Der Verkauf von Immobilien an Nicht-Schweizer wird durch die Lex Koller beschränkt. Für den Immobilienkauf in der Schweiz liegt die Entscheidungshoheit bei den Kantonen.
Die traumhaften Schweizer Berglandschaften mit grünen Almen und satten Bergseen sind ein reizvolles Urlaubsziel. Immobilienkäufer müssen für ein Chalet in beliebter Schweizer Höhenlage aber tief in die Tasche greifen. Zusätzlich beschränken die Behörden mit dem Schweizer Bundesgesetz Lex Koller den Kauf von Zweitimmobilien für Nicht-Schweizer.
Die Genehmigungshoheit für den Kauf von Immobilien in der Schweiz liegt bei den 26 Kantonen, die nach verschiedenen Regeln Kontingente vergeben. Die Abschaffung des Gesetzes ist aber seit Jahren in der Diskussion, womit ein Immobilienkauf in der Schweiz genauso liberal geregelt wäre wie in vielen anderen Ländern auch. Bislang können Nicht-Schweizer eine Ferienimmobilie im Rahmen des jeweiligen Kontingents und anhand von speziellen Genehmigungsverfahren erwerben.
Ausnahmen gibt es für EU-Bürger mit einem dauerhaften Wohnsitz in der Schweiz. In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen für den Immobilienkauf für solche Wahl-Schweizer schrittweise gelockert. Sie haben nunmehr ähnliche Rechte wie die Schweizer. Allerdings gibt es auch hier Beschränkungen: Die einzelnen Kantone können den Bau von so genannten Zweitwohnungen in touristischen Regionen einschränken, um unerwünschtem Wildwuchs vorzubeugen. Die Hürden beim Immobilienkauf sind allerdings von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch. In einigen französischsprachigen Kantonen ist der Immobilienkauf in der Schweiz einfacher durchzusetzen als in deutschsprachigen.
Wie auch in Deutschland erfolgt der Eigentums-Wechsel in der Schweiz mit einem Eintrag in das Grundbuch. Vorsicht: Das kann erst mit der Zuteilung eines Kontingentplatzes durch den zuständigen Kanton erfolgen. Immobilienkäufer müssen hierfür manchmal jahrelang warten. Außerdem wird für den Grundbucheintrag ein notariell beurkundeter Kaufvertrag benötigt. Die Handänderungssteuer (Grunderwerbsteuer) ist je nach Kanton unterschiedlich hoch (meist zwischen einem und vier Prozent). Außerdem sind in der Regel zwei bis fünf Prozent Maklerprovision zu zahlen.
Wer dauerhaft in der Schweiz leben möchte, muss sich zusätzlich um eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kümmern. Mit einem Immobilienkauf in der Schweiz erhalten ausländische Käufer nicht automatisch die Erlaubnis, dort dauerhaft zu leben.
Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Erben, die in Deutschland eine Schweizer Immobilie erben, sind hierzulande also von der Steuer befreit.
In der Schweiz gibt es viel zu entdecken, zum Beispiel hohe Berge und klare Seen. Voraussetzung für einen Immobilienkauf im Ausland ist, die regionalen Besonderheiten vor Ort gut zu kennen. Mieten potentielle Immobilienkäufer vorab ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in der Schweiz, können sie sich ausgiebig mit Land und Leuten beschäftigen. Passende Immobilien in der Schweiz: Wohnungen, Häuser oder Ferienimmobilien Homegate.ch.
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