Wasserschaden: Diese Versicherungen haften

Entstehen durch austretendes Wasser Schäden in der Wohnung, so ist das immer ärgerlich. Wer allerdings vorsorgt und weiß, welche Versicherung beim Wasserschaden wann greift, muss nicht in Panik geraten: Gängige Versicherungen schützen vor einem finanziellen Fiasko.

Wasserschaden, Versicherung
Wer haftet bei Wasserschaden? Versicherungen, die gängig sind, greifen im Schadensfall. Foto: AXA/ Immowelt.de

Platzt der Schlauch der Waschmaschine, läuft die Badewanne über oder bricht das Wasserrohr, verwandeln sich die eigenen vier Wände schnell zum Feuchtbiotop. Möbel und Teppiche werden beschädigt, im schlimmsten Fall ist sogar die Nachbarwohnung eine Etage tiefer betroffen. Welche Versicherung beim Wasserschaden was zahlt, lesen Sie hier.

Gebäudeversicherung für Hauseigentümer

Hauseigentümer sollten für den Schadensfall eine Gebäudeversicherung abschließen. Diese übernimmt Kosten für alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile wie beispielsweise Fliesen oder Parkett. Sie übernimmt außerdem die Ausgaben für die Trocknung von Boden oder Wänden.

Wasserschaden: Versicherung für die Einrichtung

Sind Einrichtungsgegenstände beschädigt, zahlt hingegen die Hausratversicherung des Bewohners. Achtung: Dies macht die Versicherung nicht abhängig davon, ob die Überflutung selbst verschuldet oder vom Nachbarn verursacht wurde. Erstattet wird der Neuwert der unbrauchbar gewordenen Möbel. Eine Ausnahme: Der Verursacher hat grob fahrlässig gehandelt. Wird beispielsweise der Ablaufschlauch der Waschmaschine nicht ordnungemäß befestigt, riskiert man Kürzungen oder sogar den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.

Nachbarwohnung betroffen

Wer vom Wasserschaden des Nachbarn betroffen ist und keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat, kann den entstandenen Schaden direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen. Dann wird ausschließlich der aktuelle Wert der beschädigten Einrichtung ersetzt. Auch wer einen Wasserschaden selbst verursacht und damit den Nachbarn überrascht, muss sich nicht vor horrenden Handwerkerrechnungen fürchten. Vorausgesetzt, er hat mit einer passenden Versicherung gegen Wasserschaden vorgesorgt: Eine Privathaftpflichtversicherung begleicht berechtigte Schadensersatzforderungen, die in der Regel auch von der Wohngebäude- und Hausratversicherung des Geschädigten nachträglich erhoben werden, wenn diese angefallene Kosten bereits erstattet hat.

18-11-2010
 

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