Immobilienkauf Spanien: Tipps fürs Traumhaus
Wegen schöner Landschaften und guten Wetters ist Spanien der Deutschen liebste Adresse. Wer sich ein Häuschen leisten möchte, sollte allerdings bedenken, dass die Kaufnebenkosten für den Immobilienkauf in Spanien höher sind als in Deutschland.
Spanien gehört zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Lange Zeit stiegen die Immobilienpreise dort in ungeahnte Höhen: Schönes Wetter, eine reizvolle Landschaft und eine sehr gute Verkehrsanbindung ließen die Nachfrage nach Ferienimmobilien immer weiter steigen. Doch der Bauboom führte zu einer gewaltigen Immobilienblase. Seit einiger Zeit befinden sich die Preise im freien Fall, die Rückgänge liegen in vielen Regionen im zweistelligen Prozentbereich. Viele Ferienwohnungen stehen leer, die Käufer dafür fehlen.
Ob man angesichts dieser gesunkenen Preise bei einem Immobilienkauf in Spanien jetzt schon von Schnäppchen reden kann, ist ungewiss. Denn niemand kann vorhersagen, wie dramatisch die Immobilienkrise ist und wie lange sie noch anhalten wird. Allerdings: Jetzt, wo die Goldgräberstimmung vorbei ist, sind Käufer allemal in einer guten Verhandlungsposition. Das eine oder andere Juwel unter den Ferienwohnungen und -häusern kann zu deutlich niedrigeren Einstandspreisen erworben werden als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.
Immobilienkauf in Spanien: Diese Kosten fallen an
- Wer eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Spanien erwirbt, sollte in der Regel folgende Kosten einplanen:
- Gebrauchtimmobilien: je nach Region sechs oder sieben Prozent Grunderwerbsteuer
- Alternativ sind für Neubauten acht Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen (davon abweichend etwa fünf Prozent Erwerbsteuer auf den Kanarischen Inseln)
- Die Höhe der Dokumentensteuer ist unterschiedlich und liegt meist bei 0,5 Prozent des Kaufpreises, die Steuersätze sind in Spanien allerdings unterschiedlich
- 1,5 Prozent für Notar und Grundbucheintrag
- Wertzuwachssteuer (19 Prozent) und Veräußerungsgewinnsteuer sind bei einem Immobilienkauf in Spanien vom Verkäufer zu zahlen
Kauf läuft anders ab als in Deutschland
Wer Immobilien in Spanien erwerben möchte, sollte einige Grundregeln beachten. Denn der Immobilienkauf läuft ganz anders ab als in Deutschland:
- Mündliche Vereinbarungen oder ein Vertrag auf einem Schmierzettel sind in Spanien ohne notarielle Beurkundung rechtskräftig. Wer es sich dann anders überlegt, kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Preis und Bedingungen sollten bei einem Immobilienkauf in Spanien deshalb mit Bedacht und unter Zeugen ausgehandelt werden.
- Vor Vertragsunterzeichnung müssen unbedingt die Eigentumsverhältnisse überprüft werden: Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Grundbuchauszuges gibt Aufschluss. Beurkundende Notare müssen diese nach spanischem Recht vorlegen.
- Immobilienkäufer sollten sich nachweisen lassen, dass der Verkäufer in den vergangenen fünf Jahren die Grundsteuer gezahlt hat.
- Bei Eigentumswohnungen ist es ratsam zu überprüfen, ob der bisherige Eigentümer die Kosten der Hausverwaltung immer gezahlt hat.
- Eine spanische Besonderheit ist die die Wertzuwachssteuer. Diese ist vom Verkäufer zu tragen.
- Bei Neu- und Altbauten sollte darauf geachtet werden, dass für die Immobilie eine Baugenehmigung vorliegt. Denn in Spanien gibt es sehr viele Schwarzbauten. Sind für eine Immobilie An- oder Umbauten, muss eine zusätzliche Genehmigung eingeholt werden.
- Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises üblich.
- Nach dem Küstengesetz (Ley de Costas) darf in Küstennähe nicht neu gebaut werden. Kaufinteressenten sollten sich bei einem Immobilienkauf in Spanien daher bei der Küstenbehörde informieren, ob die gewünschte Immobilie in einer der Schutzzonen liegt. Denn einheitliche Regelungen sucht man vergeblich. Wird gegen das Gesetz verstoßen, drohen seit einigen Jahren Abriss und Enteignung.
- Vorsicht bei Steuerspar-Tricks: Um Steuern zu sparen, wird beim Immobilienkauf in Spanien bisweilen im Kaufvertrag ein geringerer Betrag angegeben und der Rest bar bezahlt. Experten raten allerdings, nicht zu übertreiben. Andernfalls drohen Nachforderungen des Finanzamts, die höher sind als die Steuern für den regulären Kaufpreis.
