Nebenkosten & Betriebskosten

Mieter: Weniger Rechte bei Nebenkosten-Abrechnungen

Urteil: Mieter haben keinen Anspruch auf Kopien von Nebenkosten-Belegen. Auch die Gewerbeeinheiten im Wohnhaus muss der Vermieter nicht immer gesondert abrechnen.

Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung: Mieter haben kein Anrecht auf Beleg-Kopien.

Mieter müssen künftig höhere Hürden überwinden, wenn sie an den Nebenkostenabrechnungen ihres Vermieters etwas auszusetzen haben. Entgegen der Auffassung mancher Instanz-Gerichte haben Mieter kein Anrecht auf die Zusendung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 78/05). Etwas anderes gelte allerdings für Sozialwohnungen. Auch wenn es für den Mieter unzumutbar sei, direkt beim Eigentümer oder bei der Hausverwaltung die Unterlagen einzusehen, kann ausnahmsweise ein Anrecht auf Fotokopien bestehen.

Im verhandelten Fall war es dem Mieter aber nicht unzumutbar, die Unterlagen direkt einzusehen, denn die Mietwohnung und die Hausverwaltung befanden sich in derselben Stadt. Eine Einsichtnahme in die Rechnungsbelege ermögliche es dem Mieter hinreichend, die Abrechnung zu überprüfen. Der Vermieter könne sich den zusätzlichen Aufwand durch das Anfertigen von Fotokopien ersparen und dem Mieter mögliche Unklarheiten direkt erläutern.

Im selben Urteil stellte der BGH außerdem fest, dass in gemischt genutzten Häusern (Wohnen und Gewerbe) auch die Nebenkosten nicht immer getrennt abzurechnen sind. Ein Vorwegabzug von bestimmten Kosten, die auf die Gewerbeflächen entfallen, ist zumindest dann nicht nötig, wenn dadurch keine oder kaum Mehrkosten für die Wohnungsmieter entstehen. Auch hier gilt: Für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) gilt das Gegenteil. Hier ist es für bestimmte Mietverhältnisse gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Voraufteilung zwischen Wohn- und Gewerbeflächen vorgenommen wird.

Zum Thema auf immowelt.de
News auf immowelt.de
26 von 33 News
 

© Immowelt AG 2012   © Marktplatz für Wohnung, Wohnungen, Immobilien und Häuser

Feedback abgeben