich nicht. Mietminderung gegenüber Vermieter anzeigen (10 Prozent), Mietzahlungen ab der ersten Belästigung nur noch unter Vorbehalt und warten, bis der Vermieter die geminderte Miete einklagt. Dann das Gericht bitten, einen Geruchsgutachter zu beauftragen - zur Not im selbstständigen Beweisverfahren - und dann abwarten ;)

Lili am 19.12.2022 15:18

Hallo, ich wohne in einem 5 Parteienhaus unser Haus ist sehr hellhörig wir haben auch eine Hhausordung wo steht dass bis 22uhr Schluss ist mit waschen erst ab 7 Uhr aber bei und wird gewaschen bis halb eins oder um halb 5 morgens !

Was kann ich tun?

bei der Eigentümer Versammlung wurde es auch nochmal angesprochen nur hält sich niemand dran.

Mit freundlichen Grüßen h

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Maik am 21.11.2022 14:12

Hallo Wir vermieten eine wohnung eine person ist im miet vertrag

nun hält sich ein dauergast schon seit juli auf ununterbrochen haben auch schon mit dem mieter gesprochen aber nix nun überlegen wir dem dauer gast hausverbot zu erteilen denn es geht in der wohnung auch oft lautstark zu streit

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Hermann am 18.11.2022 07:56

Hallo, wir nehmen an, dass man in einem Miethaus wohnt und dieses hat drei Stockwerke. Auf einmal ist eine von 5. 60 Watt Birnen kaputtgegangen und man sagte zu der Hausmeisterin. Hier sind noch drei 60 Watt Birnen und sie können die nehmen, um wieder richtiges Flurlicht zubekommen. Die Hausmeisterin hat es abgelehnt die zu nehmen und hat einfach eine Energiesparlampe in die Deckenleuchte eingesetzt. (Erste Stockwerk) Man hat zu ihr gesagt, die Energiesparlampe hat eine Verzögerung von knapp eine Minute, um die volle Leuchtkraft zubekommen.

@

Das hat Sie nicht gestört und sagte, ich bleibe bei meiner Meinung und die Energiesparlampe bleibt in der Deckenleuchte drin. Man sagte auch zu ihr gesagt: Dass die viel zu dunkel ist, wenn den Lichtschalter als Erster betätigt, um die Energiesparlampe einzuschalten. Man wohnt in dem ersten Stockwerk, wo die 60 Watt Birnen kaputtgegangen ist und jetzt ist in der Deckenleuchte die Energiesparlampe vorhanden.

@

Man geht durch das Treppenhaus, um in den Keller oder woanders gehen möchte. Jetzt ist es sehr früh dunkel und im Treppenhaus ist es auch, wenn man als Erster den Lichtschalter betätigt. Muss man jetzt erst abwarten, bis die Energiesparlampe seine volle Ausleuchtung hat oder kann man direkt gehen? und vielleicht ausrutscht oder was anderes. Der Eigentümer weiß davon und man hat ihn mitteilen, dass die Energiesparlampe nicht geeignet ist für das Treppenhaus. Der Eigentümer ist für die Hausmeisterin und hält eine Hand über Sie, was Sie macht. Es ist schon 2 Wochen her, aber es passiert nichts. Was sind meine rechte als Mieter und wie muss das Treppenhaus ausgeleuchtet sein ,wenn man den Lichtschalter betätigt. Man ist schon verzweifelt und was ist richtig.

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elscha58 am 12.04.2022 12:32

Ich bin vor 3 1/2 Jahren in eine Wohnung in der 1. Etage gezogen. Im Erdgeschoss befindet sich ein Nebeneingang bzw. Ausgang einer neurologisch/psychiatrischen Praxis. Beim Einzug wurde mir vom Vermieter und emaligem Hausmeister versichert, dass dieser nur vom Arzt selber und seinem Personal benutzt wird. Seit der Pandemie werden die Patienten statt durch den Haupteingang der Praxis durch's Treppenhaus entlassen. Ein Türen genalle und Getrampel in einer Tour. Manchmal bis zu 60 Patienten an einem Vormittag. Leider ist es so, dass die anderen Mieter berufstätig sind. Ich bin Rentner. Kontakt mit der Praxis war erfolglos: man müsse seine Patientun wegen der Pandemie schützen. Der Vermieter wurde mehrmals kontaktiert auch erfolglos: ihm wären die Hände gebunden. Ich muss mein ganzes Leben nach der Praxis richten weil der Gang im Hausflur eng ist und ich gar nicht an den Patienten vorbeikomme. Leider ist es mir finanziell nicht möglich nach so kurzer Zeit nochmal einen Umzug oder einen Rechtsanwalt zu finanzieren.Ich würde mich über eine Antwort freuen ob ich das so hinnehmen muss. Mich macht der Lärm krank.

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Rike am 16.01.2022 09:21

Bin 55 Jahre alt, und wohne seit dieser Zeit auf dem Grundstück meines Vaters im zweiten Haus. Alles war normal und gut bis vor 10 Jahren als seine neue Frau (50 Jahre Jünger als er) einzog.

Da sie mich gerne raushaben möchte, werden mir sämtliche Verbote erteilt.

Unter anderem darf ich nicht mehr durch das Haupthoftor gehen und muss durch das zweite Hoftor gehen.

Habe eigentlich kein Problem damit, aber alle 14 Tage bei der Mülleimer Leerung (meine eigenen Eimer die ich bezahle) muss ich den Weg nehmen um die Eimer rauszusellen. 1.Hoftor sind 10 Meter bis zur Straße, 2.Hoftor ca. 25-30 Meter zur Straße. Mülleimer sind nicht leicht. Ist das zumutbar?

Es herrscht seit Jahren Funkstille, reden kann man mit denen nicht

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Junimond51 am 29.12.2021 22:06

Ich bewohne seit !/2 Jahr eine Souterrainwohnung (Mietwohnung) Der nebenliegende Gemeinschaftskeller/Waschraum wird mit Waschen/Trockner bis ca.22.30 Uhr täglich von einer Mietpartei genutzt, zzgl.geräuschvollem Schleifen des Wäscheständers auf Fliesen.Da dies als störend und rücksichtslos wahrgenommen wird,wurde vom Eigentümer/Vermieter der Hinweis angebracht ab 20.00 dies bitte zu unterlassen.Leider ignoriert der Mieter (obwohl Normalschicht und ab 17.00 Dienstschluss) diesen Hinweis und unterlässt seine nächtlichen Aktivitäten nicht.Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung? Das Haus wird (nur) von 3 Parteien bewohnt.

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Rike am 16.01.2022 15:30

Da kann man folgendes machen, sprechen Sie nochmal den Vermieter an, damit er etwas unternimmt gegen den Ruhestörer. Hat das auch keine Wirkung dann gehen Sie zur Polizei und machen selbst eine Anzeige wegen Ruhestörung.

Hilde am 17.06.2021 21:49

Ich wohne nun seit 16 Jahren hier und hatte 14 Jahre lang einen Tisch mit zwei Stühlen neben meine Hauseingangstür sehen. Mein Mann ist vor zwei Jahren verstorben, und seitdem verbietet mir der Vermieter das Aufstellen meines Tisches unter Stühle mit Sonnenschirm wer kann mir sagen ob das wirklich erlaubt ist

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Rike am 24.03.2021 12:04

Hallo, ich bin Partnerin eines Mannes mit Behinderung, der seit vielen Jahren in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wohnt, per Mietvertrag mit einem Leistungserbringer für diese ambulanten Hilfen. Eine der Mitbewohnerinnen fühlt sich allein durch den Umstand gestört, daß mein Partner mit mir (ich assistiere ihm auch in allem) erst später in der Nacht während der Nachruhezeit heimkehrt, obwohl wir uns extrem leise verhalten und alle unnötigen Geräusche vermeiden. Darf nun der Vermieter meinen Partner verpflichten, spätestens bis 22:00 in die Wohnung heimzukehren, da ihm ansonsten der Mietvertrag gekündigt oder mir Hausverbot erteilt werden könne?

Bislang wurden wir immer nur auf leise Rückkehr hingewiesen, was wir seit Jahren so auch einhalten; die anderen zwei Bewohner fühlen sich durch uns nicht gestört, solange sie nicht aufgeweckt werden, was praktisch auch nicht vorkommt. Nur seine Zimmernachbarin ist (gerade zur Zeit!) extrem empfindlich. Darf der Vermieter / Leistungsanbieter also ihre besonderen Interessen gegenüber meinem Partner und mir einseitig durchsetzen?

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immowelt Redaktion am 24.03.2021 13:22

Hallo Rike,

unseres Wissen darf niemand normalerweise in die Freiheitsrechte derart eingreifen, dass Ihnen verboten wird nach 22 Uhr nach Hause zu kommen. Auch kein Vermieter.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Ute Bernais am 05.03.2021 10:07

in der Wohnung über mir sind jetzt neue Mieter mit einem Schäferhund eingezogen und gerne spielen sie mit ihm tagsüber bis in die späten Abendstunden Ball- und sonstige Spiele durchgehend mehrere Stunden am Stück. Dazu kommt auch noch das morgendliche Wecken durch eben diese Ballspiele, pünktlich um 6.30 Uhr ! Es ist sehr ärgerlich für mich, da ich noch gerne, als Rentnerin eine Stunde Schlaf genießen würde. Verschiedene Male bat ich höflich darum das abzustellen und bekam zur Antwort, ich könne ja ausziehen wenn es mir nicht passt! Als daraufhin meine Vermieterin reagierte wurde es etwas erträglicher, jedoch beginnt der Stress jetzt erneut wieder. Meine Frage ist, welche Möglichkeiten habe ich, oder kann das nur der Vermieter regeln. Ich würde ungern umziehen da es für mich und meinen Hund hier ideal ist mit Terrasse und kleinem Gartenstück. Herzlichen Dank

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Eleonora Nagel am 26.05.2021 12:22

Gegen Rücksichtslosigkeit sollten Sie unbedingt vorgehen. Ihr Ruhebedürfnis steht über dem Spieltrieb des Hundes. Um 6.30 besteht Nachtruhe! Länger als 2 Stunden tagsüber kann Ihnen auch nicht zugemutet werden dieses Gepoltere auszuhalten. Musizieren ist auch nur 2 Stunden, nur in Ausnahmefällen auch länger, gestattet. Setzen Sie Ihrem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist(14 Tage) den Lärm abzustellen und kündigen Sie eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung an. Zahlen Sie ab sofort die Miete nur noch 'unter Vorbehalt'. Führen Sie unbedingt ein Lärmprotokoll, in das täglich Uhrzeit und Lärmursache aufgelistet werden. Zeugen wären von Vorteil. Wehren Sie sich gegen rücksichtslose Nachbarn. Viel Erfolg!


immowelt Redaktion am 05.03.2021 13:19

Hallo Ute,

in Mehrfamilienhäusern kommt es darauf an, dass alle auch auf die Interessen und Rechte des anderen achten. Der Weg zum Vermieter ist hier der richtige Weg, im Zweifel nochmal und nochmal. Ich lege ihnen gerne auch unseren Ratgeber "Bohren, Dröhnen, Rumgeschrei: Dann rechtfertigt Lärm eine Mietminderung" ans Herz.

Beste Grüße

Nana am 27.02.2021 09:17

Bei mir im Mietshaus sind 4 Parteien die im Keller waschen außer ich. Durch einen Zufall ist letzte Woche rausgekommen dass ein Nachbar über meine Steckdose Strom bezieht zum waschen. Daher meine Frage mir wurde gesagt das Wasser vom Keller für die Waschmaschine wäre vom allgemeinen Wasser. Allgemein bedeutet ich muss es mit Zahlen ist dies rechtens ? denn ich wasche nicht unten seit sieben Jahren nicht.

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immowelt Redaktion am 01.03.2021 16:03

Hallo Nana,

nein, es ist nicht rechtens, wenn andere Parteien ihren Strom oder ihr Wasser nutzen. Hier sollten Sie auf eine Lösung pochen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

schneckimaus08 am 24.02.2021 18:14

Wir haben einen Mieter im Haus, der uns schräg obendrüber wohnt. Beim Verlassen bzw. Eintreten in seine Wohnung wird permanent die Wohnungstür rangeschmissen, was man sehr laut hört. Wir haben den Mieter daraufhin schon mehrmals angesprochen, wird aber von ihm ignoriert. Süß man das hinnehmen oder sollen wir uns an den Vermieter wenden?

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schneckimaus08 am 09.03.2021 22:32

wann erhalte ich eine Antwort auf meine Frage?


immowelt Redaktion am 10.03.2021 13:17

Hallo schneckimaus08,

das Knallen von Türen kann störend sein, ist in der Regel aber als normales Wohngeräusch hinzunehmen. Wenn es aber das Ausmaß des Zumutbaren überschreitet, dann kann dies sogar ein Grund für eine Mietminderung darstellen. Diese sollte aber nie ohne eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt oder einen Mieterverein vorgenommen werden. Nachdem ihr Gesprächsversuch mit dem Nachbarn nicht geglückt ist, sollten Sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Anna am 24.02.2021 12:55

Laut meinem Mietvertrag ist ab 20:00 schon Zimmerlautstärke einzuhalten. Die Lärmschutzverordnung dieser Stadt (und ja auch dieser Artikel) erlauben aber bis 22:00. Was gilt nun?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 25.02.2021 10:07

Hallo Anna,

steht in Ihrem Mietvertrag diese Ruhezeit und haben Sie den Vertrag unterzeichnet, haben Sie mit Ihrer Unterschrift diese Regelung akzeptiert. Sie ist aus unserer Sicht einzuhalten.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Hermann am 03.02.2021 13:41

Hallo, ich wohne in einem Miethaus und in den Flur sind 4 Fenster vorhanden und eine unbekannte Person macht die Flurfenster immer auf eine Kippstellung drauf, sodass die dauerhaft den ganzen Tag so verbleiben. Ich habe schon 2 Briefe (per Einschreiben) an den Hauseigentümer geschrieben und geschrieben, dass diese Flurfenster bei der kalten Jahreszeit geschlossen bleiben sollten, um meine Heizkosten nicht unnötig nach oben zu treiben. Es sind 9 Mietparteien in diesem Hause und bis jetzt ist nichts von dem Hauseigentümer rübergekommen und das war vor 4 Wochen gewesen. Egal was für eine Außentemperatur es ist, die Hälfte der 4 Flurfenster bleiben auf eine Kippstellung drauf. Ab wie viel Grad dürfen die Flurfenster auf eine Kippstellung verbleiben. Wer kann mir helfen und habe ich recht.

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immowelt Redaktion am 04.02.2021 07:48

Hallo Hermann,

es gibt keine rechtliche Regelung bezüglich der Kippstellung von Hausflurfenster. Womöglich meint es ein Nachbar nur sehr gut während der Coronapandemie und möchte für ausreichend Luftaustausch im Treppenhaus sorgen. Wird es zu kalt, können Sie die Fenster selbst wieder schließen. Da das natürlich keine Dauerlösung ist, raten wir Ihnen das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Eventuell hilft auch eine Mitteilung an den Fenstern, dass Sie die derzeitige Handhabung stört.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keinerlei verbindliche Rechtsberatung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Pamelaschroeder97 am 22.12.2020 14:45

Hallo, ich hab sehr schreckliche Nachbarn, die Eltern meiner Vermieterin Wohnen über mir, von mülltonnenstreit, bis hin das mein Besuch nicht abends zu mir darf oder mein Freund bei mir übernachten darf, gehen heimlich in meine Wohnung. Etc.

Meine eigentliche Frage, damit ich im Voraus Gewissheit habe,

Ich bin über Weihnachten jetzt verreist zu meinen großeltern,

Mein kleiner Bruder ohne Führerschein und wohnt 30km weiter weg ist an Heiligabend bei meinen Eltern die im selben Ort wie ich Wohnen. Er hat mich gefragt ob er abends bei mir schlafen kann.

Ich bin aber abwesend,

Darf ich das einfach festlegen oder muss ich damit rechnen das die Eltern meiner Vermieterin (ich habe die Einliegerwohnung) was sagen können.

Vielen Dank

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immowelt Redaktion am 23.12.2020 14:42

Hallo Pamela,

ein Mieter muss seinen Vermieter darüber zu informieren, wer in seiner Abwesenheit einen Ersatzschlüssel zu Wohnung besitzt (BGH, VIII ZR 164/70). Sie sollten ihren Vermieter also über längere Abwesenheiten - diese Pflicht greift schon beim Kurzurlaub - Bescheid geben.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

SteLa am 08.12.2020 11:38

Hallo, wir leben im einem 5 Parteienhaus. Es gibt einen Gemeinschaftsgarten sowie ein Fahrradhäuschen mit Steckdose. Nun haben wir eine Partei, die ohne Absprache einen Pool UND einen Whirlpool im Garten aufgestellt hat und für die Pumpe bzw. Beheizung die Steckdose im Gemeinschaftsraum (Fahrradhäuschen) nutzt. Die Stomkosten dieses Anschlusses werden aber auf alle Mieter umgelegt. Geht das? Vielen Dank.

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Eleonora Nagel am 26.05.2021 12:32

Das geht gar nicht! Abgesehen von den höheren Wasser- und Stromkosten wird der Rasen unter dem Pool beschädigt. Ihr Vermieter muss das abstellen.


immowelt Redaktion am 08.12.2020 12:17

Hallo SteLa,

das ist ein Fall für den Vermieter, der an der Stelle eingreifen sollte. Es ist fraglich, ob der Vermieter überhaupt sein Okay gegenhabt, dass solche Geräte aufgestellt und genutzt werden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Steffi am 16.11.2020 07:37

Ich sitze im Rollstuhl und soll in bestimmten Abständen die Grüne Tonne auswaschen und von mir eine gekaufte Papiertüte hinein kleben ist das rechtens

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immowelt Redaktion am 20.11.2020 11:25

Hallo Steffi,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Die Reinigung der Biomülltonne durch Mieter ist in manchen Häusern gängig. Es dürfte maßgeblich darauf ankommen was im Mietvertrag steht. Sie haben die Möglichkeit auf eigene Kosten eine Reinigungsfirma zu beauftragen, die das für Sie übernimmt.

Wir verstehen wie schwierig die Situation für Sie ist, bitten aber um Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen. Wir raten Ihnen sich an einen Mieterbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Uschi am 08.09.2020 15:01

Hallo,

Seit einiger Zeit,werde ich durch laufende Waschmaschinen von einer Rentnerin über mir in meiner Nachtruhe gestört.Das geht manchmal bis 1 Uhr Nachts,und auch schon darüber. Ein klärendes Gesprächmit der Verursacherin hat nichts gebracht,sie meinte ,ich sei nur Mieterin,und sie Eigentümerin ihrer Wohnung,und sie könnte waschen wann immer sie wollte.

Die ständige Schlaflosigkeit hat mir schon gesundheitlich geschadet,was kann ich tun?

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sumi79 am 29.09.2020 08:03

Über die Antwort der Redaktion bin ich etwas verwundert, denn im Artikel steht folgendes:

"Allerdings sollten die Geräte während der Nachtruhe (22 bis 7 Uhr) nicht laufen (Landgericht Frankfurt, Az.: 2/25 O 359/89). "

Es gibt also durchaus etwas handfestes dazu.


immowelt Redaktion am 10.09.2020 11:02

Hallo Uschi,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Aus der Ferne können wir den Fall leider nicht beurteilen, denn in der Regel müssen Mieter Haushaltslärm dulden. Treten diese Geräusche allerdings schon verhältnismäßig oft und zu unmöglichen Zeiten auf, so kann das Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Eine ausführlichere Erklärung dazu, wann Lärm ein Grund zur Mietminderung ist, finden Sie in unserem Beitrag hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/bohren-droehnen-rumgeschrei-dann-rechtfertigt-laerm-eine-mietminderung.html 

Was Sie tun können, ist, den Lärm zu protokollieren und dabei auch beschreiben, wie laut er ist und zu welchen Zeiten er auftritt. Im Idealfall haben Sie auch Zeugen, die dies bestätigen können. Für das weitere Vorgehen empfehlen wir Ihnen, sich dann durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein beraten zu lassen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir selbst keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Petra am 03.09.2020 13:51

Neuer Vermieter seid 7 j.liess 14 Tage vor Ankündigung selbst Verfasste Mietvertrag in der Schreiben wenn man sich Weigerte drohte er mit Kündigung .Wann ist ein Vermiter im Grundbuch für Bestmmungen im Haus berechtigt .Ständige Eingriffe seid Jahren die bestand hätten ändert er aus Boshaftigkeit und Willkür.. Danke für jeglicher Hilfe was man gegen den Eigentümer zur Rensing bringen kann ..ausser Anwälte.

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immowelt Redaktion am 04.09.2020 09:42

Hallo Petra, der Mieter kann nicht einfach den Mietvertrag ändern. Sollte dem so sein, können SIe ihn unter Umständen auch fristlos kündigen. Lesen Sie dazu mehr in unserem Ratgeber.

Liebe Grüße

immowelt Team

Frank am 31.08.2020 20:26

Fitnesscenter nutzt das Treppenhaus als zusätzlichen Zugang zum Center. Der Türschliesser wird abgeschaltet, somit ist das Treppenhaus öffentlicher Raum geworden. Zusätzlich wird die Haustür(Glas) als Werbeträger genutzt. Laut Hausordnung ist das Anbringen von Plakaten verboten. Das Center ist uneinsichtig und besteht auf die Plakate. Welche Rechte habe ich als Mieter?

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immowelt Redaktion am 01.09.2020 17:47

Hallo Frank,

da wir die Mietverträge nicht kennen ist wohl der Vermieter der erste Ansprechpartner. Leider können wir Ihnen an dieser Stelle nicht helfen.

Liebe Grüße

immowelt Redaktion

Jay am 15.07.2020 06:54

Hallo, darf mein Vermieter mir verbieten Pakete zuhause zu empfangen? Sie sagt ich soll dier Pakete zur Post umleiten lassen. Danke!

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immowelt Redaktion am 20.07.2020 17:58

Hallo Jay,

auf den ersten Blick scheint es nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage Ihr Vermieter Ihnen verbieten will, Pakete Zuhause zu empfangen, da dies zur herkömmlichen Nutzung der Mietswohnung gehören dürfte. Jedoch dürfen wir selbst keine Rechtsberatung leisten und würden Ihnen daher empfehlen, die Einschätzung eines Fachanwalts für Mietrechts oder eines Mietervereins einzuholen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

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