Bei einem Immobilienkauf in Griechenland müssen Käufer aufpassen: Die Regelungen sind nicht transparent, so dass der Kauf durch einen fachkundigen Anwalt begleitet werden sollte.
Nur wenige Deutsche besitzen eine Ferienimmobilie in Griechenland. Das hat mehrere Gründe: Zum einen wurde der Immobilienerwerb durch Ausländer erst vor einiger Zeit liberalisiert, zum anderen gibt es zu vielen griechischen Inseln keine Direktflüge von Deutschland aus. Ein gewichtiger Grund ist sicherlich auch, dass bei griechischen Immobilien die Eigentumsverhältnisse bisweilen unklar sind.
Wer dennoch einen Immobilienkauf in Griechenland erwägt, sollte genau nachprüfen, was er da kauft und vor allem, ob der Verkäufer überhaupt rechtmäßiger Eigentümer ist. Denn: In Griechenland ist eine katastermäßige Erfassung von Grundstücken erst seit einiger Zeit im Aufbau. Auch ein Grundbucheintrag hat nicht denselben Stellenwert wie hierzulande. Selbst wenn ein Eintrag vorhanden ist, bedeutet das nicht zwingend, dass Sie tatsächlich Eigentümer sind. Denn das Grundbuch besitzt - im Gegensatz zum deutschen Recht - keinen "öffentlichen Glauben", wie es warnend in einer Broschüre der Deutschen Botschaft in Athen heißt. Deshalb muss man bei einem Immobilienkauf in Griechenland über einen fachkundigen Rechtsanwalt in den Registern des Grundbuchs alle Rechtsgeschäfte der vergangenen 20 Jahre prüfen lassen. Erst wenn für diesen Zeitraum der Besitz des Grundstücks nachgewiesen wird, gelten die Eigentumsverhältnisse als geklärt.
Zwischen etwa neun und 13 Prozent Grunderwerbsteuer sind auf den steuerlichen Wert von Immobilien in Griechenland an den Staat abzuführen. Der steuerliche Wert ist jedoch geringer als der tatsächliche Immobilienwert, informiert die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien. Weitere Kosten: Notar/Register (zwei bis drei Prozent des Kaufpreises) sowie ein Anwaltshonorar (in der Regel 0,5 bis zwei Prozent). Erst seit 2006 fällt bei einem Neubau übrigens eine Mehrwertsteuer an.
In so genannten Verteidigungsgebieten ist Grunderwerb prinzipiell ausgeschlossen. In Grenzgebieten können nur griechische Staatsbürger und EU-Bürger kaufen. Allerdings ist hier immer ein Genehmigungsverfahren vorgeschrieben.
Außerdem wichtig: Ein kompetenter Rechtsanwalt sollte vor der Vertragsunterzeichnung alle wichtigen Details klären. Er prüft, ob Belastungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Veräußerungsbeschränkungen bestehen, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf, und er bereitet den Vertrag vor. Ein Notar hat in Griechenland keine beratende Funktion, er beurkundet nur.
Im Zuge der Griechenland-Krise sind die Immobilienpreise in Griechenland übrigens deutlich zurückgegangen. Hübsche kleine Häuschen, zum Beispiel auch in Bauerndörfern auf einer der vielen Inseln, kann man schon für deutlich unter 100.000 Euro erwerben. Auch im Luxussegment gab es teils deutliche Preisrückgänge, so dass sich der griechische Immobilienmarkt als Käufermarkt präsentiert.
Ländliche Gebirgslandschaft im Norden, idyllische Inseln im Süden: Griechenland ist ein beliebtes Urlaubsland mit vielen Facetten. Vor der Auswahl und dem Erwerb der Immobilie sollten sich Käufer ausreichend Zeit nehmen, um das Land gut kennenzulernen. Für diesen Zeitraum können sie beispielsweise ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Griechenland als Unterkunft nutzen.
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