Finanzierung

Regeln für Banken: Basel II und Basel III

Die Eigenkapitalvorschriften für Banken regelt Basel II. Wegen der Finanzkrise wird aber bald das Regelwerk Basel III gelten: mit verschärften Regeln für einen Kredit von Banken und Risikominimierung.

von Frank Kemter
Die Eigenkapitalvorschriften für Europäische Banken wurden in Basel III neu geregelt. Foto: Fotolia

Eigentlich hätte das Regelwerk für Banken, Basel II, genau das verhindern sollen, was nach der Lehmann-Pleite im Jahre 2008 weltweit geschah: Ein totaler Finanzcrash mit anschließender Wirtschaftskrise. Die Eigenkapitalvorschriften für Banken sollen gewährleisten, dass diese für einen Kredit an einen Kunden mit schlechterer Bonität mehr Eigenkapital hinterlegen müssen als für einen Kredit an Kunden mit hoher Bonität. Das hat so nicht ganz geklappt, wie die Realität inzwischen gezeigt hat. Der Baseler Ausschuss arbeitet deshalb an dem neuen Regelwerk Basel III.

Basel III bereits im Gespräch

Um eine solche Katastrophe wie die Finanzkrise ab  2008 künftig zu verhindern, soll mit Basel III vor allem die Bankenregulierung und Aufsicht deutlich verschärft werden. Im Gespräch sind aktuell auch strengere Eigenkapitalregeln. Wie genau Basel III ausgestaltet sein wird, ist aber noch Zukunftsmusik.

Basel II: Die wesentlichen Regeln

Derzeit gilt aber noch das Regelwerk Basel II. Hier wurden zwei wesentliche Regeln eingeführt:

  • Eigenkapitalunterlegung nach Risiko: Die Eigenkapitalunterlegung ist nicht mehr starr, sondern richtet sich nach der Bonität des Kunden und dem Risiko, dass dieser das Darlehen nicht zurückzahlen kann.
  • Scoring/Rating: Um das individuelle Risiko eines Kreditnehmers abzuschätzen, wird dieser genau unter die Lupe genommen - das so genannte Rating beziehungsweise Scoring.

Sinn und Zweck der Eigenkapitalvorschriften: Die internationalen Finanzmärkte sollen stabil bleiben, Bankenpleiten durch Kreditausfälle vermieden werden. Denn geht ein Darlehensnehmer pleite, ist für die kreditgebende Bank meist ein Teil des Geldes - vielleicht sogar der gesamte Betrag - verloren. Gehen viele Kunden dieser Bank pleite, hat sie selbst ein Liquiditätsproblem.

Um dieses Risiko gering zu halten, müssen Kreditinstitute schon seit längerem für jedes Darlehen eine bestimmte Summe an Eigenkapital als Risikoabsicherung zurücklegen. Laut der alten Regelung (Basel I) war dies ein fester, prozentualer Anteil der Darlehenssumme, abhängig von der Darlehensart (Kredit: acht Prozent; Hypothekendarlehen: vier Prozent). Die erst seit 2007 gültige Neuregelung durch Basel II sieht flexiblere Eigenkapitalvorschriften vor: die Höhe der Risikoabsicherung richtet sich nach der Bonität des Schuldners.

Bankaufsicht erstellt Basel II-Regeln

Der Baseler Ausschuss für Bankaufsicht erstellt die Regeln für Basel II. Dieser existiert seit Mitte der 1970er-Jahre und wird von den Zentralbanken und Finanz-Aufsichtsbehörden wichtiger Industrienationen gemeinsam unterhalten. Ziel: Die Finanzmärkte sollen möglichst stabil gehalten werden, das Risiko von Bankenpleiten durch entsprechende Regelungen reduziert werden.

Die Beschlüsse des Ausschusses haben zwar keine Rechtskraft. Aber: Durch entsprechende Richtlinien der einzelnen Staaten beziehungsweise der Europäischen Union werden die Baseler Richtlinien rechtlich verbindlich.

Neben dem eigentlichen Regelwerk werden im Zusammenhang mit Basel II auch so genannte Konsultationspapiere und Auswirkungsstudien erstellt und veröffentlicht. In deutscher Sprache stehen diese Dokumente zum Beispiel auf der Website der Deutschen Bundesbank zum Download zur Verfügung. Die Aufsichtsbehörden und Notenbanken haben das Regelwerk zu Basel II im Juni 2004 verabschiedet. Die Banken hatten bis Ende 2006 Zeit, dieses umzusetzen.

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