Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung prüfen und auch, ob der Vermieter innerhalb der zulässigen Frist abrechnet. Sie haben ein Recht darauf, in die Belege einzusehen.
von Frank KemterNicht jede Nebenkostenabrechnung ist zu 100 Prozent korrekt. Mieter können deshalb in die Belege einsehen und die Nebenkostenabrechnung prüfen.
Mieter müssen eine Nebenkostenabrechnung nicht immer einfach akzeptieren. Sie haben ein Recht darauf, die Abrechnung zu prüfen: so muss Einsicht in die Belege gewährt werden und der Vermieter muss auch einen zulässigen Abrechnungsmaßstab verwenden.
Überhöhte Forderungen des Vermieters? Oder tatsächlich gestiegene Kosten und ein höherer Verbrauch? Das fragt sich so mancher Mieter, wenn alljährlich die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert kommt. Dort steht dann oft: Nachzahlung. Klarheit, ob alles mit rechten Dingen zugeht, schafft ein Einblick in die Belege. Mieter haben zwar ein Anrecht darauf, die Unterlagen einzusehen. Entgegen der Auffassung vieler Instanzgerichte urteilte der Bundesgerichtshof jedoch, dass der Mieter kein Anrecht darauf hat, Kopien zu verlangen, wenn es ihm zumutbar ist, die Belege direkt einzusehen (Az.: VIII ZR 78/05). Der Vermieter könne sich den zusätzlichen Aufwand durch das Anfertigen von Fotokopien ersparen und dem Mieter mögliche Unklarheiten direkt erläutern.
Wenn Mieter ihre Nebenkostenabrechnung prüfen, sollten sie auch einen Blick auf den Abrechnungsschlüssel werfen. Stimmt er mit den Vereinbarungen im Mietvertrag überein? Entspricht er überhaupt geltendem Recht? Dabei gilt es, auch auf Formulierungen zu achten: Werden etwa pauschal "sonstige Kosten" abgerechnet, können Sie dem widersprechen. Sie haben ein Anrecht darauf zu wissen, welche Kosten sich dahinter verbergen. Denn nur so ist die Abrechnung transparent und nachprüfbar. Haben Sie immer noch Bedenken, sollten Sie sich an Experten wenden, zum Beispiel an den örtlichen Mieterverein. Rechtliche Schritte dagegen sind immer erst der letzte Schritt, denn die Kosten für einen Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren können enorm sein.
Exakt und bestimmten Regeln folgend musste eine Nebenkostenabrechnung schon immer sein. Seit der Änderung des Mietrechts vor einigen Jahren muss es aber auch recht schnell gehen: Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Abrechnung vorlegen. Versäumt er diese Frist, verliert er Ansprüche auf eventuelle Nachzahlungen. Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet. Umgekehrt gilt: Ergibt eine verspätet abgelieferte Nebenkostenabrechnung, dass der Mieter Geld zurückbekommt, hat er weiterhin Ansprüche darauf.
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