Maklerhaftung: So tappen Makler nicht in die Haftungsfalle

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Immobilienprofis wollen ihr Objekt möglichst überzeugend vermarkten – eigene Einschätzungen und vorschnelle Antworten können ihnen dabei aber zum Verhängnis werden. Denn wird die Immobilie aufgrund eines falsch vermittelten Eindrucks gekauft, kann es sein, dass der Makler dafür haftet. Das lässt sich vermeiden: So sichern sich Immobilienprofis gegen Maklerhaftung ab.

Maklerhaftung, Foto: iStock/ shironosov
Gut, wenn man richtig abgesichert ist: Wer sich an die Angaben des Auftraggebers hält, ist besser vor Maklerhaftung geschützt. Foto: iStock/ shironosov

Die Immobilie ist erfolgreich vermittelt, der Kaufvertrag unter Dach und Fach – und dann das: Der Kunde meldet sich wieder und ist unzufrieden. Das Baujahr des Hauses ist falsch, er hat Spuren von Schimmel gefunden oder er darf den Dachstuhl nicht ausbauen – kurzum, er will sein Geld zurück. Dabei haftet der Makler aber nur unter bestimmten Umständen.

In diesen Fällen besteht Maklerhaftung

In ihrem Job sind Makler wesentlich am Zustandekommen eines Vertragsabschlusses beteiligt. Daraus ergibt sich laut Rechtsprechung die Aufklärungspflicht (BGH, Az. III ZR 295/04). Das heißt, sie müssen sämtliche Informationen, die für die Entscheidung des Kunden von Bedeutung sind, an diesen weiterleiten, auch die weniger vorteilhaften. Das können Immobilienprofis aber nur, wenn sie von solchen Nachteilen wissen – andernfalls haften sie dafür nicht. Schwierig wird es aber vor allem dann, wenn sie grobe Einschätzungen abgeben, die der Kunde als Fakten versteht.

Hier lauern die Haftungsfallen:

Der Makler…

  • weiß von einer vertragsentscheidenden Information – wie einem Mangel – gibt sie aber nicht an den Kunden weiter.
  • vermittelt dem Kunden mit seinen Erklärungen eine unzutreffende Vorstellung.
  • macht eigene Angaben, die sich als unvollständig oder falsch erweisen.
  • hat aufgrund seiner Fachkompetenz Zweifel an der Richtigkeit von Angaben oder vermutet einen Mangel, teilt das aber nicht mit. 
  • merkt, dass beim Kunden ein Missverständnis über die Eigenschaften der Immobilie vorliegt und er klärt es nicht auf.
  • verschweigt dem Verkäufer einer Immobilie ein Kaufangebot oder stellt es unzutreffend dar.

Nicht immer hat der Immobilienprofi einen solchen Fehler begangen, doch mancher Kunde sucht die Schuld eines Fehlkaufs beim Gegenüber. Zwar muss dem Makler diese Schuld erst nachgewiesen werden, doch bei einem solchen Streit stehen hohe Summen im Raum: Ist der Käufer der Auftraggeber, droht der Provisionsverlust (§654 BGB). Auch kann es sein, dass der Käufer vom Makler Schadensersatz fordert, zum Beispiel für einen deutlich zu hohen Kaufpreis durch fehlerhafte Wertermittlung.

Daher sollten Immobilienprofis einige Punkte beachten, um nicht in die Maklerhaftung zu geraten. 

Achtung

Erhält der Makler vom Verkäufer einen Alleinauftrag, ist er zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ihm gegenüber ein Kaufangebot verschweigt, es unzutreffend darstellt oder den Kontakt zum Kaufinteressenten abreißen lässt. Wird die Immobilie aufgrund eines pflichtwidrig handelnden Maklers unter Wert verkauft, kann der Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 160/17).

Ohne Nachfrage des Kunden: Makler muss in der Regel bekannte Mängel mitteilen

Maklerhaftung, Mangel, Makler, mitteilen, Foto: Monkey Business/ fotolia.com
Im Kundengespräch alles Wissen teilen: Auch einen bereits beseitigten Mangel muss der Makler im Einzelfall mitteilen. Foto: Monkey Business/ fotolia.com

Was den Kunden in seiner Kaufentscheidung beeinflusst, muss der Makler mitteilen – und das kann vieles sein. Sofern er von einem Mangel wie einem Asbest-Dach, Schädlingsbefall oder Reparaturbedarf weiß, muss er das dem Kunden laut gängiger Rechtsprechung mitteilen.

Doch nicht nur aktuelle Gegebenheiten können für den Kunden wichtig sein. So muss ein Makler etwa auch einen geringfügigen Schwammschaden, der in der Vergangenheit bereits beseitigt wurde, mitteilen (OLG Hamburg, Az. 6 U 47/08). Auch Zukünftiges kann mitteilungspflichtig sein – beispielsweise wenn die Denkmalschutzbehörde prüft, ob sie das Objekt unter Denkmalschutz stellt (OLG Oldenburg, Az. 4 U24/14).

Je nachdem können auch bestimmte Eigenschaften der Umgebung für den Kunden wichtig sein: Zum Beispiel, wenn er die Immobilie gewerblich nutzen will – und der Makler weiß von einem Konkurrenzbetrieb in nächster Nähe (OLG Frankfurt, Az. 16 U 179/84). 

Auf Nachfrage des Kunden: Nur sichere Auskunft geben

Frage, Makler, antworten, Foto: iStock/ g-stockstudio
Wenn der Kunde eine Frage hat, sollten Makler nicht ins Blaue hinein antworten. Besser: Lieber beim Auftraggeber nochmal nachfragen. Foto: iStock/ g-stockstudio

Gerade wenn der Makler eigenständig eine Auskunft über die Immobilie und deren Zustand gibt, bringt er sich leicht in die Bredouille – denn eine grobe Einschätzung nimmt so mancher Kunde für bare Münze. 

„Zum Beispiel, wenn der Kunde fragt, ob er das Dachgeschoss für die Kinder ausbauen kann“, so Hans-Joachim Beck vom Immobilienverband Deutschland (IVD). Antworte der Makler mit „ja“, so hafte er dafür – auch wenn er damit nur sagen wollte, dass es prinzipiell möglich sei. Kauft der Kunde das Haus, und die Baubehörde macht ihm einen Strich durch die Ausbaupläne, so hafte der Makler dafür. Ähnlich problematisch könne es auch werden, wenn der Makler gefragt wird, wie hoch die zu erwartenden Mieteinnahmen seien oder welche Kaufnebenkosten der Kunde von der Steuer abschreiben könne und er macht hierzu falsche Angaben.

Darum rät der Experte: „Wenn Makler die Antwort nicht wissen, sollten sie das ihrem Kunden sagen und ihm anbieten, beim Verkäufer nachzufragen.“

In den meisten Fällen sicher: Sich an die Angaben des Verkäufers halten

Angaben, Verkäufer, ungeprüft weitergeben, Foto: Monkey Business/ fotolia.com
Die Angaben des Verkäufers darf der Makler in der Regel ungeprüft weitergeben. Foto: Monkey Business/ fotolia.com

Wie richtig die Angaben zur Immobilie sind, kann der Makler nie hundertprozentig wissen. Eine große Entlastung bringt ihm darum ein Urteil des Bundesgerichtshofs: Auf Angaben, die er vom Verkäufer erhält, darf er sich verlassen und sie grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH III ZR 146/06). Aber: Wenn dem Makler aufgrund seiner Fachkompetenz Zweifel an der Richtigkeit von Angaben aufkommen, so muss er diese dem Kunden mitteilen. 

Wann dem Makler Zweifel kommen müssen, ist nicht eindeutig geklärt. Hans-Joachim Beck schätzt ab: „Eventuell, wenn der Makler Angaben zur Raumgröße erhält, und ihm kommen die einzelnen Zimmer nach dem eigenen Augenmaß deutlich kleiner vor.“ In solchen Fällen rät er: „Der Makler sollte den Verkäufer und auch den Kunden auf seine Zweifel und mögliche Abweichungen hinweisen.“ Insgesamt sei der Makler jedoch kein Gutachter, und müsse es auch nicht sein.

Beck sagt: „Er hat keine Nachprüfpflicht und muss nicht nach möglichen Mängeln im Haus suchen.“

Im Exposé: Keine eigenen Angaben, Haftungsausschluss nicht vergessen

Auch im Exposé sollten sich Immobilienprofis an die Informationen des Verkäufers halten. Denn für eigene Nutzungsideen oder Angaben zur Immobilie haften sie selbst.

Das kann zum Beispiel bei der Grundrisszeichnung zum Problem werden: Schreibt der Makler von sich aus die Größe oder die Nutzung eines Raumes dazu, kann er dafür haftbar gemacht werden. Darum sollte er auch diese Angaben lieber noch einmal beim Verkäufer erfragen, und sich Grundriss und Exposé von ihm gegenzeichnen lassen.

Beck rät zudem, den Haftungsausschluss in Maklervertrag, Exposé und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zu vergessen. „Aber in der Regel ist es üblich dort in etwa zu schreiben: ‚Alle Angaben im Exposé sind vom Eigentümer und ich habe sie nicht selbst überprüft.‘“

Maklerhaftung, Foto: Hans-Joachim Beck
Hans-Joachim Beck vom Immobilienverband Deutschland (IVD). Foto: privat

Achtung: Energieausweis birgt Haftungsfallen

Laut Hans-Joachim Beck vom IVD werden in der Praxis die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgegeben sind, zum Problem. Denn das Baujahr aus dem Energiegutachten müsse der Makler auch in sein Exposé übernehmen – auch wenn er selbst meint, dass es gar nicht stimmt.

Beck sagt: „Um sicher zu sein, dass er dafür nicht haftet, sollte er dazuschreiben, wenn ihm das Baujahr aufgrund seiner Erfahrung fraglich vorkommt.“

Prävention als beste Lösung: Missverständnisse vermeiden, Fehler korrigieren

Gerade als Vermittler zwischen Auftraggeber und Kunden sollten Makler dafür sorgen, dass es zwischen beiden Seiten nicht zu Missverständnissen kommt – denn ein Vertragsstreit kostet alle Beteiligten viel Zeit, Nerven und je nach dem auch Geld.

  • Könnte der Kunde etwas missverstehen, sollte der Makler besser noch einmal nachfragen und kann so eine Fehlannahme gegebenenfalls richtigstellen.
  • Auch sollte er seinen eigenen Auftraggeber vor den Folgen unrichtiger Angaben, zum Beispiel bestehender Mängel, aufklären.
  • Hat der Makler Zweifel an der Richtigkeit einer Angabe, so sollte er diese dem Auftraggeber und dem Kunden mitteilen. 

Für den Makler selbst besteht zudem Korrekturpflicht: Sobald er von einer unrichtigen Angabe erfährt, muss er sie im Exposé ungefragt korrigieren und den Kunden umgehend darüber aufklären (BGH III ZR 43/99).

Link-Tipp

Vorbeugen: Ein Fehler in Exposé, Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für Makler teuer werden: Erfahren Sie, wann eine Abmahnung droht und wie Sie sie vermeiden.

Absichern: Niemand ist perfekt – mögliche Fehler können Sie aber absichern: Mit der Vermögensschadenhaftpflicht.

Isabel Naus30.10.2020

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20 Kommentare

Jolie am 07.06.2023 11:24

Hallo. Ich habe eine Frage: wer haftet dafür wenn bei Hauskauf versprochen wurde ( mündlich und schriftlich) dass wir das

restliche Guthaben vom Gaslieferanten ausgezahlt bekommen. Nun hat der Gaslieferant das Geld an Sie ausgezahlt weil der Vertrag mit Ihnen beendet wurde. Die Damen haben sich allerdings mit dem Geld aus dem Staub gemacht und reagieren auf keine Nachrichten von uns und auch'nicht vom Makler. Nun , da der Makler uns dies ebenfalls zugesagt hat , denke ich ist er haftbar. Wäre wirklich dankbar über euer Wissen darüber.

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Marc Timm am 26.04.2023 15:20

Ich habe Anfang des Jahres versucht bei einem Makler, der (auch) diesen Planeten seine Heimat nennt ein Haus zu kaufen...

Der Ablauf (grob):

- Auf die Anfrage (starkes Interesse, Frage nach einer Besichtigung) beim Preis von 425.000€ erhalte ich keinerlei Antwort. HINWEIS: Dies ist wichtig, weil jetzt trotz meiner Anfrage der Preis gesenkt wird!

- Es folgt eine Preissenkung auf 399.000€ und ich fragte erneut nach einem Besichtigungstermin.

- Der Termin wird aufgrund von Urlaub (?) nach hinten verschoben.

- Bei der Besichtigung, kam die mutmaßliche „Käuferin“ herein uns sagte zum Makler: „Oh, wie schön, wir kennen uns ja schon.“ HINWEIS: Beide kommen aus der Immobilienbranche vor Ort… Mein „Bauchgefühl“ sagte mir sofort, dass dieses Geschäft gerade abgeschlossen wurde (…).

- Ich reichte eine Kaufabsichtserklärung ein, die ich inhaltlich mit dem Makler abgesprochen hatte. Darin bot ich sogar an, einige Möbel und andere Gegenstände (Waschmaschine, …) zu übernehmen/ kaufen, da ein Wegzug ins Ausland geplant war.

- Der Makler vermittelte mir eine Finanzberaterin (selber Planet), die mir ein Angebot für beide Preisversionen (mit und ohne mögliche Übernahme des Kredites) erstellte. Diese Angebote waren im Vergleich zu einem anderen Finanzberater sogar „OK“.

- Ich rief den Makler an und sagte, ich müsse mit der Verkäuferin zusammen prüfen, ob eine Übernahme des Kredites möglich wäre UND ich sagte, dass ich mir notfalls auch die vollen 399.000€ Kaufpreis leisten kann und will.

- Der Makler war darauf längere Zeit dann nicht telefonisch erreichbar und rief mich dann an einem Montag (6.3.2023) an und teilte mir mit, dass „die Verkäuferin sich für eine alleinerziehende Käuferin entschieden hätte (eine klare Lüge, so die Verkäuferin am Telefon am 23.04.2023). Diese Lüge hat der Makler dann auch intern gegenüber der Finanzberaterin erwähnt. Dies hat sie mir in einem Gespräch bestätigt.

- Daraufhin habe ich der Verkäuferin einen Brief in den Postkasten gelegt (7.3.2023), in der ich meine Lebensgeschichte ausgebreitet und mein Angebot nochmals untermauert habe.

- Mein letztes schriftliches Angebot war am 13.03.2023 (dokumentiert).

- Ende März, Wochen nach meinem Angebot wird notariell beurkundet.

- Leider hat die Verkäuferin diesen Brief erst am vergangenen Samstag (22.04.2023) gelesen.

- Ich bekam am 23.04.2023 eine E-Mail von Ihr und später einen 45-minütigen Anruf.

WAS IST SCHIEFGELAUFEN (?):

1. Mein Angebot über die volle Kaufsumme wurde nie an die Verkäuferin weitergeleitet. Stattdessen wird mir eine Lüge aufgetischt (alleinerziehende Mutter my *ss)!

2. Der Makler behauptete der Verkäuferin gegenüber, dass NUR EINE KÄUFERIN Interesse gezeigt hat.

3. Das Haus wurde für 395.000€ an die Käuferin verkauft.

4. Dadurch wurde:

a) ein zu geringer Kaufpreis erzielt (Schaden Verkäuferin),

b) ich um das Haus gebracht - ich habe nach 10 Jahren Kampf (mehrfach-schwerbehindert durch

nachgewiesenen Ärztefehler) für meinen Sohn endlich Ruhe verdient,

c) intern (Maklerfirma) eine zu geringe Provision erwirtschaftet,

d) die Finanzberaterin im Haus hat keine Provision bekommen,

e) mag man sich nicht vorstellen (…).

Was für ein krankes System?

Ich hoffe, dass diese Aktion ernste Konsequenzen für den Makler hat! Sonst kann man in diesem System niemanden mehr trauen! Ich habe mich beim Arbeitgeber und beim Ombudsmann beschwert!

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wohnweisend am 16.06.2023 12:12

Diese Geschichte zu lesen tut mir unendlich leid. So sollte es nicht laufen. Ich habe selber ein Maklerbüro, bin also als Maklerin tätig, aber so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich wünsche Ihnen dass Sie noch eine Immobilie finden, die Ihnen ein gutes Zuhause sein wird.

Ray am 02.01.2023 22:03

Wir habe im Oktober 2022 eine Immobilie gekauft. Im Nachgang stellt sich heraus, dass bei der Besichtigung uns ein Pachtvertrag verschwiegen wurde. Direkt anliegend an unser gekauftes Grundstück ist ein Pachtgrund. Diese Pachtfläche ist vollgestellt mit verschiedenen Gartenelementen welche den Eindruck vermitteln die gesamte Gartenfläche gehören zusammen.

Wie bei jeder Besichtigung wurde von uns gefragt:

Liegen hier Altlasten, Pacht oder Wegerecht vor? Dies wurde verneint. Somit wurde auch nicht der vorhandene Pachtvertrag erwähnt, welcher bei Kündigung durch den Pächter erhebliche Rückbau Maßnahmen erfordert, welche innerhalb von 14 Tagen stattfinden müssen. Während der gesamten Besichtigung wurde uns immer wieder die gesamte große Gartenfläche angepriesen.

Noch ein zweiter Streitpunkt ist aufgekommen. Gegenwärtig ist das Haus mit Einliegerwohnung vorhanden. Bei den Besichtigungen war sowohl Makler, als auch Verkäuferin klar, wir wollen das Haus als Einfamilienhaus nutzen. Aus den Objektunterlagen geht nun hervor, dass das Bauamt für die vorhandene Garage nur eine Genehmigung erteilt hat, weil es als Zweifamilienhaus genutzt wird. Wir befürchten, das Amt entzieht uns die Genehmigung zur Zufahrt der Straße in die Garage wenn es als Einfamilienhaus genutzt wird. Die Befürchtung liegt in der Argumentation, dass die Zufahrt einen Gehweg kreuzt welcher von Schülern oft genutzt wird und es bereits an der anderen Straßenecke ein Carport gibt. Hätte uns das im Vorfeld mitgeteilt werden müssen? Die Verkäuferin ist gleichzeitig die Bauherrin (Baujahr 2014) und hat definitiv von diesem Umstand gewusst.

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Rammig Immobilien am 10.04.2021 18:48

zum Thema Provision.

Ich habe als Makler einen Prozess verloren, dieses Urteil ist für mich bis heute nicht nachvollziehbar.

Ich hatte einen Alleinauftrag und habe mit einem Interessenten ein Grundstück besichtigt. Es wurde am Telefon über dieses Grundstück gesprochen, ein Besichtigungstermin vereinbart, der zusätzlich per Mail bestätigt wurde und auch den genauen Termin und Ort enthielt.

Die Besichtigung wurde vorgenommen und der Interessent bestätigte die Besichtigung auch schriftlich, hatte allerdings seine Freundin dabei. 2 Tage später lief mein Alleinauftrag ab und der Interessent kaufte am 3. Tag das Grundstück von einem anderen Makler. Als ich dies erfuhr verlangte ich meine Provision, die Angelegenheit ging vor das Amtsgericht Nürnberg, die Richterin hat meiner Klage nicht stattgegeben, worauf ich in die Berufung ging und der zweite Richter hat das erste Urteil bestätigt. Ich habe noch zwei gleiche Verfahren angeführt, die am OLG Bamberg und Düsseldorf gelaufen sind und hier hat der Makler recht bekommen. Der Richter meinte nur, wir sind in Nürnberg und nicht in Bamberg oder Düsseldorf und drohte mir noch höhere Kosten an, falls er näher in die Berufung einsteigen müsste. Worauf mir mein Anwalt angeraten hat, die Klage fallen zu lassen.

Es ging um 3500,- Euro Provision. Grund warum ich verloren habe: Der Käufer behauptete mit seiner Freundin, ich hätte das Grundstück nur kurz gezeigt und nur halb oder nicht richtig erklärt. Damit kam er durch. Ich konnte es einfach nicht glauben, es lag alles vor, Bilder, Exposé mit ausführlicher Beschreibung, sämtliche Adressen und Vereinbarungen. Mir wurden alle Kosten aufgebrummt.

Seitdem habe ich den Glauben an die Gerechtigkeit voll verloren, bei den Banken reicht es schon, wenn der Name des Interessenten vorliegt, dann bekommt derjenige die Adresse genannt und ist Provisionspflichtig. Fast ein gleicher Fall passiert mit einem Makler aus Neumarkt aber der hat den Prozess ohne Probleme gewonnen.

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immowelt Redaktion am 12.04.2021 07:56

Hallo Ramming Immobilien,

Ihre Erfahrung tut uns leid. Aus der Ferne können wir den Sachverhalt allerdings nicht abschließend beurteilen. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Melanie am 07.01.2021 01:40

Sehr geehrte Damen und Herren Makler,

das ist leider keine Räuberpistole. Es wird sie vielleicht auch wundern, dass ich mich ausgerechnet an die Zunft selber wende und das nicht in irgendwelchen Foren veröffentliche. Aber ich habe ein paar Fragen. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild:

Ich schreibe für meine Familie. Die Familie wünschte, sie hätten den qualifizierten Alleinauftrag einem Makler gegeben, der versucht die Immobilie wenigstens zum Zielpreis zu verkaufen und den Verkauf nicht, unserer Meinung nach, sabotiert.

Das Haus wurde von einem Statiker genau angesehen, von Keller bis Dach, weil eventuell die Kinder das Haus übernehmen wollten. Das Haus ist in gutem Zustand für sein Alter, muss natürlich renoviert werden. Leider kam die Übernahme nicht zustande, weil die Kinder alle ortsgebunden sind und bereits Immobilien besitzen oder noch keinen Kredit bekommen.

Der Schätzpreis des Maklers kam bereits Monate vorher zustande. Merkwürdig war, dass er den Preis mehrmals nach oben korrigierte. Für den Fall, dass keiner das Haus übernimmt, hat man ihm versprochen ihm den Auftrag zu geben, er wirkte seriös und sympathisch, ist im IVD. Ist ein Schulfreund einer der Söhne der Erben. Man vereinbarte bei Provision 50:50, Verkäufer : Käufer. An einem Privatverkauf bestand kein Interesse, weil es eine Erbengemeinschaft ist und seelisch im Moment nicht belastbar.

Dieser Makler hat, wie wir dann im nachhinein erfuhren, 5 Wochen lang die Immobilie nur Handwerkern aus seinem "Kundenstamm" gezeigt, die leider auch viel Schmutz im ganzen Haus hinterliessen, den Schätzpreis des Maklers um bis 50 % runterhandeln oder das Haus abreissen lassen wollten. Die Erben wurden ständig von ihm angerufen und die "Angebote", die weit unter dem vereinbarten Zielpreis lagen, genannt, leider jedem der Erben jedesmal einen anderen Preis, sodass das dies auch noch zur grossen Verwirrung und letztendlich zu einem Riesenstreit beitrug, der sich aber wieder gelegt hat. Eine Email an alle in der Adressleiste hätte auch genügt, mit der Bitte um ein einfaches Ja oder Nein. Das Haus sollte auch schnell verkauft werden, weil einer der Erben das Geld haben möchte.

Fünf Wochen nach Vertragsunterzeichnung hat dann eines der Kinder festgestellt, dass das Haus nicht inseriert ist. Nach einem ernsten Gespräch bekamen die Erben zum ersten Mal ein Expose per Email. Die Erben waren total entsetzt. Das Titelbild zeigte das Haus von seitlich vorne, ohne Garage, ohne Einfahrt, noch das halbe Nachbarhaus mit darauf, sein Auto mit Schriftzug in der Einfahrt und ein Mülleimer stand auf dem Gehweg vor dem Haus. Die restlichen Bilder sind teilweise aus sehr ungünstigen Winkeln aufgenommen, z.B. Rückseite des Hauses ist nicht zu sehen, dafür ein Baum der das Haus verdeckt, nur die halbe Terrasse usw. Kein Wort vom Gasanschluss in der Strasse, Möglichkeit von der Rückseite an das Grundstück zu fahren, Infrastruktur, im Text "alter Pool" usw. Um das Ganze zu relativieren, sagte der Makler, er habe das Expose bei den Besichtigungen gar nicht gezeigt. Der angegebene Preis war jedoch in Ordnung.

Das Expose wurde mit geändertem Titelbild ( Frontansicht ohne Mülleimer, diesmal wurde Gasanschluss und rückseitige Sackgasse erwähnt) nochmals am 21. Dezember per Email zugesandt, landete aber im Spamordner und man konnte leider nicht rechtzeitig reagieren, es waren auch Fehler enthalten, zum Beispiel ein reduzierter Preis. Dann wurde es von ihm am 23. Dezember inseriert (Immoscout und Ebay Kleinanzeigen). Auch wurde von den Erben beim Erstgespräch gesagt, dass man noch keinen Energieausweis habe und diesen erst besorgen müsse, was er übernehmen wollte, weil dies zum Service gehöre.

Nun ist das Haus inseriert mit "Energieausweis wird nachgereicht".

Dem Makler wurden damals die Pläne im Büro übergegeben. Es ist ein Kettenhaus mit freistehender Garage und Nebeneingangstür zwischen Haus und Garage, leider zeichnete er mit einem PC-Programm die Garage neben das Haus, sodass es wie ein Reihenhaus aussieht.

Man hat sofort versucht Kontakt zu bekommen, leider ist er seit 23.12. bis 10.01. im Urlaub.

Wir alle sind wirklich total enttäuscht und telefonieren ständig miteinander und es fällt schwer, Familienangehörige zu beruhigen. Es besteht der Verdacht, dass er die Erben solange zermürbt, bis man einem seiner "Stammkunden" das Haus verkauft und dass er Angebote nicht weiterleiten wird.

Inzwischen wissen wir auch, dass er den Bodenrichtwert mit 250 anstatt 350 Euro angegeben hat, diesen zwei Jahre alten Bodenrichtwert kann man auf der Homepage der Stadt einsehen. Wir haben nun auch erfahren, dass diese Bodenrichtwerte angeblich nicht viel aussagen und eher 100 bis 200 Euro höher sind, je nach Lage. Seine Aussage, dass die Strasse nicht zur Bestlage gehört, können wir auch nicht nachvollziehen. Eine Strasse weiter beispielweise wohnt der Oberbürgermeister, dessen Strasse denselben Bodenrichtwert hat und das Haus liegt in gleichen beliebten Viertel in einer Sackgasse am Ortsrand. Die einzigen Grundstücke im Neubaugebiet wurden nicht an Bauträger, Makler oder Bauunternehmer verkauft, sondern nur nach Punkten an private Bauherren. Es ist uns nur ein freies Baugrundstück bekannt, welches auch online inseriert ist.

Auch wusste niemand ausser der Familie von dem Hausverkauf, das Haus war bis vor kurzem bewohnt. Ein paar Tage nach dem Maklervertrag, zwei der Erben putzten im Haus, erschienen mehrere ausländische Personen, diese sind einfach ins Haus gegangen und haben es besichtigt, wollten die Verkäufer überreden, dass sie das Haus privat verkaufen und haben zudem noch allem allem etwas auszusetzen gehabt. Die Verkäufer sind schon im Rentenalter und waren total überfordert mit der Situation und haben diese Leute gebeten zu gehen und sich an den Makler zu wenden.

Auf die Bitte, dass man wissen möchte, wer ein Angebot in welcher Höhe abgegeben hat, sagte der Makler, dass dies wegen Datenschutz nicht ginge. Das ist einerseits verständlich, aber spätestens beim Notar lernt man sich kennen und Fragen werden die Interessenten sicher auch haben.

Wir hatten im Familienrat nun überlegt, den Vertrag, der noch vier Monate gilt, einfach auslaufen zu lassen oder zu kündigen und das Haus selber zu inserieren, bevor wir uns noch mehr aufregen. Leider steht im Vertrag, dass bei Kündigung 3 % + Mwst Schadensersatz zu bezahlen sind. Einer der Erben ist mittlerweile mit gar nichts mehr einverstanden, auch nicht mit einem neuen Makler und will dann zwangsversteigern lassen.

Mich würden nun ehrliche Meinungen von Maklern interessieren und was vielleicht deren Rat an uns wäre.

Und ob wir in dem Fall der Kündigung tatsächlich die Strafe zahlen müssen.

Natürlich können wir auch einen Anwalt befragen, aber mir ist die Meinung der Zunft wichtig und vor allem, dass wir den einen Erben beruhigen, weil wir der Meinung sind, dass eine Zwangsversteigerung noch länger dauert als ein normaler Verkauf und wir auch keinen schlechten Eindruck in der Nachbarschaft hinterlassen wollen.

Das Haus liegt direkt in einer Kreisstadt in Baden-Württemberg, mit sehr guter Infrastruktur, vielen Schulen, einem Kindergarten und Spielplatz in der Nähe, Supermärkten und Ärzten, Bahnhof und S-Bahn, sowie zwischen zwei Autobahnen und an einer Bundesstrasse liegend. Es hat einen grossen ebenen Garten, liegt ruhig am Ortsrand und ist ein Zweifamilienhaus.

Wir haben auch die Befürchtung, dass das Haus nun auch weniger erzielen wird, wenn es lange inseriert ist ? Oder ist die Sorge unberechtigt ? Es gab einen Interessenten in der Familie, der den Zielpreis gezahlt hätte, leider hat die Finanzierung nicht geklappt.

Über Meinungen bzw. Ratschläge von Maklern würden wir uns sehr freuen.

Vielen Dank.

Melanie

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Stilecht Immobilien am 09.04.2021 11:32

Hallo Melanie,

dass ganze liest sich eher wie ein Krimi und nicht wie ein seriöser Hausverkauf. Bevor ich nun einen Roman schreibe, biete ich Ihnen gerne ein Telefonat an, sollte diese Serie an "Missverständnissen" noch nicht beendet sein.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Heike Wehs

-Stilecht Immobilien-


info@mete-guezel-immobilien.de am 09.04.2021 12:31

Hallo Melanie,

das ist ja unfassbar. Bevor ich hier endlos schreibe, biete ich Ihnen an sich an uns zu wenden, wenn Sie noch Hilfestellung benötigen.

Mete Güzel Immobilien


Melanie am 09.04.2021 13:26

Hallo Frau Wehs,

vielen Dank für ihr freundliches Angebot.

Wir hatten dann Hilfe von zwei anderen Maklern bekommen die uns gut beraten haben.

Da einer der Erben nur schnell an das Geld wollte und genervt war, blieb der Auftrag bestehen und wurde nicht gekündigt.

Ich lasse diesen Bericht auch hier drin, die schriftlichen Beweise habe ich gesichert, falls dieser Makler hier mitliest, sich wiedererkennt und uns wie angedroht wegen Rufmord und Geschäftsschädigung verklagen möchte.

Das Haus wurde an den Interessenten verkauft, der angeblich als Einziger den Zielpreis geboten hat. Wir haben uns eine Woche Bedenkzeit erbeten, genau Dienstag bis Freitag, und wurden jeden Tag per Email und Anrufen belästigt und bedrängt. In einer E-Mail hat er auch damit gedroht den anderen Interessenten zu erzählen, dass die Erben nun einen höheren Preisen verlangen ulnd er macht da nicht mit, er hat seinen Vertrag erfüllt usw. Man hat lediglich nachgefragt, ob es vielleicht doch höhere Gebote gibt und sich Bedenkzeit erbeten.

Ja, da ging es wohl nicht mit rechten Dingen zu.

Kurz nach Maklervertrag hatte nämlich der jetzige Käufer besichtigt und dem Makler damals sogar eine Finanzierungsbestätigung, etwas höher als Zielpreis, der Bank vorgelegt. Diese wurde aber erst fast zwei Monate später den Verkäufern vorgelegt, nachdem die Kaufzusage da war. Der Makler zwei Monate in der Zeit (erfolglos) versucht für den Käufer den Preis zu drücken.

Die Verkäufer zahlen aber die Provision. Der Käufer angeblich keine.

Sehr seltsam das Ganze.

In einer zweiten E-Mail nach dem Notartermin, vor Provisionszahlung, hat der Makler per E-Mail gedroht, die Verkäufer hätten in dem Ort herumerzählt, dass man mit seiner Leistung unzufrieden war und er würde dagegen angehen und dies alles abstreiten und eine Gegendarstellung machen.

Nun, jeder kann unzufrieden sein und dies bei NACHFRAGE durch Bekannte und Vereinskollegen auch kund tun, damit muss ein Dienstleister leben.

Wer solche Dinger dreht und Drohemails verschickt muss damit rechnen, dass es einen schlechten Eindruck hinterlässt.

Er hat per E-Mail auch unterstellt, man wäre ausländerfeindlich. Usw.

In der Zeit zwischen mündlicher Kaufzusage und Notartermin liess der Makler die Handwerker des Käufers auch allein und unbeaufsichtigt im Haus. Ohne Wissen der Verkäufer. Das muss man sich mal vorstellen.

Die hätten sonstwas anstellen können. (E-Mail des Maklers gibt es auch dazu, nämlich dass er weg muss während Handwerker alleine im Haus sind).

Meine Meinung: der Makler hat ein psychisches Problem. Irgendwas zwischen Größenwahn und Realitätsverlust. Dazu passt gut, dass er sich als Kommunalpolitiker betätigt und gerne etwas Größeres wäre, wie zum Mitglied des Landtags oder Bundestages. Gott bewahre uns vor noch mehr korrupten Politikern.

Hier werden ältere Menschen unter Druck gesetzt. Psychoterror.

Aber wir haben auch eine gute Erfahrung gemacht mit zwei anderen Maklern, die uns moralisch und seelisch unterstützt und uns auch wegen einer nachteiligen Klausel im vom Makler gebuchten Kaufvertrag geholfen haben.

Die Notarangestellte wollte nämlich die Klausel, dass man bis drei Monate nach Kauf Gewährleistungsansprüche hat, partout nicht herausnehmen. Man hat zwei Wochen lang versucht, dies ändern zu lassen, fast hätte der Notartermin deswegen verschoben werden müssen. Beim Notarvertrag haben zwei Erben darauf bestanden und die Notarin hat dies auch so umgesetzt, dass das Haus gekauft wie gesehen wurde und eingehend auf Sachmängel geprüft wurde vom Käufer und nach Übergabe keine Ansprüche bestehen.

Die Meinung die wir uns über die Notarangestellte gebildet haben entspricht dem Eindruck über den Makler. Vielleicht kuscheln die beiden miteinander, wer weiss. Die Notare sind ja ich nicht mehr unbestechlich. Früher war das besser geregelt.

Vor dem nächsten Verkauf wissen wir nun, dass man sich erstmal gründlich umhören sollte, im Nachhinein haben wir nur Schlechtes über diesen Makler gehört.

Im Gegenteil zu den beiden anderen Maklern, die uns weitergeholfen haben. Und wenn nochmals ein Verkauf anstehen sollte, dann bekommen diese den Auftrag.

Schöne Grüße

Melanie


Melanie am 07.01.2021 03:08

Korrektur: es wurde von ihm am 22. Dezember 2020 inseriert, wir entdeckten es in Ebay Kleinanzeigen erst am 23.


Melanie am 12.01.2021 21:24

Update: wir haben gestern am 11.01.2021 von einer Miterbin erfahren, dass ein Angebot vorliegt, aber unter dem Zielpreis.

Am 12.01.2021 teilte er dies telefonisch mit. Wir haben dem Preis nicht zugestimmt. Es gibt angeblich keine anderen Interessenten.

Auf unsere Nachfrage, dass er uns bitte den Energieausweis mailen soll, hat er zugesagt, das gleich zu erledigen.

Ein paar Minuten nach dem Telefonat haben wir entdeckt, dass er alle Immoanzeigen herausgenommen hat. In Ebay Kleinanzeigen steht jetzt "verkauft" in unseren Favoriten. Auf unsere Nachfrage teilte uns die Sekretärin mit, dass es nicht unser Haus sei welches gelöscht wurde. Wir haben ihr mitgeteilt, dass wir Screenshots gemacht haben, daraufhin gab sie zu, dass sie vor lauter Anrufen und Emails wegen dem Haus nicht mehr zum arbeiten kommen und sie es herausgenommen haben.

Dann wollten wir den versprochenen Energieausweis und sie sagte, dass sie ihn noch nicht schicken kann, da er noch nicht da ist.

Laut den Nachbarn war die letzten zwei Wochen in der Strasse die Hölle los, eine Auto nach dem anderen und viele die von aussen besichtigten.

anbun am 27.12.2020 23:06

Ich habe ein Haus gekauft und frage mich, ob der Kaufpreis in Ordnung ist, bzw. ob ich von der Maklerin über den Tisch gezogen wurde.

Das besagte Haus wurde für 265.000 EUR angeboten, ich fand den Preis zu hoch, habe es mir aber dennoch angesehen. Bei der Besichtigung teilte sie uns, wir waren zu dritt dort, mit, dass sie den Preis absichtlich zu hoch angesetzt hätte, um Investoren abzuschrecken und meinte unter 200.000 EUR wäre ok.

Bei der Besichtigung war noch eine weitere Dame da, aufgrund von Terminverschiebungen.

Die Maklerin sagte aus eigenem Antrieb und ohne irgendeine Nachfrage, das eine Dachaufstockung möglich sei.

Ich fragte, ob sie einen Tipp für mich bezüglich des momentan gebotenes Preises hätte.

Sie nannte mir 185.000 EUR

Da ich selbst Architekt bin habe ich anhand eines Luftbilds und weiterer Planunterlagen herausgefunden, dass die Grundstücksgrenze nur 2,5 m vom Haus entfernt ist, nicht die für die Abstandflächen generell nötigen 3m.

Auf Nachfrage beim zuständigen Bauamt wurde mir mitgeteilt, dass eine Aufstockung auf keinen Fall in Frage kommt.

Dies habe ich der Maklerin mitgeteilt und sie aufgefordert, dies auch den anderen Bietern mitzuteilen, da ich davon ausging, dass der Preis dadurch fällt. Mitgeteilt woher Sie diese Information mit der Dachaufstockung hatte, hat sie nicht.

Auch wollte sie es den anderen Bieter nicht mitteilen, da jeder etwas anderes vorhätte.

Da ich mir noch mit einem Handwerker das Gebäude ansehen wollte, hatte ich noch einen weiteren Termin vereinbart, zu dem die Maklerin nicht erschien, da der Weg für sie zu weit zu fahren sei.

Trotz allem bot ich 190.000 EUR und habe den Zuschlag erhalten und das Haus gekauft, d.h. den Vertrag notariell unterschrieben.

Auf weitere Nachfrage teilte mir die Maklerin mit, dass sie einen Handwerker vor Ort hatte, der sagte dass eine Dachaufstockung möglich sei, d.h. keine Angabe des Verkäufers.

Einen Termin zum Notar musste ich verschieben, danach hatte sich die Maklerin angestrengt möglichst schnell einen Termin zu bekommen. Es war der 16.12.2020.

Da ich selbst private Probleme hatte konnte ich mich nicht darum kümmern und habe den Termin dann wahrgenommen.

Die Maklerin war zu meiner Überraschung auch erschienen und hat mir nach Unterzeichnung direkt die Rechnung in die Hand gedrückt.

Während des Verlesens des Vertrags kam noch der fehlende Entergieausweis zur Sprache.

Ich sagte er wäre mir nicht so wichtig, nur als wir das Notariat verließen kramte die Ehefrau in einem Kuvert und zog einen Energieausweis heraus.

Ich habe nichts weiter gesagt, komme mir aber etwas hinters Licht geführt vor.

Auch die Tatsache, dass ich eine Woche später nur die Hälfte der Maklergebühren gezahlt hätte stößt mir sehr auf, weshalb ich mich frage, ob die Maklerin darauf hätte hinweisen müssen.

Ich finde die Maklerin höchst inkompetent und frage mich, ob es irgend eine Chance gibt, nachzuweisen, dass ich zu viel gezahlt habe. Auch möchte ich wissen, ob ich die hohen Kosten für die Maklerin zahlen muss.

Generell möchte ich keinem Geld vorenthalten, der sein Geld verdient hat. Aber diese Frau hat ihr Geld sicher nicht verdient.

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immowelt Redaktion am 29.12.2020 11:55

Hallo anbun,

können Sie nachweisen, dass sie arglistig getäuscht wurden, könnten Sie womöglich Schadenersatz fordern. Wir raten hierzu einen Fachanwalt zu konsultieren.

Hat der Verkäufer die Maklerin beauftragt, wird für den Käufer seit dem 23.12. 2020 maximal die Hälfte der Provision fällig. Eine Pflicht darauf hinzuweisen, hat die Maklerin allerdings nicht.

Bitte verstehen Sie, dass wir keine gültige Rechtsberatung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Hlya am 08.10.2020 16:27

Guten Tag,

wir haben am 6.7.2020 ein Kaufvertrag abgeschlossen für ein Eigenheim.Laut Exposé 185qm Wohnfläche.Am 14.8.2020 war Schlüsselübergabe.Bei dem ersten Besichtigungstermin haben wir vom Markler erfahren das es ein Anbau mit inbegriffen ist.Auf meine Frage ;Ob es Genehmigt ist🤔wurde uns geantwortet;ja alles in Ordnung.Der nächste Schock.Am 28.8.2020 nach Schlüsselübergabe habe ich zuverlässigerweise vom Bauamt erfahren dass solch ein Anbau garnicht eingetragen ist.Ich habe ein Nachweis vom Bauamt dass der Markler im Jahr 2019 Einsicht in die Akte schon genommen hatte.Aber er streitet das ab .Angeblich hat er nicht genau eingesehen und wusste davon nichts.Ich habe mein Rechtsanwalt beauftragt gegen die Verkäufer /Bank und dem Markler eine Klage zustellen.Aber alle streiten dass ab.Die Kosten für den Rechtsanwalt muss ich aus der Tasche leisten ,da ich kein Rechschutz habe.Jetzt weiß ich nicht weiter🤷‍♀️Ich könnte mit leeren Händen ausgehen wenn ich weiter dran bleiben würde weil die Klage dauert bis zu einem Jahr oder auch länger.In der Zeit muss mein Haus stillgelegt sein.Dann würden ca.8 Tausend Euro Gerichtskosten auf mich zukommen.Das Positive ist dass der Markler einsicht genommen hat und das ich 3 Zeugen habe die es mitbekommen haben wo er sagte dass alles in Ordnung wäre mit der Genehmigung des Anbaus.Er hat seine Arbeit nicht geleistet.Keine richtige Aufklärung und Beratung.Er hat sich nur sehen lassen beim besichtigen des Hauses und beim Notar.Ein schaden von 60 qm in Höhe von ca.30 bis 40 Tausend Euro natürlich wenn es Genehmigungsfähig ist .Sonst abreißen und das ist ein Schaden von 120 Tausend Euro.Der Anbau mit Keller ist ein Schwarz äbau.Was soll ich tun?Was kann ich machen? Wenn ich weiter Klage kann es sein dass ich leer ausgehe und Rechtsanwaltkosten von 10 bis 20 tausend Euro Rausschmeiße.Oder ich habe Chancen und kann vom Kaufvertrag zurück treten oder ggf.die Kosten erstatten lassen was zuleisten ist.Viele behaupten Mann hätte keine Chance gegen die Bank und von der Bank vermittelten Markler.Er ist in der Meinung er hätte dass Objekt so veröffentlicht wie er es gesehen hat.In meiner Sicht ist das Exposé do profosyonell errichtet worden wobei man nichts von einem Anbau zulegen ist.Es wird als ein ganzes Objekt veröffentlicht.Das Baujahr war 1951 und laut Exposé 1957.Was für eine Schande.Woher soll ich jetzt das Geld holen für die enstehendenkisten die auf mich zukommen für den Anbau?Habe mit der kernsanierjng angefangen und das Geld sollte dafür investiert werden und jetzt ist es eine Schande.Man darf keinem mehr vertrauen 😡😡😡😡😡

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Sck am 27.11.2020 16:02

Hallo Hoya; Ihr Problem ist sehr häufig, Sie sind mit solchen Problemen nicht alleine. Eine Frage zuerst: wenn der Anbau genehmigt würde (also wenn Sie diesen jetzt beim Bauamt einreichen würden), dann hätten Sie ja ein Haus mit Anbau für den Kaufpreis bekommen. Wäre das dann schon eine gute Lösung für Sie? Ich könnte Ihnen helfen, die Baugenehmigung zu bekommen, bin selber Architekt. LG, P. Scheck


Hlya am 27.11.2020 16:31

Dankeschön für Ihre Antwort aber ich habe alles in die Wege geleitet aber natürlich mit sehr hohen Kosten .Das Haus hat mich teuer gekostet und auch viel nerven

nunlos am 25.06.2020 12:00

Guten Tag,

in dem Expose statt Kaufpreis, 74 qm, mit Wintergarten.

Auch hatte ich den Makler gefragt, ob der Wintergarten eine Baugenehmigng hat. Dies wurde bejaht.

Die Architektin hat nun herausgefunden, das nie ein Bauantrag gestellt wurde. Also sind effektiv nur noch 67 qm Wohnfläche.

Der makler und wir einigten uns darauf, das der Verkäufer uns 7.000 € zurück zahlt. Dem stimmten wir zu.

Es kam kein Geld, statt dessen ein Brief vom Makler, er zahlt 2.500€ auf unser Konto, aber damit sollen sämtliche Ansprüche erledigt sein. Dem Makler und dem Verkäufer gegenüber.

Das finden wir sehr seltsam. Meiner Meinung nach, muss der Verkäufer uns etwas zurückzahlen und der Makler auf die gesamte Provision verzichten.

Was meinen Sie dazu ?

Mit freundlichen Gruß

E. Iwasz

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Sck am 27.11.2020 16:11

Hallo! Ein Wintergarten ist nicht unbedingt genehmigungspflichtig (je nach Fall) und stellt keinen Raum zum dauerhaften Aufenthalt dar. Auf die Wohnfläche ist er auch nur maximal bis zur Hälfte anrechenbar. Den Makler trifft hier wohl eher keine Schuld, denn er konnte das ja nicht wissen. Mein Rat: nehme Sie die 2.500.- und freuen Sie sich über Ihr Zuhause. LG Scheck

12229597 am 24.04.2020 11:44

Hallo ich habe ein Problem mit einem Makler. Der Makler hat mir das Grundstück zu einem Preis von 54.000 EUR angeboten. Ich beauftragte den Makler mit einer Beurkundung. Kurz vor dem Termin teile mit der Makler mit, das sich der Preis auf EUR 68.000,-. Ich trat vom Kaufvertrag zurück. Der Notar für besteht nun auf die Kosten für den Notarvertrag . Wer haftet nun?

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12229597 am 24.04.2020 11:46

Kurz vor dem Termin teile mit der Makler mit, dass sich der Preis auf EUR 68.000,- erhöht hat.


Immowelt-Redaktion am 27.04.2020 07:55

Hallo 12229597,

aus unserer Sicht könnte es möglich sein, dass der Notar bezahlt werden muss. Allerdings erscheint es uns auch nicht fernliegend, dass Schadensersatzansprüche gegen den Makler bestehen könnten. Im Zweifel sollten Sie sich vor Ort von einem Fachanwalt beraten lassen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Dorti am 07.04.2020 17:18

Wie man hier an den ganzen Problemfällen wieder deutlich sehen kann: Makler sind im Grunde nur Leute, die Ihnen die Tür zu ihrer eventuell neuen Immobilie aufschließen, damit der Eigentümer Zeit spart und sich damit nicht herumschlagen muss.

Man kann sich auf Makler regelmäßig NICHT verlassen. Es geht Ihnen nur ums verkaufen. Auch haften sie so gut wie nie für irgendetwas, da Haftungsausschluss. Im Zweifel wird gesagt: " Ich habe nur die Infos des Eigentümers weitergegeben, ich wusste davon nichts". WIe wollen SIe das Gegenteil beweisen?

Makler sind Verkäufer, die nur Ihre Provision wollen und dafür kann man sich schon mal weit aus dem Fenster lehnen, wenn man die vermeintlichen Vorzüge einer Immobilie anpreisen will.

Ich erinnere mich noch gut, als ein Maklerverband im Jahr 2014 einen bundesweiten Maklerstreik angekündigt hat...und dafür nur Spott geerntet hat, weil es schlichtweg niemanden interessiert hat, ob eine geldfokussierte Verkäuferzunft mal ein oder zwei Tage nicht versucht, potenziellen Käufern eine Immobilie aufzuschwatzen. Am Ende wurde der Streik dann doch abgeblasen: Das Maklergeschäft war wichtiger;)

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info@mete-guezel-immobilien.de am 09.04.2021 12:41

Hallo Dorti,

leider gibt es tatsächlich in unserer Branche nach wie vor zu viele Amateure und wenige Vollprofis.

Wenn Sie einen Vollprofi an Ihrer Seite haben, wird es keine Probleme geben, es wird alles reibungslos laufen so dass am Ende sowohl Verkäufer als auch Käufer sehr zufrieden sein werden.

Mete Güzel Immobilien


Immowelt-Redaktion am 08.04.2020 10:04

Hallo Dorti,

es ist bedauerlich, dass SIe offensichtlich schlechte Erfahrungen mit Maklern gemacht haben. Sicherlich gibt es in jeder Branche schwarze Schafe; nach unserer Erfahrung arbeitet die Mehrzahl der Makler jedoch engagiert und seriös. Auch haften Makler in bestimmten Fällen schon für Pflichtverletzungen.

Beste Grüße

die Immowelt-Reaktion

NaSi am 24.02.2020 07:28

Sehr geehrte Damen und Herrn!

Wir haben uns ein Haus gekauft. Bei der Besichtung hat der Makler zu uns gesagt, das Bad beleibt so, wie es ist. Auch bei der zweiten Besichtigung bzw. beim Unterschreiben des Kaufangebotes wurde uns das auch noch einmal gesagt. Als wir dann Schlüsselübergabe hatte, haben wir festgestellt, dass wir im Badezimmer kein Waschbecken (Waschschrank) mehr haben, da der vorherige Eigentümer dieses mitgenommen hat. Nun stellt sich die Fragen, ob wir vom Makler eine Entschädigung bekommen können, da wir uns ein neues Waschbecken (Waschschrank) kaufen müssen.

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Nhaa am 03.12.2020 15:18

Hallo,

Ich habe dasselbe Proben, nur dass die Voreigentümerin vorher beim Makler nachgefragt hat, ob der Waschtisch weg muss und dieser das bejaht hat. Ist der Makler dafür haftbar? Denn die Dame hätte es andernfalls nicht abgenommen.

Herzlich Grüße


Immowelt-Redaktion am 24.02.2020 11:46

Hallo NaSi,

ein Makler kann nur diejenigen Informationen an den Kaufinteressenten weitergeben, die er vom Verkäufer bekommt. Theoretisch könnte nur dann eine Haftung des Maklers in Betracht kommen, wenn er wahrheitswidrig behauptet hätte, dass alles drinbleibt und das auch nachgewiesen werden kann. Naheliegender erscheint uns eher, dass die Alteigentümer hier in Haftung genommen werden könnten. Eine abschließende Beurteilung ist aus der Ferne allerdings nicht möglich. Vielleicht kontaktieren Sie erst einmal den Alteigentümer und schildern das Problem, möglicherweise lässt sich ja eine einvernehmliche Lösung finden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Traurigermann am 25.07.2019 21:28

Ich hätte da mal eine Frage. Der Makler erzählt bei der Besichtigung er hätte immer persönlich das Objekt besucht und geheizt damit nicht kaputt geht. Nun stellte sich aber nach Vertrag im Juni heraus das der neue Heizungsbauer fest das fast alle Heizkörper einen Frostschaden haben. Nun kann ich das ja nicht gewesen sein weil kein Frost mehr war. Demzufolge muss der Makler vor Zeugen gelogen haben. Haftet er oder kann ich zurück Abwickeln? Was aber sicherlich sehr aufwendig ist.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 26.07.2019 10:40

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn ein Makler wissentlich einen Mangel verschweigt, kann das zu dessen Haftung oder zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen und Ihren Fall aus der Ferne daher nicht abschließend bewerten können. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich von einem Eigentümerverein wie Haus & Grund oder von einem Fachanwalt rechtlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Oeblonsky am 05.07.2019 23:05

Sehr geehrter Damen und Herren,

Wir haben uns ein haus gekauft und haben nach dem notar termin aber vor kaufpreiszahlung einen schaden im keller festgestellt der so vorher nicht da war, wände sind feucht und laut gutachter ist der schaden schon älter aber keiner will was davon wissen, alle sagen haben wir nichts von gewusst. Bei der wohnungsbesichtigung vor dem kauf, viel uns beim zweiten termin auf das an einer ecke im keller der putz rissig ist aber trocken war. Der markler meinte das sei weil der putz schon so alt sei und deswegen der putz ausgetrocknet ist. Zwischen dem letzten besichtigungs termin und nator termin gab es an einigen tagen starken regen und so haben wir dann nach dem notartermin erst festgestellt das genau an diesen stellen die wände feucht sind. Über eine antwort bzw tipp von ihnen würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen güssen

Alexander

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Immowelt-Redaktion am 08.07.2019 09:41

Hallo Alexander,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Ob der Makler in diesem Fall in Haftung gerät, lässt sich aus der Ferne leider nicht abschließend sagen. Es dürfte aber vor allem darauf ankommen, ob er von dem Umstand wusste oder nicht. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher die Beratung durch einen Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Kev12 am 27.06.2019 13:08

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich habe eine Eigentumswohnung gekauft. Im Exposee stand das der Energieausweis erstellt und nachgereicht wird. Jedoch wurde mir nur ein abgelaufener zugeschickt. Erst 3 Wochen nach der Kaufvertragsunterzeichung erhalte ich auf Anfrage den aus dem Jahre 2013 und sehe das die Wohnung den schlechtesten Wert überhaupt hat: Klasse H. Muss ich der Marklerin die volle Provision zahlen und kann ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten? Mit freundlichen Grüßen

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Immowelt-Redaktion am 27.06.2019 13:43

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

zumindest dann, wenn ein Käufer vom Makler wissentlich falsch über den Zustand einer Immobilie informiert worden ist, muss der Makler haften. Wir können und dürfen Einzelfälle aus der Ferne aber nicht bewerten, weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Diese erhalten Sie von einem Eigentümerverein wie Haus & Grund oder direkt von einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

CQ am 27.04.2019 15:26

Guten Tag,

Ein Makler verkaufte uns ein Baugrundstück, das im Exposé auch als Baugrundstück beschrieben war U mit EFH o Bungalow Bebaut werden könnte.

Leider nach Kauf stellte sich heraus das es nur Aussenflache ist U so wenig an baufläche das nie ein Haus rauf passen würde.

Frage haben wir zu schnell gekauft... U hätten uns nicht auf die Angaben verlassen dürfen im Exposé? .... Obwohl auch beim Ortstermin wir nochmal genau persönlich nachgefragt hatten beim Makler U er eine Bebauung so zugestimmt hatte im Grundstück.

Im Exposé beruft sich aber der Makler auf die Angaben des Eigentümers.

Und das man selbst beim Bauamt erfragen soll.

Selbst die Fotos im Expose waren nur von der Aussenflache dargestellt.

Kann ggf Schadenersatz verlangt werden U die Provision angefochten werden?

Danke

LG CQ

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 29.04.2019 09:01

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

im Streitfall dürfte es darauf ankommen, inwiefern der Makler wissentlich falsche Angaben im Exposé gemacht hat und ob Sie sich bei einem Besichtigungstermin von der Beschaffenheit des Grundstücks hätten überzeugen können. Wir können aber aus der Ferne leider nicht abschließend klären, wie die Chancen bei einem Rechtsstreit stünden, weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir raten daher zur Beratung durch einen Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Malgo am 09.03.2019 21:35

mein Makler hat mit meiner Zustimmung meine ebay Annonse übernomen und ohne mit mir abstimmen in Expose verwendet, leider eigene Informatinen die falsch sind dazugegeben. Wir haben nicht schrifltlich ausgetauscht, ich habe nicht bestätigt (habe Ihm vertraut). Haftet der Makler für die Ansprüche der Käufer

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Immowelt-Redaktion am 11.03.2019 11:05

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

das können wir leider aus der Ferne nicht abschließend klären weil wir die Sachlage nicht genau kennen und darüber hinaus keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Munster53! am 10.02.2019 18:37

Haftungsfalle:

In meinem Fall kam der Kunde über Immowelt und hat, warum auch immer, den Widerspruch nicht erhalten. Bis dahin wurden alle meine Kunden beim ersten Kontakt vom Widerspruchsrecht durch Immowelt in Kenntnis gesetzt, hier ist es verblieben. Die Mitarbeiter von Immowelt reden sich heraus. Fest steht, meine Courtage von 12.000,-€ ist weg!

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Immowelt-Redaktion am 11.02.2019 13:56

Hallo und vielen Dank für Ihr Feedback,

es tut uns leid, wenn es bei der Kontaktaufnahme mit Ihrem Kunden zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Wir haben Ihren Kommentar an die zuständige Abteilung zur nochmaligen Prüfung weitergeleitet. Sollten Sie zwischenzeitlich weitere Fragen haben, können Sie sich gerne von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr an unseren Support wenden, den Sie unter folgender Nummer erreichen: +49 911 520 25-90

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

EuregioImmo am 08.02.2019 12:07

Hallo Zusammen

Bei einem Besichtigungstermin teilte mir ein Interessent mit, das das Grundstück eventuell in einem Bergbaugebiet liegt, und die sichtbaren in der Bodenplatte ggfs. von Erdsenkungen kommen könnten. Ich hatt darauf hin dies nicht ausgeschlossen, denn mir war nicht bekannt das das Objekt im Bergbausenkungsgebiet liegen könnte.

Bin ich jetzt als Makler verpflichtet, diese Vermutung des einen Interessenten allen anderen Interessenten mitzuteilen? Der Käufer der das Objekt gekauft hat, musste als Vorgabe seiner Bank nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags ein bergbauliches Gutachten erstellen lassen, wo sich dann herausstellte, das das Objekt in einer Bergbauzone liegt. Jetzt will der Käufer die Provision nicht zahlen, da er der Ansicht ist, das ich diese Vermutung des anderen Interessenten ihm hätte mitteilen müssen. Das ganze ist jetzt bei Gericht.Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 11.02.2019 09:11

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn der Makler von einer vertragsentscheidenden Information weiß, diese aber nicht an den potenziellen Käufer weitergibt, kann das unter Umständen zum Verlust der Provision führen. In Ihrem Fall scheinen Sie das ja aber nicht gewusst zu haben, die Frage dürfte also sein, ob Sie es vermuten hätten müssen. Eine Einschätzung hierzu können und dürfen wir Ihnen aber leider nicht geben, weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Unter Umständen kann Ihnen hier aber ein Berufsverband wie der IVD weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

37627900 am 07.05.2018 11:28

Vieles klingt ziemlich abenteuerlich! Als Makler muß ich alles über diese Immobilie wissen. Ein ungenaues Baujahr? Das ist wohl ein Witz! Nichts leichter, als dieses in Erfahrung zu bringen.

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lauselino am 07.05.2018 12:05

Falsch, ich habe einen alten Hof aus dem 18. Jahrhundert, der immer wieder erweitert wurde. Weder die Gemeinde, das Grundbuchamt noch die Eigentümer kennen das Baujahr. Sie machen nur Neubau und lesen das am Aufzug ab?

Cindarella Makla am 26.09.2017 12:12

Zitat: "Auch kann es sein, dass der Käufer vom Makler Schadensersatz fordert, zum Beispiel für einen zu hohen Kaufpreis oder einen entgangenen Gewinn des Käufers, wenn dieser sein Geld statt in die Immobilie beispielsweise in Aktien angelegt hätte."

Gilt das lediglich, wenn der Kunde Provision zu zahlen gehabt hätte, z.B. im Fall, dass er den Makler beauftragt hat bzw. der Makler - unabhängig, wer ihn zuerst beauftragt hat - Provision von beiden Seiten erhält? Die Frage zielt dahin ab, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verlieren kann, wenn er dem Käufter gegenüber sagt, die Immobilie sei "teuer". Solche Aussagen stehen dem Makler nicht zu.

Andere Frage bezüglich Wertpapiere: Woher will denn der Käufer vorab wissen, welches Wertpapier ihm Gewinn eingebracht hätte? Er hätte damit eventuell auch größere Verluste haben können als mit dem Kauf der überteuerten Immobilie.

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ImmoBY am 08.02.2019 11:28

Es hört sich so an, als wäre es einem Kaufinteressenten nicht möglich, selbst zu ermitteln, ob ein Objekt preislich zu hoch angeboten wird. Jedem Käufer steht es doch frei, ein aus seiner Sicht angemessenes Gebot abzugeben und ggf.auch vom Kauf Abstand zu nehmen. In solchen Fällen rate ich meinen Kunden sogar dazu.

Gibt sich der Makler allerdings als Gutachter aus, sieht das sicher anders aus; es dürftte sich eine Haftung für den Makler/Gutachter ergeben.


Immowelt-Redaktion am 27.09.2017 08:58

Hallo und vielen Dank für das aufmerksame Lesen unseres Artikels,

leider hat sich unsere Autorin an der fraglichen Stelle etwas missverständlich ausgedrückt. Ein Immobilienkäufer kann vom Makler dann einen Schadensersatz verlangen, wenn dieser den Wert einer Immobilie deutlich zu hoch ermittelt. Dies gilt unabhängig von der Frage, wer die Provision zahlt. Die alternativen Gewinne, die beispielsweise durch Wertpapiere möglich gewesen wären, spielen nur dann eine Rolle, wenn der Makler den Käufer beispielsweise effektiv davon abbringt, Wertpapiere zu erwerben und ihm stattdessen als alternative Anlagemöglichkeit eine Immobilie vermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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