Messie in der Mietwohnung: So sollten Vermieter handeln

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Messies sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Sie horten allerhand Gegenstände und im schlimmsten Fall wird die Wohnung so irgendwann unbewohnbar. Wie Vermieter ihr Eigentum schützen können und wie sie mit Messies umgehen sollten.

Messie, Messiewohnung, Chaos, Müll, Foto: Wirestock/stock.adobe.com
Kapitulation vor dem Chaos: Ein Messie hortet in seiner Wohnung alle möglichen Dinge, die andere für wertlos erachten. Foto: Wirestock/stock.adobe.com

Vermieter, deren Wohnung von einem Messie bewohnt wird, haben wenig zu lachen – denn ein Mieter mit dem Messie-Syndrom kann den Wert alltäglicher Gegenstände nicht richtig einschätzen – brauchbar nicht von unbrauchbar, wichtig nicht von unwichtig unterscheiden. Die Folgen sind meist Ansammlungen von Müll und nutzlosen Dingen. Organische Abfälle oder vernachlässigte Haustiere ziehen zudem oft Ungeziefer an. Schaden diese Mieter mit ihrem Verhalten der Bausubstanz oder beinträchtigen andere Mieter handeln sie vertragswidrig. Dagegen kann der Vermieter vorgehen.

Schritt 1: Überprüfen, wie vermüllt ist die Messiewohnung?

Bevor der Vermieter gleich zu seiner schärfsten Waffe greift und eine fristlose Kündigung ausspricht, sollte er überprüfen, ob sie im Zweifelsfall überhaupt wirksam wäre. Denn: Auch ein Messie hat als Mieter gewisse Rechte. „Der Mieter genießt eine große Freiheit, wie er sich und sein Leben einrichtet“,  sagt Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Berlin. Dazu gehört, dass er so viele Dinge in seiner Wohnung aufbewahren kann, wie er möchte, so lange er nicht andere Mieter oder die Bausubstanz schädigt. Das bedeutet: Liegen in einer Wohnung Berge jahrzehntealter Zeitungen, kann der Vermieter dagegen wenig bis nichts unternehmen – von gutem Zureden abgesehen.

„Eine Grenze findet der individuelle Lebensstil dort, wo andere Personen gestört werden. Ein Verhalten des Mieters ist spätestens dann vertragswidrig, wenn andere Mieter in ihrem vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt werden“, so Brückner. Dies kann etwa bei Gerüchen der Fall sein, die von verdorbenen Lebensmitteln ausgehen oder wenn der Mieter mit organischen Abfällen Ungeziefer anlockt. In diesem Fall kann der Vermieter Schritte in die Wege leiten, gegen den Mieter vorzugehen.

Das kann der Vermieter bei Mietern mit Messie-Syndrom tun

Messie, Messiewohnung, Gespräch mit dem Mieter, Foto: Photographee.eu/stock.adobe.com
Bevor ein Vermieter einen Mieter abmahnt, sollte er das persönliche Gespräch suchen und ihn auf seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag hinweisen. Foto: Photographee.eu/stock.adobe.com

„Stellt der Vermieter fest, dass der Mieter die Wohnung verwahrlosen lässt, sollte er ihn auf diesen Umstand persönlich ansprechen“, sagt der Rechtsanwalt. In vielen Fällen zahle der Mieter auch unregelmäßig die Miete. Dies sei ein guter Anlass, mit dem Mieter in ein Gespräch einzutreten, um seine Situation zu besprechen. „Zunächst kann der Vermieter den Mieter im ruhigen Ton auf das Problem ansprechen und ihn bitten, den Unrat zu beseitigen“.  Bleiben die Gespräche erfolglos, kann der Vermieter die nächste Eskalationsstufe gehen.

Info

Das Messie-Syndrom ist eine psychische Störung, die auch Wertbeimessungsstörung heißt – mess kommt aus dem englischen und bedeutet Unordnung, Chaos.

Der Grund für das Verhalten von Menschen mit einem Messie-Syndrom sitzt meist tief in der Psyche und äußert sich durch das Horten von meist nutzlosen Dingen, wie alten Zeitungen, Umverpackungen und leeren Plastikflaschen. Für den Messie jedoch können sie wirken wie ein kleiner Schatz.

Die Steigerung des Messie-Syndroms ist das Vermüllungssyndrom. Betroffene horten dann auch richtigen Müll. Zunehmend verwahrlost dann der Mieter selbst und isoliert sich. Das Ergebnis dieser Desorganisationsproblematik ist dann eine vollgestopfte und vermüllte Wohnung. Vermieter bemerken das Problem oft erst sehr spät und wollen den Mieter dann so schnell wie möglich loswerden. Doch Messies sind meist Langzeitmieter und können auch deshalb nicht so einfach aus der Wohnung geworfen werden.

Schritt 2: Erst abmahnen, dann kündigen

Einfach aus der Wohnung werfen kann ein Vermieter den Mieter nicht. „Vor dem Ausspruch einer Kündigung muss der Vermieter das Verhalten des Mieters schriftlich abmahnen“, so Brückner. Der Vermieter sollte dem Mieter in der Abmahnung auch eine angemessene Frist setzen, in der dieser die Wohnung entrümpeln und möglicherweise bereits entstandene Schäden beseitigen muss. „Dadurch wird dem Mieter bewusst gemacht, dass er sich nicht vertragsgemäß verhält“, so Brückner.

Erst wenn auch das nichts hilft, kann der Vermieter zum letzten Mittel greifen: der fristlosen Kündigung. Allerdings: Die Anforderungen dafür sind im Bürgerlichen Gesetzbuch relativ hoch angesetzt. „Eine fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung ist nur möglich, wenn der Mieter die Wohnung erheblich gefährdet“, erklärt Brückner. Eine allgemeingültige Definition, was eine solche erhebliche Gefährdung ist, gebe es allerdings nicht. Hierzu müsse immer der jeweilige Einzelfall beurteilt werden.

Sollte es zu einem Streit vor Gericht kommen, ist es ratsam, sämtliche Beschwerden der anderen Mieter schriftlich zu dokumentieren – etwa über das übelriechende Treppenhaus. Auch die bei einer etwaigen Begehung vorgefundenen Müllberge sollten schriftlich notiert werden – so sind Vermieter im Fall eines Rechtsstreits bestmöglich abgesichert.

Hilft das alles nichts und der Mieter zieht nicht aus der Wohnung aus bleibt dem Vermieter nur noch die Räumungsklage.

Urteile zum Thema

  • Das Landgericht Münster urteilte 2020, dass das Zustellen der Mietwohnung ohne weitere konkrete Störung oder Gefährdung keine fristlose Kündigung rechtfertigt. Damit wies das Landgericht die zuvor vom Amtsgericht stattgegebene Räumungsklage ab. (LG Münster Az. 01 S 53/20)
  • 2008 entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg, dass die Eigentümer eines Mietshauses die Wohnung ihrer Mieter unverzüglich zu reinigen, zu entwesen und zu entrümpeln haben. Da die Mieter der Anordnung der Stadt nicht nachkamen, wurden die Vermieter in die Pflicht genommen. (VG Arnsberg Az. 3 L 336/08)
  • Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg-Harburg 2011 ist die Kündigung eines Mieters, der seine Wohnung vermüllt und verwahrlosen lässt rechtens, wenn dem eine Abmahnung voraus geht. (AG Hamburg-Harburg Az. 641 C 363/10)

Schritt 3: Entrümpelung der Messiewohnung

Ist der Mieter ausgezogen und hinterlässt Berge von Unrat muss sich in der Praxis meist der Vermieter um die Entrümpelung kümmern. Dafür gibt es Firmen, die sich auf die Entrümpelung von Messie-Wohnungen spezialisiert haben.

Eine Entrümpelungsfirma kennt sich mit entsprechenden Hygienevorschriften aus und kann die Wohnung in den Ursprungszustand zurücksetzen. Das heißt sie gehen auch unangenehmen Gerüchen auf den Grund und beseitigen sie. Auch den verschiedenartigen Müll, Sperrmüll und andere Anfallsarten können die Profis umwelt- und fachgerecht entsorgen. Manche Firmen bieten auch Sonderleistungen an und sortieren Wertgegenstände oder wichtige Unterlagen aus und übergeben sie dem Mieter.

Info

Ein Extremfall ist die sogenannte Tierhortung. Betroffene sammeln bei dieser Form krankhaft Tiere und sind meist nicht in der Lage sich um diese auch angemessen zu kümmern. Der oft sehr hohen Anzahl an Tieren fehlt es meist an Wasser und Futter sowie Pflege und Hygiene. Auf Dauer stören Gestank und Lärm die Nachbarn und darüber hinaus kann nicht mehr von dem vertraglichen „Haustiere erlaubt“ gesprochen werden.

In diesem Fall setzen Profis zur Reinigung biologische oder chemische Stoffe, Ozonisierung und Ionisierung ein, um betroffene Räume wieder begeh- und bewohnbar zu machen.

Die Kosten für eine etwaige Räumung der Wohnung muss der Mieter selbst tragen. Kann oder will dieser aber nicht zahlen, bleibt der Vermieter darauf sitzen. Abhilfe schaffen hier spezielle Vermieter-Rechtschutzversicherungen. Häufig sind diese allerdings relativ teuer.

Möchte der Vermieter sich die Kosten für die Entrümpelung sparen und diese selbst durchführen, wird es nicht unbedingt billiger. Allein die Kosten für die Müllentsorgung sind sehr hoch, da der Unrat getrennt und entsorgt werden muss. Meist geht alles in den Hausmüll, der kostenpflichtig extra angemeldet und abgeholt werden muss.

Wenn der Messie nicht gekündigt werden kann

Ist die Bausubstanz nicht gefährdet und fühlen sich auch andere Mieter nicht durch den Messie gestört, hat der Vermieter schlechte Karten. Wenn es keine anderen Gründe für eine Kündigung gibt – beispielsweise, weil der Mieter die Miete nicht zahlt – darf der Vermieter auch nicht kündigen.

Als letzte Option bliebe ihm dann der Gang zum Betreuungsgericht. Hier muss er darlegen, warum Mieter sich offenkundig nicht mehr selbst um die Angelegenheit kümmern kann. Unter Umständen stellt das Gericht dem Mieter dann einen Betreuer, der für den Vermieter der Ansprechpartner ist – die Grenzen hierfür sind allerdings recht eng gesetzt.

Fragen und Antworten zu Mietern mit Messie-Syndrom

Was tun, wenn der Mieter die Wohnung vermüllt?

Zunächst müssen Vermieter unterscheiden: Sammelt ein Mieter nur leidenschaftlich oder stinkt es aus der Wohnung, beeinträchtigt er andere Mieter oder beschädigt mit seinem Verhalten sogar die Bausubstanz des Hauses?
Hat das Verhalten des Mieters Auswirkungen auf Mitmieter oder das Haus, wird vielleicht sogar Ungeziefer angelockt, kann der Vermieter, nach vorheriger Abmahnung, dem Mieter fristlos kündigen.

 

Wie bekomme ich einen Messie aus der Wohnung?

Verhält sich der Mieter vertragsgemäß und hat nur eine ausgeprägte Sammelleidenschaft von beispielsweise Zeitungen oder Erinnerungsstücken kann der Vermieter meist nichts tun.
Andernfalls kann der Vermieter das Gespräch mit dem Betroffenen suchen und ihm eine Frist zur Entrümpelung setzen. Hält er diese nicht ein und beeinträchtigt sein Verhalten andere ist eine Abmahnung und anschließende Kündigung möglich.

Wer ist zuständig bei der Verwahrlosung der Wohnung?

Zuständig für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung ist zunächst der Mieter selbst. Lässt er die Wohnung verwahrlosen oder stört andere Mieter mit seinem Verhalten, etwa durch Gerümpel im Hausflur, Gestank aus der Wohnung oder Ungeziefer, dass durch ihn angelockt wurde, sollte der Vermieter eingreifen. Im Extremfall bleibt der Gang zum Betreuungsgericht und die fristlose Kündigung.

Wer zahlt für die Entrümpelung der Messiewohnung?

Grundsätzlich ist der Betroffene selbst für die Entrümpelung und die Übernahme der Kosten dafür verantwortlich. Allerdings entschieden Gerichte, wenn der Messie nicht in der Lage ist oder die Kosten nicht übernehmen kann oder will, kann der Vermieter ersatzweise in die Verantwortung gezogen werden.

Regine Curth16.02.2021

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18 Kommentare

Schokokuchen1. am 03.02.2024 17:02

Guten Tag,

seit vielen Jahren lebe ich in einer Wohngemeinschaft. Wir sind zu zweit. Es lief die ersten Jahre sehr gut und dann entwickelte sich mein Mitbewohner zu einem Messi. Mittlerweile leidet er an einem Vermüllungssyndrom. Es ist so schlimm, dass der Gestank kaum noch zu ertragen ist, das Treppenhaus danach riecht und Nachbarn mich darauf ansprechen. Der Müll in seinem Zimmer ist hüfthoch und er selbst hat nur noch eine winzige Stelle zum Schlafen. Ich mache mir wirklich Sorgen um ihn aber auch um das Zimmer. Von Schimmel über Schädlinge ist alles dabei. Ich selber habe Angst um meine Gesundheit, weil wir uns das Badezimmer teilen, was ich deswegen jeden Tag mehrmals sauber machen muss. Ich habe auch große Angst, dass der Rest der Wohnung von Schädlingen befallen wird.

Ich komme absolut an meine Grenzen, weil ich dadurch auch kein Besuch mehr einladen kann und mich die ganze Zeit nur vor dem Gestank ekeln muss. Mein Mitbewohner verwahrlost zunehmend. In seiner Gegenwart möchte man wegen des Gestanks nur noch flüchten. Seine Zähne faulen und er ist immer sehr dreckig, er geht alle paar Monate mal duschen, es ist kaum aushaltbar.

Ich habe ihm über Jahre hinweg immer wieder Hilfsangebote gemacht, leider alles vergeblich.

Da wir beide gleichberechtigte Hauptmieter sind, kann ich ihm nicht kündigen. Ich habe Angst, wenn ich mich an die Hausverwaltung wende, dass wir dann evtl. beide gekündigt werden.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll? Gibt es einen Weg, dass nur ihm gekündigt wird? Es muss sich definitiv etwas ändern!

Lieben Dank im Voraus für eine Antwort.

Beste Grüße Susanne

auf Kommentar antworten

Schokokuchen1. am 03.02.2024 17:01

Guten Tag,

seit vielen Jahren lebe ich in einer Wohngemeinschaft. Wir sind zu zweit. Es lief die ersten Jahre sehr gut und dann entwickelte sich mein Mitbewohner zu einem Messi. Mittlerweile leidet er an einem Vermüllungssyndrom. Es ist so schlimm, dass der Gestank kaum noch zu ertragen ist, das Treppenhaus danach riecht und Nachbarn mich darauf ansprechen. Der Müll in seinem Zimmer ist hüfthoch und er selbst hat nur noch eine winzige Stelle zum Schlafen. Ich mache mir wirklich Sorgen um ihn aber auch um das Zimmer. Von Schimmel über Schädlinge ist alles dabei. Ich selber habe Angst um meine Gesundheit, weil wir uns das Badezimmer teilen, was ich deswegen jeden Tag mehrmals sauber machen muss. Ich habe auch große Angst, dass der Rest der Wohnung von Schädlingen befallen wird.

Ich komme absolut an meine Grenzen, weil ich dadurch auch kein Besuch mehr einladen kann und mich die ganze Zeit nur vor dem Gestank ekeln muss. Mein Mitbewohner verwahrlost zunehmend. In seiner Gegenwart möchte man wegen des Gestanks nur noch flüchten. Seine Zähne faulen und er ist immer sehr dreckig, er geht alle paar Monate mal duschen, es ist kaum aushaltbar.

Ich habe ihm über Jahre hinweg immer wieder Hilfsangebote gemacht, leider alles vergeblich.

Da wir beide gleichberechtigte Hauptmieter sind, kann ich ihm nicht kündigen. Ich habe Angst, wenn ich mich an die Hausverwaltung wende, dass wir dann evtl. beide gekündigt werden.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll? Gibt es einen Weg, dass nur ihm gekündigt wird? Es muss sich definitiv etwas ändern!

Lieben Dank im Voraus für eine Antwort.

Beste Grüße Susanne

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Carola am 05.08.2023 19:32

Hallo,

ich habe mit meinem Freund eine Genossenschaftswohnung angemietet. Da die Genossenschaftsanteile nur auf einen Namen laufen konnten, haben wir ihren genommen und ich bin als Bürgin eingetragen. Über die Jahre hat er sich zu einem Messi entwickelt und ich bin ausgezogen.

Ich habe Angst, dass das irgendwann in der Wohnung eskaliert und ich dann zahlen muss. Der Mieter hat sonst niemanden der bürgen würde und auch nicht das nötige Einkommen, um ohne Bürgen auskommen. Der Vermieter will mich also nicht so einfach als Bürgen entlassen. Haben Sie Tipps für mich, wie ich aus der Bürgschaft komme? Und habe ich als Bürgin irgendein Recht die Wohnung zu besichtigen?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

Moni am 08.09.2022 09:33

Meine Wohnung ist stark verdreckt, vorallem die Nasszellen, ich bekomme das nicht mehr sauber, es ist der Erstmieter, alles war neu. Kann ich verlangen, das er mir eine neue Duschkabine, neues WC!!!!! und das Spülbecken der Küche zahlt.

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Hinze,Jeannette am 09.09.2023 00:21

Sollte der Messimieter solvent sein,zur Zeit der festgestellten Zustände der Wohnung, kann der Vermieter verlangen, Schadenersatz oder auch eine ExtraMiete als Entschädigung zu zahlen. Auch ist eine vorhandene,bei Einzug gezahlte Kaution eine gute Option, den entstandenen Schaden auszugleichen. Sollte der Miete r e ihnen gesetzlichen Betreuer haben, so kann dieser für Entschädigungszahlungen herangezogen werden. Viel Glück und auf eine baldige neue Vermietung Ihres Wohnobjektes

Minou am 03.04.2022 16:43

Hallo, darf man denn das Eigentum des Mieters einer Messiwohnung einfach entsorgen, als Vermieter?

Ohne diesen darüber in Kenntnis zu setzen?

Welche Möglichkeiten hat der Mieter in solch einem Fall?

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sabine am 31.01.2021 11:16

Hallo, wir mussten kürzlich eine Messi Wohnung räumen lassen. Kann mir jemand sagen wie man die ob und wie man die nicht unerheblichen entstandenen Kosten an den Mieter weiter belasten kann?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.02.2021 08:20

Hallo Sabine,

in der Regel können Sie sich die Kosten für eine Zwangsräumung vom Mieter erstatten lassen. Allerdings nur, wenn dieser in der Lage ist zu zahlen. Ist er das nicht und hat der Vermieter keine Rechtsschutzversicherung bleibt er auf den Kosten oft sitzen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen. Wenden Sie sich dafür am besten an einen Fachanwalt oder Eigentümerverband.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Beate am 19.08.2020 13:32

Ich bin im Beirat unserer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei uns im Haus wurde nun endlich eine Zwangsräumung der Messi-Wohnung vollzogen. Die Vermieter haben die Wohnung unsachgemäß und ohne jegliche Schutzmaßnahmen über das gemeinschaftliche Treppenhaus entrümpeln lassen. Darin waren seit Jahren angehäufte Müllberge, Ungeziefer, schwarzer Schimmel. An mehreren Tagen stand dieser Wohnung stundenlang offen. Die Hausverwaltung wiegelt alles ab. Welche gesundheitlichen Vorschriften gelten für die Räumung? Wenn ja, wo kann ich diese finden? Welche Rechte haben die im Haus verbleibenden Mitbewohner?

auf Kommentar antworten

Fabian am 02.07.2020 03:52

Unser Mieter verbreitet seine Sammlung überall im Haus (was nicht zur Mietfläche gehört). Ihm steht lediglich der Gebrauch der Wohnung und eines Zimmers im Keller zu. Dennoch steht, überall sein Zeug herum, in den Gängen, im Garten, der gesamte Keller wurde eingeräumt usw. Wir haben ihn schon mehrmals gebeten seine Sachen zu entfernen, was er allerdings nicht tut. Wie kann ich es am besten angehen ihn aus der Wohnung zu bekommen?

auf Kommentar antworten

Sebastian am 29.06.2020 11:48

Es stinkt gewaltig... und der Mieter ist faul und uneinsichtig.

Bei mir im Haus wohnt ein Mieter, der seine Wohnung seit Einzug nun 1 Jahr nicht mehr entmüllt hat. Die Gerüche und Insekten die von seiner Wohnung ausgehen sind echt wiederlich! Trotz Ansprache vom Vermieter und schriftlicher Abmahnung und Einschalten des Jugendamtes (Wochenendpapa) passiert genau gar nichts. Erst als die Kindsmutter davon Wind bekam hat Sie ihm das Kind verweigert und weggenommen. Nach einer hau ruck Aktion wo er die Wohnung dann notdürftig entmüllt und aufgeräumt hat beginnt es wieder von vorne. Es lebt und stinkt wieder aus der Wohnung und Gespräche und das eine oder andere ernste Wort vom Vermieter was auch Kündigung usw. enthielt vermüllt es wieder erneut. Auch die Androhung er renoviert die Wohnung komplett auf seine Kosten waren offensichtlich nicht stark genug. Wie kann man dem Mann helfen? Das geht so nicht weiter.

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 29.06.2020 15:35

Hallo Sebastian,

Sie haben schon alles getan, was wir Ihnen raten können. Wenn der Gestank übermäßig und dauerhaft stört, kann dies übrigens ein Grund für eine Mietminderung sein. Diese sollten Sie im Vorfeld aber unbedingt mit einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein besprechen, da Sie bei einer ungerechtfertigten oder zu stark geminderten Miete in Zahlungsverzug geraten und eine fristlose Kündigung droht.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Petra am 23.05.2020 16:29

Ich wohne seit ein Jahr neben ein Messi es Stinkt in meiner Wohnung besonders im Sommer Hausverwaltung machen nichts sie hat ein Hund der Verwalust da rum der macht alles da und sie lässt es so es gibt überall hilfe sie Trinkt ständig und geht raus und kommt wieder der sieht echt schlimm aus der Hund und keiner Hilft der Frau die Wolle ja auch nicht so leben auch wenn schwer fehlt aber das ist echt zu viel über all ratten schon im Keller deswegen und habe kleine Tiere und ich habe 3 Kinder da hilft nicht nur lüften oder so es kommt vom Boden vonder Wand leiste Heizung Tür Rahmen alles rein und wenn sie die Tür öffnet da ist vorbei der ganze Treppen haus stinkt von oben bis unten nach Müll und das Hunde Abfall und dann qualmt sie Tag und Nacht und die guckt 24 h da drinnen fernsehen der Hund tut mir leid das sie es ihm an tut

auf Kommentar antworten

Jutta Steffan am 25.06.2020 21:35

Hallo Petra! Bitte bitte melden Sie den Fall doch unverzüglich beim örtlichen Tierheim oder Tierschutzverein, damit wenigsten dem armen Tier geholfen wird! Ich meine natürlich dem Hund! Sie können dies auch gerne anonym machen.


immowelt-Redaktion am 26.05.2020 08:00

Hallo Petra,

sofern es sich um Beeinträchtigungen handelt, die nicht nur unerheblich sind, kann ein Mietmangel vorliegen.Dies kann dann zur Mietminderung berechtigen, bzw. der Vermieter ist verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Sie sollten die Virkommnisse schriftlich dokumentieren und auch den Vermieter/die Verwaltung schriftlich damit konfrontieren. Wenn das nichts hilft, bleibt nur der Klageweg. Soweit es sich um Mängel oder Verwahrlosungen innerhalb der Messi-Wohnung handelt, die keine Beeinträchtigung für Sie darstellen, etwa das Zustellen der Wohnung mit Müll oder Staubbkildung, hat das aber nichts mit ihrem Mieverhältnis zu tun. Der Mangel könnte sich hier eher aus der Geruchsbelästigung ergeben.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Mieter Fine am 20.04.2019 14:28

Hallo,

hier hat ein Mieter einen Wasserschaden nicht gemeldet der ebenfalls nun in die Nachbarwohnung gezogen ist. Es wurde bei der Besichtigung klar, das auch Müll gehortet wurde (Fliegen an den Fenstern) Kann ich fristlos kündigen oder gilt die Kündigungsfrist? Oder muss ich erst schriftlich abmahnen und für Beseitigung bitten?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 23.04.2019 11:01

Hallo Mieter Fine,

ob eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung des Mieters ab, hier sollten Sie vor Ort fachkundigen Rat eines Fachanwalts oder Vermietervereins einholen.

Wenn der Mieter den Schaden nicht meldet und ein Folgeschaden eintritt könnten Sie aber unter Umständen Schadensersatzansprüche haben.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

mike hegewald am 17.03.2019 18:02

Hallo,unser Mieter entsorgt auch schon längere Zeit seinen Müll nicht mehr.Im letzten Müllsack waren sogar Maden drin.Der Strom wurde ihm auch abgestellt weil er nicht bezahlt hat.Die Terrasse ist Vermüllt und wird nicht geräumt trotz Ermahnung.Es wird nicht gelüftet in der Wohnung.Habe die Wohnung letztes Jahr erst Saniert und Möbliert.Besichtigungstermine wurden einfach nicht eingehalten.Auf dem Stellplatz steht ein Schrott Auto ohne Tüv und verottet.Was kann ich tun?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 18.03.2019 12:09

Sehr geehrter Herr Hegewald,

zunächst sollten Vermieter das Verhalten des Mieters in einem solchen Fall schriftlich abmahnen und eine Frist setzen, in der die Wohnung zu entrümpeln ist. Wenn der Mieter die Wohnung durch sein Verhalten erheblich gefährdet und auf die Abmahnung nicht reagiert, ist unter Umständen auch die Kündigung möglich. Ob das in Ihrem Fall so ist, können wir aus der Ferne aber nicht abschließend klären, auch weil wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Zweifelsfall empfehlen wir daher die Beratung durch einen Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einen Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Karla und Dieter Flender am 20.02.2019 14:13

Unser Mieter entsorgt seit längeren seinen Müll nicht mehr.Wir vermuten das er ihn in der Wohnung hortet.Haben wir ein Recht die Wohnung zu betreten ? Wenn nicht ,was können wir tun?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.02.2019 14:57

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn Sie den Verdacht haben, dass der Mieter gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt, etwa weil unangenehme Gerüche aus der Wohnung dringen, durch die sich andere Mieter gestört fühlen, dürften Sie die Wohnung betreten, auch das allerdings zunächst nur mit Zustimmung des betroffenen Mieters. Gelingt das nicht, würden wir Ihnen empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen, beispielsweise bei einem Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Ilona am 27.01.2019 14:15

Sohn Alkoholiker ,will die Wohnung kündigen weil sie total vermüllt...

Kommt man gleich aus dem Vertrag und wer kommt für die Reinigung auf??

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 28.01.2019 11:16

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

wenn ein Mieter nicht die Bausubstanz oder andere Mieter schädigt, wäre eine Kündigung unwirksam. Vor dem Ausspruch einer Kündigung muss der Vermieter das Verhalten des Mieters zudem schriftlich abmahnen und eine Frist setzen, in der dieser die Wohnung entrümpeln und möglicherweise bereits entstandene Schäden beseitigen muss. Für etwaige Schäden an der Mietsache, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, haftet der Mieter, wenn er diese selbst verursacht hat.

Bitte beachten Sie jedoch abschließend, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Im Streitfall empfehlen wir das Gespräch mit einem Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Juge am 04.12.2018 17:47

Mieter vermüllt die Wohnung. Es ist nie Licht oder geöffnete Fenster zu sehen. Früherer Vermieter vermutet Messi problem. Ich möchte wegen Eigenbedarf kündigen. Geht das oder kann der Mieter auf Härtefall plädieren?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 05.12.2018 08:50

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

grundsätzlich brauchen Sie für eine Eigenbedarfskündigung einen Grund - Sie müssen die Wohnung selbst nutzen wollen oder brauchen sie für einen Verwandten oder Angehörigen des Haushaltes. Eine Eigenbedarfskündigung aufgrund des Verdachtes, der Mieter könne ein Messi sein, ist nicht zuslässig. Täuscht der Vermieter den Eigenbedarf nur vor, um den unwillkommenen Mieter loszuwerden, kann diesem unter Umständen Schadenersatz zustehen.

Härtefälle, die gegen eine Eigenbedarfskündigung sprechen sind beispielsweise ein hohes Alter, eine Behinderung oder eine schwere Krankheit sein.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Jenni am 19.09.2018 05:41

Hallo meine Nachbarn belästigen mich mit ihrem geruch (katzenurin und müllberge) vermietet schon des öfteren aufgefordert dieses zu beseitigen bis jetzt ist nichts passiert weil meine Nachbarin öffnet dem Vermieter nicht die tür . Was kann ich tun

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 19.09.2018 09:18

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

es wäre Sache des Vermieters, den fraglichen Mieter in diesem Fall abzumahnen. Eine fortwährende Störung des Hausfriedens, auch durch Gestank, kann unter Umständen sogar keine Kündigung rechtfertigen. Wenn der Vermieter aber nicht reagieren will, kommt für die unter dem Gestank leidenden Mieter unter Umständen eine Mietminderung in Frage. Ob das in Ihrem Fall so ist und wie hoch diese ausfallen kann, lässt sich aber aus der Ferne nicht abschließend klären. Wir würden Ihnen daher das Gespräch mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Tanja schäfer am 24.01.2018 05:29

Hilfe......seid einiger Zeit haben wir neue Nachbarn.

Erschreckend! Tag für Tag und Nacht für Nacht sind meist alle Rolläden unten.

Gehen kaum vor die Tür, nur zum Einkaufen.

Aussen Terasse dient als Müllabladeplatz ( wochenlang)

Dadurch haben wir jetzt Mäuse in der Wohnung. Desweiteren verhalten sich diese Leute relativ frech. Deren Besuch parkt einen ständig zu. Und man wird des öfteren bedroht.

Was kann ich tun?

Zum Anwalt gegen?

Miete mindern?

auf Kommentar antworten

Denninho am 19.11.2019 02:55

Der klassische Messie bekommt niemals Besuch und daraus resultierend kann nicht vorhandener Besuch auch niemanden zuparken....☝️ Hinterfragen Sie bitte ihr Meinung über Ihren Nachbarn, er sei ein Messie...☝️☝️☝️


Immowelt-Redaktion am 24.01.2018 15:30

Sehr geehrte Frau Schäfer,

zunächst würde sich in einem Fall wie dem Ihren der Gang zum Vermieter anbieten. Wenn ein Mieter so viel Müll hortet, dass er damit Ungeziefer anzieht, kann das ein Kündigungsgrund sein, gleiches gilt für die anhaltende Störung des Hausfriedens. Erst wenn der Vermieter nichts unternimmt, kommt eine Mietminderung in Frage. Zu diesem Mittel sollten Sie aber in der Tat nicht ohne vorherige Rechtsberatung greifen. Diese erhalten Sie bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Allenjo am 22.06.2017 01:55

"Ist die Bausubstanz aber nicht gefährdet und fühlen sich auch andere Mieter nicht durch den Messie gestört, hat der Mieter schlechte Karten. "

Entweder hat der VERMIETER dann schlechte Karten oder eben der Mieter gute Karten. Aber der erste Satz des letzten Abschnitts ist falsch.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.06.2017 09:42

Hallo Allenjo,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht, gemeint war der Vermieter. Wir haben die fragliche Stelle korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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