Mieter weg, Miete futsch: Was tun gegen Mietnomaden?

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Mietnomaden verursachen bei Vermietern häufig viel Ärger und eine Menge Schaden. Deshalb sollten Eigentümer wissen, wie sie Mietnomaden entlarven oder gegen Mietbetrüger vorgehen.

Wer eine Wohnung vermietet, rechnet mit der Mietzahlung als regelmäßiges Einkommen – doch nicht jeder Mieter leistet sie. Besonders schlimm kommt es dann, wenn ein Mietnomade in der Wohnung haust, nicht zahlt und auch noch Schaden anrichtet. Wer einen Mietnomaden in seine Mietwohnung hat einziehen lassen, sieht sich also vielen Unannehmlichkeiten gegenüber – rund 15.000 Fälle gibt es in Deutschland jährlich, wie die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund angibt.

Wie Vermieter Mietnomaden im Vorfeld erkennen können und sie wieder loswerden, wenn sie schon eingezogen sind.

Was ist ein Mietnomade?

„Als Mietnomade bezeichnet man üblicherweise eine Person, die eine Wohnung bezieht, aber nicht zahlt. Nach fristloser Kündigung zieht sie in eine andere Wohnung und dasselbe Spiel beginnt von vorne“, erklärt Rechtsanwalt Bastian Kaiser von der Kanzlei Kirsch Heck Valter in Aachen/Heinsberg. Meistens würden solche Mietnomaden die Wohnungen fluchtartig und über Nacht verlassen – oftmals in schlechtem Zustand. „Das ist bei Mietnomaden keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Verantwortungsgefühl ist solchen Leuten für gewöhnlich fremd“, sagt Kaiser.

Woran erkenne ich Mietnomaden?

Auf den ersten Blick sind Mietnomaden nicht von rechtschaffenden Mietern zu unterscheiden. Auch auf den zweiten Blick fällt es schwer, Mietnomaden zu entlarven. Sie geben sich seriös, sind gut gekleidet und eloquent.

Wie kann ich mich vor Mietnomaden schützen?

Über das Äußerliche oder Verhalten eines Interessenten können Vermieter meist nicht feststellen, ob er sich später als Mietnomade entpuppt. Daher sollten Vermieter im Vorfeld einige Formulare vom Mietinteressenten fordern, um sich abzusichern:

  1. Mieterselbstauskunft
  2. Bonitätsauskunft und andere Nachweise
  3. Referenz des Vorvermieters
  4. Mietkaution

1. Mieterselbstauskunft

„Vor dem Abschluss des Mietvertrags sollten sich Vermieter so umfassend wie möglich über den Mietinteressenten informieren“, rät Kaiser. Ein wichtiges Dokument dabei ist die Mieterselbstauskunft.

2. Bonitätsauskunft und andere Nachweise

Vermieter sollten den Mieter bitten, einige weitere Dokumente vorzulegen: Dazu zählt beispielsweise der Personalausweis, Gehaltsabrechnungen oder eine Schufa-Auskunft, die der Mieter hier beantragen kann.

3. Referenz des vorherigen Vermieters

Mit den oben genannten Dokumenten und Papieren kann der Vermieter kontrollieren, ob der Mieter sich die Wohnung überhaupt leisten kann. Um den Mietinteressenten besser einzuschätzen, kann es zudem hilfreich sein, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder ein kurzes Referenzschreiben des Vorvermieters zu verlangen.

4. Mietkaution

Die Kaution dient für den Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter Schäden an seiner Wohnung hinterlässt. Generell sollte der Vermieter die Kaution direkt zum Mietbeginn verlangen – das bedeutet entweder, dass das Geld am Tag des Mietbeginns auf seinem Konto eingeht oder der neue Mieter das Geld wirklich in bar bezahlt.

Gibt es eine Mietnomaden-Datenbank?

Eine seriöse Mietnomaden-Liste, mit der einige Anbieter im Internet werben, gibt es nicht. Nützlich könnten für den Vermieter allerdings Mieterdatenbanken im Internet sein, die gegen Entgelt Bonitätsauskünfte liefern oder Daten zu Vertragsverstößen oder dem Mietverhalten speichern. Daraus kann der Vermieter Rückschlüsse auf die Seriosität des Interessenten ziehen.

Wo kann ich als Vermieter Mietnomaden melden?

Es gibt Anbieter, bei denen Vermieter potenzielle oder entlarvte Mietnomaden melden – davon ist jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen abzuraten. Vermieter, die Hinweise auf einen Mietnomaden haben oder tatsächlich einem solchen Mietbetrüger auf die Schliche gekommen sind, sollten immer gehen oder einen Anwalt einschalten.

Gibt es Wohnungen, die bei Mietnomaden besonders begehrt sind?

Es gibt nicht die eine Wohnung, auf die Mietnomaden besonders aus sind. Wohnungen mit folgenden Kriterien sind jedoch gefährdeter als andere:

  • Hoher Leerstand: In Gegenden, in denen viele Wohnungen leer stehen, sind Vermieter meist froh, dass sie überhaupt einen Mieter gefunden haben. Das macht es Mietnomaden einfach, eine Zusage zu bekommen.
  • Teure Wohnungen: In den großen Metropolen wie München, Hamburg oder Frankfurt sind die Wohnungen knapp und entsprechend teuer. Das kann Mietnomaden anlocken, da sie bereits im Vorfeld wissen, dass sie die Miete niemals zahlen können.

Damit Vermieter erst gar nicht in die Falle tappen, sollten sie den Miet-Interessenten im Vorfeld genau prüfen. Wer die ganze Arbeit nicht selbst erledigen will, kann außerdem einen Makler beauftragen.

Was kann ich gegen Mietnomaden tun?

Hat der Mietnomade den Weg in die Mietwohnung gefunden, sollten Vermieter wissen, wie sie am besten reagieren. „Wie Vermieter bei einem Mietnomaden vorgehen sollten, hängt von der Höhe der ausstehenden Miete ab“, sagt Kaiser.

  • „Ist der Mieter eine Monatsmiete im Rückstand, sollte man eine Abmahnung schicken mit einer 10-Tages-Frist zur Zahlung“, rät Kaiser. Wird diese ignoriert, folgt die ordentliche Kündigung.
  • Anders kann der Vermieter vorgehen, wenn der Mieter bereits mit zwei Monatsmieten oder mehr im Rückstand ist. „Dann kann man fristlos kündigen“, erklärt Kaiser. Für die Räumung hat der Mieter in der Regel 14 Tage Zeit.
  • Ignoriert der Mietnomade das auch, ist die Räumungsklage häufig der einzige Weg. Wie lange so etwas dauert, ist unterschiedlich. „Oftmals sind es aber vier bis fünf Monate. Das hängt vom Gericht ab, aber auch davon, ob sich der Mieter wehrt und widerspricht“, weiß Kaiser. Vor allem durch Letzteres könne sich der Vorgang in die Länge ziehen.

Wie werde ich Mietnomaden wieder los?

Von der Räumungsklage zur tatsächlichen Zwangsräumung kann noch einmal einige Zeit vergehen. Gerichte setzen nach dem Urteil der Räumungsklage zunächst eine Räumungsfrist fest - in der Regel zwei bis drei Monate. Mieter haben außerdem unter Umständen die Möglichkeit, eine Verlängerung der Räumungsfrist zu beantragen – insgesamt bis zu einem Jahr. Reagiert der Mieter auch dann nicht, steht die Zwangsräumung an. Zwischen der Räumungsbenachrichtigung und dem Räumungstermin liegen nochmal rund drei Wochen.

„Eine normale Vollstreckung läuft so ab: Der Gerichtsvollzieher beraumt auf entsprechenden Antrag einen Räumungstermin an und rückt mit Schlosser und Umzugsunternehmen an. Kostenpunkt: Minimum 3.000 Euro“, erklärt Kaiser. Und die muss erst einmal der Vermieter tragen, kann sie jedoch wieder gemäß § 788 der Zivilprozessordnung (ZPO) vom Mieter einklagen. Gezahlt werden müssen nämlich nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch die Umzugsfirma, eine Schlossauswechslung und die Einlagerung des Mieter-Eigentums. Der Mieter hat dann einen Monat Zeit, seinen Besitz gegen Zahlung der Lagerkosten abzuholen.

Sonderform: Berliner Räumung

Eine Sonderform der Räumungsklage ist die Berliner Räumung – und gleichzeitig erheblich günstig. „Dabei benötigt der Vermieter den Gerichtsvollzieher nur zur Herausgabe der Räume. Der Gerichtsvollzieher kommt also vorbei, setzt den Mieter vor die Tür, tauscht das Schloss und geht“, erklärt Kaiser. Die Kosten belaufen sich hier in der Regel nur auf 300 bis 500 Euro. Etwaige Sachen des Mieters, die er zurückgelassen hat, bleiben in der Wohnung und somit in der Obhut des Vermieters. Dieser kann die Möbel des Mieters einfach in der Wohnung belassen – oder muss sich um eine alternative Lagerungsmöglichkeit kümmern.

Experten-Tipp

Bei der Nutzung des Berliner Modells haftet der Vermieter zwar nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den zurückgelassenen Besitz des Mieters. Jedoch sollte er genau dokumentieren, was in der Wohnung ist. „Sonst kommt der Mieter am Ende noch und fragt nach seiner goldenen Rolex im Schrank hinten links“, sagt Kaiser. 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf, der Dauer und den Kosten einer Räumungsklage.

Mit dem Urkundenprozess eine Zwangsräumung vermeiden

Um eine Zwangsräumung zu vermeiden, kann der Vermieter den sogenannten Urkundenprozess anwenden. „Das ist eine zügigere Version der normalen Klage. Dabei kann der Mieter den Prozess nicht durch Zeugen verschleppen – weil alles durch Urkunden bewiesen wird“, erklärt Kaiser. Dementsprechend brauche der Vermieter dann den Mietvertrag und einen lückenlosen Kontoauszug, um vor Gericht zu beweisen, dass Mietzahlungen ausgeblieben sind. Dann gibt es in der Regel recht schnell ein entsprechendes Vollstreckungsurteil. Jedoch: Gibt es ein Nachverfahren, wäre das wiederum ein ganz normales Verfahren – „aber man hätte schon ein Urteil in der Hand“, sagt Kaiser.

Durchgeführt wird diese Variante jedoch eher selten. „Der Urkundenprozess ist relativ unbekannt und sperrig, weil wirklich alles durch Urkunden bewiesen werden muss. Bei einem Eigentümerwechsel während eines Mietverhältnisses ginge das beispielsweise schon nicht mehr hieb- und stichfest, weil auf dem Mietvertrag des Mieters ein anderer Vermieter stünde“, erklärt Kaiser.

Wer zahlt die Räumung von Mietnomaden?

Zwar hat der Vermieter prinzipiell das Recht, sich die Kosten für Räumung und Möbellagerung vom Mieter erstatten zu lassen – kann oder will dieser aber nicht zahlen, bleibt er zumindest vorübergehend dennoch auf den Kosten sitzen. Dagegen schützen kann er sich lediglich durch eine spezielle Versicherung. „Eine normale Rechtschutzversicherung deckt Mietnomaden-Fälle nicht ab. Es gibt spezielle Vermieter-Rechtschutzversicherungen – dort muss man aber für jede Wohnung einzeln bezahlen und das ist relativ teuer“, erklärt Kaiser. Mit einer Mietnomadenversicherung, auch Mietausfallversicherung genannt, bleibt der Vermieter nicht auf Kosten sitzen, die von Mietnomaden verursacht wurden. Dazu gehören die Mietausfälle selbst, die Kosten für eine Renovierung oder eine mögliche Entrümpelung.

„Jedem, der ein Problem mit einem Mietnomaden hat, empfehle ich fachlichen Rat“, sagt Kaiser. Dabei sei es egal, ob man sich zunächst Hilfe bei einem Vermieterverein sucht oder direkt den Beistand eines Rechtsanwalts.

Die Mietnomaden sind raus – was nun?

Wenn die Mietnomaden endlich raus sind, haben sie meist eine renovierungsbedürftige und verdreckte Wohnung hinterlassen. Dann steht als erstes die Haushaltsauflösung an, um die Wohnung zu entrümpeln. Abschließend steht der Vermieter vor der Entscheidung: Wohnung verkaufen oder wieder vermieten?

  • Entscheidet sich der Vermieter dafür, die Wohnung zu verkaufen, sollte er kein Geld mehr in die Renovierung der Immobilie stecken. Denn der neue Eigentümer wird die Wohnung nach dem Verkauf nach seinen Vorstellungen umgestalten.
  • Soll die ehemalige Mietnomaden-Wohnung neu vermietet werden, wird der Vermieter nicht um ein Sanierung herumkommen. Das ist aber auch die Gelegenheit, die Wohnung zu modernisieren und so ein anderes Klientel anzusprechen.
Regine Curth / Andreas Steger21.10.2021

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15 Kommentare

marten am 25.06.2023 18:49

Es ist nicht ganz wahr zu sagen "unsere Regierung schützt die Mieter aber nicht die Vermieter." Das Gesetz schützt eher die Unmoralischen. Ich kenne auch viele Bösen Vermieter. Auch mit Rechtsmittel kann ich mein Recht nicht schützen.

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Latido2022 am 11.01.2023 16:48

Hallo, habe seit 3Monaten keine Miete und auch die Strom und Gasrechnung muss ich zahlen. Verlust 1300,00 € monatl Zwangsräumung wurde beantragt Kosten ca 900,00 €.

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Aufunddavon am 16.12.2021 14:33

Mein Mieter hat, als er in die komplett möblierte Wohnung eingezogen ist, für 6 Monate im Voraus gezahlt. Vor Ablauf der 6 Monate hat er zugesagt die Wohnung weiterhin mieten zu wollen und wieder im Voraus zu bezahlen.

Anstatt zu zahlen ist er verschwunden und inzwischen ist er mit 3 Monatsmieten im Rückstand.

Laut meinen Recherchen hatte er sich nie im Wohnort angemeldet und ist lt. Polizei auch in diesem Bundesland nirgends gemeldet. Der Briefkasten quoll über und bei der Post befinden sich auch

amtliche Zustellungen. Auch bei seiner Arbeitsstelle ist er "fristlos" verschwunden.

Was kenn ich tun um schnellstens wieder an meine Wohnung , die ich als eigenbedarf dringend brauche, zu kommen.

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poetfahren am 06.01.2021 14:49

Sorry , sehr gut heißt sehr sehr günstig 400€

2 FAm Haus mit Gatren 755m, neue Heizung neues Dach

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poetfahren am 06.01.2021 14:47

Hatte in Norddeutschland mein elterliches Haus zu einem sehr guten Preis vermietet.

In den gut 20 Jahren hatte ich mit Mietnomaden großes Pech. 2 mal wurde das ganze Mobiliar entwendet und mehrere Mieten nicht gezahlt. Ich selbst kam selbst nicht mehr in mein Haus,in mein selbstbewohntes Zimmer. Das Haus wurde sogar noch an 2 weitere Familien untervermietet

(500 km Fahrt). Die Polizei konnte mir nicht helfen. Mir wurde nicht einmal geöffnet, obwohl ich meinen Besuch mehrmals schriftlich angekündigt hatte. Bei Einschalten eines Rechtsanwaltes ist sehr viel Zeit und oben rein noch hohe RA Kosten entstanden. das ging weit über 6 Monate hinaus. Da in der Gegend so gut wie ein Verkauf nicht möglich war (hohe Arbeitslosigkeit) entschloss ich mich nicht mehr zu vermieten. Danach bekam ich von meinem Finanzamt Probleme, da ich das Haus nicht mehr

als Mietobjekt deklarieren wollte, Mir wurden danach die Zulagen zum Erhalt gestrichen.

Bin mittlerweilen Rentner und habe das Haus gut erhalten für einige Euros verschleudert da ich die Pflege und erhalt nicht mehr tragen kann. RA ??? kann man vergessen

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Johann am 30.04.2022 03:04

Kenne ich. Auch Nord-D.

Und was sagt unser Staat, unsere Politiker dazu ??

Angelika am 18.08.2020 12:22

Sehr geehrtes Immowelt-Team!

Kann ich durch ein Inkasso-Büro Mietschulden eintreiben ?

Problem: Schweizer Staatsbürger hat in Berlin Wohnung gemietet und ist wieder in die Schweiz zurück mit zwei Monatsmieten Schulden.

Danke für eine kurze Nachricht.

Angelika

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Angie8379 am 14.07.2020 16:30

Hallo,

wir haben folgendes Problem! Unser Mieter ist ins Ausland (nach Russland) abgehauen und die Wohnungsschlüssel anscheinend an einen seiner Söhne aus erster Ehe übergeben.

Die Miete blieb für diesen Monat aus.

Seine Lebensgefährte, die bereits vor 3 Monaten aus der Wohnung ausgezogen ist, hat uns mitgeteilt, dass er nich zurückkommen wird.

Was können bzw. sollen wir nun machen?

Vielen Dank im Voraus!

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Zhanna am 06.05.2020 01:10

Hallo! Ich habe eine Frage, meine neue Vermieter haben mit mir Vortrag unterschrieben und bis 3.05 sollten sie normalerweise ihre zweite Miete zahlen. Heute ist schon 6.05 und das Geld ist noch nicht da. Sie haben mich nicht gewarn und hatten mich nicht sogar kontaktiert um zu informieren, dass sie in eine schwere Lage geraten sind. Nach bestimmte Versuche sie telefonisch zu erreichen, Frau hat mir erzählt, dass ihr Mann hat kurze Arbeit jetz und sie die Miete rechtzeitig nicht zahlen können. Wenn ich richtig verstanden habe, laut dieser Pandemie muss Miete bestimme Unterlagen ( Kurzarbeit Vertrag z.b) vorliegen als Beweis. Wenn ich meinen Gefallen erklärt, sie haben das ignoriert und einfach nicht antworten. Was kann ich in diese Situation tun und wie kann ich mit diese Leute , die wahrscheinlich mir von Anfang über die Arbeit gelogen haben, mich schnell wie möglich zu verschieben.vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

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immowelt-Redaktion am 07.05.2020 08:11

Hallo Zhanna,

zutreffend ist, das aktuell Mietern nicht gekündigt werden kann, wenn Sie aufgrund krisenbedingter finanzieller Engpässe zwischen April und Juni ihre Miete nicht zahlen können. Allerdings muss das nachgewiesen werden, einfach so die Miete nicht zahlen, geht also nicht. Insofern sollten Sie Ihren Mieter schriftlich auffordern, einen Nachweis zu erbringen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Anna am 17.03.2020 20:04

Hallo könnten Sie mir bitte helfen . Meine Miete haben heimlich sich abgemeldet und verschwunden. Eine Woche davor war die Rede , dass sie vielleicht die Wohnung nicht mehr brauchen. Ich habe versucht mit Ihnen zu reden und Kompromiss zu finden, aber sie sind oder nicht erreichbar oder ignorieren mich einfach. Für diese Monat ist die Miete noch bezahlt. Gibts auch Kaution 1100 Euro. Schlüssel haben sie per Post geschickt, aber Mietaufhebungsvertrags nicht unterschrieben und nicht geschickt. Was kann ich in diese Situation tun. Kaution möchte ich behalten um nächste Monat zu bezahlen, weil ich Darlehen für die Wohnung zahlen muss. Welche Schritte kann ich unternehmen um diese Mietverhältnisse gesetzlich schnell abzuschließen. Vielen Dank im Voraus. ( sie mieten schon andere Wohnung 300 km entfernt von unserer Stadt )

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Immowelt-Redaktion am 18.03.2020 09:27

Hallo Anna,

da haben Sie Glück im Ungelück gehabt. Es gibt Mietnomaden, die nicht zahlen und einfach nicht ausziehen; dann kann der Schaden ganz erheblich höher ausfallen. Dadurch, dass Sie die Schlüssel zurückbekommen haben, haben Sie nun die Verfügungsgewalt über die Wohnung und können sich um eine Neuvermietung kümmern. Denn zumindest konkludent hat der Mieter durch die Schlüsselrückgabe zum Ausdruck gebracht, dass er das Mietverhältnis umgehend beenden will. Ihren Ausfall können Sie mit der Kaution verrechnen. Wenn das nicht reicht, können Sie auf dem Klagewege Ihre Ansprüche geltend machen. Allerdings kann es ratsam sein, hier die Hilfe eines Fachanwalts für Mietrecht in Anspruch zu nehmen. Zudem sollte bedacht werden, dass ein gewonnener Prozess noch lange nicht bedeutet, dass man an sein Geld kommt, wenn es beim Mieter nichts zu holen gibt.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Sabine am 06.12.2019 18:31

Hallo, wir haben Mietnomaden in unserer Wohnung. Sie sind am 01.09 eingezogen mit Kaution und 1 Monat Miete in Bar. Für Oct. Nov. und Dec. Haben wir keine Miete bekommen. Wir haben leider sehr spät aufgefunden, dass er uns gefälschte Kontoauszüge gegeben hat, wir haben die Kopie davon. Durch einen Anwalt haben wir es mitbekommen, da er seit 2017, 2018, 2019 mehere Vollstreckungsmaßnahmen liefen bzw. laufen. Wir haben eine fristlose Kündigung geschickt, aber wir gehen davon aus, dass sie nicht ausziehen. Meine Frage wäre, wenn er so ein Wiederholungstäter ist, können wir das Wasser in der Wohnung abstellen, wenn wir ihm vorher Bescheid geben? Oder bleibt uns nur die Räumungsklage? Haben wir Vorteile, wenn er so ein Wiederholungstäter ist? Wird es den Prozess beschleunigen? Sollen wir neben der Räumungsklage noch eine Anzeige wegen Betrug anmelden, Urkundefalschung? Wir möchten nur dass sie wie schnell wie möglich raus sind. Vielen Dank voraus.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 09.12.2019 08:38

Hallo Sabine,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Daher empfehlen wir in der Angelegenheit einen Fachanwalt oder eine Eigentümervereinigung zu Rate zu ziehen.

Ein sogenannter "kalter Auszug" - also das Abstellen von Strom und Wasser - ist unter bestimmten Umständen aber durchaus möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil entschieden (Urt.v. 06.05.2009, 12 ZR 137/07). Sie sollten sich im Vorfeld jedoch unbedingt von einem Fachanwalt beraten lassen, um immer auf der rechtssicheren Seite zu sein.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Andrea am 11.11.2019 16:36

Ich habe einen Mietnomaden in der Wohnung gehabt. Er ist zum Glück nach drei nicht bezahlten Mieten ausgezogen, hat aber alle Möbel und private Schriftstücke zurückgelassen. Weis wer wie lange ich diese Sachen aufheben muss. Eine Klage ist nicht sinnvoll da sie bis über beide Ohren verschuldet ist und diverse Briefe in der Wohnung liegen.

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.11.2019 07:43

Hallo Andrea,

eine konkrete gesetzliche Regelung hinsichtlich des Zeitraums ist uns nicht geläufig. Unter Umständen kommt es darauf an, ob man die Gegenstände gemäß § 959 BGB als "herrenlos" bezeichnen kann. Die Norm regelt folgendes: "Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt." Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob man in diesem konkreten Fall davon ausgehen kann, dass der Mietnomade sein Eigentum tatsächlich aufgeben wollte. Wenn dies nicht klar ist, dürfen die Sachen nicht sofort entsorgt werden. Viele Rechtsexperten sind der Ansicht, dass der Vermieter die Gegenstände etwa zwei Monate lang aufbewahren muss. Es sollte dabei versucht werden, dem Mieter eine Frist zur Abholung der Gegenstände zu setzen.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

Johanna am 10.04.2019 16:15

[Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.]

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Heinrich am 16.12.2017 02:30

Auch wir haben das "Glück" mit Mietnomaden gehabt. Kaum hatte das A.loch in der

Zeitung gelesen, daß er damit durchkommen kann, hat er es auch gemacht. Resultat :

Der Richter hat ihm den A. geleckt. Er konnte vor dem Zivilgericht in Mainz lügen, daß

sich die Balken biegen. Zwar haben wir einen Titel nach 2 Jahren bekommen und seine

3 Monatsmieten... aber es war eine Katastrophe was man alles an Streß hatte.

Es gab nur Ärger und ich empfehle keinem sich sowas anzutun. Ich habe die Wohnung

renoviert, gleich verkauft und nie wieder vermietet seitdem. Ich denke auch auf Dauer

Deutschland zu verlassen, da es keinen Sinn mehr hat. Sollen doch die Parteien ihre neue Gesellschaft aus Drogensüchtigen, Pennern und Mietnomaden erbauen und damit glücklich

werden. Meine Steuern kriegen diese Politiker nicht mehr, es reicht ! Ich wandere aus !

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Carsten am 19.03.2021 05:49

DANKE! Dieser Beitrag ist sowas von wahr ... in Deutschland kann man nichts mehr vermieten. Dieses ganze Land ist sowas von fehlgeleitet, belohnt Verbrecher und Betrüger ... lässt die Opfer in Schutt und Scherben hocken und nennt sowas dann auch noch Rechtsstaatlichkeit.


Rosemarie am 18.06.2018 14:49

Hallo, ich habe zur Zeit das gleiche Glück, ich habe ....Maden. Bin dabei eine Initiative zu gründen , dass sich in der Gesetzgebung etwas ändern muß. Z.B. wer innerhalb von 3 Jahren? schon geräumt wurde, sollte ohne teure Gerichtskosten und sofort Zwangs geräumt werden.

Verpflichtend Selbstauskunft, bei Mietzahlung durch Ämter, direkt an den Vermieter (wie früher). Ich möchte den Mieterschutz nicht verwässern aber priv. Vermieter müssen besser geschützt werden.


Norbert Frust am 07.02.2018 15:23

Hallo Heinrich,

ich versteh Sie voll und ganz, denn ich schlage mit einem ähnlichen A.loch rum - warte gerade auf den Titel. Ich kenne kaum ein Land, wie derartiges Unrecht gelebt wird - d.h. ein Mieter kann mit dem Eigentum machen was er will, seine Verpflichtungen zur Mietzahlung nicht nachkommen und wird dann durch das Rechtssystem geschützt. Leidige Erfahrung - ich bleibe zwar in Deutschland, werde aber auch keinerlei Wohnungen mehr vermieten. Derartige Personen sollen auf der Straße gammeln und mehr und mehr Vermieter sollten aufhören, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

christian waschgler am 03.11.2016 08:13

Wenn wir eine Regierung und Politiker hätten die sich für das Recht und den Schutz der Bürger einsetzen würden (was ihre Pflicht wäre) könnte man das Problem leicht lösen. Es braucht nur ein für jeden einsehbares Register in dem jede/r Mietnomade/in registriert wird. So kann man sich zumindest vor Wiederholungstätern schützen.

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Carsten am 19.03.2021 05:58

Ja, hier müsste sich ganz dringend was ändern - dieses Land ist mittlerweile komplett besitzfeindlich! Es geht nur um Mieter, Mieterschutz - von den fetten Schäden die durch Mietnomaden verursacht werden, spricht hier kein Mensch! Und wenn, wird dieses immense Problem ganz schnell klein geredet! Deutschland und Rechtsstaat sind zwei Dinge die hier nicht mehr zusammenpassen!!!!!!!!


Peter am 08.02.2018 11:11

Das wird bei der Art von Politik und Politikern nie der Fall sein. Ebensowenig wie

kriminelle Ausländer abgeschoben werden, werden auch Mietnomaden, Kinderschänder

und autonome Gewalttäter verherrlicht und unte dem Deckmantel der großen linken

Parteien geschützt. Eher noch werden die ehrlichen Bürger alle über das Finanzamt

registriert und sind die Dummen noch für eigenen Untergang zu finanzieren.

Wie stand es in Shakespeare´s Mac Beth : Sind denn nicht die Verbrecher mehr an

Zahl, als das die nicht die Ehrlichen aufhängen können ? Auch was gewählt werden

kann, taugt nichts an Parteien und ist zu schwach. Wenn es was taugen würde, wäre

es schon längst verboten. Deshalb muß man eine Sprache sprechen die die Politiker

verstehen : Boykott und Auswanderung, Steuerverweigerung und sein Geld von den

Banken wegschaffen. Kriminelle Politiker sind übrigens imun ! D.h. wenn Politiker

Straftaten begehen, werden diese dafür nicht zur Rechenschaft gezogen oder kriegen

nur lapidare Strafen. So viel zur "Gleichheit" ! Und ein Mietnomade ist schließlich was

besseres als wir, die arbeiten gehen und leider "noch" Steuern zahlen. Deshalb Schluß

damit ! Nicht mehr beklagen, sondern weggehen und dieses System boykottieren. Uns

nimmt man ja auch -aktiv- das Geld weg und labert nicht endlos rumm.

Ich hoffe nur das die Richter und Politiker ihre Traumwelt kriegen in der es

nur noch Migranten, Penner, Drogensüchtige, Autonome und Gutmenschen

gibt und dann am eigenen Leib erfahren dürfen, wenn es niemand mehr gibt

der überhaupt noch arbeitet und alles in einem 3. Weltland enden wird.

christian waschgler am 20.10.2016 08:16

Mietnomaden werden ja eigentlich durch die Gesetze geschützt. Bis man einen Mietnomaden aus der Wohnung hat vergehen in der Regel 18 Monate. Die Mietausfälle und den Schaden durch Vandalismus hat der Vermieter selbst zu tragen. So summieren sich bald einmal 20, 30 oder auch 50.000 € Schaden. Für manche Vermieter existenzbedrohend. Deshalb muss nach spätestens 3 rückständigen Mieten der Mieter delogiert werden und den Schaden bzw. Mietrückstände begleichen - ohne wenn und aber. Zusätzlich sollte landesweit ein Register geführt werden in dem ein Vermieter sich über einen potentiellen Mieter zuerst informieren kann. Die Regel dass jeder Verbrecher geschützt wird und von der Justiz als bedauernswertes Opfer angesehen wird, von dieser Mentalität muss man Abschied nehmen.

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Doris am 12.01.2020 10:33

Sehr richtig !!! Das finde ich auch. Habe auch einen Mietnomadin die mehrere Monate Mietrückstände hatte sowie Nebenkostenumlagen. Habe die Wohnung sofort verkauft, will nie wieder was mit Mietern zu tun haben. NIE WIEDER!! Außerdem war die Wohnung total versifft oder besser gesagt verdreckt und verwohnt, Türen eingeschlagen und so weiter. Die Immobilienmaklerin hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen so eine Wohnung hat sie noch nicht gesehen. Deshalb kann ich auch verstehen dass so viele Vermieter die Wohnung leer stehen lassen. Unsere Regierung schützt die Mieten aber nicht die Vermieter.


Rosemarie am 18.06.2018 14:56

Hallo, ich habe zur Zeit das gleiche Glück, auch ich habe ....Maden. Bin dabei eine Initiative zu Gründen. Möchte erreichen dass die Gesetzte auch für den priv. Mieter besser werden, z.B. Wer schon 2 mal geräumt wurde, schnellere Verfahren, damit die Kosten nicht ausufern. Verpflichtende Selbstauskünfte und eine schwarze Liste z.B. bei den Einwohnermeldeämtern. Außerdem müssen die Ämter, wenn die Miete von dort kommt, die Miete wieder direkt an den Vermieter überweisen. Ich brauche noch Mitstreiter.

Ein Bericht war am Freitag den 15.6. auf HR um 18.00 Uhr zu sehen.

Würde mich freuen wenn auch Sie mitmachen würden. LG

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