Viele Kinder wünschen sich zu Weihnachten ein Haustier. Ob Hundewelpe, Katze und Co. bedenkenlos in der eigenen Wohnung gehalten werden können, erklärt Immowelt.de.
Fast jedes Kind wünscht sich ein Haustier. Gerade zu Weihnachten stehen Meerschweinchen, Hundewelpe und Katze oft ganz oben auf dem Wunschzettel. Immowelt.de erklärt, in welchem Fall die Tiere ohne weiteres in der Mietwohnung gehalten werden dürfen und wann der Vermieter um Zustimmung gefragt werden muss.
Grundsätzlich ist die Kleintierhaltung in der Wohnung erlaubt, auch wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgeschrieben ist. Will die ganze Familie die Verantwortung für das Haustier gemeinsam tragen, muss der Vermieter über Hamster, Hasen und Kanarienvogel in der Mietwohnung nicht gefragt werden.
Haben Aquarien und Terrarien eine für die Wohnung angemessene Größe, muss der Vermieter auch nicht im Voraus informiert werden. Sogar exotische Tiere wie diverse Spinnen gelten als Kleintiere. Sind sie nicht gefährlich, können auch ohne Zustimmung des Vermieters als Haustier gehalten werden.
Immer wieder gibt es Streit darüber, ob Katzen zu den grundsätzlich erlaubten Kleintieren gehören. Wer einen Stubentiger als Haustier halten möchte, sollte den Vermieter daher sicherheitshalber um seine Einwilligung bitten.
Generell muss der Vermieter bei größeren Haustieren wie Hunden um Erlaubnis gefragt werden. Eine Ausnahme: Die Haltung ist im Mietvertrag bereits ausdrücklich erlaubt. Entwickelt sich der Hund aber vom putzigen Weihnachtsgeschenk zum lauten, anhaltenden Kläffer, kann der Vermieter seine Erlaubnis zur Haltung unter Umständen auch widerrufen.
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