Baurecht: Urteile
Bei Baupfusch haftet der Bauträger. Er kann die Haftung nicht einfach an die ausführenden Handwerker weiterreichen.
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Eine Vertragsklausel, nach der der Bauherr auf die ihm zustehende gesetzliche Gewährleistung ausdrücklich verzichtet, ist in der Regel ungültig.
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Bauunternehmen müssen für Baupfusch beim Hausbau aufkommen und nach geltendem Baurecht unter Umständen Schadensersatz für Mängel leisten. Alles Wissenswerte über Baurecht-Urteile rund um Architektenvertrag, schlüsselfertig Bauen und Baumängel.
Ist ein neues Haus wegen Mängelbeseitigungen zeitweise unbewohnbar, zahlt das Bauunternehmen die Hotelkosten.
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Sind die Baukosten höher als vereinbart, kann auch der Architekt haftbar gemacht werden. Ein höheres Honorar ist nicht zulässig und der Bauherr kann unter Umständen dem Architekten kündigen.
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Auch mangelhafte Planung des Architekten kann Baupfusch sein: Ist ein Keller deshalb feucht und schimmelig, haftet der Architekt.
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Ein eigener Wasseranschluss gehört prinzipiell zu einem schlüsselfertig errichteten Haus.
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Bauträger können nicht einfach nur das in der DIN 4109 geforderte Schallschutz-Minimum liefern: Der Käufer hat ein Anrecht auf zeitgemäßen Schallschutz.
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Bei Baupfusch hat der Bauherr Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings bekommt er nicht den vollen Betrag, wenn er den Mangel nicht beseitigt.
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Baurecht-Urteile: So entscheiden die Richter über schlüsselfertig Bauen, Architektenvertrag und Schadensersatz.