Mieter haben in der Regel kein Anrecht auf Belegkopien ihrer Nebenkostenabrechnung, sondern nur ein Recht auf Belegeinsicht. Bei dieser Gelegenheit dürfen sie die Belege allerdings fotografieren oder einscannen. mehr
Mietnebenkosten müssen binnen Jahresfrist mit Mietern abgerechnet werden. Endet die Frist am Jahresende, so ist es zu spät, wenn der Vermieter die Abrechnung des Vorjahres am Spätnachmittag des 31.12. in den Briefkasten wirft. mehr
Zwar muss der Vermieter mit seinem Mieter die Nebenkosten pünktlich abrechnen. Doch bei der Abrechnung selbst sind Ungenauigkeiten erlaubt, entschied der Bundesgerichtshof. mehr
Urteil: Ein ausziehender Mieter muss nicht für die Kosten einer Zwischenablesung aufkommen. Dies sind Kosten der Verwaltung, die in der Regel der Vermieter zu tragen hat. mehr
Rund ein Drittel der Deutschen glaubt, die beständigen Energiepreiserhöhungen durch bewusste Sparmaßnahmen kompensieren zu können. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfragen des Immobilienportals Immowelt.de. mehr
Mieter haben es nicht leicht, wenn sie die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung überprüfen wollen: Sie haben kein Anrecht auf Beleg-Kopien, um die Abrechnung auf Richtigkeit zu überprüfen. mehr
Ein Vermieter muss seinen Mietern spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung zuschicken. Verspätet er sich, muss der Mieter für eventuelle Nachzahlungen nicht mehr aufkommen. mehr
Bei der Grunderwerbsteuer gibt es eine gesetzliche Neuregelung: Die Höhe der Steuer ist jetzt Sache der Bundesländer. Berlin hat als erstes Land bereits den Steuersatz erhöht. mehr