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Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung ist für Kunden von Bedeutung, wenn Sie ihr Darlehen abgezahlt haben. Sie können dann verlangen, dass die Eintragung über die Grundschuld aus dem Grundbuch gestrichen wird. Unterschiedliche Meinungen gibt es darüber, ob die Löschungsbewilligung nötig ist.

Jörg Wellbrock

Banken verlangen als Sicherheit für die Baufinanzierung in der Regel einen Eintrag ins Grundbuch. Über eine Hypothek oder Grundschuld sichern sie sich gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kunden ab. Kann dieser seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, haben die Banken Zugriff auf Grundstück oder Haus und können dieses im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwerten, um an ihr Geld zu kommen. Wenn der Kredit abgezahlt ist, besteht die Möglichkeit, eine Löschungsbewilligung bei der Bank, Sparkasse oder Bausparkasse zu beantragen. Mit der Löschungsbewilligung in Kombination mit einem Löschungsantrag kann der Immobilienbesitzer zu einem Notar gehen, um die Grundschuld dann auch tatsächlich löschen zu lassen. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden. Es kann unter Umständen aber sinnvoll sein, die Grundschuld nicht löschen zu lassen: Sie kann in manchen Fällen zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Anspruch genommen werden, etwa wenn beispielsweise Reparaturarbeiten oder Modernisierungsmaßnahmen finanziert werden sollen.

Wird ein Haus verkauft, verlangen die Käufer häufig eine Löschungsbewilligung. Sie wollen das Haus "sauber" übernehmen. Doch auch sie haben keine Vorteile durch die Löschungsbewilligung. Im Gegenteil, auch für den Käufer entstehen hohe Kosten durch Notar- und Grundbuchamtgebühren. Verzichtet der Käufer auf die Löschungsbewilligung, entstehen ihm keinerlei Kosten, es sei denn, er finanziert den Hauskauf über ein anderes Institut als das des Verkäufers. Aber selbst dann werden vergleichsweise geringe Gebühren in Form der Grundschuldabtretung fällig.

07-10-2010
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