Nebenkosten & Betriebskosten

Arten von Betriebskosten

17 Arten von Betriebskosten darf der Vermieter laut Betriebskostenverordnung mit seinem Mieter abrechnen. Allerdings muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter diese Nebenkosten trägt.

von Frank Kemter
Betriebskosten, Betriebskostenverordnung, Nebenkostenabrechnung
Laut Betriebskostenverordnung kann der Vermieter 17 Arten von Betriebskosten abrechnen. Dazu zählen auch die Heizkosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Foto: Fotolia

17 Arten von Betriebskosten darf der Vermieter laut Betriebskostenverordnung mit seinem Mieter abrechnen. Allerdings muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter diese Nebenkosten trägt.

Die Liste der umlagefähigen Betriebskosten ist lang. Insgesamt 17 Positionen von Nebenkosten führt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf.

Umlagefähige Betriebskosten

  • Grundsteuer (laufende öffentliche Lasten)
  • Wasser
  • Abwasser
  • Heizkosten (Brennstoffe beziehungsweise Strom sowie Inspektion der Heizanlage, aber auch Contracting)
  • Warmwasser (inklusive der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten)
  • Kosten von Heizungs- und Warmwasserversorgungs-AnlagenBetriebskosten für Aufzüge
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • GartenpflegeAußen- und Treppenhausbeleuchtung (sowie die Beleuchtung der Gemeinschaftsräume)
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen (Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug)
  • Hauswart
  • Betriebskosten für TV-Anschlüsse (Wartung der Gemeinschafts-Antennenanlagen, Verteilanlagen des Breitbandkabelnetzes sowie Gebühren)
  • Waschmaschinen (Betriebsstrom sowie Wartung und Pflege)
  • Sonstige Betriebskosten (zum Beispiel die Betriebskosten für eine Gemeinschafts-Sauna)

Nicht alle Kosten sind Betriebskosten

Nachfolgende Kosten sind laut Betriebskostenverordnung keine umlagefähigen Betriebkosten und damit reine Vermietersache:

  • Kosten für eine Hausverwaltung
  • Instandhaltungsrücklagen
  • Bankgebühren
  • Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen
  • Kreditzinsen
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