Staatliche Förderungen

Umbenennungen bei den KfW-Standards

Zum 1. April 2009 ordnete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren neu. Aktualisiert wurden auch die Effizienzklassen.

KfW-Energiesparhaus, Energieeffizienthaus, ökologisches Bauen
Das KfW-Energiesparhaus 60 wird zum KfW-Energieeffizienzhaus 70, das 40er- zum 55er-Modell. Foto: SchwörerHaus

Die bisherigen Förderprogramme Ökologisch Bauen, CO2-Gebäudesanierung und Wohnraum Modernisieren Öko-Plus der KfW gingen zum 1. April 2009 in den beiden vereinheitlichten Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren auf. Mit dieser Neuordnung geht auch eine neue Definition der Gebäudestandards einher.

Aus 60 wird 70, aus 40 wird 55

Ob, und zu welchem Zinssatz man günstige KfW-Darlehen bekam, war bislang über die sogenannten KfW-Energiesparhäuser 60 und 40 definiert:

  • Das KfW-Energiesparhaus 60 durfte einen Jahresprimärenergiebedarf von nicht mehr als 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/a) haben. Außerdem mussten die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 vorgeschriebenen Werte zu Primärenergiebedarf und Transmissionswert um mindestens 30 Prozent unterschritten werden.
  • Beim KfW-Energiesparhaus 40 galten entsprechend 40 kWh/a pro Quadratmeter und eine Unterschreitung der EnEV-Werte um mindestens 45 Prozent als Grenze.

Allgemein galt: Je geringer der Energiebedarf des Hauses, umso besser die Konditionen.

An diesem Grundsatz hat sich nichts geändert, sondern nur an den Bezeichnungen der Referenzgebäude:

  • Das KfW-Energiesparhaus 60 heißt jetzt KfW-Energieeffizienzhaus 70.
  • Das KfW-Energiesparhaus 40 wird nun KfW-Energieeffizienzhaus 55 genannt.

Die Zahlen beziehen sich nun statt auf den Energiebedarf pro Quadratmeter auf das Verhältnis zu den in der EnEV vorgeschriebenen Werte, nämlich höchstens 70, beziehungsweise 55 Prozent, der dort festgeschriebenen Kennzahlen.

Die neue Effizienzklasse 70 gilt auch für das Programm Energieeffizient Sanieren. Bringt man ein vor 1995 gebautes Haus auf den Stand der EnEV von 2007, beziehungsweise erreicht man sogar die Werte des KfW-Energieeffizienzhauses 70, so erhält man Tilgungszuschüsse für das Darlehen. Diese betragen fünf (KfW-Energieeffizienzhaus 55), beziehungsweise 12,5 Prozent (KfW-Energieeffizienzhaus 70) der Darlehenssumme.

Die Höchstsumme der Darlehen beträgt in beiden Programmen 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bringt man ein bestehendes Haus auf EnEV-Standard, oder unterschreitet diesen um 30 Prozent, so können bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Die Darlehen sind zinsverbilligt und können eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben. Die ersten fünf Jahre können als tilgungsfrei vereinbart werden. Beantragt werden die Darlehen über die Hausbank.

 

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