Geht die Nebenkostenabrechnung verspätet beim Mieter ein, geht der Vermieter im Falle einer Nachforderung leer aus.
von Frank KemterDer Vermieter muss sich bei der Nebenkostenabrechnung an Fristen halten: Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Betriebskosten mit dem Mieter abrechnen. Versäumt er dies, sind Nachforderungen ausgeschlossen. Ergibt die Abrechnung ein Guthaben, muss der Vermieter dieses allerdings an seinen Mieter auszahlen. Vereinbarungen im Mietvertrag, die hiervon abweichen, sind ungültig.
Ausnahme: Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten, was er aber möglicherweise erst in einem Prozess beweisen muss. Bei der Nebenkostenabrechnung gilt ausnahmsweise: Gleiches Recht für alle. Auch der Mieter muss Einwände innerhalb von zwölf Monaten nach Zustellung der Abrechnung mitteilen. Meldet er seine Einwände verspätet an, so geht auch er leer aus.
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