Eine Kapitallebensversicherung lohnt sich nur, wenn der Versicherungsnehmer bis zum Schluss durchhält. Als Tilgungsbaustein für Immo-Finanzierungen ist eine solche Versicherung wegen fehlender Steuervorteile meist uninteressant.
Eine Kapitallebensversicherung deckt Risiken ab und dient zusätzlich dem Vermögensaufbau: Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, so erhalten seine Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Erlebt er das Versicherungsende, erhält er die Versicherungssumme und zusätzlich eine Überschussbeteiligung.
Doch Kapitallebensversicherungen werden vielfach kritisiert. So sind die Ablaufleistungen der Policen in den vergangenen Jahren kräftig gesunken: Der gesetzliche Garantiezins beläuft sich ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf 2,25 Prozent (in der Vergangenheit lag er bei bis zu vier Prozent) und auch bei den Überschussbeteiligungen sind die Renditen deutlich zurückgegangen. Fachleute raten deshalb zu einem genauen Anbieter-Vergleich - denn auch hier gibt es große Unterschiede. Insbesondere sollte der Versicherungsnehmer nach den verdeckten Kosten des Vertragsabschlusses wie Verwaltungs- und Abschlussgebühren oder Vermittlerprovisionen fragen. Die Gesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, diese offenzulegen.
Schlechte Karten hat zudem, wer seinen Vertrag für die Kapitallebensversicherung vorzeitig auflöst. In den ersten Jahren werden von den Beiträgen erhebliche Summen für Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Vermittlerprovision abgezweigt. Folge: Wird eine Lebensversicherung nach wenigen Jahren vorzeitig gekündigt, erhält der Versicherungsnehmer oft weniger zurück, als er eingezahlt hat. Viele Experten raten deshalb zu reinen Risiko-Lebensversicherungen. Diese decken lediglich das Todesfallrisiko ab, Kapital wird nicht angespart. Allerdings sind die zu zahlenden Beiträge im Vergleich verschwindend gering.
In der Vergangenheit waren Kapitallebensversicherungen auch für Kapitalanleger interessant. Das steueroptimierte Konstrukt sah so aus: Der Immobilienkäufer nimmt ein Darlehen auf, das über die gesamte Laufzeit hinweg nicht getilgt wird. Als Tilgungsbaustein dient eine Lebensversicherung, mit der am Ende der Laufzeit das komplette Darlehen auf einen Schlag zurückgezahlt wird.
Für alle Finanzierungen, die bis Ende 2004 in dieser Art abgeschlossen wurden, gab es erhebliche Steuervorteile. Denn die komplette Darlehensrate besteht über die gesamte Laufzeit hinweg nur aus Zinsen, welche von der Steuer abgesetzt werden konnten. Und auch die Erträge des Tilgungsbausteins Lebensversicherung sind komplett steuerfrei. Voraussetzung: Der Vertrag wurde bis zum 31.12.2004 abgeschlossen und läuft mindestens zwölf Jahre.
Dieser Steueroptimierung hat der Gesetzgeber allerdings zumindest für Neuverträge ab dem 1. Januar 2005 weitgehend einen Riegel vorgeschoben. Durch den Wegfall der Steuerbegünstigung lohnen sich solche kombinierten Darlehens- und Lebensversicherungs-Konstrukte heute oft nicht mehr. Die Erträge von neu abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen müssen nunmehr voll als Einkommen versteuert werden. Die einzige Ausnahme: Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers beziehungsweise des 62. Lebensjahres, wenn die Versicherung ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wird. Dann muss nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden. Für Alt-Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, gibt es allerdings einen Bestandsschutz.
Doch auch Kapitalanlegern, die noch vor dem 1. Januar 2005 eine Immo-Finanzierung mit einer Kapital-Lebensversicherung als Tilgungsbaustein abgeschlossen haben, könnte Ungemach drohen. Dadurch, dass in der Vergangenheit mit höheren Überschussbeteiligungen als den aktuellen kalkuliert wurde, kann die Ablaufleistung der Lebensversicherung geringer als erwartet ausfallen. Dann reicht die ausgezahlte Summe nicht aus, um am Ende der Laufzeit das komplette Darlehen auf einen Schlag zu tilgen. Es ist deshalb ratsam, sich schon einige Jahre vor Vertragsende der Kapitallebensversicherung bei der Versicherungsgesellschaft nach der voraussichtlichen Zahlung am Ende der Laufzeit zu erkundigen.
© Immowelt AG 2012 © Marktplatz für Wohnung, Wohnungen, Immobilien und Häuser