Modernisierung der Mietwohnung

Will der Vermieter das Haus oder die Mietwohnung modernisieren, muss er dies dem Mieter drei Monate vorher mitteilen. Der Mieter muss alle Arbeiten dulden, die Energieeinsparungen zur Folge haben. Eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Frank Kemter
Modernisierung, Mietwohnung, Mieterhöhung
Der Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn die Modernisierung den Wohnwert erhöht oder diese zu Energieeinsparung führt. Foto: Fotolia

Auch wenn der Vermieter neuen Wohnraum schaffen will, kann der Mieter nicht widersprechen. Härteregelungen ermöglichen es den Bewohnern, bestimmte Renovierungsarbeiten zu verhindern - etwa wenn diese die Lebensqualität in der Wohnung erheblich beeinträchtigen.

Wohnungskündigung wegen Modernisierung

Die Reform des Mietrechts im Jahre 2001 hat den Kreis derer erweitert, die eine Modernisierung nicht grundsätzlich dulden müssen. Alle dauerhaft in dem Haushalt des Mieters lebenden Personen können widersprechen, auch wenn sie nicht mit dem Mieter verwandt sind. Außerdem darf der Mieter jetzt das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn der Vermieter die Miete wegen der Modernisierung erhöht.

Mieterhöhung wegen Modernisierung

Eine Modernisierung der Mietwohnung, die den Wohnwert erhöht oder zu einer Energie oder Wassereinsparung führt, berechtigt den Vermieter zu einer Mieterhöhung. Er kann elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

07-09-2010
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