Nebenkosten & Betriebskosten

Nebenkosten abrechnen: Tipps für Vermieter

Der Vermieter muss binnen Jahresfrist mit seinem Mieter die Nebenkosten abrechnen. Der Mieter darf auch in alle Belege einsehen.

von Frank Kemter
Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Frist, Vermieter
Der Vermieter sollte zügig die Nebenkosten abrechnen: Denn versäumt er die Frist von einem Jahr, verfallen etwaige Nachforderungen. Foto: Fotolia

Der Vermieter muss sich bei der Nebenkostenabrechnung an Fristen halten, da ansonsten Ansprüche verjähren. Der Mieter hat Anspruch darauf, die Belege einzusehen.

Vermieter müssen bei der Nebenkostenabrechnung auf einiges achten: So ist eine Frist einzuhalten und auch auf Formalien muss geachtet werden. Außerdem hat der Mieter Anspruch darauf, dass er sich die Belege anschauen darf.

Nebenkosten abrechnen: Frist einhalten

Den schlimmsten Fehler, den Vermieter seit Einführung des neuen Mietrechts begehen können ist: bummeln. Der Vermieter muss mit seinem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkosten abrechnen. Wird diese Frist überschritten, heißt das: Es sind keine Nachforderungen mehr möglich. Der Vermieter geht dann leer aus. Die Verjährungsfrist für pünktlich erfolgte Nebenkostenabrechnungen beträgt drei Jahre.

Formalien einhalten

Auch sonst sollten Formalien bei der Nebenkostenabrechnung eingehalten werden, um Ärger vorzubeugen. Dazu zählen unter anderem: Angabe zum Absender (Vermieter oder Hausverwalter) mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner/Sachbearbeiter, Name und Anschrift des Mieters, Bezeichnung der Wohnung mit exakter Größe und Nennung des Stockwerks, der exakte Abrechnungszeitraum, Aufzählung aller umlagefähiger Kosten.

Nebenkostenabrechnung: Einsicht in die Belege

Zwar hat der Mieter ein Recht, alle für die Abrechnung relevanten Belege einzusehen. Anspruch auf Beleg-Kopien haben Mieter allerdings nur dann, wenn Wohnort des Mieters und Vermieters sehr weit voneinander entfernt sind, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Ansonsten gilt beim Nebenkosten abrechnen: dem Mieter ist es zumutbar, den Vermieter (oder den Verwalter) zu besuchen, um dort in die Belege einzusehen (BGH; Az.: VIII ZR 78/05).

Nebenkosten einfach online mit der professionellen Nebenkostenabrechnung Software schnell und richtig abrechnen. So wird die Verwaltung von Miet- und Gewerbeobjekten - auch für Objekte mit mehreren Gebäuden - einfacher und effizienter.

Zum Thema auf immowelt.de
News auf immowelt.de
4 von 7 Ratgeber
 

© Immowelt AG 2012   © Marktplatz für Wohnung, Wohnungen, Immobilien und Häuser

Feedback abgeben