Wie Vermieter den richtigen Mieter finden

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Wer als Vermieter eine Wohnung an einen unzuverlässigen Mieter vermietet, kann in finanzielle Bedrängnis kommen. Tipps, worauf bei der Mietersuche zu achten ist.

Mieter finden, Vertrag, Foto: gstockstudio / Stock.Adobe.com
Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, sollten Vermieter die Interesenten gründlich überprüfen. Foto: gstockstudio / Stock.Adobe.com

Die Horrorvision jedes privaten Vermieters: Der neue Mieter zahlt monatelang die Miete nicht. Damit das nicht passiert, und Vermieter einen seriösen Mieter finden, sollten sie bei der Auswahl sehr vorsichtig vorgehen.

Mieter finden – die Vorbereitungen

Bevor ein Vermieter einen geeigneten Mieter finden kann, stehen zunächst einige Vorbereitungen an:

Tipp 1: So bereitet man die Mietersuche vor

Angemessene Wohnungsmiete festlegen: Ist beispielsweise die Miete für eine eher einfache Wohnung zu hoch angesetzt, besteht die Gefahr, seriöse Interessenten zu verschrecken. Stattdessen ziehen Sie womöglich Interessenten mit fragwürdiger Bonität an: Menschen, die beispielsweise aus einer Notsituation heraus eine Wohnung suchen und sich deswegen gezwungenermaßen auf eine zu teure Miete einlassen, diese aber eigentlich gar nicht bezahlen können. Schlimmstenfalls geraten Sie an einen Mietnomaden, der gar nicht vorhat, die geforderte Miete zu zahlen.

Übrigens: In etlichen Gebieten gilt die Mietpreisbremse. Das heißt, bei der Festsetzung der Miete sind Sie an gewisse Regeln gebunden.

Interessenten richtig suchen: Inserieren Sie Ihre Immobilie zielgruppengerecht zum Beispiel in Immobilienportalen und vereinbaren Sie zügig Besichtigungstermine mit den Interessenten.

Keine Massenbesichtigungen: Vereinbaren Sie, wenn möglich, keine Termine für die Wohnungsbesichtigung mit einer Vielzahl von Interessenten. Planen Sie besser nacheinander folgende Einzelbesichtigungen. So gewinnen Sie einen besseren Eindruck von den  Mietinteressenten.

Absichern: Das sollte man von Interessenten verlangen

Sind alle Vorbereitungen erledigt, geht es darum, den passenden Mieter unter den Interessenten zu finden. Er sollte solvent und zuverlässig sein. Um das Risiko zu minimieren, sollten einige wesentliche Absicherungen getroffen werden:

Link-Tipp

Welche Informationen ein Vermieter von Interessenten verlangen kann, hängt auch vom Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen ab. Lesen Sie hier, was Sie aus Datenschutzgründen bei der Mietersuche beachten müssen.

Tipp 2: Selbstauskunft vom Mietinteressenten

Vermieter sollten wissen, dass kein Mietinteressent dazu verpflichtet ist, eine Selbstauskunft  auszufüllen oder Gehaltsnachweise einzufordern. Allerdings sind die meisten Interessenten dazu bereit, da sie wissen, sonst wohl eher nicht den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen. Dabei gilt: Fragen zur finanziellen Situation und zu den Personen, die einziehen sollen, müssen vom Mietinteressenten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Vermieter kann, sollten sich die Auskünfte später als unwahr erweisen, unter Umständen fristlos kündigen. Bei Fragen zu privaten Vorlieben wie Musikgeschmack oder Religionszugehörigkeit dürfen Mietinteressenten allerdings folgenlos lügen – solche Informationen gehen den Vermieter nichts an. Die Selbstauskunft kann man gleich beim Besichtigungstermin vom Mietinteressenten ausfüllen lassen.

Tipp 3: Schufa-Selbstauskunft des Mieters verlangen

Auch bei einer Schufa-Auskunft gilt, dass kein Mietinteressent verpflichtet ist, eine solche vorzulegen, damit aber auch bei manchen Vermietern die Chance auf einen Zuschlag sinkt. Manche Mietinteressenten legen deshalb von sich aus eine solche Selbstauskunft vor.

Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, in bestimmten Zeitintervallen kostenlos in elektronischer Form die Informationen zu erhalten, die Auskunfteien über seine Bonität gespeichert haben. In einer solchen Auskunft stehen aber auch Dinge, die den Vermieter eigentlich nicht interessieren müssen. Mietinteressenten können - allerdings gegen Bezahlung – eine spezielle Mieterselbstauskunft anfordern, in der nur die wichtigsten Infos enthalten sind, die für den Vermieter von Interesse sind.

Tipp 4: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters

Manche Mieter, die umziehen wollen, fragen ihren aktuellen Vermieter nach einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, in der dieser dem Mieter bescheinigt, dass er immer pünktlich die Miete gezahlt hat. Allerdings: Ein Mieter hat kein Recht auf eine solche Bescheinigung, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 238/08). Für Vermieter bedeutet das: Kann ein Interessent eine solche Bescheinigung nicht vorlegen, muss das nicht bedeuten, dass dieser ein unzuverlässiger Mieter ist. Legt er aber eine solche Bescheinigung vor, spricht dies für seine Zuverlässigkeit. Auch mit Blick auf datschenschutzrechtliche Bestimmungen sind solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen in die Kritik geraten.

Link-Tipp

Alternativ kann auch ein Makler beauftragt werden, der sich bei der Auswahl des passenden Mieters um alles kümmert und der aufgrund seiner Erfahrung oft ein Gespür für den passenden Mieter hat.

Gegen Mietausfälle absichern

Selbst wenn es scheint, den richtigen Mieter gefunden zu haben: Dieser kann später in eine finanzielle Notsituation kommen und die Miete nicht mehr zahlen. Davor kann sich ein Vermieter aber in gewissem Umfang absichern.

Tipp 5: Kaution oder Bürgschaft verlangen

Mieter finden, Kaution, Foto: eggeeggjiew / Stock.Adobe.com
Eine Mietkaution gibt dem Vermieter Sicherheit. Oft wird diese auf einem Sparbuch angelegt. Foto: eggeeggjiew / Stock.Adobe.com

Auch wenn der neue Mieter einen guten Eindruck macht: Auf eine Mietsicherheit sollten Vermieter nicht verzichten. Laut Gesetz darf ein Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten verlangen. Erbringt der Mieter die Sicherheit in Form einer Barkaution, so muss der Vermieter dieses Geld getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und kann vom Mieter entweder auf einmal oder in drei gleich hohen monatlichen Raten erbracht werden. Alternativ kann auch eine Mietbürgschaft vereinbart werden, etwa in Form einer Mietkautionsversicherung: Hier zahlt der Mieter eine jährliche Prämie, im Schadensfall springt die Versicherung ein, um Forderungen des Vermieters zu bedienen. Vermieter sind allerdings nicht verpflichtet, sich auf eine Bürgschaft anstelle einer Kaution einzulassen.

Tipp 6: Absicherung gegen Mietausfälle und Streit mit dem Mieter

Eine Rechtschutzversicherung für Vermieter kostet zwar einiges; im Schadensfall zahlt sie aber die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Eine Mietausfallversicherung kommt für Mietausfälle auf. Die meisten solcher Policen sind allerdings mit Einschränkungen und Ausschlussklauseln versehen. Das sind etwa Sperrfristen zu Beginn des Mietverhältnisses oder auch ein maximaler Zeitraum, für den die Versicherung für Mietausfälle aufkommen muss. Zudem greift ein solcher Versicherungsschutz nur dann, wenn die Versicherung schon vor Eintreten des Mietausfalls abgeschlossen wurde. Die Konditionen, die die Versicherungsgesellschaften anbieten, variieren.  

Trotz Sorgfalt kann es aber immer noch vorkommen, dass man als Vermieter an einen unzuverlässigen Mieter gerät. Doch auch in solchen Fällen kann man vorbeugen oder durch schnelles Handeln den Schaden begrenzen.

Tipp 7: Bei Mietrückständen schnell handeln

Mieter finden, Kündigung, Foto: fizkes / Stock.Adobe.com
Kommt es zu Mietrückständen, sollten Vermieter zügig reagieren. Oft ist eine fristlose Kündigung unumgänglich. Foto: fizkes / Stock.Adobe.com

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass einem Mieter in Zahlungsverzug unter bestimmten Voraussetzungen fristlos gekündigt werden kann. Das ist entweder dann der Fall, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten die Miete nicht oder nur teilweise zahlt und so ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete entsteht. Oder wenn im Laufe einer längeren Zeit Mietrückstände von mindestens zwei Monatsmieten auflaufen. Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein Mietverhältnis aber auch dann gekündigt werden, wenn ein Mieter immer und immer wieder unpünktlich zahlt. So entschied zum Beispiel das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 17 U 97/02).

Vermieter sollten bei säumigen Mieten von Ihrem Kündigungsrecht so schnell wie möglich Gebrauch machen, denn jede Verzögerung stellt ein Risiko dar, noch höhere finanzielle Verluste hinnehmen zu müssen. Eine unangemessene Härte gegenüber dem Mieter stellt dies nicht dar – denn er kann die fristlose Kündigung noch bis zu zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage rückgängig machen, wenn er alle Schulden begleicht (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Wird im Kündigungsschreiben neben der fristlosen gleichzeitig auch noch eine ordnungsgemäße fristgerechte Kündigung ausgesprochen, bleibt diese allerdings weiterhin wirksam. Der Vermieter kann sich dann entscheiden, ob er dem Mieter noch eine Chance gibt oder nicht.

Fazit

Wer als Vermieter einen zuverlässigen Mieter finden will, hat keine hundertprozentige Sicherheit. Aber einige Vorsichtsmaßnahmen reduzieren das Risiko, an einen zahlungsunwilligen oder -unfähigen Mieter zu geraten, beträchtlich. Zudem kann man sich für den Fall der Fälle mithilfe von Versicherungen, einer Kaution oder einer Bürgschaft absichern.

Frank Kemter

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8 Kommentare

Dietmar Faber am 21.03.2023 10:58

es sind Menschenkenntnis und gute einfache Fragenstellungen, die mich ein wenig absichern für meine Kunden (Vermieter) den "GUTEN MIETER" zu finden.

dietmar Faber

auf Kommentar antworten

werner44 am 20.03.2023 14:05

Die Gesetze sind katastrophal Vermieter feindlich. Deshalb stehen in Deutschland 1, 7 Millionen leer.

Wenn man die Vermieter fragt warum Sie die Wohnungen nicht mehr vermieten, bekommt man unisono die Antwort: Ich habe es satt mit mit den Mietern mich rumzuärgern.

auf Kommentar antworten

Sanara am 20.03.2023 14:52

Wobei sie nicht Unrecht haben werden!


marcokerlin am 20.03.2023 18:09

"1,7 Millionen stehen leer"...

Was meinen Sie???

Manfred Statz am 20.03.2023 13:53

der sicherste Weg einen guten Mieter zu finden ist: den Mieter in seiner alten Wohnung unverhofft

aufsuchen. Beim Betreten der Wohnung hat man direkt den wahren Eindruck.

auf Kommentar antworten

Hans am 20.03.2023 18:00

Auf diese Art und Weise hatte ich schon zweimal mir die Pest vom Halse gehalten. Meine Empfehlung nutzt dies aus.

Pebave am 21.02.2022 13:55

Wenn die Kaltmiete nach Jahren erhöht wird, kann dann auch eine Anpassung der Mietsicherheit verlangt werden?

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Jogi am 12.04.2021 14:56

Dann wird wohl die Person ohne Schufaauskunft bzw. unwahren Angaben in der Selbstauskunft die Wohnung nicht bekommen.

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G. Boog am 12.04.2021 11:54

Ausserdem darf ein Privatvermieter gar keine Schufa sehen da er keine juristisch oder Immobilien tätige Person ist und daher darf er laut Gesetzgebung keine sehen und die Selbstauskunft müssen in gewissen Teilen auch nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden das habt ihr in euren Ausführungen vergessen.

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immowelt Redaktion am 15.04.2021 10:02

Hallo G. Boog,

verlangt ein Vermieter eine Schufa-Auskunft werden Interessenten wohl in den sauren Apfel beißen müssen, wenn sie in Betracht für eine WOhnung gezogen werden wollen.

Weitere Informationen zur Selbstauskunft können Sie auch in unserem Artikel nachlesen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Gabriele am 04.07.2018 11:41

Sie sollten nicht so pauschal schreiben, dass der Vermieter sich eine Schufa von Interessenten vorlegen lassen soll. Nach der Dsgvo geht das nicht mehr so einfach.

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christian am 28.06.2018 21:13

ich habe seit 3 Monaten eine Mieterin im 1 Obergeschoß. ich wohne im Erdgeschoß.sie hat jetzt 3 mal vergessen die Haustüre abzuschließen. somit kommt jede Person ins Vorhaus wo nur einfache Zimmertüren sind. weiter hat sie 3 mal die Fenster auch das Dachfenster offenstehen gelassen . auch das Fenster in der Küche zum Balkon. jeder der auf den Balkon mit der papiertonne steigt hat somit Zugang zur Wohnung zum Gang und bis zu meiner Wohnungstür. nachdem 2 mal ein Sturm die Fenster und Türen zugeschlagen hat bin ich hoch und habe die Fenster verschlossen. bei regen wäre jedesmal das Bad unter Wasser gesetzt worden. ich habe ihr mein Treibhaus zur Benutzung angeboten. sie hat da immer wieder das Wasser vom Nachbarn im Treibhaus verwendet das nur für Notfälle gedacht ist . hatte aber jedes mal den Wasserhahn nicht zugedreht. so ist die große Gefahr das der Schlauch platzt oder die Düse runter geht und das Wasser unkontrolliert läuft bis das Wasser im Brunnen leer ist und die Pumpe trocken läuft . Schaden 3000

kann ich so einer Frau fristlos kündigen?

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Christa am 29.05.2019 16:17

Fristlos wird wohl nicht klappen. Aber ich hoffe, dass Sie mittlerweile diese schlampige Person mittels einer normalen Kündigung los geworden sind und wieder ruhig sclafen können.


Sonja am 01.10.2018 21:15

Sie dürfen keinen Schlüssel zur Mietwohnung haben, auch nicht bei offenen Fenstern.


Immowelt-Redaktion am 29.06.2018 09:08

Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar,

leider lässt sich Ihre Frage abschließend aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn jemand die Mietsache bewusst schädigt, ist eine Kündigung grundsätzlich schon möglich. Im Streitfall prüfen Gerichte aber den Einzelfall und beurteilen dabei, ob das Ausmaß des Schadens eine Kündigung rechtfertigt. Beachten Sie bitte auch, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher das Gespräch mit einem Eigentümerverein wie Haus & Grund oder einem Fachanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

die Immowelt-Redaktion

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Die immowelt Redaktion verfügt über ein breites Immobilienwissen und bietet den Lesern sorgfältig recherchierte Informationen in hilfreichen Ratgebertexten. Der Anspruch der immowelt Experten ist es, komplexe Sachverhalte möglichst einfach wiederzugeben. Sämtliche Inhalte werden regelmäßig überprüft und verlässlich aktualisiert. Die immowelt Redaktion kann und darf keine rechtsgültige Beratung leisten. Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir stets den Rat eines Fachanwalts, Eigentümer- oder Mieterverbands einzuholen.