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Loft-Living: Wohnen im Loft

Loft-Living: Großzügiges Wohnen in alten Fabriketagen oder unterm Dach – das Leben im Loft liegt im Trend.

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Loft-Living: Als Wohnform seit Jahren im Trend. Foto: Fotolia

Riesige helle Räume, der Charme alter Backsteinmauern oder der Dachlandschaften macht den Reiz vom Wohnen im Loft aus. Seit Jahren ist der Trend zu dieser Wohnform besonders in den Ballungsgebieten ungebrochen.

So werden alte Fabrikhallen, Lager, Stallungen und Dachgeschosse zu großzügigen Lofts umgebaut. Meist mit viel Luxusdetails und mit hochwertigen Materialien - billig ist das Loft-Living allerdings nicht, egal ob man eine Loftwohnung kauft oder mietet.

Aus der Not eine Tugend: Loft-Living

Das war nicht immer so. Ursprünglich wurde aus der Not eine Tugend gemacht. Leer stehende Fabrikhallen in New York dienten in den 1960er-Jahren Künstlern als günstiger Wohn- und Arbeitsraum, als Trendsetter gilt Andy Warhol. Viel saniert wurde dabei nicht, das Leben und Arbeiten im Loft war damals eine preiswerte Alternative zur konventionellen Wohnung. Das hat sich grundlegend gewandelt und die Nachfrage nach dem Loft-Living ist weiterhin ungebrochen. Vielerorts sind hierzulande alte Fabrik- und Lagerhallen bereits Mangelware, so dass man inzwischen sogar im neu gebauten Loft wohnen kann.

Loft kaufen und zehn bis zwölf Jahre Steuern sparen

Oft sind Loft-Rohlinge in denkmalgeschützten Gebäuden zu finden. Das bringt Käufern steuerliche Vorteile: Die Kosten von Sanierung und Modernisierung von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden können von der Steuer abgeschrieben werden. Selbstnutzer können neun Jahre lang jeweils zehn Prozent dieser Kosten von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen, um so beträchtlich Steuern zu sparen. Nicht steuerlich absetzbar sind der Kaufpreis für den Rohling und der Anteil am Grundstück. Da aber der Um- und Ausbau einer alten Fabriketage zum Loft meist erheblich teurer ist als das Gebäude selbst, kann der größte Teil steuerlich abgeschrieben werden.

Wer den Denkmal-Loft vermieten will, kann die Umbau- und Sanierungskosten sogar zu 100 Prozent von der Steuer absetzen: Acht Jahre lang neun und weitere vier Jahre lang sieben Prozent der Kosten für den Ausbau zur Loftwohnung können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Allerdings müssen umgekehrt die Mieteinnahmen als Einkommen versteuert werden.

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