Immobilienkauf Italien: Das ist zu beachten
Italien ist ein beliebtes Urlaubsland: Tipps, was man für den Immobilienkauf in Italien beachten sollte.
Mildes sonniges Klima, eine herrliche Landschaft und auch die gute Küche machen Italien zu einem gefragten Urlaubsland. Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Italien sind bei den Deutschen sehr beliebt und problemlos zu erwerben. Beschränkungen gibt es für EU-Bürger nicht. Die Preise für Immobilien in Italien schwanken erheblich: Teuer sind Wohnungen und Häuser an den oberitalienischen Seen, in der Toskana und an der italienischen Riviera. Teilweise recht günstige alte Häuser gibt es hingegen im Landesinneren zu kaufen. Mit dem bloßen Immobilienkauf ist es in Italien allerdings häufig nicht getan. Oft fallen zusätzlich erhebliche Renovierungs- oder Sanierungskosten an.
Für den Kauf unbedingt Vorvertrag abschließen
Sowohl ein verbindlicher Vorvertrag als auch ein Notarvertrag sind bei einem Immobilienkauf in Italien üblich. Vor Vertragsunterzeichnung sollte jedoch geprüft werden, ob die Ferienimmobilie in Italien belastet ist und ob alle Angaben stimmen. Wichtig: Auch mit einem Privatvertrag ohne Notar ist eine Eigentumsübertragung möglich. Dies ist jedoch mit Risiken verbunden, da der Verkäufer dann das Grundstück theoretisch noch mit einer Hypothek belasten könnte. Außerdem sollten Sie überprüfen, ob Ihr Wunschgebäude (auch An-/Umbauten) genehmigt wurde oder ob es sich um einen Schwarzbau handelt. Dies kann später zu erheblichen Problemen führen.
Steuern und Notarkosten
Bei einem Zweitwohnsitz sind insgesamt rund zehn Prozent Erwerbsteuern (Register-, Hypotheken- und Katastersteuern) zu zahlen. Der Erstwohnsitz wird in Italien steuerlich begünstigt: Hier sind nur drei Prozent des urkundlichen Kaufpreises fällig. Die Kosten für den Notar betragen zwischen einem und 3,5 Prozent. Erfolgt der Immobilienkauf über einen Makler, sind zwei bis sechs Prozent Provision fällig. Vorsicht: Die Maklerkosten müssen bereits gezahlt werden, wenn ein Vorvertrag abgeschlossen wurde – selbst wenn der Kauf nicht abgeschlossen wird.
Besonderheiten beim Immobilienkauf in Italien
- Als Bemessungsgrundlage für die Kaufsteuern gilt in Italien die steuerliche Bewertung des Ferienhauses oder der Ferienwohnung, selbst wenn im Notarvertrag ein anderer Preis genannt wird.
- Um beim Immobilienkauf in Italien Steuern zu sparen, war es in der Vergangenheit üblich, im Kaufvertrag einen niedrigeren Preis als den tatsächlichen anzugeben. Heute können mit dieser illegalen Methode allenfalls Notarkosten gespart werden, da diese sich nach dem im Vertrag angegebenen Kaufbetrag richten.
Erbschaft und Schenkung einer Ferienimmobilie
Die Erbschafts- und Schenkungssteuern sind in Italien sehr niedrig. Beispielsweise können Eltern ihren Kindern ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in Italien bis zu einem Wert von einer Million Euro steuerfrei vererben. Möglicherweise ist der Nachlass jedoch in Deutschland zu versteuern.

