Wer einen Immobilienkauf in den Niederlanden tätigt, kann es sich in den drei Tagen nach Vertragsschluss noch anders überlegen: Er hat ein Rücktrittsrecht.
Von vielen deutschen Großstädten ist Holland nur ein paar Autostunden entfernt. Das Land bietet schöne Landschaften, Küsten sowie mittelalterliche Städte und eignet sich so ideal zum Erholen. Auch der Immobilienkauf in den Niederlanden durch Ausländer bereitet keine Probleme - Erwerbsbeschränkungen gibt es nicht. Aber: Nicht jede Immobilie darf als Ferienwohnsitz genutzt werden. Ferienwohnungen werden oft in Feriensiedlungen angeboten. Allerdings muss man beachten, dass solche Objekte manchmal nicht das ganze Jahr über genutzt werden dürfen.
Anders als früher, sind heute nur noch schriftliche Verträge bei einem Immobilienkauf in den Niederlanden gültig. Der Käufer hat das Recht, innerhalb der ersten drei Tage nach Vertragsabschluss von diesem wieder zurückzutreten, ohne dass Schadensersatz fällig würde. Für das Aufsetzen des Vertrags ist noch kein Notar erforderlich. Dieser wird jedoch für die Eigentumsübertragung gebraucht: Er prüft zum Beispiel, ob das Grundstück belastet oder ob der Verkäufer auch tatsächlich der Eigentümer ist.
Für Immobilien in den Niederlanden gilt außerdem: Derjenige, der einen Makler beauftragt hat, zahlt ihn auch. Das kann also je nach Fall entweder der Käufer oder der Verkäufer sein. Bei den Notarkosten für die Beurkundung und die Bestellung der Hypothek gibt es eine gewisse Bandbreite, sie bewegen sich jedoch in der Regel unter einem Prozent des Kaufpreises. Daneben fallen noch Gebühren für die Katasterregistrierung an. Der größte Posten ist jedoch die Grunderwerbsteuer mit sechs Prozent.
Mieten potentielle Immobilienkäufer vorab ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung in den Niederlanden, können sie sich einen guten Eindruck von Land und Leuten verschaffen. Das nützt bei der Auswahl und dem Kauf der Auslandsimmobilie im Land der Holzschuhe und Grachten.
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