Gebrauchte Immobilien kaufen

Die Auslandsimmobilie als Ruhesitz

Eine Auslandsimmobilie als Ruhesitz im Alter ist für viele Deutsche ein Traum. Bei der Auswahl der Immobilie ist vor allem die Infrastruktur zu achten.

Auslandsimmobilie
Eine eigene Auslandsimmobilie kann ein beschaulicher Ruhesitz fürs Alter sein. Foto: BHW

Für viele ein Traum: der Ruhesitz im Ausland. Südliche Regionen bieten mildes Klima, wenig Regen und mediterranes Flair, nördliche Regionen locken mit weiten Landschaften und viel Ruhe. Mit verbesserter medizinischer Versorgung, günstigen Lebenshaltungskosten und vergleichsweise niedrigen Immobilienpreisen rücken zunehmend auch Länder wie Zypern und die Türkei in das Blickfeld.

Auslandsimmobilie: Auf Tauglichkeit prüfen

Wer ein Haus oder eine Wohnung im Ausland für den Ruhestand kaufen will, sollte prüfen, ob die Immobilie überhaupt als Dauerwohnsitz geeignet ist. Es muss beispielsweise sichergestellt sein, dass die Heizung ausreichend dimensioniert ist. Ein offener Kamin oder ein kleiner Elektroofen sind oft nicht ausreichend. Der künftige Haus- oder Wohnungseigentümer sollte es auch nicht versäumen, seinen Ferienort zu unterschiedlichen Jahreszeiten aufzusuchen.

Ruhesitz: Auf Infrastruktur achten

Gerade ältere Menschen sollten vor dem Kauf ihrer Auslandsimmobilie darauf achten, dass nicht nur der Ruhesitz, sondern auch Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgungseinrichtungen leicht erreichbar sind. Nicht zufällig zieht es viele deutsche Senioren nach Mallorca, das über ein dichtes Netz von deutschen Ärzten und Pflegediensten verfügt.

Eine Überlegung wert sind auch Service-Wohnanlagen: Hier wohnt man ganz unabhängig in den eigenen vier Wänden, kann bei Bedarf jedoch auf Serviceleistungen wie Pflegedienste zurückgreifen. Viele Wohnungen sind altersgerecht gebaut, Cafés, Friseur und Schwimmbad wie auch Arztpraxen in unmittelbarer Nähe.

Versicherungsschutz im Ausland

In der Regel gibt es in EU-Ländern mit dem Bezug von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung keine Probleme. Auch in vielen anderen europäischen Ländern ist das dank Sozialversicherungsabkommen möglich.

Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben durch den Umzug ins Ausland unberührt. Ausnahmen gibt es bei der Riester-Rente, sofern der Umzug in ein Nicht-EU-Land erfolgt. Wer seinen Hauptwohnsitz im Alter außerhalb der EU verlegt, muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Ursprünglich wollte die deutsche Regierung grundsätzlich die Riester-Fördergelder zurückverlangen, wenn ein Umzug ins Ausland erfolgt. Der EuGH hielt diese Regelung jedoch nicht EU-konform. Riesterschädlich sind deswegen nur Umzüge, die in ein Land außerhalb der EU stattfinden.

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