Versicherungen

Bauherrenhaftpflicht

Ungesicherte Baustellen oder herab fallende Teile sind eine große Gefahrenquelle: Die Bauherrenhaftpflicht springt bei Unfällen ein.

Bauherrenhaftpflicht
Unzureichend gesicherte Baustellen oder herabfallende Teile: Bei Unfällen springt hier die Bauherrenhaftpflicht ein. Foto: Fotolia

Baustellen sind eine Gefahrenquelle für Fußgänger und den Straßenverkehr. Verantwortlich für die Sicherheit auf dem Baugrundstück und des entstehenden Hauses ist der Bauherr. Es gibt Versicherungen, die Bauvorhaben bis zu rund 25.000 Euro in der privaten Haftpflicht-Versicherung mit einschließen. Ist dies zu wenig, sollten Bauherren  eine Bauherrenhaftpflicht Versicherung abschließen.

Die Haftungs- und Sorgfaltspflicht des Bauherren erstreckt sich nicht nur auf Schäden, die beispielsweise durch unzureichend gesicherte Baustellen oder herabfallende Teile entstehen. Auch die Auswahl qualifizierten Fachpersonals liegt in seiner Verantwortung. Bei Arbeitsunfällen ist der Haftpflichtige oft schwer zu ermitteln.

Bauherrenhaftpflicht gewährt teilweise auch Rechtschutz

Auf den Bauherrn können also enorme Ansprüche von Seiten der Sozialversicherungsträger zukommen. Deshalb gewährt die Bauherrenhaftpflicht zum Teil auch Rechtschutz vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Versicherung übernimmt dann anfallende Anwalts- und Prozesskosten.

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