Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt und sinkt: In vielen Fällen bleibt Fotovoltaik aber weiterhin lohnend. Grund: Der Preisverfall bei den Modulen und der Eigenverbrauch des billigen Sonnenstroms.
von Frank KemterHinweis: Die hier geschilderten Neuregelungen zur Solarförderung wurden Ende März vom Bundestag beschlossen und sollen (rückwirkend) zum 1. April in Kraft treten. Der Bundesrat hat der Neuregelung am 11. Mal allerdings die Zustimmung verweigert, sodass diese in den Vermittlungsausschuss gelangte. Insofern ist - abweichend von den nachfolgend aufgezeigten Förderbedingungen - noch mit Änderungen zu rechnen, die wir hier darstellen werden, sobald die endgültigen Änderungen in Kraft treten.
Die Erzeugung von Solarstrom wird mittels Einspeisevergütung seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 gefördert. Dieses besagt, dass jedem, der eine Solaranlage installiert, 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme ein fester Betrag pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber zu zahlen ist. Für neu errichtete Anlagen sinkt der Vergütungssatz allerdings regelmäßig. Im April 2012 gab es einen größeren Schnitt: Neben einer drastischen Absenkung der Vergütung sind die Netzbetreiber nur noch verpflichtet, 80 Prozent des von kleinen Dachanlagen erzeugten Solarstroms zu einem festen Vergütungssatz abzunehmen. Den Rest muss der Erzeuger selbst verbrauchen oder anderweitig vermarkten.
Die Regelung, wonach es auch für selbst verbrauchten Solarstrom eine Vergütung bis zu 12,43 Cent gibt, wird für neu errichtete Anlagen ersatzlos gestrichen. Trotz der drastischen Vergütungskürzungen in relativ kurzer Zeit - innerhalb von knapp zweieinhalb Jahren haben sich die Vergütungssätze mehr als halbiert - kann sich Fotovoltaik auch weiterhin lohnen. Das liegt zum einen daran, dass die Preise für Fotovoltaikmodule in den vergangenen Jahren drastisch gesunken sind. Zum anderen lohnt sich damit auch der Eigenverbrauch von Solarstrom. Denn der zugekaufte Strom vom Versorger ist in der Regel deutlich teurer als der selbst erzeugte.
Zur Einführung des EEG im Jahr 2004 lag die garantierte Einspeisevergütung noch bei bis zu 57,4 Cent je Kilowattstunde. Wer damals eine Solaranlage installierte, erhält diesen Satz noch bis Ende 2024. Für kleinere Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb gingen, liegt die Förderung im April 2012 nur noch bei ungefähr einem Drittel des ursprünglichen Satzes, bei 19,5 Cent je Kilowattstunde. Für größere Anlagen über zehn Kilowattstunden Leistung ist die Förderung noch geringer. Eine wichtige Neuregelung: Künftig wird der Vergütungssatz nicht mehr ein oder zwei Mal jährlich, sondern monatlich um (mindestens) ein Prozent abgesenkt. Dabei gilt: Je mehr neue Anlagen installiert werden, desto stärker sinkt der Vergütungssatz.
Der enorme Erfolg der Photovoltaik in den vergangenen Jahren hat auch Probleme mit sich gebracht: Die Einspeisevergütung zahlt nicht der Staat, sondern der Netzbetreiber. Der wiederum gibt diese Kosten an alle Stromkunden weiter, mit der Folge, dass Strom für alle teurer ist, als er es ohne Solarstrom wäre. Solange es sich für jeden nur um kleinere Summen handelte, wurde das hingenommen. Doch in den vergangenen Jahren wurden viel mehr Solarmodule verbaut, als ursprünglich prognostiziert. Schon jetzt kostet jede Kilowattstunde Strom rund 3,5 Cent mehr als sie ohne die Förderung für erneuerbare Energien kosten würde. Aufgrund der nun deutlich niedrigeren Einspeisevergütung werden sich weitere Verteuerungen jedoch in einem geringeren Rahmen halten.
Wie viel Einspeisevergütung erhält man? (Beispiel: 5 KWp-Anlage, die jährlich 4.500 KWh erzeugt)
| Jahr | Vergütung je KW | Vergütung pro Jahr | Vergütung in 20 Jahren |
|---|---|---|---|
| 2007 | 49,21 Cent | 2.214,45 Euro | 44.289,00 Euro |
| 2008 | 46,75 Cent | 2.103,75 Euro | 42.075,00 Euro |
| 2009 | 43,01 Cent | 1.935,45 Euro | 38.709,00 Euro |
| 01/2010 - 06/2010 | 39,14 Cent | 1.761,30 Euro | 35.226,00 Euro |
| 07/2010 - 09/2010 | 34,05 Cent | 1.532,25 Euro | 30.645,00 Euro |
| ab 10/2010 | 33,03 Cent | 1.486,35 Euro | 29.727,00 Euro |
| 2011 | 28,74 Cent | 1.293,30 Euro | 25.866,00 Euro |
| 01/2012 - 03/2012 | 24,43 Cent | 1.099,35 Euro | 21.987,00 Euro |
| seit 04/2012 | 19,50 Cent* | 702,00 Euro** | 14.040,00 Euro** |
| seit 05/2012 | variabel*** |
* für Dachanlagen mit bis zu 10 KW Nennleistung
** Vergütung für 80 Prozent des erzeugten Stroms. Weitere Einsparung durch Eigenverbrauch.
*** bei einem Zubau, der größer als der jährliche Zielkorridor (2.500 bis 3.500 Megawatt) ist, ist die Degression höher als ein Prozent. Die maximale Degression von 2,8 Prozent gilt dann, wenn mehr als 7.500 Megawatt im Jahr installiert werden.
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