Förderungen für Photovoltaik-Anlagen

Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt und sinkt: In vielen Fällen bleibt Photovoltaik aber weiterhin lohnend. Grund: Der Preisverfall bei den Modulen und der Eigenverbrauch des billigen Sonnenstroms.

Frank Kemter
Photovoltaik-Förderung, Einspeisevergütung, Erneuerbare-Energien-Gesetz
Photovoltaik-Förderung: Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach bleibt weiter lukrativ, obwohl die Einspeisevergütung sinkt. Foto: BSW-Solar/SunTechnics

Die Erzeugung von Solarstrom wird mittels Einspeisevergütung seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 gefördert. Dieses besagt, dass jedem, der eine Solaranlage installiert, 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme ein fester Betrag pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber zu zahlen ist. Für neu errichtete Anlagen sinkt der Vergütungssatz allerdings regelmäßig.

Keine Zusatzvergütung für selbst verbrauchten Solarstrom

Die Regelung, wonach es auch für selbst verbrauchten Solarstrom eine Vergütung gab, wurde für neu errichtete Anlagen bereits 2012 ersatzlos gestrichen. Und obwohl die Vergütung für eingespeisten Solarstrom innerhalb weniger Jahre um mehr als zwei Drittel gekürzt wurde, kann sich Fotovoltaik auch weiterhin lohnen. Das liegt zum einen daran, dass die Preise für Fotovoltaikmodule in den vergangenen Jahren ebenfalls drastisch gesunken sind. Zum anderen lohnt sich auch der Eigenverbrauch von Solarstrom. Denn der zugekaufte Strom vom Versorger ist inzwischen deutlich teurer als der selbst erzeugte.

Einspeisevergütung sinkt monatlich für neu installierte Anlagen

Zur Einführung des EEG im Jahr 2004 lag die garantierte Einspeisevergütung noch bei bis zu 57,4 Cent je Kilowattstunde. Wer damals eine Solaranlage installierte, erhält diesen Satz noch bis Ende 2024. Für kleinere Anlagen, wie sie typisch für Einfamilienhäuser sind, liegt die Vergütung im Januar 2013 nur noch bei rund 17 Cent je Kilowattstunde. Für größere Anlagen über zehn Kilowattstunden Leistung ist die Förderung noch geringer. Eine wichtige Neuregelung: Künftig wird der Vergütungssatz für neu in Betrieb genommene Anlagen nicht mehr ein oder zwei Mal jährlich, sondern monatlich um bis zu 2,8 Prozent abgesenkt. Dabei gilt: Je mehr neue Anlagen installiert werden, desto stärker sinkt der Vergütungssatz. Allerdings gibt es für bereits ans Netz genommene Anlagen Rechtssicherheit: Der Vergütungssatz, der im Monat der Inbetriebnahme galt, wird garantiert 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Probleme mit Photovoltaik-Erfolg

Der enorme Erfolg der Photovoltaik in den vergangenen Jahren hat auch Probleme mit sich gebracht: Die Einspeisevergütung zahlt nicht der Staat, sondern der Netzbetreiber. Der wiederum gibt diese Kosten an alle Stromkunden weiter, mit der Folge, dass Strom in den vergangenen Jahren für Verbraucher teurer wurde. Solange es sich für jeden nur um kleinere Summen handelte, wurde das hingenommen. Doch in den vergangenen Jahren wurden viel mehr Solarmodule verbaut, als ursprünglich prognostiziert. Zumindest ein Teil der drastischen Strompreiserhöhungen der letzten Jahre ist auf die Förderung der erneuerbaren Energien zurückzuführen. Aufgrund der nun deutlich niedrigeren Einspeisevergütung werden sich weitere Verteuerungen jedoch in einem geringeren Rahmen halten. Dennoch hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Einspeisevergütung ersatzlos gestrichen wird, sobald deutschlandweit eine Gesamtkapazität von 52 Gigawatt erreicht ist. Da aber schon Ende 2012 mehr als 30 Gigawatt installiert waren, wird es nur noch wenige Jahre dauern, bis die festgelegte Obergrenze erreicht ist.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Solarstrom

Wie viel Einspeisevergütung erhält man? (Beispiel: 5 KWp-Anlage, die jährlich 4.500 KWh erzeugt)

Jahr Vergütung je KW Vergütung pro Jahr Vergütung in 20 Jahren
2007 49,21 Cent 2.214,45 Euro 44.289,00 Euro
2008 46,75 Cent 2.103,75 Euro 42.075,00 Euro
2009 43,01 Cent 1.935,45 Euro 38.709,00 Euro
01/2010 - 06/2010 39,14 Cent 1.761,30 Euro 35.226,00 Euro
07/2010 - 09/2010 34,05 Cent 1.532,25 Euro 30.645,00 Euro
ab 10/2010 33,03 Cent 1.486,35 Euro 29.727,00 Euro
2011 28,74 Cent 1.293,30 Euro 25.866,00 Euro
01/2012 - 03/2012 24,43 Cent 1.099,35 Euro 21.987,00 Euro
04/2012 19,50 Cent* 877,50 Euro** 17.550,00 Euro**
07/2013 15,07 Cent**;*** 678,15 Euro**; *** 13.563,00 Euro**;***

 

* für Dachanlagen mit bis zu 10 KW Nennleistung

** Renditeverbesserung durch Eigenverbrauch möglich.

*** bei einem Zubau, der größer als der jährliche Zielkorridor (2.500 bis 3.500 Megawatt) ist, ist die Degression höher als ein Prozent. Die maximale Degression von 2,8 Prozent gilt dann, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden.

14-06-2013
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