Energiesparen

Energieeinsparverordnung 2009: Darauf müssen Sie achten

Demnächst gelten verschärfte Energiespar-Regeln, die Bauherren und Eigentümer von Altbauten bei Neubau und Sanierung berücksichtigen müssen.

Energieeinsparverordnung, EnEV
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) bringt verschärfte Anforderungen an die Wärmedämmung mit sich. In Altbauten muss zum Beispiel häufiger die oberste geschossdecke gedämmt werden. Foto: IVPU

Wegen der Klimaschutzziele der Bundesregierung gilt ab dem 1. Oktober 2009 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV), die noch mehr Energieeffizienz beim Bauen und Sanieren vorschreibt, berichtet Immowelt.de.

Wichtige Neuerungen für Bauherren

Bei Neubauten wurden einige Anforderungen deutlich verschärft: Häuser müssen insgesamt 30 Prozent weniger Energie verbrauchen als bisher – Richtwert ist der Jahres-Primärenergiebedarf. Gleichzeitig muss die Außenhaut eines Gebäudes um 15 Prozent besser gedämmt werden.

Seit Anfang des Jahres gilt bereits: Der Energiebedarf eines Neubaus muss zum Teil mit Erneuerbaren Energien wie Biomasse oder Solarthermie gedeckt werden. Die daraus resultierenden Einsparungen können aber bei der Bedarfsberechnung der EnEV angerechnet werden, weiß Immowelt.de.

Das müssen Altbau-Eigentümer beachten

Wärmedämmung ist auch der Schwachpunkt vieler Altbauten. Wer nicht das gesamte Dach mit einer Dämmung versehen will, muss zumindest die oberste ungedämmte Geschossdecke über geheizten Räumen dämmen, wenn diese zwar nicht begehbar, jedoch zugänglich ist. Bis zum 31. Dezember 2011 müssen zudem auch alle begehbaren bislang ungedämmten obersten Geschossdecken nachträglich gedämmt werden.

Nachtspeicheröfen werden bald der Vergangenheit angehören: Altbauten mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen langfristig mit einer neuen Heizanlage ausgestattet werden. Die Hausbesitzer können sich allerdings noch bis mindestens 2020 damit Zeit lassen.

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