Bis zu drei Monatsmieten kann ein Vermieter als Mietkaution für eine Wohnung verlangen. Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter.
von Frank KemterDer Vermieter einer Wohnung kann maximal drei Monatsmieten Mietkaution von seinem Mieter verlangen. Diese dient der Absicherung von Forderungen, die der Vermieter eventuell einmal an den Mieter richten wird - etwa wegen rückständiger Mieten oder wegen Beschädigungen. Der Mieter kann die Mietkaution wahlweise auf einen Schlag zahlen oder aber in drei gleich hohen Monatsraten. Mehr als drei Monatsmieten sind grundsätzlich unzulässig. Außerdem muss der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Dies soll den Mieter davor schützen, dass im Falle einer Insolvenz des Vermieters die Kaution verloren ist. Denn er bekommt sie ja nach Ende des Mietverhältnisses zurückbezahlt, sofern der Vermieter keine Ansprüche - etwa wegen Mängeln in der Wohnung - geltend macht.
Mehr als drei Monatsmieten darf der Vermieter nie als Mietkaution verlangen. Möglich ist es aber, anstelle einer Kaution als Sicherheit eine Bürgschaft zu stellen. In manchen Fällen sind es die Eltern, die für ihre Töchter und Söhne beim Vermieter bürgen. Doch auch hier gilt: Die Höhe der Bürgschaft darf ebenfalls nur drei Monatsmieten betragen. Es ist übrigens auch möglich, Kautionsbürgschaft und Mietkaution zu mischen, solange die Summe beider Mietsicherheiten maximal drei Monatsmieten beträgt. Kautionsbürgschaften bieten zudem auch Banken und einige darauf spezialisierte Firmen an - diese verlangen hierfür einen bestimmten prozentualen Betrag als Gebühr.
Bei Mietkaution.org findet man einen umfassenden Überblick zu Mietkaution und Kautionsbürschaft. Tipps und Informationen für Mieter und Vermieter.
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