Mängelanzeige: Grundlage für eine Mietminderung

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Du bist als Mieter verpflichtet, deinem Vermieter einen Mangel in deiner Mietwohnung unverzüglich zu melden (§536c Abs. 1 BGB). Dafür steht dir unsere kostenlose Vorlage für eine Mängelanzeige zum Download zur Verfügung. Im Gegenzug muss sich der Vermieter umgehend um die Instandsetzung kümmern (§ 536a BGB ).

Bis zur Behebung des Mangels kannst du deinem Vermieter nach Paragraf 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit der Mängelanzeige eine Mietminderung ankündigen. Davon ausgenommen sind kleine Mängel wie Kratzer im Parkett sowie Mängel, die du bei der Wohnungsübergabe akzeptiert hast.

In der Mängelanzeige sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Präzise Angabe der betroffenen Wohnung.
  • Detaillierte Beschreibung des vorliegenden Mangels oder der Mängel wie zum Beispiel Schimmel, Lärm, Geruchsbelästigung oder eine kaputte Heizung.
  • Festsetzen einer angemessenen Frist zur Behebung der Mängel – in der Regel 2 Wochen.
  • Ankündigung, dass du bis zur Behebung des Mangels die Miete minderst, die Miete zurückbehältst oder die Miete unter Vorbehalt zahlst.

Welche Mängel rechtfertigen eine Mietminderung in der Mängelanzeige?

Die 6 häufigsten Mängel in Wohnungen sind: 

  1. Feuchtigkeitsschäden und Schimmel
  2. Lärm aufgrund von Baumaßnahmen im Haus oder in der näheren Umgebung
  3. Wohnflächenberechnung ergibt, dass tatsächliche Wohnungsgröße kleiner ist als im Mietvertrag angegeben
  4. Ausfall oder Defekt technischer Geräte
  5. Schäden am Haus oder in der Wohnung, wie morsche Fenster  
  6. Geruchsbelästigung, beispielsweise durch Zigarettengeruch

All das kann in der Mängelanzeige aufgeführt werden und zu einer Mietminderung berechtigen.

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Mustervorlage für eine Mängelanzeige

Mit unserer Muster-Mängelanzeige kannst du Mängel in deiner Mietwohnung effektiv deinem Vermieter melden und eine Mietminderung ankündigen.

Jetzt herunterladen

Der Mieterbund hat in einer Broschüre mehr als 300 Gerichtsurteile zum Thema „Wohnungsmängel und Mietminderung“ zusammengetragen (ISBN 978-3-933091-63-5). Darin sind folgende Mietminderungen aufgeführt:

bis zu 10 Prozent

  • bei defektem Briefkasten oder bei stark verkalkter Toilette (1 Prozent)
  • bei einer unzumutbar aufgerauten Badewanne (3 Prozent)
  • bei schlechtem Fernsehempfang oder bei sich lösendem Putz und abblätternder Farbe im Treppenhaus (5 Prozent)
  • bei Lärmbelästigung durch einen Waschsalon im Hause (7 Prozent)
  • bei überhöhter Bleibelastung im Trinkwasser
  • bei Mäusen und Kakerlaken in der Wohnung
  • bei Entfernung der Fensterläden
  • bei Nichtvorhandensein eines vertraglich vorgesehenen Pkw-Stellplatzes
  • bei unbenutzbarem Keller
  • bei Entziehung der Nutzung von Waschküche und Trockenraum
  • bei teilweisem Ausfall der Warmwasserversorgung
  • bei schlechter Heizleistung wegen Schornsteinmängel und Rauchentwicklung
  • bei schlechtem Fernsehempfang

bis zu 15 Prozent

  • bei Einrüstung der Fassade / Plastikfolien an den Fenstern
  • bei Ausfall des Warmwasserboilers
  • bei einer fehlenden Wohnungseingangstür
  • bei schlechten Heizleistungen

bis zu 20 Prozent

  • bei überhöhter Bleibelastung im Trinkwasser
  • bei Mäusen und Kakerlaken in der Wohnung
  • bei Entfernung der Fensterläden
  • bei unbenutzbarem Keller
  • bei Entziehung der Nutzung von Waschküche und Trockenraum
  • bei teilweisem Ausfall der Warmwasserversorgung
  • bei schlechter Heizleistung wegen Schornsteinmängel und Rauchentwicklung
  • bei schlechtem Fernsehempfang

bis zu 25 Prozent

  • bei Heizungsdefekt und unter 15 Grad Celsius im Winter
  • bei erheblichem Baulärm in der Nachbarschaft
  • bei Taubenhaltung Dritter
  • bei Wasserschäden an Decken und Wänden
  • bei übermäßigem Baulärm in einem Neubaugebiet
  • bei Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelpilzbildung im Schlafzimmer,  Bad, Küche durch Thermotapeten

bis zu 30 Prozent

  • bei unbenutzbarem Wohnzimmer
  • bei Einsturzgefahr wegen Wasserschadens
  • bei erheblicher Schimmelbildung in Bad und Schlafzimmer
  • bei tropfender Zimmerdecke

bis zu 40 Prozent

  • bei Gesundheitsgefährdung durch starke Feuchtigkeit in der Wohnung

bis zu 50 Prozent

  • bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Nässe, Tropfwasser an der Decke und Durchfeuchtung des Teppichbodens
  • bei einer Wohnung voller undichter Fenster und Türen
  • bei Gesundheitsgefahren von asbesthaltigen Elektronachtspeicheröfen
  • bei unbenutzbarer Küche und Toiletten

bis zu 100 Prozent

  • bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Hochwasser
  • bei komplettem Heizungsausfall während der Wintermonate
  • bei vollständigem Ausfall der Elektrik für Warmwasser, Licht, Küche usw.
  • bei unbewohnbarem Zustand der Wohnung

Achtung: Die Angaben dienen als grobe Orientierungshilfe für die Erstellung der Mängelanzeige. Das BGB gibt keine Regelung vor, die bei einem bestimmen (Bau-)Mangel eine Mietminderung in konkreter Höhe garantiert. Dies ist im Zweifel immer die Einzelfallentscheidung des zuständigen Gerichts.

Welche Mängel rechtfertigen keine Mietminderung?

Bagatellmängel wie zum Beispiel einen kleinen Kratzer im Parkett musst du hinnehmen. Auch bei Mängeln, die du bei der Übergabe der Wohnung akzeptiert hast und die nicht im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten sind, muss der Vermieter keine Mangelbeseitigung vornehmen (BGB § 536b).

Wie gehe ich bei einem akuten Mangel vor?

Handelt es sich um einen akuten Mangel, wie etwa einen Wasserrohrbruch, musst du sofort handeln. Du solltest den Vermieter oder die Hausverwaltung umgehend telefonisch kontaktieren. Durch eine Gesprächsnotiz kannst du später nachweisen, dass du den Schaden unverzüglich mitgeteilt hast. Zusätzlich solltest du auch einen akuten Mangel schriftlich in der Mängelanzeige festhalten.

Achtung

Ist der Vermieter bei einem akuten Mangel nicht erreichbar, musst du selbst einen Handwerkernotdienst beauftragen, um mögliche kostspielige Folgeschäden zu vermeiden.  Für die entstandenen Kosten muss der Vermieter aufkommen.

Mängelanzeige: Welche Druckmittel habe ich als Mieter?

Um der Mängelanzeige mehr Gewicht zu verleihen oder dem Vermieter die Dringlichkeit der Angelegenheit klarzumachen, kannst du auf einige Druckmittel zurückgreifen, die du auch in unserer kostenlosen Vorlage für eine Mängelanzeige findest:

  1. Miete mindern
    Bei einer Mietminderung reduzierst du die Miete um einen gewissen Teil und kündigst sie dem Vermieter in der Mängelanzeige an. Die Minderung ist nicht von der Zustimmung des Vermieters abhängig und muss auch nicht beantragt werden. Wie hoch diese Minderung ausfallen darf, ist allerdings nicht eindeutig. Sämtliche Urteile zu diesem Thema beziehen sich auf Einzelfälle. Bei schwerwiegenden Mängeln wie einem Totalausfall der Heizung oder der Elektrik kann es die gesamte Miete sein. Bei kleineren Mängeln wie einem dauerhaft verschmutzten Treppenhaus oder bei Geruchsbelästigung auf dem Balkon auch nur einstellige Prozentwerte.

  2. Miete zurückbehalten
    In schuldrechtlichen Verträgen, also auch bei Mietverträgen, besteht die Möglichkeit, die Leistung oder einen Teil davon (Miete) zurückzubehalten, bis der Vertrag mängelfrei erfüllt beziehungsweise der Mangel behoben ist. Der von dir einbehaltene Betrag ist wesentlicher Bestandteil der Mängelanzeige. Nach Beseitigung des Mangels muss der zurückbehaltene Betrag dann entrichtet werden. Diese Alternative bietet sich an, um ein sanftes Druckmittel gegenüber dem Vermieter in der Hand zu haben.

  3. Miete unter Vorbehalt zahlen
    Die Ankündigung einer Mietminderung in der Mängelanzeige kann unter Umständen das Verhältnis zwischen dir und deinem Vermieter trüben. Wer jedoch nur den Mangel anzeigt und weiterhin die volle Miete zahlt, kann nicht mehr rückwirkend die Miete mindern. Dieses Recht bleibt aber bestehen, wenn du die Miete nur unter Vorbehalt zahlst.

Achtung

Alle drei Druckmittel bergen gewisse Risiken. Behältst du einen Teil der Miete zu Unrecht ein oder minderst sie, werden die Fehlbeträge so behandelt, als handele es sich um einen Mietrückstand. Hat dieser eine Höhe von üblicherweise zwei Monatsmieten erreicht, droht schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Hast du die Miete nur unter Vorbehalt bezahlt, bedarf es möglicherweise einer gerichtlichen Klärung des Minderungsanspruches, damit du das Geld letztendlich zurückbekommst. Deshalb empfiehlt es sich, vor einer Mietminderung rechtlichen Rat bei einem Anwalt oder dem örtlichen Mieterverein einzuholen, um sicherzustellen, dass die geminderte Miete den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Was passiert, wenn der Vermieter nicht auf die Mängelanzeige reagiert?

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass der Vermieter trotz aller Druckmittel nicht auf die Mängelanzeige reagiert. Dann stehen dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Vermieter verklagen
    Du kannst den Vermieter auf Beseitigung des Mangels verklagen. Eine solche Verpflichtungsklage bietet sich allerdings nur dann an, wenn die Wohnung auch mit dem Mangel noch normal bewohnt werden kann, da die Prozesse sich in der Regel lange hinziehen – teils sogar Jahre. Ist also beispielsweise die Heizung defekt, dauert dieser Weg viel zu lange.
  • Selbst aktiv werden und Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen
    Bei Mängeln, die zügig beseitigt werden müssen oder wenn der Vermieter nicht auf die Mängelanzeige reagiert, kannst du den Mangel selbst beseitigen, beziehungsweise von einem Handwerker beseitigen lassen. Du kannst die Kosten später dem Vermieter in Rechnung stellen oder sie mit der Miete verrechnen. Erstattungsfähig sind allerdings nur die erforderlichen Aufwendungen. Ist also die Heizung defekt, kannst du die Reparatur beauftragen. Lässt du aber die ganze Heizungsanlage austauschen, musst du dies selbst bezahlen.
  • Schadensersatz vom Vermieter fodern
    Wenn der Mangel einen Schaden an deinem Eigentum verursacht, so ist der Vermieter schadensersatzpflichtig. Beschädigt ein Wasserrohrbruch beispielsweise deine Möbel, so kannst du Schadensersatz fordern. Diese Schadensersatzansprüche können allerdings nicht in der Mängelanzeige oder in Form einer Mietminderung geltend gemacht werden, sondern müssen im Streitfall eingeklagt werden.
Andreas Steger17.01.2024

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35 Kommentare

Carmen am 30.06.2023 18:26

Immer höher

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Carmen am 30.06.2023 18:24

Warum werden die Rechnungen der Handwerker immer?Lebe vom Bürgergeld und muss nun wieder 45,22€ für den Elektriker zahlen obwohl der nur 10 Minuten vor Ort war

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Gina am 28.06.2023 13:32

Wir wohnen fast 4 Jahre in unserer Wohnung. Seit letztem Jahr bröckelt Putz, bis auf das Moniereisen, von unserem Balkon ab. Verursacht von einer verkehrt gebauten Dachrinne und Fehlen von Wartung der Dachrinne. Dadurch läuft das Wasser auf unseren Balkon und der Schaden wird größer. Zusätzlich wird der Balkonboden unter Wasser gesetzt. Im letzten Jahr haben wir die Vermieterin, von dem Mangel berichtet. Sie hat imner wieder neue Ausreden und kümmert sich nicht darum! Was können wir dagegen unternehmen

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frechdachs am 20.06.2023 22:56

Kein Blitzableiter am Haus...wie kann ich mch verhalten gegenüber dem Vermieter ? Denn Gesetzlich ist es vorgeschrieben.Aber wie ich hörte durch Nachbarn würde das Haus 1994 gedämmt und der Blitzableiter völlig vergessen.Problem ist auch das ich Panische Angst vor Gewitter habe auf Grund eines schrecklichesn Vorfalls in meiner Jugend als in der Nachbarwohnung 2 Menschen verbrannten,eine alte Dame und Ihre Hochschwangere Tochter.

Und hier kracht es gewaltig weil die Havel in der Nähe ist.Aber ohne Blitzableiter hab ich da regelrecht Angst bekomme schon Panikattacken wenn ich den ersten Blitz sehe

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frechdachs am 20.06.2023 22:38

Ala ich in meine Wohnung 2014 einzog klemmte dasFenster im Schlafzimmer welches eingestellt wurde .Man sagte mir wenn es im Winter zieht solle ich Bescheid geben dann wird es wieder richtig eingestellt.Böse Falle,denn der Vemieter meinte entweder mache ich es selber oder es wird mir in Rechnung gestellt.Verstehen muss ich das nicht.Mein Hauptproblem ist auch die Küche.Im Winter ist das der kältetse Raum weil es keine Tür gibt welche man zumachen könnte und der Balkon da dran hängt ohne Überdachung.Wie ich bemerkt habe bildet sich an der Wand über dem Waschbecken Schimmel.Trau mir garnicht was zu sagen weil es dann immer wieder das Leidige Lüften betrifft,angeblich.Mieterschutzbund ist hier auch so eine Sache ,erstmal sind di enicht vor Ort und von den Nachbarn weiß ich das die dem Vermieter zustimmen.Bekam jetzt eien Tipp mich an die Verbraucherzentrale zu wenden.Werde ich mal tun mal schauen was sich ergibt.heutzutage ist man nur eine " Zahlende Nummer " Probleme ansprechen ist der Alptraum.Hatte einen Elektriker weil mein Mixer nicht mehr ging und der ist neu, 10 Minuten war er da - Endergebnis 45,22 € muss ich zahlen.Hatte widerspruch eingelegt und bekam prompt zur Antwort,dass ich 100,- € pro Jahr selber zahlen muss für Kleinstreparaturen plus 6 % jährlich der Jahresmiete,was aktuell 280,66 € betrifft. Hallo ich lebe vom Amt und nicht von der Wohlfahrt.Bin völlig überfordrt damit.Zumal ich monatlich bei 40 - 60 € in der Apothke lasse zwecks Privatrezept.Was soll ich nur noch tun.Stillschweigend hinnehmen kommt für mich nicht in Frage!?

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Erada am 13.06.2023 20:52

Seit der Jahren beklagen wir bei unserem Vermieter Schimmelbildung im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wassereintritt im Keller. Zunächst gab er uns die Schuld an falschem Lüften. Nun schiebt er die Schuld auf die, vor unserem Einzug installierten Fenster. Diese seien zu dicht für den nicht isolierten Altbau. Unsere Bitte die Mängel abzustellen werden mit der Drohung „… dann verkaufen wir die alte Bude!“ Eine Umzug oder eine teuren Rechtstreit können wir uns nicht leisten. Wir sind als Rentner wohl Freiwild?!

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Reni am 01.06.2023 13:20

Auf meinem Balkongeländer sitzen immer wieder Tauben und andere Vögel, welche von Mietern in meinem Haus ,auf deren Balkon, Vogelfutter finden. Sie hinterlassen Vogelkörnerschalen und Vogelkot auf meinem Balkonboden . Beim Öffnen der Balkontür fliegt dann alles ins Wohnzimmer , ebenso muss ich ständig den Balkon reinigen, um ihn nutzen zu können. Muss ich dies dulden?

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Vanessa92! am 31.05.2023 15:09

Es zieht an den Fenster und im Bad kann man das Fenster nicht kippen das war beim Einzug bemängelt worden er hat ein paar wochen später jemand kommen lassen die haben gesagt das man die Fenster nicht mehr einstellen kann und seitdem hat er nichts mehr gemacht es ist ca 1 1/2 Jahre her alles ist teurer geworden und die Wärme geht nach draußen was soll ich machen

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Sonne1763 am 31.05.2023 13:45

Was ist, wenn im Schlafzimmer in der Ecke Schimmel sich ausbreitet, ich habe nicht weiß wo es her kommt. Der Vermieter meinte, wie ich eingezogen bin. dass ich selber schuld sei, wenn sich da Schimmel ansammeln würde. Schließlich sollte man Stoßlüften. Habe ich gemacht. Mir kam es schon komisch vor, dass er das gleich bei der Besichtigung gesagt hat. Ich habe jetzt auch angst, dass er jetzt schimpft oder so.

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Berlin-Zehlendorf am 31.05.2023 11:35

Was, wenn der Mangel angezeigt wird - aber viele Jahre nicht repariert wrid (Streichen der Wand nach einem Wasserschaden) und der Mieter es viele Jahre hinnimmt?

Hat der Mieter nach z. B. 5 Jahren noch einen Anspruch, dass die Wand gestrichen wird ?

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frechdachs am 20.06.2023 22:49

Also das Problem hatte ich auch mal.Der Mieter über mir sollte für die Kosten des Wasserschadens aufkommen.Anschreiben vom damaligen Vermieter haben auch nicht gefruchtet.Habe dann Antrag auf Unterlassung gestellt bei der Staatsanwaltschaft Berlin und umgehend wurde mir mitgeteilt das ich auf Schadensersatz klagen soll gegebenfalls mit Anwalt. Den brauchte ich aber nicht kenne mich bestens aus und Anwalt kostet wie so oft.Nachdem er Post von den Behörden bekam ging alles Schlag auf Schlag, er ließ einen Handwerker kommen ,der war völlig überfordert,denn der Kunde hatte das Wasserrohr angesägt,wollte er wohl umlegen.Aber habe Druck gemacht denn meine Badewanne stand darunter,die Decke war voll da rein gekracht.Will mir nicht vorstellen was passiert wäre hätte ich in der Wanne gelegen-Also wenn der Vermieter nicht reagiert,-

Anzeige wie oben beschrieben.Den normalen Weg gehen dauert,ich setze immer gleich an der richtigen Stelle an.Ist nur ein Tipp ausführen müßt Du / ER / Sie es dann selbst.Viel Glück !!!

Befriendly am 31.05.2023 11:33

Ohne einen Anwalt sieht es tatsächlich schwierig aus. Und eigentlich ist das bereits traurig genug!

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Mausi am 21.01.2023 16:00

super, fachlich perfekt

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Kribe am 29.07.2022 11:46

Wir wohnen schon seit knapp 20 Jahren in einer Mietwohnung.

Mittlerweile ist der Boden (6 Kopf Familie) abgenutzt und die Fenster undicht, im Winter kaum zu ertragen. Das Badezimmer ebenso, hinten am Rohr von der Toilette tropft es Eimer voll.

Haben wir Anspruch darauf, dass die Fenster, der Boden und das Rohr vom Vermieter repariert wird? Oder zahlen wir Kosten dafür selber?

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Berlin-Zehlendorf am 31.05.2023 11:36

Ja klar, das ist klassische Instandhaltung - die trägt der Vermieter.

Providerkontor am 29.04.2022 13:08

Beim Einzug in die Wohnung fiel einem befreundeten Architekten die Größe der Wohnung auf. Er maß die Wohnung nach und es fehlten 4,6 qm, die Verwaltung sagte mir 10% Abweichung, ist zulässig. Leider zahle ich aber im Verteilungsschlüssel der Nebenkosten, für 60qm und nicht für 55,4 qm. Es wurde auch eine hohe "Restfeuchte" im Schlafzimmer von 10 % gemessen, so dass ich immer einen Luftentfeuchter im Raum stehen habe (Kosten 5,95 E p. Monat für den Nachfüllbeutel). Ab Anfang November muss ich mein Bett um ein Meter nach vorne, von der feuchten Wand ziehen, sonst bin ich im Winter Dauer erkältet.

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Sampson opoku am 27.04.2022 18:10

Hallo, Sir. Bitte, mein Name ist Sampson opoku und ich suche eine Wohnung. Bis nächsten Monat

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Sissi 25 am 31.05.2023 20:16

Solche Einträge sind für diese Rubrik nicht vorgesehen, bitte eine Gesuchsanzeige aufgeben so wie es andere Nutzer auch tun

Seidel am 27.04.2022 17:31

Wie viel und welche Miete darf der Vermieter bei Einigung des vorzeitigen Mietverhältnis ohne Kündigung bei Einigung von halber 3 Monatsmieten

nehmen?

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Gaby am 27.04.2022 16:15

Bei mir sind alle Fenster undicht, ebenso die Haustüre (Zimmertüren gibt es nicht) , es zieht also sehr stark und die Heizkosten sind dadurch immens.

Ebenfalls gibt es in dem Bad extremen Jauchegestank. Beides wurde dem Vermieter gemeldet.

Seit 2 Jahren. Getan wurde nichts.

Was kann ich in diesem Falle tun.? Welche Möglichkeiten habe ich dem Vermieter gegenüber?

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horstalberti am 01.08.2023 07:21

Jauchegeruch im Bad kommt meistens daher, wenn ein Abfluss nicht benutzt wird und deswegen ausgetrocknet ist. Dann zieht der Geruch aus der Kanalisation durch das offene Siphon in die Wohnung. Also immer das Siphon unter Wasser halten.

Reeber am 27.04.2022 15:06

Ich hatte einen Wasserschaden in meiner Wohnung habe dies auch gemeldet und es wurde lediglich eine Trocknung durchgeführt. Wobei aber die Böden in Bad und Flur mit sämtlichen Fussleisten und Übergangsleisten entfernt wurden. Jetzt fehlen in beiden Räumen die kompletten Böden aber meine Hausverwaltung kümmert sich überhaupt nicht darum. Was kann ich jetzt tun damit ich in diesen beiden Räume auch die Böden habe

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Dagmar Gewinner am 27.04.2022 13:59

Vom Vermieter der Hund fängt schon oft morgens um 4:00 Uhr oder 4:45 an zu Bellen. Die ganze nachbarschaft wird davon wach. Es ist oft nicht mehr zum aushalten. Er klafft dann die ganze Zeit und ich kann nicht mehr Einschlafen.

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Heidi Krüger am 03.06.2023 13:00

Sie sollten Ihr Deutsch verbessern!

Patrick Behrens am 27.04.2022 11:57

Halo,

Die Dachziegel sind beschadigt. Die erste Schicht ist teilweise abgebrochen, Die Ziegel sind schon zirka 40 Jahre alt. ist das einen Mietmangel ? Bei einem Sturm kann es schneller zu einem Schaden kommen. Laut Aussage von der Wohngebaudeversch ist das keinen Schaden, das heisst die werden nicht die beschadigte Ziegel bezahlen und die Vermieterin muss dann selbst bezahlen. Stimmt das ?

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Wiltrud Hensen am 27.03.2022 07:45

Mein Vermieter wohnt über mir. Es handelt sich um einen Altbau. Die Vermieter sind sehr pingelig und haben LAUFEND etwas zu kritisieren. Meist geht es um Reinigungsarbeiten die angeblich nicht gründlich genug sind. Seit ungefähr einer Woche poltern sie nun (Ehepaar) extra laut und häufig. Z. B. wieder heute Morgen, es ist SONNTAG 6:06 und 6:08 im Schlafzimmer über mir. Es war Zeitumstellung, so dass es eigentlich erst kurz nach 5 Uhr war.

Mein Vermieter hält sich selbst nicht an seine eigene Hausordnung und den von ihm aufgestellten Reinigungsplan. Er verlangt Reinigungsarbeiten von mir in seiner Kehrwoche, die ich mitmachen soll. Weil ich das nicht mache hat er mir "andere Mittel" angedroht, die sie sich einfallen lassen wollen. Das ist die Lärmbelästigung von oben, die es bis vor gut einer Woche noch nicht gab. Sie waren rücksichtsvoll und leise.

Was kann ich tun? Mein Nervenkostüm ist sehr dünn geworden.

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Annika am 07.03.2022 18:27

Wir haben Schimmel in einer Ecke des Schlafzimmers. Ich habe Asthma und befürchte gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Grund für den Schimmel ist ein - bis gestern- defektes Fallrohr, das direkt an dieser Hausecke lang läuft. Das Gebäude ist von außen permanent nass, dort friert es auch regelmäßig. Dämmung gibt es in unserer EG-Wohnung nicht.

Sollen wir lieber direkt zum Anwalt, da unser Vermieter nie bei Problemen einsichtig ist, oder dennoch ganz regulär einen Mietmangel telefonisch weiter geben?

LG

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gertilein am 31.05.2023 11:59

ausziehen

Leack am 17.12.2021 07:43

Tja, ich wohne in Rh-Wd in einen Haus mit Tönnies- Mitarbeiter. Seit Monaten haben ich Immer wieder Kakalaken im Haus. Nachdem mehrmals Kammerjäger von Tönnies geschickt wurden und auch die untersten Wohnungen saniert wurden, laufen die Viecher hoch zu mir in ein hachträglich umgebaute Dachboden. Problem die Kakalaken laufen durch meine Hohlwände. (da laufen Heizungsrohre durch) Ist doch eigentlich logisch, daß sie dort sind. Aber nicht mal die Firma Protectis hat das hinbekommen. Stelen ein paar Häuschen auf und hauen ab. Seit Jahren solche Ekelprobleme im Haus. Aber dieses Jahr sind die Viecher über Monate hier und vermehren sich. Was machen?

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Frow am 28.06.2023 13:20

Hallo Leack,

Stelle sicher ob es sich wirklich um Kakerlaken handelt. Es können auch Waldschaben sein welche ungefährlich sind. Zu erkennen sind diese am Nackenschild, der Bereich unter dem Kopf und über dem Unterleib, also zwischen Kopf und Unterleib. Kakerlaken haben vorwiegend einen zweifarbigen Nackenschild, Waldschaben einen einfarbigen. Waldschaben können in Waldnahen Regionen, auch im Umkreis von mehr als 10km auftreten. In seltenen Fällen tauchen diese trotz allem auch in Städen vereinzelt auf. Waldschaben kann man dann entsprechend mit Fliegenschutzgitter vom eindringen hindern, oder man kann diese getrost rausbringen. Nur obacht, die sind auch sehr schnell. Und immer sicherheitshalber identifizieren bevor man handelt.

Unabhängig davin, sollte es der Ekel zulassen nimm dir ein Gefäß und Versuche den Schädling zu fangen, bestenfalls mit einem sauberen, alten Einmachglas mit Schraubverschluss aus Metall, von Marmelade zB., dass kannst du dann beim Fangen nämlich zuschrauben und in Ruhe das Insekt inspizieren. Der Verschluss sollte nicht aus Plastik bestehen, da der Schädling sich gegebenenfalls durchfressen könnte. Nichtsdestotrotz, behalte die Schabe egal welche du vermutest im Glas und erkundige dich beim Kammerjäger ob du die Schabe im verschlossenen Glas vorbei bringen könntest um diese Fachkundich inspizieren und identifizieren zu lassen. Sollte ein Termin stattfinden ist auch in Ordnung, die Schabe verweilt eher lange im Glas. Durch die Identifikation kann man entsprechend gezielter die Schädlinge bekämpfen. Das Glas kannst du dann danach in den Altglascontainer werfen.


Frow am 28.06.2023 13:52

Hallo,

stelle sicher ob es sich wirklich um Kakerlaken handelt. Es können auch Waldschaben sein welche ungefährlich sind. Zu erkennen sind diese am Nackenschild, der Bereich unter dem Kopf und über dem Unterleib, also zwischen Kopf und Unterleib. Kakerlaken haben vorwiegend einen zweifarbigen Nackenschild, Waldschaben einen einfarbigen. Waldschaben können in Waldnahen Regionen, auch im Umkreis von mehr als 10km auftreten. In seltenen Fällen tauchen diese trotz allem auch in Städen vereinzelt auf. Waldschaben kann man dann entsprechend mit Fliegenschutzgitter vor dem eindringen hindern, oder man kann diese getrost rausbringen. Nur obacht, die sind auch sehr schnell. Und immer sicherheitshalber identifizieren bevor man handelt.

Unabhängig davin, sollte es der Ekel zulassen, nimm dir ein Gefäß und versuche den Schädling zu fangen, bestenfalls mit einem sauberen, alten durchsichtigem Einmachglas mit Schraubverschluss aus Metall, von Marmelade zB. ( am besten vorher auch mit Spüli die Etiketten entfernen, das Internet sagt dir genau wie). Das Einmachglas kannst du dann beim Fangen nämlich zuschrauben und in Ruhe das Insekt inspizieren. Also so fangen wie man es bei anderen Insekten macht, Glasöffnung drauf, Papier drunter schieben, Glas umdrehen Insekt auf Glasboden fallen lassen, Papier schnell weg, Deckel schnell drauf. Der Verschluss sollte nicht aus Plastik bestehen, da der Schädling sich gegebenenfalls durchfressen könnte. Nichtsdestotrotz, behalte die Schabe egal welche du vermutest im Glas und erkundige dich beim KAMMERJÄGER ob du die Schabe im verschlossenen Glas vorbei bringen könntest um diese Fachkundich inspizieren und identifizieren zu lassen. Sollte ein Termin stattfinden ist auch in Ordnung, die Schabe verweilt eher lange im Glas und tot kann man diese auch noch inspizieren. Sei dir aber im klaren, eine Stille Schabe muss nicht tot sein, meist verharren diese in eine starre um zu überleben. Durch die Identifikation kann der Kammerjäger entsprechend gezielter die Schädlinge bekämpfen. Das Glas kannst du dann danach in den Altglascontainer werfen. Ein Exemplar zu fangen ist in sofern zum einen Sinnvoll da man den Schädling besser erkennen kann und zum anderen können Schaben aufgrund Ihrer hohen Nachkommen, eine schnellere Toleranz gegenüber gewisse Stoffe entwickeln und reagieren entweder gar nicht oder kaum darauf. Entsprechend auch je nach Typ der Schabe, reagieren einige Arten eben nicht auf die Lockstoffe oder eben nicht auf den Giftstoff und hauen wieder ab. Am besten wäre es wohl einen natürlichen Feind der Schabe einzubringen, dazu fehlt mir aber die nötige Kenntnis welches da am besten geeignet wäre und ob da der Kammerjäger entsprechend was Preis gibt ist auch fraglich.


immowelt Redaktion am 17.12.2021 07:49

Hallo Leack,

in einem solchen Fall raten wir Ihnen einen Kammerjäger zu holen, der sich mit dem Problem auskennt. Nachdem die Fallen anzeigen wie stark der Befall im Haus ist, können Fachmänner entscheiden wie sie weiter vorgehen, um das Problem dauerhaft zu lösen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine gültige Rechtsberatung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Sabine am 12.04.2021 19:20

Hallo,

ich wohne seit 10 Jahren mit meinem Sohn in einem Reihenmittelhaus zur Miete.

Der alte Vermieter hat die angesprochenen Mängel ignoriert (insbesondere Wasserschaden in einem Zimmer an der Decke), ich solle "einfach drüberstreichen", das hätte der Vormieter auch so gemacht.

Inzwischen hat der Sohn die Vermietung übernommen und direkt die Miete erhöht. Ich habe ihm die Mängel per Handyfotos angezeigt: nach wie vor feuchte Wand in dem einen Zimmer, alte schimmelige Dusche (Dusche stammt wahrscheinlich noch aus den 80er-Jahren), oben unter dem Dach kaputtes Balkonfenster sowie feuchte Stellen an den Balkon-Fenstern. Leider gibt es keinerlei Reaktion des Vermieters auf diese Mängel-Anzeige.

Da ich wg. der günstigeren Miete dem alten Vermieter keinen Renovierungsdruck gemacht hatte, jetzt aber durch Übernahme seines jüngeren Sohnes bei gleichzeitiger Mieterhöhung diesem die Mängel angezeigt habe, stellt sich mir die Frage: Wie gehe ich damit jetzt um??

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 15.04.2021 12:10

Hallo Sabine,

erfolgt nach der Mängelanzeige seitens des Vermieters keine Reaktion empfehlen wir Ihnen zunächst die weitere Zahlung der Miete unter Vorbehalt. Gleichzeitig sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden der Sie über das weitere Vorgehen beraten kann.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine rechtsgültige Beratung leisten können oder dürfen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

kajaco am 18.03.2021 11:48

Seit ca 5 Wochen läuft in meiner Spüle das Wasser schlecht ab. Und es kommt am tag öfters vor, dass es

gluckert und Schmutzwasser und Schaum aus dem Abfluss austritt. Ich habe das der Hausverwaltung schon des Öfteren fernmündlich mitgeteilt aber werde immer wieder vertröstet, mit der Aussage:

wird erledigt. Und dabei bleibt es auch. Was kann ich hier unternehmen.

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Maxien am 31.03.2021 13:08

Liegt die Verstopfung im Bereich der Wohnung, dann ist der Mieter zuständig, weil er für die Verstopfung verantwortlich ist (Sondereigentum). Liegt die Verstopfung im Bereich des Fallrohres ist die Hausverwaltung zuständig (Gemeinschaftseigentum). Ist der Mieter aber im obersten Stockwerk und die Verstopfung ist vor dem nächsten Stockwerk, kann auch der Mieter Schuld haben, wenn er alleiniger Nutzer dieses Fallrohres ist.


immowelt Redaktion am 19.03.2021 14:27

Hallo kajaco,

eine Möglichkeit wäre dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen und anschließend womöglich die Miete zu mindern. Um hier aber sicher zu gehen, empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterschutzbund zu kontaktieren.

Wir können leider keine rechtsgültige Beratung leisten und den Sachverhalt aus der Ferne auch nicht beurteilen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Immobilienpetra2020A am 10.02.2021 13:53

Ich habe ein aktuelles Problem mit der Hausverwaltung. In der Kueche die zu der Wohnung gehört war vor einiger Zeit ein Wasserschaden da das. WASSERROHR in der Wand defekt war.

In diesem Zusammenhang hat unter der stehenden Spuele auch Feuchtigkeit was ich auch so der Verwaltung gemeldet habe. Und ein

Spengler von der Hausverwaltung repariert das Rohr. Jetzt wollte ich mir einen Geschirrspuelautomat unter die Spuele einbauen und als die Spuele ausgebaut war zeigte sich folgendes Bild. Im Anhang schicke ich Bilder.

Ich informierte die Hausverwaltung diese schickte einen Handwerker der feststellte das der Boden raus muss da wahrscheinlich Schimmel in den Holzdielen aus denen der Boden besteht. Und informierte die Hausverwaltung.

Heute früh bekomme ich einen Anruf von der Hausverwaltung den Namen konnte ich nicht verstehen gab sich aber als Hausverwaltung aus und sagte die Reperatur des Kueche Bodens ab, mit der Begründung :

Ich hatte die Wohnung so gemietet und deswegen wurde die Hausverwaltung die Reperatur des Bodens nicht übernehmen.

Mein Frage ist das zulässig vor Allem wo ich bei der Anmietung den Holzboden bemängelte. Ich habe die Wohnung von einer Anderen Hausverwaltung gemietet und die jetzige Hausverwaltung Arno Mosch in Wiesbaden ist jetzt die Hausverwaltung die sich weigert die

Reperatur durchzuführen.

Das ist übrigens kein Einzelfall, ich

habe hier eine Zwei Zimmerwohnung und die Heizung im Wohnzimmer funktio ierte über mehrere Winter nicht und läuft auch noch. Nicht wirklich kontinuierlich. Ausserdem sind die Fenster und Türen der Wohnung alt und verwittert und auch diese Reperatur en werden nicht durchgeführt, dazu kommt ein Loch in Dach das direkt über meinem Balkon ist wo sich seit Jahren Tauben einnisten und Fenster und Balkon beschützen woran die Hausverwaltung nichts daran ändert.

Diese Umstände beeinflussen auch meine Gesundheit und die Gesundheit meines Mitbewohner.

Ich hoffe Sie koennen mir Auskunft geben wie das rechtlich aussieht.

Ich danke fuer Ihre Bearbeitung.

P. Diel Marienstr. 58a 63069 Offenbach am Main 10.02.2021

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immowelt Redaktion am 10.02.2021 23:33

Hallo,

aus der Ferne ist das schwer einzuschätzen, jedoch ist Ihrer Schilderung nach zu urteilen der Vermieter am Zug, zu reparieren. Die Schäden waren bei der Besichtigung nicht zu sehen und Sie wurden über den Wasserschaden auch nicht unterrichtet.

Beste Grüße

Mahadi am 09.02.2021 12:53

Hallo,

Ich habe seit Anfang 2020 dem Vermieter darauf hingewiesen das im Bad die Fugen undicht geworden sind aber es kam keine Antwort. Es kam dazu das viel Wasser durchlief und jetzt die Kunststofffliesen sich vom Boden lösen und es schwarze Flecken hinterlassen hat. Im Januar 2021 kam dann jemand und hat die Fugen repariert. Wie kriege ich den Vermieter dazu das Bad zu reparieren bzw zu Sanieren ?

Auch die Balkon und Wohnungseingangstür sind undicht so das jetzt im Winter viel kalte Luft durchströmt. Was kann ich tun wenn ich den Vermieter schon kontaktiert habe und bis jetzt nichts passiert ist?

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redaktion.immowelt.de am 11.02.2021 00:08

Hallo Mahadi,

Sie sind hier in diesem Ratgeber bereits richtig. Sie schreiben eine Mängelanzeige und setzen Ihm eine Frist, ehe sie beispielsweise darauf hinweisen, die Miete zu kürzen. Sie können aber auch so vorgehen, wie unter "Wenn der Vermieter nicht reagiert" beschrieben wird.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Konditor am 18.12.2020 19:16

Guten Abend um wieviel kann ich die Miete kürzen da der Nachbar über mir seit einem halben Jahr immer viel Party macht und was kann mir passieren beim Eigentümer wenn ich mietekürze

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Eleonora Nagel am 31.03.2021 18:29

Es gibt kein Recht auf Partys und erst recht nicht auf Lärm. Von 7-22 Uhr ist das Ordnungsamt zuständig und ab 22 Uhr können Sie die Polizei rufen. Vielleicht suchen Sie vorher das Gespräch mit den Nachbarn und bitten diese um Rücksichtnahme, weil sie nicht schlafen können. Ich selbst bin auch extrem lärmempfindich und bekomme von Baulärm, lauter Musik, Geräuschen etc. Herzrasen. Viele Leute sind aber auch lärmunempfindlich und können sich gar nicht vorstellen, dass sie damit andere nerven. Bringt das Gespräch nichts, können Sie eine Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten. Ihr Vermieter sollte auch Kenntnis von der Lärmbelästigung erhalten, denn im Falle einer Mietminderung kann sich Ihr Vermieter die einbehaltene Miete vom Vermieter der Krachmacher als Schadensersatz zurückholen. Der wird dann hoffentlich reagieren und seinen Mieter abmahnen oder auch kündigen. (Störung des Hausfriedens)


immowelt Redaktion am 21.12.2020 16:14

Hallo Konditor,

es gibt keine "Soundsoviel"-Prozent-Regel. Wenden Sie sich in Form einer Mängelanzeige an Ihren Vermieter. Dazu finden Sie mehr in unserem Ratgeber.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

flower98 am 10.12.2020 06:21

hallo zusammen,

ich habe sei geraumer Zeit ein Problem mit meinen Nachbarn. Sie lagern ihren Müll (Sei es Restmüll, Plastikmüll oder Schrott) immer über Tage und Wochen im Flur. Sobald ich meine Tür öffne schießt mir der Gestank schon entgegen (gerade in Coronazeiten ist das um ein Vielfaches schlimmer). So langsam hab ich die Schnauze voll und möchte sie zur Rechenschafft ziehen.

Welche Möglichkeiten hab ich?

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immowelt Redaktion am 10.12.2020 10:01

Hallo,
Sie können sich natürlich beim Vermieter beschweren. Wir haben dazu auch einen passenden Ratgeber für Sie.
Beste Grüße
immowelt Redaktion

didi am 27.11.2020 02:29

Hallo zusammen,

seit einem halben Jahr bin ich die einzige Mieterin im Haus. Seither kann ich heizen wie blöde (Strom) ich schlafe täglich bei 15 grad ein mit jacke und handschuhe. Hab den Vermieter informiert (Stadt) bekomme nun so ein heizteil wo sie mir den strom dafür bezahlen. das ding ist mini und die wohnung hat 50qm. ganz ehrlich das grenzt schon an körperverletzung. Wenn ich mal über nacht nicht daheim bin und nicht heize hat es auch schon mal 12 grad im wohn und schlafzimmer. was sollte ich nun tun ?

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immowelt Redaktion am 27.11.2020 09:39

Hallo didi,

vielen Dank für Ihren Kommentar.

Ist die Heizung defekt können Sie dem Vermieter diesen Mangel anzeigen und er muss sich schnellstmöglich darum kümmern. Verbessert sich die Lage trotz der Maßnahmen nicht ist der Vermieter weiterhin in der Pflicht sich darum zu kümmern.

Da wir Ihren Fall aus der Ferne aber nicht abschließend beurteilen können oder eine rechtssichere Beratung leisten dürfen, raten wir Ihnen sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterschutzbund zu wenden.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

Sandra am 19.10.2020 01:25

Ich habe meinem Vermieter, der einen Wohnungsschlüssel unrechtmäßig einbehalten hat, eine Frist zur Herausgabe gesetzt, auf die er leider nicht reagiert hat.

Da das Verhältnis nicht das Beste ist, habe ich daher den Tausch des Schließzylinders veranlassen müssen, da ich Sorge hatte, der Vermieter spaziert durch meine Wohnung.

Kann ich dem Vermieter die Materialkosten des neuen Zylinders in Rechnung stellen? Ich hatte ihm lediglich Frist gesetzt, aber nicht die Konsequenz angedroht. Habe ich trotzdem das Recht, Materialkosten von der Miete abzuziehen? Es handelt sich ja hoierbei um einen Mangel aus meiner Sicht.

Dankeschön für Ihre Antwort!

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Eleonora Nagel am 31.03.2021 19:50

Betritt Ihr Vermieter ohne Ihre Einwilligung heimlich mit einem Ersatzschlüssel Ihre Wohnung, so begeht er Hausfriedensbruch und Sie wären berechtigt fristlos zu kündigen. Aber wer will das schon? Sie sind wahrscheinlich froh eine Wohnung zu haben. Da der Vermieter es versäumt hat fristgerecht den anderen Wohnungsschlüssel auszuhändigen (alle vorhandenen Schlüssel müssen ausgehändigt werden und kein einziger darf einbehalten werden, auch nicht wenn es 10 gibt), sind Sie tätig geworden und haben die einzig wirksame Konsequenz gezogen und das Schloss auswechseln lassen. Sie hätten das Schloss ja nicht auswechseln lassen wenn Ihr Vermieter den einbehaltenen Schlüssel ausgehändigt hätte. Von der Miete würde ich den Schlüssel nicht abziehen, sondern die Rechnung (Kopie anfertigen) dem Vermieter mit der Bitte um Erstattung zuschicken oder falls möglich persönlich abgeben (quittieren lassen oder Zeugen mitnehmen) . In dem Brief können Sie gerne nochmal darauf hinweisen, dass ein unberechtigtes Betreten ihrer Wohnung Hausfriedensbruch darstellt.


immowelt Redaktion am 23.10.2020 12:28

Hallo Sandra,

rein theoretisch ist der Austausch des Schließzylinders durch den Mieter eine freiwillige Handlung und kann dementsprechend nicht dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. Da ihr Vermieter aber wissentlich einen Zweitschlüssel einbehalten hat, könnten wir uns vorstellen, dass dies einen Mängel darstellt und Sie eine Ersatzvornahme geleistet haben. Leider können wir das nicht abschließend beurteilen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung leisten können und dürfen. Wir empfehlen sich hier von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein rechtlich beraten zu lassen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

MissesElly69 am 07.10.2020 17:47

Hallo,

leider lese ich beidiesemThema überhaupt nichts über FRISTEN.

Wenn man eine Mängelanzeige dem Vermieter geschrickt hat, welche Fristen kommen dann zum tragen? Wie lange muss der Mieter den z.B. Baulärm im Nachbarhaus (kompl. Umbau d.Hauses) dann noch erdulden, bevor man die Miete mindern kann? Stimmt es, dass der Vermieter dann erst Kontakt zum Nachbarn aufnehmen und mit dem aushandeln muss/will, wie die Mietminderung zu handlen sein wird?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 20.10.2020 07:57

Hallo MissesElly69,

es gibt keine fest geregelten Fristen, es wird immer von angemessenen Fristen gesprochen. Was angemessen ist, hängt immer von der Situation ab. Wir empfehlen sich hier im Zweifel vorher von einem Fachanwalt oder einem Mieterschutzverein beraten zu lassen.

Eine Mietminderung ist übrigens grundsätzlich nicht an eine Frist gebunden, sondern kann - sofern sie berechtigt ist - sofort vorgenommen werden, wenn der Mangel auftritt (siehe §536 BGB). Die Frist wird ja dem Vermieter zum Beheben des Mangels gegeben.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

CVW am 08.09.2020 01:26

Ich hätte auch eine Frage. In meiner Mietwohnung ist das Warmwasser 3 mal innerhalb von 2 Wochen ausgefallen. Den Mangel habe ich erst beim 3ten Ausfall meinem Vermieter gemeldet. Als ich es gemeldet habe, hat das Warmwasser nach 2 Tagen wieder funktioniert und zwar für eine Woche. Und jetzt geht es zum 4ten mal nicht mehr. Die Techniker sind vor Ort aber das Warmwasser funktioniert immer noch nicht. Wie viel Tage Frist muss ich da einräumen um das zu lösen? Und fängt die Zeit wann der Mangel aufgetreten ist immer wieder neu an nachdem es repariert wurde?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 10.09.2020 10:41

Hallo CVW,

danke für Ihren Kommentar. Sobald ein Mangel vorliegt, der den Gebrauch der Wohnung erheblich einschränkt, haben Mieter in der Regel ein Recht auf Mietminderung. Ob dies in Ihrem konkreten Fall gegeben ist, können wir selbst allerdings nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen.

Die grobe Faustformel für die Frist, die Mieter dem Vermieter für Reparaturen setzen können, liegt bei zwei Wochen. Wenn der Mangel oder Schaden ein Grund zur Mietminderung ist, können Mieter aber in der Regel ab Mitteilung des Mangels für die Dauer desselben die Miete unter Vorbehalt zahlen oder auch mindern. Mit Dauer des Mangels ist zum Beispiel die Anzahl an Tagen gemeint, an denen im Monat das Warmwasser ausfällt und für die entsprechend nur die geminderte Miete gezahlt wird.

Wir würden Ihnen empfehlen, sich durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein beraten zu lassen. Diese werden Ihnen dann sagen können, ob und um wie viel eine Mietminderung berechtigt ist und wie Sie dabei richtig vorgehen.

Beste Grüße

die immowelt Redaktion

LORD FILOU am 08.08.2020 22:11

Hallo zusammen,

Ich habe vor knapp 3 Jahren die Wohnung von meinem verstorbenen Mitbewohner übernommen und bin seitdem Hauptmieter.

Vor gut und gerne zwei Jahren habe ich meiner Vermieterin einige Mängel zur Anzeige gebracht. Zum Beispiel leckt die Toilette sodass die ehemals weißen Bodenfliesen mittlerweile leicht gelbliche Verfärbungen aufweisen. Zuerst hieß es von der Vermieterin sie hätte zur Zeit kein Geld, für Renovierungsarbeiten, verdient aber allein in diesem Haus an 9 Parteien. Dann hieß es von ihr "ja, mache ich... aber nur mit meinen bevorzugten Handwerkern". Jetzt habe ich seit 8 Monaten Fliesen auf dem Balkon stehen, die nicht verlegt werden und die Schüssel leckt immernoch. Entweder sie ist garnicht erreichbar oder sie schiebt wieder den Geldmangel vor.

Desweiteren schwimmt in 2 Räumen der Laminat auseinander, kaum eine der Zimmertüren schließt noch da die Türen über die letzten 25 Jahre zig mal überlackt worden sind. Zwischen Türrahmen und Wänden kann man stellenweise durchkucken. Die Stromleitungen sind lt. Elektiker schon recht alt und ungenügend für den heutigen Stromverbrauch, und so geht es gerade weiter.

Was kann ich tun um der Dame Dampf zu machen? Ist hier eine Mietminderung legitim und wenn ja um wieviel?

Vielen Dank für Eure Infos

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 12.08.2020 11:46

Hallo LORD FILOU,

vielen Dank für deinen Kommentar. Wir selbst dürfen keine Rechtsberatung leisten und würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden. Dort können Sie sich zum konkreten Vorgehen beraten lassen.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

tom am 04.08.2020 20:06

Hallo, seit geraumer Zeit wohne ich unter einer langgezogenen Garage mit Terasse, 1 Zimmer. Mein Bett steht unterhalb des Garagentor. Die Garage nutzt mein Nachbar, der jeden Morgen um 5 Uhr, beim gehen das Tor so laut zuschlägt, dass ich im Bett stehe. Darf ich die Miete kürzen.?

auf Kommentar antworten

immowelt Redaktion am 05.08.2020 08:11

Hallo Tom,

das Garagentor ist ja vom ersten Tag schon da gewesen. Weil es Ihnen nun nach "geraumer" Zeit zu laut ist, wird rechtlich keine Mietminderungen erwirken.

Beste Grüße

immowelt Redaktion

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