Den Energieausweis gibt es als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis. Das von vielen auch als Energiepass genannte Dokument kategorisiert Häuser nach ihrem Verbrauch - und ist gesetzliche Pflicht.
Von Kühl- oder Gefrierschränken kennen wir das schon: Die gute Note "A" auf einem grünen Pfeil bedeutet: Das Gerät ist sehr sparsam. Ein knallrotes "G" hingegen weist auf einen wahren Energiefresser hin. Seit 1. Juli 2008 werden ähnliche Klassifizierungen auch für Häuser stufenweise eingeführt. Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, so ist der Energieausweis in den meisten Fällen Pflicht. Er gibt Auskunft über den Energiehunger einer Immobilie. Mieter und Käufer sollen mit dem Energieausweis abschätzen können, mit welchen Energiekosten sie zu rechnen haben – noch bevor sie den Vertrag unterschreiben.
Wer in seinem eigenen Einfamilienhaus wohnt, benötigt keinen Energiepass. Wer seine Immobilie jedoch verkaufen oder neu vermieten will, muss dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen. Inzwischen gilt die Energieausweis-Pflicht für fast alle Wohngebäude. Eine Ausnahme: Denkmalschutz-Immobilien brauchen keinen Energiepass.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit.
Vorteile
Nachteil
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde.
Vorteil
Nachteile
Hausbesitzer, die bis zum 1. Oktober 2008 einen Energiepass für ihr Haus anfertigen ließen, hatten grundsätzlich die Wahl zwischen beiden Varianten. Seit diesem Datum gilt folgende Regelung:
Der Energiepass gilt zehn Jahre lang, danach muss ein neuer angefertigt werden. Der Pass soll die Transparenz erhöhen und damit Käufern und Mietern eine Entscheidungshilfe bieten.
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