Wer etwas zu vererben hat, sollte den Begünstigten Geld für den Immobilienkauf schenken. Das spart Erbschaftssteuer.
Auf einen Trick, der hilft, Erbschaftsteuer zu sparen, macht die BHW-Bausparkasse aufmerksam: Der Fiskus geht leer aus oder bekommt weniger, wenn zu Lebzeiten Geld mit der Auflage verschenkt wird, davon eine Immobilie zu kaufen. Grund: Es wird in diesem Fall nur etwa zwei Drittel des Verkehrswertes der Immobilie für die Berechnung der Steuer angesetzt. Der Fiskus behandelt solche so genannten mittelbaren Grundstücksschenkungen wie Immobilienschenkungen. Sparbücher, Fondsanteile oder Wertpapierdepots hingegen werden zu 100 Prozent versteuert.
Die steuerlichen Freigrenzen beim Vererben und Verschenken betragen:
Alle darüber hinausgehenden Beträge werden zu 100 Prozent besteuert.
© Immowelt AG 2012 © Marktplatz für Wohnung, Wohnungen, Immobilien und Häuser