Unfälle auf nicht gestreuten Wegen oder durch herab fallende Dachziegel – mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung können sich Immobilien- und Grundstücksbesitzer davor schützen.
Wer ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück hat, ist verpflichtet, seinen Besitz zu sichern und in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten.
Die Versicherung kommt zum Beispiel für Schäden auf, die entstehen, wenn im Winter der Gehweg nicht gestreut wird, das Treppenhaus zu glatt gebohnert ist oder wenn parkende Autos durch herab fallende Ziegel getroffen werden. Auch Hofeinfahrten oder Kinderspielplätze auf dem Grundstück des Hausbesitzers mit Spielgeräten können in die Versicherung aufgenommen werden.
Der Versicherungsbeitrag für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ergibt sich aus der vereinbarten Deckungssumme und der Bruttojahresmiete.
© Immowelt AG 2012 © Marktplatz für Wohnung, Wohnungen, Immobilien und Häuser