Vorsicht beim Grundstückskauf

Wann und wie ein Grundstück bebaut werden darf, sollte vor dem Kauf in Erfahrung gebracht werden.

Grundstückskauf, Bauland
Erschlossene Grundstücke können in der Regel zügig bebaut werden. Foto: LBS

Häuslebauer sollten genau in Erfahrung bringen, ob und wie ihr Traumgrundstück bebaut werden darf, bevor sie den Kaufvertrag unterschreiben. Unterschieden wird zwischen Bauerwartungsland, Bauland, Fertigbauland und fertigem freien Bauland, klärt der Verband privater Bauherren (VPB) auf.

  • Bauerwartungsland: Grünflächen, die im Flächennutzungsplan zwar schon als Bauland vorgesehen sind, für die aber noch kein Bebauungsplan existiert. Ein Rechtsanspruch auf Bebauung besteht nicht.
  • Bauland: unerschlossenes Grundstück, für das schon ein rechtsgültiger Bebauungsplan existiert. Der Bau kann sich eventuell hinziehen, bis das Grundstück erschlossen ist.
  • Fertigbauland: Es kann sofort mit der Hausplanung begonnen werden. Anschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser und Strom müssen aber noch vom Käufer gelegt und die anteiligen Kosten für die Erschließung bezahlt werden.
  • Fertiges freies Bauland: vollerschlossenes Grundstück. Es fallen keine weiteren Erschließungskosten an.

Grundstückskäufer sollten sich deshalb immer vor dem Kauf über den Stand der Bebaubarkeit informieren, rät der VBP. Im Zweifelsfall könne dies auch ein Bausachverständiger tun. Dieser prüft außerdem, ob Hochwasser oder drückendes Grundwasser das künftige Eigenheim gefährden könnten.

04-03-2005
 
 

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