Schimmel in der Wohnung: Wenn nur ständiges Lüften Abhilfe verspricht, kann der Mieter in Extremfällen die Miete um 100 Prozent mindern.
Schimmel in der Wohnung rechtfertigt in der Regel eine Mietminderung. Ist der Schimmelbefall so extrem, dass eine normale Nutzung der Wohnung nicht mehr möglich ist, kann der Mieter die Miete ist sogar um 100 Prozent kürzen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 412 C 11503/09).
Im konkreten Fall war der Schimmel so weit fortgeschritten, dass alle Räume der erst im Jahr 2004 gebauten Wohnung betroffen waren. Auch häufiges Lüften verbesserte die Lage nicht. So kam es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Die Mieter forderten die Beseitigung des Schimmels und minderten die Miete um 100 Prozent. Der Vermieter meinte, unzureichendes Heizen und Lüften seien die Ursache für den Schimmelbefall.
Das von einem Sachverständigen beratene Gericht gab den Mietern in vollem Umfang Recht: Einzig durch Dauerlüften könne verhindert werden, dass sich der Schimmel in der Wohnung weiter ausbreite. Ständiges Lüften könne von den Mietern jedoch nicht verlangt werden. In ihrem aktuellen Zustand sei die Wohnung praktisch nicht nutzbar. Eine Mietminderung um 100 Prozent sei deshalb gerechtfertigt, urteilten die Richter.
Wie Bild.de richtig zusammenfasst, ist Schimmelbefall in der Wohnung ein ernstzunehmendes Problem. Vor einer Mietminderung, muss jedoch der Vermieter informiert werden.
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