Wohnsitz ummelden: Anlaufstellen, Unterlagen, Fristen & Kosten

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In diesem Artikel findest du alles, was du brauchst, wenn du innerhalb einer Stadt umziehst und deinen Wohnsitz ummelden musst. Wenn du in eine andere Stadt oder deine erste eigene Wohnung ziehst, dann bist du bei unserem Ratgeber Wohnung anmelden richtig.

Wohnsitz ummelden: Das Wichtigste in Kürze

Du bist verpflichtet deinen Wohnsitz umzumelden, wenn du in der gleichen Stadt in eine neue Wohnung oder ein Haus ziehst.

  • Hier kannst du deinen Wohnsitz ummelden: In der Regel beim Einwohnermeldeamt, manchmal auch im Bürgerbüro oder Bezirksamt
  • Frist fürs Ummelden: spätestens 14 Tage nach Umzug, ansonsten droht ein Bußgeld
  • Kosten fürs Ummelden: In der Regel kostenlos, manches Amt erhebt allerdings eine Bearbeitungsgebühr bis zu 20 Euro
  • Unterlagen fürs Ummelden: Personalausweis und Wohnungsgeberbestätigung
  • Nicht vergessen: Bereits vor dem Umzug solltest du unter anderem Internet und Telefon ummelden sowie einen Post-Nachsendeauftrag stellen
  • Praktisch: Mit unserer Checkliste zum Ummelden behältst du den Überblick

Wo muss ich meinen Wohnsitz ummelden?

Deinen Wohnsitz musst du bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt in deiner Stadt ummelden. Je nach Gemeinde kann auch das Bezirksamt oder das Bürgerbüro die richtige Anlaufstelle sein.

Nachfolgend haben wir für dich die Anlaufstellen zum Wohnsitz ummelden in den 20 größten deutschen Städten aufgelistet:

Kann ich meinen Wohnsitz online ummelden?

Normalerweise muss eine Ummeldung persönlich vor Ort in der zuständigen Behörde erfolgen. Doch es gibt in Deutschland ein digitales Pilotprojekt für eine Online-Ummeldung des Wohnsitzes in Hamburg und Lübeck. In einer ersten Testphase können in den beiden Hansestädten unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder ihren Wohnsitz online ummelden. Das Projekt soll schrittweise erweitert werden und irgendwann der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung stehen, heißt es vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat.

Was brauche ich, um meinen Wohnsitz umzumelden?

Wenn du deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden möchtest, musst du mindestens folgende Dokumente dabeihaben:

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen beziehungsweise Familienmitglieder
  • Ausgefülltes Meldeformular von der Website des Einwohnermeldeamtes
  • Unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung

Manche Städte und Gemeinden verlangen zum Wohnsitz ummelden darüber hinaus Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, eine Kopie des Mietvertrags oder Aufenthaltstitel. Über die genauen Anforderungen kannst du dich auf der Internetseite deiner zuständigen Meldebehörde informieren.

Darf mich eine andere Person ummelden?

Du kannst einen Vertreter schicken, der für dich die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt übernimmt. Voraussetzung: Dein Vertreter hat eine Vollmacht von dir und alle benötigten Unterlagen für das Ummelden der Wohnung dabei.

Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht ummelden?

Nach Paragraf 27 des Bundesmeldegesetzes (BMG) müssen folgende Personengruppe ihren Wohnsitz nicht ummelden:

  • Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
  • Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten oder Polizisten, die 12 Monate eine Unterkunft beziehen
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, die an Weiterbildungen und Lehrgängen teilnehmen und während dieser Zeit eine andere Unterkunft bewohnen als den Hauptwohnsitz

Muss ich einen Zweitwohnsitz ummelden?

Wenn dein Erstwohnsitz gleichbleibt, aber sich dein Zweitwohnsitz ändert, dann musst du das beim Einwohnermeldeamt vor Ort anzeigen. Auch hier gilt die gleiche Regel wie für den Hauptwohnsitz: Bleibt der Zweitwohnsitz in derselben Stadt, musst du ihn ummelden. Befindet sich dein neuer Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt, musst du ihn dort neu anmelden.

Info: Als Hauptwohnsitz gilt üblicherweise die Wohnung, in der du die meiste Zeit verbringst. Wenn du allerdings in einer Familie lebst, ist immer der Familienwohnsitz deine Hauptwohnung. Selbst dann, wenn du zum Beispiel wegen deines Berufs die meiste Zeit in einer anderen Wohnung verbringst.

LINK-TIPP:Zweitwohnsitz anmelden: Regeln, Kosten, Fristen

Was kostet es, die Wohnung umzumelden?

Das Ummelden der Wohnung ist in der Regel kostenlos. Manche Meldebehörde verlangt allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 10 bis 20 Euro. Diese Information sollte auf der Internetseite des jeweiligen Einwohnermeldeamtes zu finden sein.

Wie lange habe ich Zeit, um mich umzumelden?

Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Mietvertrags beim Einwohnermeldeamt ummelden. Tipp: Am besten du machst schon rechtzeitig vor dem Umzug einen Termin für die Ummeldung aus, um die Frist einzuhalten. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel online möglich.

Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz nicht ummelde?

Wenn du deinen Wohnsitz nicht fristgerecht innerhalb von 2 Wochen ummeldest, wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessensspielraum des zuständigen Sachbearbeiters und reicht von 10 bis 30 Euro für einige Tage Verspätung bis zu 500 Euro, wenn du dich mehrere Monate nicht ummeldest.

Checkliste zum Ummelden: Hier solltest du deine neue Adresse angeben

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Checkliste zum Ummelden

Mit der immowelt Checkliste fürs Ummelden vergisst du keine Mitteilung der Adressänderung mehr.

Jetzt herunterladen

Bei einigen Institutionen ist die Ummeldung mit einer längeren Bearbeitungszeit verbunden. Daher ist es sinnvoll sich bereits vor dem eigentlichen Umzug um die Ummeldung zu kümmern. Auch wenn vieles bereits vor dem Umzug in die Wege geleitet und umgemeldet werden kann, so gibt es auch ein paar Stellen, die erst nach dem Umzug angegangen werden können:

Vor dem Umzug ummeldenNach dem Umzug ummelden
Internet und Telefon✓ Beim Einwohnermeldeamt
Kabelanschluss✓ Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle
✓ Strom, Gas und Wasser✓ Meldepflichtige Haustiere
✓ Schulen und Kindergärten✓ Beim Finanzamt
✓ Vereine und VerbändeRundfunkbeitrag
✓ Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements 
Post-Nachsendeauftrag 
✓ Bei Versicherungen und Behörden, wie Arbeitsagentur, BaföG-Amt oder der Kindergeldstelle 

 

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Andreas Steger25.01.2024

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16 Kommentare

NiF am 21.02.2022 09:40

Wie ist es zu regeln für Studenten die ins Ausland studieren aber jeder Urlaub/frei Zeit/ online Studium ins deutsche zu Hause verbringen - da es viel hin und her gibt ?

auf Kommentar antworten

U.m. am 01.02.2022 19:50

Hallo ich lebe in Scheidung wohne in Berlin arbeite dort bis zum 31.03.22

Ab dem 01.02.22 habe i h eine wohnung in einem anderen Bundesland gemietete. Meine 2 Kinder sind z.Z in einer jugendhilfeeinrichtung und werden erst zum Sommer zu mir kommen, sie sind aber in der meldebescheinigung aufgeführt

Frage kann ich mich in dem Fall zunächst auch alleine anmelden

auf Kommentar antworten

Monita am 07.11.2020 22:29

nkt der Lebensbeziehungen des Einwohners (meiner Tochter)" liegt nämlich in meiner WohnunMeine Tochter (37) ist Autistin, also geistig behindert. Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt, ich (67) bin ihre amtliche Bereuerin.

Seit Anfang November konnte sie überraschend ein frei gewordenes Zimmer in einem betreuten Wohnheim für Menschen mit Beeinträchtigung beziehen, nicht weit von meiner Wohnung entfernt, näher zur Werkstatt. Jeden Freitag wird sie zu mir nach Hause gefahren nach der Werkstatt, damit wir gemeinsam das Wochenende verbringen können. Montag früh wird sie mit dem Bus von mir zur Werkstatt fahrend abgeholt , danach zum Heim.

D.h. Buchhalterisch: Pro Woche 4 Tage im Heim, 3 Tage zu Hause (plus Urlaubstage).

Kann ich das Wohnheim trotzdem als Zweitwohnsitz für meine Tochter angeben? "Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners (meine Tochter)" liegt bei mir zu Hause (Hauptwohnsitz).

auf Kommentar antworten

Monita am 07.11.2020 22:33

Sorry, mein Kommentar beginnt ab "Meine Tochter (37)..."


immowelt Redaktion am 13.11.2020 07:52

Hallo Monita,

Sie sollten sich diesbezüglich beim zuständigen Einwohnermeldeamt beraten lassen. Grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (§ 22 Abs. 3 BMG). Wie das bei Ihrer Tochter bewertet wird, können wir leider nicht sagen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Rob am 19.03.2020 16:50

Hallo, folgende Situation:

Meine Eltern sind verheiratet, meine Mutter hat sich aber Parallel dazu noch eine zweite Wohnung gemietet in der sie zwischenzeitlich gewohnt hat, mit Internetanschluss usw., halt richtig zu Wohnen. Offiziell ausgezogen ist sie aber nicht! Wie sieht das da aus mit dem Ummelden?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 20.03.2020 08:04

Hallo Rob,

sofern die Wohnung der Mutter der alleinige Wohnsitz ist, muss dies - unter Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter - beim Meldeamt als Erstwohnsitz gemeldet werden. Sofern die Wohnung nur eine Nebenwohnung ist, ist eine Meldung als Zweitwohnsitz erforderlich, sofern die Wohnung der überwiegende Lebensmittelpunkt sein sollte, als Erstwohnsitz, wobei der dann nur noch untergeordnet genutzte alte Wohnsitz als Zweitwohnsitz zu melden wäre. Entscheidend für eine Meldung als Erst- oder Zweitwohnsitz sind immer die tatsächlichen Verhältnisse.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Eugenio am 25.02.2020 19:02

Hallo, ich bin Eugenio,

ich habe eine Wohnung gekauft und dabei ein Mietverhältnis mit einem Mieterehepaar gesetzlich übernehmen müssen. In der Wohnung wohnen jedoch auch zwei erwachsene Töchter. Eine der beiden Töchter hat zwei Kinder im Kleinkinder-Alter und der Vater lebt ebenfalls in der Wohnung, Weder die Töchter noch der Vater der Kinder sind lt. Einwohnermeldeamt gemeldet.

Da meiner Kenntnis die beiden Töchter und die Kinder in der Wohnung aufgenommen werden dürfen, trifft dies auf den Vater nicht zu, da er mit den beiden Mietern nicht verwandt, sondern nur verschwägert ist.

Wie kann ich die ungesetzliche Aufnahme des Kindsvaters in die Wohnung beenden ?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 26.02.2020 08:20

Hallo Eugenio,

im deutschen Mietrecht gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete (BGB § 566), das heißt, das Mietverhältnis läuft unverändert weiter. Da Sie die Wohnung erst gekauft haben, sollten Sie zunächst herausfinden, ob der Vorbesitzer die Aufnahme des Vaters geduldet bzw. erlaubt hat. Wenn ja, so würde dies aufgrund des oben genannten Grundsatzes zulässig sein. Wenn die Erlaubnis weder von Ihnen noch von dem Vorbesitzer erlaubt wurde, kann die unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte ein Grund für eine Kündigung sein (BGB § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Das gilt unabhängig von der melderechtlichen Problematik, die mit den mietvertraglichen Pflichten nichts zu tun hat. Hinsichtlich der konkreten Vorgehensweise sollten Sie sich aber besser mit einem Eigentümerverein oder Fachanwalt für Mietrecht vor Ort abstimmen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Micha am 15.12.2019 03:39

Hallo ich bin der Michael, ich habe folgendes Problem ..

Ich wohne bei meinen Eltern bin seit 7monaten arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld ..

Wir sind umgezogen und hatten 2 Wohnungen 1 Monat lang .. als wir dann den Mietvertrag zum 01.08.2019 unterschrieben und die alte Wohnung auch bis zum 31.08.2019 am laufen hatten ,hatten und ich mich dann zum 01.09.2019 beim Amt gemeldet .dann kann die Antwort rasch das ich mich zu spät gemeldet hatte und man den ganzen Monatslohn zurück fordert darauf hin hab ich gesagt das es falsch sei da wir uns im Umzug befinden und immer noch an der alten Adresse

Erreichbar sind und wir noch Schlüssel ect alles haben bzw hatten so wie die Post kontrolliert...

Natürlich haben wir uns auch beim Meldeamt usw schon zum 01.08 umgemeldet ...

Vom Vermieter und vorvermieter haben wir uns ein schreiben geben lassen als Beweis das es so war und ist dennoch sagt das Jobcenter das dass Geld zurück gefordert wird Anwalt kann ich mir bei 1000€ nicht leisten warum machen die sowas was soll das hab Jahre lang gearbeitet und nun sowas .....

auf Kommentar antworten

Micha am 15.12.2019 03:43

Ps als Antwort vom jobcenter kam noch das die den Beweis vom wohnportal hätten das wir zum 1.8 eingezogen sind und man nun ne Ratenzahlung anbietet und von einer Klage absieht aber ich fühle mich voll im Recht oder seh ich das falsch wenn man 2 Wohnung 1 Monat hat ich war doch für die erreichbar .....


Immowelt-Redaktion am 16.12.2019 10:43

Hallo Micha,

eine abschließende Beurteilung ist uns hier leider nicht möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle einer Rechtsstreitigkeit u.U. Anspruch auf Prozesskostenhilfe o.ä. bestehen kann.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Sarah V. am 08.12.2019 09:48

Hallo, ich bin schon leicht verzweifelt, vielleicht könnt Ihr mir von ImmoWelt ja helfen.

Ich habe von Mitte März bis Mitte September genau für 6 Monate ein Praktikum in München und würde genau für diesen Zeitraum von Hessen nach München ziehen. Laut einigen Internet Seiten ist ein Praktikum bis zu 6 Monaten ein Sonderfall, bei dem ich mich nicht ummelden muss.

Allerdings habe ich eine Wohnung im Studentenwohnheim bereits vom 1.1. bis zum 31.9. zur Untermiete angemietet, da es vom Zeitraum nicht anders ging. Die Wohnung steht also die ersten 2 einhalb Monate und den letzten halben Monat komplett leer, bis ich überhaupt einziehe. Dennoch habe ich die Wohnung nun ja mehr als die erlaubten 6 Monate.

Muss ich mich nun ummelden? Ja oder Nein?

Vielen Dank schon einmal im voraus.

Liebe Grüße

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 09.12.2019 09:57

Hallo Sarah V.,

beim An- und Ummelden kommt es nicht auf den Mietvertrag an, sondern auf das tatsächliche Datum, an dem Sie die neue Wohnung beziehen - achten Sie darauf, dass die Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters auch wikrlich das Datum des Einzuges und nicht das des Mietvertrags trägt. Eine Anmeldung ist dann nicht notwendig, wenn Sie bereit bei einer anderen deutschen Meldebehörde gemeldet sind und am neuen Wohnort weniger als sechs Monate leben werden. Bleibt man länger, beginnt nach diesen sechs Monaten die zweiwöchige Frist, sich umzumelden.

Wir empfehlen im Zweifelsfall sich direkt von der Meldebehörde beraten zu lassen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Sir am 26.09.2019 10:34

Ich möchte 2020 von der Schweiz nach Deutschland umziehen. Gibt es dafür auch von Ihnen Informationen

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 27.09.2019 15:30

Hallo Sir,

vielen Dank für deine Frage. Aktuell gibt es auf unserem Portal keinen eigenen Ratgeberartikel für den Umzug von der Schweiz nach Deutschland. Allerdings gibt es Umzugsunternehmen, die auf Umzüge nach Deutschland spezialisiert sind und einen großen Teil der Planung übernehmen, beziehungsweise dich auch zu den Besonderheiten beraten können. Auf unserer Seite kannst du gezielt nach solchen Unternehmen suchen und sie miteinander vergleichen: https://ratgeber.immowelt.de/umzug.html

Wir wünschen dir einen guten Umzug!

die Immowelt-Redaktion

Ich am 10.05.2019 18:13

Wir haben ein Haus gebaut und eine neue Hausnummer bekommen vom Amt das Katasteramt hat das auch gemeldet bekommen trotzdem können wir uns beim Einwohnermeldeamt nicht anmelden weil die sagen die Adresse würde es nicht geben.Wir waren schon 4 x dort. Wir sind ratlos

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 13.05.2019 09:19

Hallo,

das hört sich in der Tat ungewöhnlich an. Wir raten Ihnen, die Unterlagen vom Katasteramt und den Grundbuchauszug mit zum Amt zu nehmen. Wenn alles nichts hilft, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Tweedy am 21.06.2018 19:27

Was passiert, wenn jemand von " amtswegen " abgemeldet wurde.

Wie kann man die neue Adresse erfahren.

Das Einwohnermeldeamt hat keine neue Adresse.

Derjenige ist einfach abgetaucht.

Hat er sich strafbar gemacht?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 22.06.2018 08:43

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

die neue Adresse können Sie in diesem Fall unter Umständen überhaupt nicht erfahren. Sich nicht anzumelden ist keine Straftat, wohl aber eine Ordnungswidrigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

mafass am 29.12.2017 08:52

Hallo , wie ist es mit der Rentenversicherung,muss ich mich da auch ummelden?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 29.12.2017 10:33

Hallo mafass,

vielen Dank für deinen Kommentar. Arbeitnehmer oder arbeitslose Leistungsempfänger müssen sich bei der Rentenversicherung in der Regel nicht ummelden, da der Arbeitgeber beziehungsweise die zuständige Agentur für Arbeit die neue Adresse meldet. Wer das nicht ist, muss sich jedoch selbst darum kümmern, zum Beispiel Rentner, Hausfrauen, Arbeitslose ohne Leistungsbezug oder Selbständige.

Bitte beachten Sie, dass wir keine individuelle Rechtsberatung leisten. Diese erhalten Sie im Zweifel von einem Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Nicole am 08.12.2017 19:08

Ich würde in die Liste "Adressänderung – wer muss es wissen?" noch mit aufnehmen: "Mobilfunkvertrag" und bei dem Unterpunkt "Banken und Bausparkassen" noch "Kreditkartenunternehmen"

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 11.12.2017 09:15

Hallo Nicole und vielen Dank für Ihre Anregungen,

wir haben den entsprechenden Absatz ergänzt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Rama am 10.10.2017 10:05

Guten Tag, meine Mutter erschwert mir etwas das leben. Wir sind in einer Bedarfsgemeinachaft, jedoch lässt sie mich da nicht wohnen und hat schon meine Katzen in ein Tierheim gebracht :-( das Schloss ausgetauscht und nimmt meine Termine beim Amt war. Sie hat meine kontokarte (die ich sperren lassen hab). Ich bin momentan in einer ganz anderen und würde mich gern ummelden und einfach neu anfangen. Muss ich dem Vermieter etwas vorlegen, um eine Wohnungsgeberbestätigung zu bekommen, oder kann ich mir hier so einfach eine Wohnung suchen und mich danach ummelden?

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 10.10.2017 11:50

Hallo Rama und vielen Dank für Ihren Kommentar,

die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Sie für die Ummeldung beim Amt. Ummelden müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nachdem Sie in eine neue Wohnung eingezogen sind. Etwas besonderes vorlegen müssen Sie dem Vermieter dabei nicht.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

Michael am 01.02.2017 19:12

Rechtswirksame,

Vorlagen zum ausfüllen und ausdrucken

hätte ich erwartet

auf Kommentar antworten

Petra_E am 01.02.2017 18:34

Was noch fehlt: Auch die Rentenversicherungsanstalt muss informiert werden

auf Kommentar antworten

Flo79 am 26.10.2017 08:59

Die Rentenversicherung bekommt die Daten vom Arbeitgeber bzw der Agentur für Arbeit


Marion am 22.02.2017 07:27

Da ist es sehr kurios. Ich bin schon öfter umgezogen. Die Rentenversicherung ziehen sich die aktuellste Adresse auch so , woher auch immer

asd am 06.05.2016 18:11

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