Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Bei eingeschlagenen Schaufensterscheibe und Personenschäden in Millionenhöhe springt die Privathaftpflichtversicherung ein.

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Hausbesitzer im Winter vor seinem Haus nicht ordentlich räumt und ein Fußgänger zu Schaden kommt. Foto: Fotolia

Eine Horrorvorstellung: Ein Radfahrer überfährt aus Versehen eine rote Ampel und verursacht einen schweren Verkehrsunfall: Personen- und Sachschaden von einer Million Euro. Um gegen Schadenersatzansprüche in solcher Höhe geschützt zu sein, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung unerlässlich. Aber es muss ja nicht gleich so schlimm kommen. Beispiele für Schadenersatzansprüche gibt es viele: Der Sohn spielt auf der Straße Fußball und wirft dabei eine Schaufensterscheibe ein. Ein Eigenheimbesitzer vergisst, im Winter vor seinem Haus zu streuen und ein Fußgänger kommt zu Schaden.

Die Risikoabdeckungen und auch die Prämien der Privathaftpflichtversicherungen sind nicht einheitlich und Vergleiche lohnen sich. Aber auch maßgeschneiderter Schutz vor bestimmten Risiken ist möglich. Das muss natürlich zusätzlich bezahlt werden. Wer zum Beispiel öfter einen fremden Hund betreut, kann sich für einen Schadensfall extra versichern.

Privathaftpflichtversicherung: Versicherungssumme

Ratsam ist es, eine Versicherungs-Summe zu vereinbaren, die 2,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden abdeckt.

Auch für den Fall, dass jemand immens geschädigt wird, der Verursacher aber keine private Haftpflicht Versicherung besitzt, kann Vorsorge getroffen werden. Einige Versicherungen bieten eine sogenannte Forderungsausfallversicherung an, die in solchen Fällen trotzdem Versicherungsschutz bietet.

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