Schmale und kleine Grundstücke optimal nutzen
Schmale und kleine Grundstücke können für einen Bauherrn eine Chance sein, denn Baulücken machen den Hausbau in vielen Fällen erst finanzierbar.
Frank Kemter
Beim Hausbau sind die Kosten für ein Grundstück insbesondere in Ballungsräumen horrend, bisweilen übersteigen sie sogar die reinen Baukosten. Um das Budget nicht zu sprengen, sollten potentielle Bauherren auch Grundstücksangebote in Betracht ziehen, die auf den ersten Blick gar nicht attraktiv erscheinen. Schmale und kleine Grundstücke werden oft als schwierig zu bebauende Problemfälle betrachtet, doch mit Kreativität lassen sich auch auf solchen Bauplätzen attraktive Eigenheime errichten.
Schmale und kleine Grundstücke sind häufig sogar besonders attraktiv: Sie liegen als Baulücken oft in gewachsenen Wohngebieten, bisweilen direkt in der Stadt oder sehr stadtnah. Eine weitere Variante: Ältere Häuser sind bisweilen auf großen Grundstücken gebaut worden. Nach einer Grundstücksteilung kommen dann relativ kleine Parzellen auf den Markt. Solche Angebote gibt es immer wieder, etwa wenn die Erben eines Hauses das große Grundstück aufteilen. Ob man ein solches Grundstück zum Schnäppchenpreis erhält, hängt hauptsächlich von der Lage ab: In besonders begehrten Lagen werden selbst für kleine Grundstücke beachtliche Preise aufgerufen, wobei sich Parzellen mit ungünstigem Zuschnitt am Markt oft als schwer verkäuflich erweisen. Doch gerade dann, wenn in begehrten Lagen die Quadratmeterpreise mehrere hundert Euro betragen, bieten solche Grundstücke angehenden Bauherren die Chance, überhaupt an ein bezahlbares Stück Land zu kommen.
Auch bei schmalen und kleinen Grundstücken regelt das Baurecht die Bebaubarkeit
Die Frage, wie ein schmales und kleines Grundstück oder eine Baulücke bebaut werden darf, regelt das Baurecht. Entweder, es existiert kein Bebauungsplan für das Gebiet, in dem das Grundstück liegt: Dann muss die Bebauung in Einklang mit der bereits vorhandenen Bebauung erfolgen. Das heißt, dass Dachform- und Neigung, Anzahl der Stockwerke und das Erscheinungsbild sich in die Umgebung einfügen müssen. Liegt jedoch ein Bebauungsplan vor, dann ist verbindlich festgelegt, was gebaut werden darf und was nicht. Zu beachten ist dabei, dass in der Regel Abstandsflächen einzuhalten sind, oft sind dies drei Meter, wobei die Regelungen in den Bundesländern und den Gemeinden unterschiedlich sein können.
Eventuelle baurechtliche Beschränkungen sollten schon vor einem Grundstückskauf geklärt werden, zum Beispiel indem man eine Bauvoranfrage beim zuständigen Amt stellt. Dies geht auch ohne Architekt beziehungsweise Planer, so dass lediglich geringe Kosten in Form von Gebühren zu erwarten sind. Bauherren sollten außerdem frühzeitig weitere Fragen klären: Lässt sich eine Südausrichtung mit ausreichenden Belichtungsverhältnissen verwirklichen? Ist noch mit Erschließungskosten zu rechnen? Lassen sich auf dem kleinen Grundstück auch noch ausreichend Kfz-Stellplätze oder eventuelle Nebengebäude errichten?
Eine Alternative zum Bau eines freistehenden Hauses kann oft auch der Erwerb eines Reihenhauses sein. Auch hier sind die Grundstückskosten überschaubar.






