Staatliche Förderungen

Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeber und Staat erleichtern Bausparern den Weg ins Eigenheim: mit vermögenswirksamen Leistungen, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage.

Arbeitnehmer-Sparzulage, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie
Mit Staat und Arbeitgeber ins Eigenheim: durch Wohnungsbauprämie, vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage. Foto: Fotolia.

Wohnungsbauprämie

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und weniger als 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) Einkommen versteuern muss, erhält vom Staat für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag bis zu einer Höhe von jährlich 512 Euro (1.024 Euro) 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie. Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen pro Jahr mindestens 50 Euro eingezahlt werden.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen - bis zu 470 Euro pro Jahr - direkt auf einen Bausparvertrag überweisen. Die Zahlungen des Arbeitgebers bezuschusst der Staat mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Doch nicht alle Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen. Tipp: Ist der Beitrag des Arbeitgebers niedriger, kann die Differenz zum vollen Betrag aus eigener Tasche aufgebracht werden. So kommt man ebenfalls in den Genuss der staatlichen Prämie. Die Einkommensgrenzen: 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen, 35.800 Euro bei Verheirateten.

Arbeitnehmer können die vermögenswirksamen Leistungen übrigens auch in anderen Anlageformen wie normale Sparverträge, Fondssparverträge, Aktien oder andere Wertpapiere, Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen anlegen.

Zum Thema auf immowelt.de
News auf immowelt.de
6 von 7 Ratgeber
 

© Immowelt AG 2012   © Marktplatz für Wohnung, Wohnungen, Immobilien und Häuser

Feedback abgeben