Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung: Diese Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen

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Mieter können einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung in der Steuerklärung angeben. Ein Überblick über die Nebenkosten, die du beim Finanzamt geltend machen kannst.

Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung – das Wichtigste in Kürze

Nebenkostenabrechnung Steuererklärung, Übersicht über die absetzbaren Nebenkosten aus der Steuererklärung, Grafik: immowelt

Die folgenden Nebenkosten können Mieter von der Steuer absetzen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten, bis zu einem Betrag von 4.000 Euro pro Jahr: Zum Beispiel Kosten für den Hausmeister, Gartenpflege und Winterdienst.
  • Handwerkerleistungen mit 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr: Zum Beispiel Dach- oder Fassadenarbeiten, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage und Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus.

Achtung: Mieter können lediglich die Arbeitskosten von der Steuer absetzen, keine Materialkosten.

Diese Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen:

Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?

Ja, Mieter können den Posten haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung in ihrer Steuerklärung geltend machen. Das Finanzamt fasst unter haushaltsnahe Dienstleistungen Arbeiten zusammen, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beispielsweise:

  • Gartenarbeiten (Rasen mähen, Hecke schneiden)
  • Schneeräumen
  • Reinigung von Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen
  • Straßenreinigungen auf privatem Grundstück
  • Wachdienst
  • Bestimmte Dienste des Hausmeisterservices – etwa das Vorsortieren von Abfall
Info

Sind vom Mieter selbst beauftragte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar?

Wenn die Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigt werden, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein.

In welcher Höhe sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar?

Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Mieter zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben.

Beispiel: Ein Mieter zahlt 2023 anteilig Betriebskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 2.000 Euro für Winterdienst, Gartenpflege und Straßenreinigung. Von seinen Ausgaben  kann er 20 Prozent als Steuermäßigung in der Steuerklärung absetzen, also 400 Euro.

Können Mieter Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?

Ja, Mieter können den Posten haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung in ihrer Steuerklärung geltend machen.

Zu den Handwerkerleistungen zählen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beispielsweise:

  • Dach- oder Fassadenarbeiten (zum Beispiel Dachrinnenreinigung)
  • Wartung und Reparatur der Heizungsanlage
  • Asbestentfernung 
  • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Renovierung des Badezimmers
  • Wärmedämmung
  • Arbeiten innerhalb des Grundstücks (Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten) 
Info

Sind vom Mieter selbst beauftragte Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Haben Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil sie einen Maler engagiert haben, der ihr Wohnzimmer streicht, können sie die Aufwendungen auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein. Außerdem sind nur Arbeiten abzugsfähig, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

In welcher Höhe sind Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar?

Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann maximal 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.

Beispiel: Ein Mieter zahlt 2023 anteilig Betriebskosten für Handwerkerleistungen in Höhe von 1.000 Euro für handwerkliche Leistungen. Davon kann er 20 Prozent als Steuerermäßigung in der Steuerklärung angeben, also 200 Euro.

Wie können Mieter die Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung geltend machen?

Damit Mieter die Vergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. 

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss 3 Informationen erhalten:

  1. die Art der Dienstleistung,
  2. die Höhe des eigenen Kostenanteils,
  3. eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht in bar geleistet wurde.

Hat ein Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, muss er die Rechnungen beim Finanzamt einreichen.

Achtung

Nur Arbeitskosten steuerlich absetzbar: Lohnkostenanteile müssen in der Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein

Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen, denn von der Steuer abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten.

Falls er das nicht macht, können Mieter ihren Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Für Mieter gilt nicht nur deshalb immer: Nebenkostenabrechnung prüfen

Wo tragen Mieter die Posten der Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung ein?

Wollen Mieter Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, finden sie die richtige Stelle für beide Posten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Was können Mieter tun, wenn die Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung noch nicht da ist?

Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 muss am 2. Oktober 2024 beim Finanzamt sein. Oft ist die Abrechnung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht da.
In diesem Fall haben Mieter folgende Möglichkeiten:

  1. Wenn die Steuererklärung schon abgegeben ist, der Steuerbescheid aber noch nicht da ist, können Mieter die Nebenkostenabrechnung einfach nachreichen.
  2. Wenn der Steuerbescheid schon da ist, können Mieter innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Die Nebenkostenabrechnung kann dann noch nachgereicht werden.
  3. Mieter können die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen:
    Regelmäßig wiederkehrende Kosten sind alle Nebenkosten, die auch im Mietvertag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt sind, zum Beispiel der Winterdienst. Diese Posten können Mieter dann auch ohne Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen. Als Nachweis gilt der Mietvertrag. 
    Einmalige Kosten, wie etwa die Reparatur der Heizungsanlage, werden dann erst in dem Jahr abgesetzt, in dem die Abrechnung kommt.

Welche weiteren Kosten können Mieter von der Steuer absetzen?

Neben den Posten aus der Nebenkostenabrechnung – also haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker – können Mieter folgende weitere Kosten rund um die Wohnung geltend machen:

Auch eine Haushalts- oder Pflegehilfe können Mieter von der Steuer absetzen: 20 Prozent der Kosten – abzugsfähig für Pflege sind Ausgaben bis zu 2.550 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen.

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Steuertipps für Mieter

Alle Steuertipps für Mieter habe wir in unserer Checkliste für dich gesammelt. So kannst du dir einige hundert Euro in der Steuerklärung zurückholen.

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Häufig gestellte Fragen zur Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung

Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung – kurz zusammengefasst:

Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Du kannst in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung umgelegt hat, von der Steuer absetzen.

Das sind Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schneeräumen oder Rasenmähen.

Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuerklärung ein?

Sowohl die absetzbaren Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch für Handwerkerleistungen trägst du in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen der Steuererklärung ein.

Zählen haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu den Werbungskosten?

Nein. Haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zählen nicht zu den Werbungskosten. Du kannst sie jedoch separat von den Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Kann ich selbstständig durchgeführte Arbeiten von der Steuer absetzen?

Nein. Wenn du selbst Arbeiten wie Malern in deiner Wohnung durchführst, kannst du die Zeit dafür nicht von der Steuer absetzen. Denn das deutsche Steuerrecht bietet keine Möglichkeit, den Wert deiner eigenen Arbeitsleistung anzusetzen.

Wenn du hingegen eine Malerfirma selbst beauftragst, kannst du bis zu 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten von der Steuer absetzen.

Fragen und Antworten zu den weiteren Nebenkosten in der Steuererklärung:

Kann ich Heizkosten und Warmwasserkosten von der Steuer absetzen?

Nein. Heizkosten und Warmwasserkosten kannst du nicht von der Steuer absetzen, da diese Kosten als Teil der Betriebskosten deiner Mietwohnung betrachtet werden und somit zum privaten Lebensunterhalt zählen. Der private Lebensunterhalt ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Kann ich Stromkosten von der Steuer absetzen?

Nein. Stromkosten kannst du nicht von der Steuer absetzen, da sie in der Regel als Teil deines privaten Lebensunterhalts gelten. Die Kosten für den Strom sind außerdem in der Regel nicht Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, da Mieter die Verträge mit dem Stromversorger selbst abschließen.

Ausnahme: Du kannst die Stromkosten als Werbungskosten für ein Arbeitszimmer oder Homeoffice von der Steuer absetzen.

Kann ich die Kosten für einen Kabelanschluss von der Steuer absetzen?

Nein. Die Kosten für einen Kabelanschluss können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings ist ab 1. Juli 2024 auch das Nebenkostenprivileg gestrichen, womit die Kabelgebühren nicht mehr Teil der umlagefähigen Betriebskosten sind.

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein. Du kannst die anteilig auf dich umgelegte Grundsteuer nicht in der Steuererklärung geltend machen. Vermieter hingegen können die Grundsteuer von der Steuer absetzen.

Kann ich die Müllabfuhr von der Steuer absetzen?

Nein. Du kannst die Kosten für die Müllabfuhr als Mieter nicht von der Steuer absetzen.

Andreas Steger17.04.2024

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27 Kommentare

Karin Ruttkowski am 18.04.2024 13:11

Kann ich die Wohngeb.-/Elementarvers. von der Steuer absetzen, ebenfalls den Hausstrom aus derBetriebskostenabrechnung?

auf Kommentar antworten

Karin Ruttkowski am 18.04.2024 13:11

Kann ich die Wohngeb.-/Elementarvers. von der Steuer absetzen, ebenfalls den Hausstrom aus derBetriebskostenabrechnung?

auf Kommentar antworten

Görlach am 01.03.2024 09:43

Informationen - gut aber meine konkrete Frage - wenn ich Malerarbeiter selber in einer Mietwohnung mache, und diese von der Steuer absetzen will, sind nicht eindeutig erläutert.

Vielen Dank

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Neuachim am 17.02.2024 18:53

Können Mieter Leistungen wie Teppichboden entfernen laminat verlegen etc etc bezug nur Arbeitsleistung sprich Std.mit20€

steuerlich geltend machen

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Charly 56 am 01.02.2024 15:34

Hallo sehr geehrtes Immowelt-Team, mit der Nebenkosten Abrechnung vom Vermieter bin ich soweit zufrieden. Aber wie ist es mit der Steuerabsetzung bei der Heizung und Warmwasser Nebenkosten, weil hier keine Erklärung zu finden ist??!

auf Kommentar antworten

Alfons am 05.02.2024 19:47

Siehe Menue: Welche Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen?

Paulinchen am 31.01.2024 19:26

Leider ist Ihnen in diesem Artikel ein kleiner Fehler unterlaufen: Reparaturen von Heizung etc. sind nicht umlagefähig

und müssen daher vom Vermieter bezahlt

werden.

auf Kommentar antworten

Katrin Harmsen am 31.01.2024 12:54

Hallo liebes Immowelt-Team, meine Frage:

Wenn ich aus meiner Wohnung vor Ende der vereinbarten Mietdauer ausziehe, verlangt die Vermieterin eine Gebühr in Höhe von 360€, wofür, weiß ich nicht! Die Wohnung ist bereits neu vermietet, Mietvertrag ist v. Nachmieter bereits unterschrieben ! Die "alte" Wohnung ist übergeben, einschließlich Schlüsselübergabe !

Über eine möglichst zeitnahe Antwort, wäre ich unendlich dankbar! Vielen Dank im Voraus verbleibe ich

MIT freundlichen Grüßen

Katrin H.

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wintermute am 04.03.2023 14:05

Moin,

ich hätte auch mal eine Frage zum steuerlichen absetzen:

Und zwar bin ich letztes Jahr in eine neue Wohnung umgezogen und musste (da ich in der alten wohnung 18 Jahre gelebt hab war das nötig) die alte Wohnung, vor dem umzug streichen lassen.

Nun kann man ja Malerarbeiten auch bis zu einem gewissen Grad steuerlich absetzen.

Meine Frage wäre: Gilt das auch bei einem (vorgeschriebenen) Malern zwecks eines Umzugs in eine neue Wohnung?

Sprich, wenn ich aus der alten Wohnung 1 Monat später ausgezogen bin/diese Übergeben habe, kann ich das trotzdem absetzen?

Oder geht das dort nicht?

Danke für die Hilfe!

auf Kommentar antworten

Sven am 17.06.2022 15:18

Diesen Artikel fand ich gut :)

Danke!

auf Kommentar antworten

JOS am 20.03.2022 13:25

Hallo Immowelt Redaktion

Bei der Suche nach absetzbaren Kosten bin ich bei der Haftpflichtversicherung des Vermieters steckengeblieben. Dazu findet man nur die Äußerung das er diese umlegen darf. Sie ist damit in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Meiner Meinung nach ist das eine Versicherung zu der der Vermieter nicht verpflichtet ist. Ich zahle für seine Sorgenfreiheit.

Kann ich diese ähnlich meiner privaten Haftpflichtversicherungen irgendwie steuerlich geltend machen?

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HERO am 07.03.2022 11:14

Ich bin in eine Mietwohnung ohne Küche gezogen. Kann ich die Kosten für die von mir gekaufte Küche von der Steuer absetzen?

auf Kommentar antworten

Markus am 27.01.2023 09:11

Nein. Neue Küche wie neue Möbel können nicht abgesetzt werden - es sei denn du hast einen doppelten Haushalt. Ist das der Fall?

Allerdings kannst du die Montage/Anschluss der Küche als haushaltsnahe Dienstleistung/Handwerkerleistung geltend machen.

Hannes am 28.01.2022 14:51

Können eigentlich Arbeits-(Lohn)kosten für die Pflege eines Grabes in Abzug gebracht werden?

Der Gärtnerbetrieb ist dies bejaht.

auf Kommentar antworten

Sanny am 27.01.2022 09:12

Hallo,

in unserem Mietvertrag wurden Betriebskosten im Verteilerschlüssel mit — und manche mit dem Verteilerschlüssel gefüllt. Heißt dass für mich wenn z.b.bei Wartung Heizung, Hauswart/ Hausmeister. ein — steht, das ich diese nicht bezahlen muss?

auf Kommentar antworten

Sanny am 27.01.2022 10:20

Und danke noch für die super Infos. Als Rentner kann man ja so gut wie nichts absetzen, aber von der NK Abrechnung habe ich noch nie etwas abgesetzt, das werde ich jetzt ändern!

HA am 25.08.2021 09:18

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen und alle Möbel kaufen, ist das in Ihrer Steuererklärung enthalten?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 26.08.2021 11:29

Hallo HA,

wollen Sie Ihre Möbel steuerlich absetzen? Falls ja, dann ist das unter anderem möglich nicht, wenn es sich bei der neuen Wohnung um einen Zweitwohnsitz handelt.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

GWIFACH am 01.04.2021 00:24

Kann ein Vermieter eine Handwerkerrechnung auch dann steuerlich geltend machen, wenn diese auf den Mieter (=Auftraggeber) ausgestellt wurde, der Vermieter aber die Zahlung (direkt an den Handwerker) übernehmen würde ? Oder muss der Handwerksbetrieb die Rechnung ändern und auf den Vermieter ausstellen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 01.04.2021 14:02

Hallo GWIFACH,

leider können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Wir empfehlen sich damit an einen Steuerberater zu wenden.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Anja505 am 11.03.2021 18:39

Hallo,

ist es als Mieter möglich die Kosten für neue Fenster bei der Steuer geltend zu machen, wenn die Rechnung auf den Mieter ausgestellt ist und der Vermieter einverstanden ist?

Vielen Dank

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.03.2021 08:23

Hallo Anja505,

die AfA, wie sie Vermieter nutzen, um derlei Kosten von der Steuer abzusetzen, ist für Sie leider nicht möglich. Aber Sie können die Handwerkerrechnung wie oben im Text beschrieben absetzen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

Käfer am 03.03.2021 06:43

kann ich als Mieter die 70,00 Ruro im Monat für die Küchen die ich an den Vermieter bezahle absetzen von der Steuer?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 03.03.2021 13:48

Hallo Käfer,

nein. Das sollten sie nicht versuchen. Das fände der Fiskus bestimmt nicht so toll. ;)

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Denise am 15.02.2021 16:45

Liebe Redaktion,

ich hätte dazu eine Frage . Ich bekomme Altersrente und möchte wissen ob ich auch eine Steuererlärung machen muss und wo die Einkommensgrenze liegt. Und was wäre denn dann für mich absetzbar?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 16.02.2021 08:43

Hallo Denise,

wir können leider keine individuelle Steuerberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich mit der Frage an einen Steuerberater.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

karina am 10.02.2021 14:24

Karina

Ich beziehe schon Rente, kann ich auch diese ganzen Ausgaben bei einer Steurerklärung geltend machen?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 16.02.2021 08:35

Hallo Karina,

auch wenn Sie Rente beziehen können Sie Werbungskosten in einer Steuererklärung geltend machen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze sind Sie sogar verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Ob dies bei Ihnen der Fall ist und ob es sinnvoll ist, wenn Sie die Einkommensgrenze nicht erreichen, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

honerdingen am 27.01.2021 12:25

Hallo, wir müssen wegen Eigenbedarf aus dem Haus raus. Was kann ich geltend machen beim Umzug ?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 29.01.2021 13:16

Hallo honerdingen,

da Sie nicht aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie den Umzug nicht steuerlich geltend machen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Im Zweifel sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Mieterschutzverein beraten lassen.

maxi3333 am 18.09.2020 12:03

Frage:

Meine Mutti ist verstorben und das Finanzamt will eine nachträgliche Steuererklärung.

Sie war in einem Pflegeheim und hat per Dauerauftrag Geld an mich überwiesen für zB. Rezepte, Wäsche, Pflegematerial, etc. da ich diese meinst vom meinem Girokonto überwiesen haben.

Kann ich diesen Dauerauftrag als haushaltsnahe Dienstleitung Pflege einreichen? Ich bin allerdings keine Firma, sondern die Tochter....

auf Kommentar antworten

Lisa am 15.05.2020 15:04

Guten Tag,

meine Frage wäre, dass ich habe den Parkettboden meiner Mietwohnung geschädigt, so muss die neu abgeschliffen und lackiert werden, auch die Möbel und sowas muss alles aus. Die Hausverwaltung hat den Kostenvorschlag für die Bodenfirma beauftrag und auch die Stundenlohn für Abbauen und Vertragen des Möbel gestellt. Meine Frage ist, wenn ich sie alles selbst zahle, kann ich davon die Kosten als Werbungskosten absetzen?

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 18.05.2020 09:49

Hallo Lisa,

Kosten für solche Arbeiten können Mieter absetzen, allerdings nicht als Werbungskosten, sondern in dem im Artikel beschriebenen Rahmen, dass Arbeitskosten von Handwerkern anteilig von Fiskus übernommen werden.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Sevda am 13.05.2020 02:49

Hallo, ich hatte heute eine Gerichstermin ich bin entsetzt über die Unterstellungen von dem Vermieter der den Auftrag gab das seine Fliesenleger neue fliesenspiegel in der Küche

Fertigt der die Fliesen auf die alten Fliesen geklebt hat und ich den vermieter angerufen habe um ihm davon zu berichten sagte der der Fliesenleger weiß was der macht.nach der doppelten Fliesen konnte ich nicht mehr meine abzugshaube und hängeschrank aufhängen ich habe über drei Jahre so in der Wohnung gelebt .als ich auszog unterstellt der vermieter ich hätte diesen Auftrag mit den fliesen gegeben.für so eine Lüge wo man super entäuscht ist und kaum glauben kann für was Menschen fähig sind.aufjedenfall im Haus kannten zwei Nachbarn den Fliesenleger.ein Nachbar sprach mich auch an das der vermieter das Geld für die Arbeit vom fliesenleger bei ihm gelassen hat wenn der kommt soll er bei ihm klingelt.bei der anderen Nachbarin hat er auch neue Silikon gezogen.dennoch bleibt er bei seiner Lüge obwohl er über 70 ist.ich bekomme meine kaution nicht und darüber hinaus will der noch die kosten für die arbeit von den fliesen haben.ich habe den kompletten paket von Nebenkosten gehabt .meine frage noch der vermieter gibt in den Betriebskosten die rechnungen mit Mehrwertsteuer und auch die grundsteuer die ich zahle ist es legal das der vermieter in seinen Steuererklärungen alles absetzen darf obwohl er von mir die rechnungen mit 19%Mehrwertsteuer stellt und er auch von finanzamt und von mir die mehrwertsteuer bekommen darf.

auf Kommentar antworten

Huskyrider am 31.01.2024 14:38

@Ellen:

"Ich hoffe, das Ihr Vermieter nicht in der AFD ist und Rechtsanwalt ..."

Wie ist Ihr "Beitrag" denn zu verstehen, bzw. könnten Sie mir bitte den Zusammenhang erklären?

Hinweis: Der Beitrag wurde zur Beweissicherung archiviert.


Ellen am 26.01.2022 19:12

Ich hoffe, das Ihr Vermieter nicht in der AFD ist und Rechtsanwalt auch ich kann Ihre Verzweiflung

nur zu gut verstehen hier hilft nur ein Gericht - ich würde Ihnen dazu raten !!!


immowelt-Redaktion am 13.05.2020 10:44

Hallo Sevda,

aus der Ferne ist eine konkrete Beurteilung schwer möglich. Allgemein sollte es aber so sein, dass dann, wenn Sie den Sachverhalt belegen können, u.a. auch mit den Nachbarzeugen, Ihre Ausgangsposition nicht schlecht erscheint. Sie sollten also den Vermieter schriftlich auffodern, die Kaution auszukehren, bzw. konkret Ihn dazu auffordern, die Höhe seiner angeblichen Ansprüche zu benennen, damit Sie wisen, gegen was Sie sich wehren müssen.

Bei den Betriebskosten kann der Vermieter diejenigen Kosten, so im Mietvertrag vereinbart, gemäß Betriebskostenverordnung abrechnen, die in der Betriebskostenverordnung stehen. Dazu zählt auch die Grundsteuer. Da private Vermieter, anders als Unternehmer, nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, werden die Kosten mit Mehrwertsteuer abgerechnet, das ist insofern korrekt. Vereinfacht kann man sagen: Der Vermieter kann genau das mit den Mietern abrechnen, was er auch bezahlt hat; und er zahlt die Kosten ja mit Mwst. Insofern sind die Betriebskosten für den Vermieter nur ein durchlaufender Posten.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion


Sevda am 13.05.2020 12:42

Hallo Immowelt Redaktion,

Erstmals danke fürs schnelle Antwort.

Ich kann es nicht glauben das einer mir lügen vor Gericht rechtbekommen kann.

Der Vermieter weiß ganz genau das er es veranlasst hat ist das nicht strafbar vor Gericht zu lügen.Ich verliere meine Glauben an Ehrlichkeit und an das Gesetzt der ihm glaubt.

Der Vermieter hat mich reingelegt wie ein krimineller schade was Menschen für Geld fähig sind und schade an das Gesetz der sowas zulässt.

Mit freundlichen Grüßen

Sevda


immowelt-Redaktion am 14.05.2020 07:50

Hallo Sevda,

Sie schreiben ja, dass es 2 Nachbarn gibt, die Zeugen sind. Diese sollten Sie im Falle eines Gerichtsprozesses einbringen, um Ihre Interessen zu vertreten.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

vosan am 10.05.2020 00:35

Hallo Redaktionsteam,

Wir wohnen in einem Haus, welches kalt vermietet ist. Wir sind für Heizung etc. selbst verantwortlich. Bisher haben wir mit Debutatkohle unseren selbst eingebauten Kohleofen selbst unterhalten.

Nun nähern wir uns der Rente und der Ofen muss laut Schornsteinfeger erneuert werden.

Können wir den Neueinbau eines Ofens von der Steuer absetzen, obwohl wir Mieter sind?

Mit freundlichen Grüßen

Annegret Voß

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 11.05.2020 11:04

Hallo vosan,

den neuen Ofen selbst können Sie bei privater Nutzung nicht von der Steuer absetzten, wohl aber die Kosten für die Arbeitszeit der Handwerker in der oben im Beitrag näher erörterten Art und Weise.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

Manfrederik am 02.05.2020 14:20

Hallo Redaktion,

ich bin neu hier und habe eine Frage zur steuerlichen Absetzung von Einbauküchen in einer Mietwohnung:

Ich habe eine Neubauwohnung (Erstbezug) gemietet mit einer eingebauten Küchenzeile. Darüber hinaus habe ich die Einbauküche auf meine Kosten erweitert, da die vorhandene Küchenzeile zu klein war. Mit dem Vermieter habe ich vereinbart, daß nach einem zukünftigen Auszug (irgendwann) die Küchenerweiterung in der Wohnung verbleibt und in das Eigentum des Vermieters übergeht.

1. Kann ich die Kosten für die bereits vorhandene Einbauküche steuerlich absetzen?

2. Kann ich die Kosten für die zusätzliche Erweiterung der Küche steuerlich absetzen?

Danke für Ihre Rückantwort.

Mfg

auf Kommentar antworten

immowelt-Redaktion am 05.05.2020 10:20

Hallo Manfrederik,

als Mieter können Sie Kosten für Einrichtungsgegenstände wie etwa EInbauüchen nicht von der Steuer absetzen. Sofern Handwerker mit dem Aufbau beauftragt waren, könnten Sie allerdings die Arbeitskosten, so wie im Beitrag geschildert, steuerlich berücksichtigen lassen.

Beste Grüße

die immowelt-Redaktion

shakun am 22.03.2020 18:28

Hallo sehr geehrte Immowelt-Redaktion und sehr geehrte Mitleser,

bin mir nicht sicher, ob meine Frage in diesem Unterforum richtig aufgehoben ist:

Habe 2018 eine Wohnung an einen nahen Angehörigen vermietet: die erste Jahreshälfte habe ich im Mietvertrag nur die Zahlung der Kaltmiete vereinbart, in der 2. Jahreshälfte haben wir eine Änderung des Mietvertrags vorgenommen und eine zusätzliche Pauschale für einen Teil der Betriebskosten vereinbart (quasi Warmmiete). Die Miete liegt unter 66% der marktüblichen Miete. Um die prozentualen absetzbaren Kosten für die Steuererklärung zu ermitteln, habe ich die Mieteinkünfte des 1. Halbjahres der marktüblichen Kaltmiete gegenübergestellt und die Einkünfte des 2. Halbjahres der marktüblichen Warmmiete (was gesetzlich erlaubt ist, es gab da mal ein Urteil des BFH). Dann habe ich den Durchschnittswert der Mieteinkünfte und der marktüblichen Miete errechnet und darauf basierend den Prozentwert. Ich frage mich, ob diese Vorgehensweise seitens des Finanzamts akzeptabel ist? Hat da jemand Erfahrung? Welche alternativen Berechnungsmethoden gibt es? Vielen Danke im voraus

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 23.03.2020 11:06

Hallo shakun,

Ihre Vorgehensweise erscheint uns plausibel. Letztlich wird Sie das Finanzamt wissen lassen, ob Ihre Berechnung so akzeptiert wird.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

MoinMoin am 12.03.2020 10:43

Guten Tag liebe Immowelt-Redaktion,

in meiner Nebenkostenabrechnung sind unter anderem die Grundsteuer, Feuerkasse, Haftpflichtversicherung, Müllabfuhr, Wassergeld und Wasserverband aufgeführt. Kann ich von den genannten Punkten irgendetwas steuerlich absetzen?

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Liebe Grüße aus Hamburg

auf Kommentar antworten

Immowelt-Redaktion am 12.03.2020 12:02

Hallo MoinMoin,

wenn es sich um eine von Ihnen privat genutzte Wohnung handelt, können die Betriebskosten nicht steuerlich abgesetzt werden.

Beste Grüße

die Immowelt-Redaktion

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