Zwangsversteigerungsverfahren abwenden

Finanzielle Engpässe können zu einem Zwangsversteigerungsverfahren führen. Wer frühzeitig handelt, kann dies in vielen Fällen verhindern.

Frank Kemter
Zwangsversteigerungsverfahren, Vollstreckungsgericht
Um ein Zwangsversteigerungsverfahren zu verhindern, sollte man rechtzeitig mit seiner Bank reden. Foto. Fotolia

Wer die monatlichen Raten an seine Bank nicht mehr zahlen kann, steht irgendwann einmal vor dem Problem, dass diese beim Vollstreckungsgericht ein Zwangsversteigerungsverfahren einleitet.

Nicht zu lange warten

In vielen Fällen wollen Immobilieneigentümer nicht wahrhaben, dass sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Sie verdrängen die immer größer werdenden Zahlungsrückstände, bis es zu spät ist, die Zwangsversteigerung noch abzuwenden. So weit sollte man es nicht kommen lassen. Wer erkennt, dass er seinen Verpflichtungen nicht mehr ohne Einschränkungen nachkommen kann, sollte sich zunächst an seine Bank wenden. In vielen Fällen ist es zum Beispiel möglich, zeitweise eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren, um so zunächst die monatliche Belastung zu mindern. Bisweilen können Verhandlungen mit der Bank auch zu einer Änderung der Darlehensbedingungen führen. Zu solchen Zugeständnissen sind Banken zwar nicht verpflichtet. Sie sind aber auch nicht unbedingt daran interessiert, dass es zur Zwangsversteigerung kommt, da sie damit nicht nur viel Arbeit haben, sondern auch ein erhebliches Risiko eingehen. Auch eine Schuldnerberatung kann eine Anlaufstelle sein, wenn nichts mehr geht. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Am Markt befinden sich auch schwarze Schafe, die im Endeffekt nicht helfen, sondern nur an ihrer eigenen Gewinnmaximierung interessiert sind.

Tilgungsaussetzung oft nur vorübergehend hilfreich

Wer in einer finanziellen Schieflage ist, sollte sich dennoch Gedanken darüber machen, ob er auch mit Tilgungsaussetzung langfristig überhaupt in der Lage ist, die Immobilie abzubezahlen. Bestehen hier Zweifel, sollte versucht werden, die Immobilie am Markt zu verkaufen, bevor es zur Zwangsversteigerung kommt. Oft lassen sich so höhere Preise erzielen als bei einer Versteigerung.

Sofortige Beschwerde: Zwangsversteigerungsverfahren abwenden

Haben die Gläubiger bereits ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet, so muss noch nicht alles verloren sein. Gegen den Beschluss des Vollstreckungsgerichts, das Verfahren einzuleiten, kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zudem ist es möglich, einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens zu stellen. Das kann Erfolg haben, wenn der Schuldner plausibel darlegen kann, dass er binnen sechs Monaten die Gläubigerforderungen bedient. Das Vollstreckungsgericht kann in solchen Fällen die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens an die Bedingung knüpfen, dass der Schuldner während dieser sechs Monate Ratenzahlungen leistet. Doch auch hier gilt es, im eigenen Sinne Schadensminimierung zu betreiben. Es bringt nichts, das unabwendbare um ein paar Monate zu verzögern, nur um danach auf einem noch höheren Schuldenberg zu sitzen.

Kommt es tatsächlich zur Zwangsversteigerung, können die finanziellen Folgen für den Schuldner fatal sein. Denn mit dem Verlust des Eigenheims ist dieser nicht unbedingt alle seine Schulden los. Oft reichen die Erlöse aus der Versteigerung nicht aus, alle Gläubigeransprüche zu bedienen, so dass der ehemalige Eigenheimbesitzer nicht nur seine Immobilie verliert, sondern auch noch auf einem fünf- oder sechsstelligen Schuldenberg sitzt. Deshalb gilt immer: Je frühzeitiger man die Probleme angeht, desto höher sind die Chancen, den finanziellen Ruin zu vermeiden.

12-07-2012
2 von 11 Ratgeber

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