Immobilienkauf Frankreich: Vom Bauernhaus bis zum herrschaftlichen Anwesen

Provence, Atlantikküste und Côte d'Azur sind in Frankreich Plätze zum Träumen und Entspannen. Ferienimmobilien in Küstennähe sind allerdings sehr teuer. Für den Immobilienkauf in Frankreich sind außerdem variierende Grundbuchregelungen zu beachten.

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Immobilienkauf Frankreich: Vor allem im Landesinneren gibt es günstige Immobilien, in Küstennähe wird hingegen tiefer in die Tasche gegriffen. Foto: Fotolia

Wer in Frankreich mit einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus liebäugelt, kann jetzt  günstiger kaufen als noch vor ein paar Jahren. Denn die Finanzkrise hat auch hier ihre Spuren hinterlassen: Ab dem Sommer 2008 fielen die Preise auf dem französischen Immobilienmarkt. Zehn bis 15 Prozent gingen sie zurück und unterscheiden sich je nach Region und Immobiliensegment.

Für EU-Bürger ist ein Immobilienkauf in Frankreich problemlos möglich. Besonders beliebt sind bei deutschen Immobilienkäufern die Provence, die Atlantikküste und die Côte d'Azur. Das Immobilienangebot reicht vom renovierungsbedürftigen Bauernhaus bis hin zur Luxus-Villa. Beim Kauf sollten jedoch regionale Preisunterschiede bedacht werden: Teuer sind meist Objekte in Küstennähe. Im Landesinneren sind hingegen oft preiswerte Schnäppchen zu finden. Eine Besonderheit in Frankreich: Hier gibt es zahlreiche, manchmal durchaus preiswerte herrschaftliche Anwesen zu kaufen. Wer allerdings solch eine Immobilie erwirbt, muss meist viel für Instandsetzung und Instandhaltung zahlen.

Verträge: Vorvertrag mit Anzahlung ist üblich

Bei dem Immobilienkauf in Frankreich ist ein rechtlich bindender Vorvertrag üblich, mit dem häufig auch eine Anzahlung von zehn Prozent vereinbart wird. Der Eigentumswechsel erfolgt mit dem Notarvertrag, darauf wird ein Eintrag ins Hypothekenregister (Grundbuch) vorgenommen. Abweichend davon sind die Grundbuch-Regelungen im Elsass und in Lothringen: Für einen Eigentumsübergang ist hier ein Grundbucheintrag erforderlich.

Kosten für den Immobilienkauf in Frankreich

Eine einheitlich zu zahlende Grunderwerbsteuer gibt es für Immobilien in Frankreich nicht, diese variiert vielmehr mit der Immobilienart. Fünf Prozent sind beim Kauf von gebrauchten Wohnungen und Häusern mit Grundstücken von bis zu 2.500 Quadratmetern Größe zu zahlen. Außerdem sollten etwa ein bis zwei Prozent Notar- und Registersteuern eingeplant werden. Bei Grundstücken und bei vor weniger als fünf Jahren fertig gestellten Immobilien kommen außerdem rund 20 Prozent Mehrwertsteuer hinzu. Als laufende Kosten fallen für einen Immobilienkauf in Frankreich außerdem Grund- und Wohnsteuer an, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch sein können. Makler verlangen in der Regel fünf Prozent Provision, dabei gibt es aber Verhandlungsspielraum. Ab einem Verkehrswert von 790.000 Euro muss außerdem Vermögenssteuer gezahlt werden.

Auslandsimmobilie in Frankreich kaufen: diese Besonderheiten gibt es

  • Käufer haben bei einem Immobilienkauf in Frankreich generell ein siebentägiges Rücktrittsrecht.
  • Makler sind in Frankreich eine hochqualifizierte Berufsgruppe mit streng reglementierter Ausbildung.
  • Notare haben in Frankreich vielfältige Aufgaben: Unter anderem makeln sie auch.
  • So genannte Grundstückshändler ohne Zulassung können nur mit Immobilien handeln, die sie selbst erworben haben.
  • Das französische Erbrecht unterscheidet sich vom deutschen erheblich: Hier werden Nachkommen und Blutsverwandte gegenüber dem Ehepartner deutlich bevorzugt. Das gilt auch für deutsche Ferienimmobilien-Eigentümer. Durch Konstruktionen wie eine Gütergemeinschaft oder eine Gesellschaftsgründung kann die Benachteiligung des Ehegatten aufgehoben werden.
  • Französische Erbschaftssteuer müssen auch die Erben zahlen, die in Deutschland leben. Die Steuer wird mit dem Doppelbesteuerungsabkommen vom April 2009 in Deutschland vollständig angerechnet. Erbt ein Familienmitglied die Immobilie, muss es zwischen fünf und 20 Prozent Erbschaftssteuer entrichten, Ehegatten sind hingegen vollständig von der Steuer befreit. Aber: Trotz Befreiung in Frankreich ist die Steuer gegebenenfalls in Deutschland fällig.
04-12-2011
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