Wohnungsschlüssel: Das Wichtigste in Kürze
- Der Mieter erhält Zugang zu allen von ihm angemieteten Räumen.
- Es bekommt jeder Bewohner der Wohnung mindestens einen Schlüssel.
- Der Vermieter muss alle Schlüssel zur Wohnung aushändigen.
- Mit plausiblem Grund kann der Mieter zusätzliche Schlüssel verlangen.
Wie viele Wohnungsschlüssel bekommt der Mieter?
In der Regel gilt: Der Mieter bekommt so viele Wohnungsschlüssel, wie Personen – hier zählen auch Kinder – in der Wohnung leben (LG Berlin, Az. 61 T 32/85). Das gilt für alle Türen, die er öffnen muss, um in seine Wohnung zu gelangen. Sperrt der Wohnungsschlüssel nicht gleichzeitig die Haustür auf, benötigt der Mieter noch zusätzliche Schlüssel für diese Tür.
Wer alleine mietet, hat Anspruch auf zwei Schlüssel. Er muss die Möglichkeit haben, einen Notfallschlüssel bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Klauseln im Mietvertrag, die das Gegenteil behaupten, sind nicht zulässig (AG Schöneberg, Az. 103 C 406/90). Einem Paar stehen trotzdem nur zwei Schlüssel zu. Eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern bekommt vier Schlüssel vom Vermieter.
Anzahl der Personen im Haushalt | Mindestanzahl der Schlüssel |
eine Person | zwei Schlüssel |
zwei Personen | zwei Schlüssel |
jede weitere Person | jeweils ein weiterer Schlüssel |
Lass dir bei der Wohnungsübergabe die Anzahl der übergebenen Schlüssel bestätigen. Einen Leitfaden für die Wohnungsübergabe und eine Checkliste zum Herunterladen gibt es hier.
Wem gehören die Wohnungsschlüssel?
Der Mieter bekommt beim Einzug sämtliche vorhandenen Schlüssel vom Vermieter. Dazu zählen laut Deutschem Mieterbund nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel, sondern auch Schlüssel für Keller, Briefkasten, Garage und Co. Hier hat der Mieter aber keinen Anspruch auf mehrere Schlüssel. „Wer in den Keller oder an den Briefkasten muss, kann sich den Schlüssel aus der Wohnung holen“, so Becher.
Können Mieter weitere Wohnungsschlüssel verlangen?
Häufig benötigen Mieter noch mehr Schlüssel als sie beim Einzug erhalten haben. Das ist kein Problem: Mieter können mit ihrem Vermieter vereinbaren, bei plausiblem Grund weitere Wohnungsschlüssel zu bekommen. Einen für die Putzfrau, einen für den Nachbarn zum Katze füttern und Pflanzen gießen:
Mehrere Amtsgerichte bejahten die zusätzlichen Wohnungsschlüssel für Pflegepersonal, Putzfrau oder Tagesmutter. Sogar dem Postboten darf der Mieter einen Hausschlüssel geben, wenn die Briefkästen im Haus hängen, entschied das Amtsgericht Mainz (Az. 80 C 96/07).
Ein Mieter hat grundsätzlich Anspruch darauf, seine Post und die Tageszeitung zeitnah zu erhalten, so begründete der zuständige Richter sein Urteil.
Darf der Vermieter einen Schlüssel der vermieteten Wohnung behalten?
Der Vermieter muss alle Schlüssel aushändigen. Demnach darf er auch keinen behalten, egal welche Gründe er vorweist.
Wer bezahlt die weiteren Wohnungsschlüssel?
Für den ersten Satz muss der Vermieter aufkommen. Braucht der Mieter mehr Wohnungsschlüssel, als ihm zustehen, muss er diese in der Regel selbst bezahlen. Der Mieter kann sich diese Kosten beim Auszug aber ersetzen lassen, wenn der Vermieter dazu bereit ist. Möchte der Vermieter die zusätzlichen Schlüssel nicht haben, muss der Mieter die selbst bezahlten Schlüssel vor Zeugen unbrauchbar machen, beispielsweise mit einer Zange abknicken.
Was kosten Wohnungsschlüssel?
Normale Wohnungsschlüssel kosten bei Schlüsseldiensten zwischen zehn und 20 Euro. Teurer sind sogenannte Sicherheitsschlüssel, bei denen der Reproduktionsaufwand größer ist. Dafür werden meist zwischen 100 und 200 Euro fällig.
Dürfen Mieter Wohnungsschlüssel selbst nachmachen lassen?
Die Frage, ob Mieter Wohnungsschlüssel ohne Erlaubnis des Vermieters selbst nachmachen lassen dürfen, beantworteten deutsche Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte den Vermieter darüber informieren, rät der Mieterverein Hamburg. Mittlerweile haben viele Häuser eine Schließanlage. Wer hierfür einen Schlüssel nachmachen lassen will, braucht einen Berechtigungsschein – und den hat der Vermieter. Auch hier gibt der Hamburger Mieterverein grünes Licht. Hat der Mieter einen nachvollziehbaren Grund, muss der Vermieter diesen Schein aushändigen.
Wohnungsschüssel verloren: Was tun?
Egal ob der Schlüssel im Schloss abgebrochen ist oder ein Dieb sich die Handtasche samt Schlüsselbund geschnappt hat: Der Mieter muss seinen Vermieter immer informieren, wenn ein Wohnungsschlüssel fehlt. Dann kann der Vermieter entscheiden, ob er das Schloss auswechseln lässt.
Muss der Mieter den Schlossaustausch bezahlen?
Ob der Mieter für eine neue Schließanlage aufkommen muss, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
- Der Mieter ist schuld am Schlüsselverlust.
- Durch den Verlust besteht eine Missbrauchsgefahr.
- Die Schließanlage wurde tatsächlich ausgetauscht.
Ein Verschulden trifft den Mieter bereits, wenn er nur leichtsinnig war. Die Gerichte urteilen dazu streng. Das Berliner Kammergericht kreidete einem Mieter als Verschulden an, dass sein Auto aufgebrochen wurde und dabei die Schlüssel gestohlen wurden (Az. 8 U 151/07).
Fällig ist die Zahlung aber erst, wenn die Schließanlage wirklich eingebaut worden ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 205/13).
Schlüsselversicherung abschließen
Eine private Haftpflichtversicherung schützt den Mieter, so Becher vom Kölner Mieterverein. Doch Achtung: Schlüssel sind nicht standardmäßig mitversichert. Im Kleingedruckten steht, ob und in welcher Höhe ein Schlüsselverlust abgedeckt ist. Viele Versicherungen bieten eine Schlüsselversicherung als zusätzlichen Baustein an.
Schlossaustausch nur bei Einbruchsgefahr
Besteht keine Gefahr eines Schlüsselmissbrauchs, ist ein Austausch in der Regel nicht nötig. Ein Beispiel: Dem Mieter ist beim Schwimmen der Schlüssel aus der Badehose gerutscht und liegt am Grund des Baggersees. Selbst wenn ein Taucher den Schlüssel findet, kann er ohne die zugehörige Adresse nichts damit anfangen. Entreißt ein Dieb der Mieterin die Handtasche besitzt der Kriminelle Schlüsselbund zusammen mit der Adresse aus dem Personalausweis.
Beim Auszug: Muss der Mieter den Wohnungsschlüssel persönlich übergeben?
Beim Auszug muss der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückgeben. Auch solche, die er zusätzlich hat anfertigen lassen. Die Juristen sprechen von einer Bringschuld. Es reicht nicht, die Schlüssel in den Briefkasten des Hausmeisters zu werfen oder sie einem anderen Hausbewohner zu geben. Der Mieter muss die Schlüssel dem Vermieter oder seinem Verwalter persönlich übergeben (AG Berlin Tempelhof Kreuzberg, Az. 4 C 776/81). Nur so kann er sicherstellen, dass sein Vermieter alle Schlüssel erhält.
Was passiert, wenn ich die Wohnungsschlüssel nicht übergebe?
Wenn beim Auszug tatsächlich ein oder mehrere Schlüssel fehlen sollten, kann es teuer werden. Dann hat der Vermieter unter Umständen die Möglichkeit, die Schließanlage aus Sicherheitsgründen austauschen zu lassen. Die Kosten trägt der ehemalige Mieter, sobald Schlösser und Schlüssel ausgetauscht sind (Az. VIII ZR 205/13).
Rückgabe bestätigen lassen
Lass dir die Schlüsselrückgabe schriftlich von deinem Vermieter bestätigen.
Muss man als Mieter bei längerer Abwesenheit die Wohnungsschlüssel beim Vermieter hinterlegen?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Der Mieter darf, wenn es sein eigener Wunsch ist, den Schlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen. Das kann der Vermieter sein, er hat darauf aber keinen Anspruch.