Der Mietvertrag regelt Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern während des Mietverhältnisses. Gerade im Streitfall kann es entscheidend sein, was in ihm festgelegt wurde. Hier rechtssicheren Muster-Mietvertrag downloaden.
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Ein Mietvertrag regelt, zu welchen Konditionen der Mieter die Wohnung des Vermieters nutzen darf. Damit dieser gültig ist, müssen in einem schriftlich geschlossenen Mietvertrag folgende Dinge aufgenommen werden:
Neben diesen Angaben, die der Vertrag enthalten muss, können Vermieter und Mieter den Mietvertrag noch individueller ausgestalten und beispielsweise weitere Punkte aufnehmen:
Haben Mieter und Vermieter vertraglich bestimmte Regelungen nicht getroffen oder verstoßen Klauseln gegen geltendes Recht und sind so unwirksam, gelten automatisch die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegten Regelungen (§§ 535 bis 580a).
Aus dem Mietvertrag entstehen sowohl für Mieter als Vermieter Pflichten, denen beide nachkommen müssen.
Die meisten Mietverträge, die geschlossen werden, sind Standard-Mietverträge. Daneben gibt es aber noch andere Arten:
Grundsätzlich können Mieter und Vermieter einzelne Klauseln oder gar den gesamten Vertrag individuell aushandeln. In den meisten Fällen werden bei Vermietungen aber vorgefertigte Formularmietverträge verwendet, die vom Vermieter gestellt werden und nicht individuell zwischen den beiden Parteien ausgehandelt werden.
Aber: Der Vermieter gilt in solchen Fällen vor der Rechtsprechung dann als die stärkere Partei und die Verträge sind sehr mieterfreundlich.
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Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, es gibt also auch die Möglichkeit, einen Mietvertrag lediglich mündlich abzuschließen. Dabei gibt es jedoch einige Besonderheiten:
Im Ergebnis wird die Verpflichtung deshalb üblicherweise beim Vermieter hängen bleiben. Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit den Betriebskosten. Hier regelt das BGB lediglich, dass die Vertragsparteien vereinbaren können, dass der Mieter diese trägt.
Es gilt: Mietvertrag sticht Hausordnung. Wenn Vermieter möchten, dass bestimmte Punkte aus der Hausordnung für die Mieter verbindlich werden, muss die Hausordnung Teil des Mietvertrags sein.
In Mietverträgen kommt es oft auf die Formulierung an. Für Vermieter und Mieter lohnt es sich, den Mietvertrag deswegen genau zu überprüfen. Ist zum Beispiel angegeben, dass die Wohnungsgröße unverbindlich ist, so kann es sein, dass die Wohnung tatsächlich kleiner ist als angegeben. Laut BGH-Rechtsprechung ist eine Abweichung von bis zu zehn Prozent zulässig, erst darüber liegt ein Mangel vor. Während der Mieter sich besonders bei bestimmten Begriffen auskennen sollte, sollte der Vermieter darauf achten, keine veralteten Klauseln zu verwenden.
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