Tipps für Immobilienmakler
Immobilienmakler werden kann - fast - jeder. Doch zum Berufsbild gehören sehr viel mehr Qualifikationen, als einfach nur eine Gewerbeerlaubnis einzuholen.
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Urteil: Käufer, die sich von zwei Maklern eine Immobilie nachweisen lassen, zahlen auch dem ersten Makler den Maklerlohn.
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Kleine Ungenauigkeiten wie missverständliche Provisionsangaben können für Makler kostspielige Abmahnungen zur Folge haben. Tipps für Immobilienmakler, Infos zum Maklerrecht und Fehler die Makler vermeiden sollten. Außerdem: Fallstricke, die Provision gefährden und zu Abmahnungen führen können.
Ein per E-Mail an den Interessenten geschicktes Exposé kann ausreichend dafür sein, dass ein Maklervertrag mit Provisionspflicht im Erfolgsfall abgeschlossen wurde.
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Ein Makler kann bei der Vermietung eines Neubaus die bereits bezahlte Provision behalten, wenn die Immobilie zum vereinbarten Termin noch nicht fertig gestellt ist.
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Höhe der Maklerprovision: Im Zweifel zählen schriftliche Vereinbarungen und nicht mutmaßliche mündliche Absprachen.
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Makler können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung von Ihren Kunden verlangen. Dabei sind allerdings Regeln zu beachten.
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Vorsicht Falle: Eine in einem vorformulierten Vertrag festgelegte Reservierungsgebühr ist oft unzulässig. Der Makler muss dann dem Interessenten, der sich gegen den Erwerb entscheidet, das Geld zurückzahlen.
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Ein Makler kann für eine Verletzung seiner Beratungspflicht, die in einem für den Kunden unvorteilhaften Vertragsabschluss mündet, haftbar gemacht werden.
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Die Doppeltätigkeit eines Maklers für beide Seiten ist grundsätzlich zulässig. Der Makler muss seine Vertragspartner darauf allerdings hinweisen.
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Urteil: Eine Einsicht in die Grundakte des Grundbuchs, um den Kaufpreis zu erfahren, ist einem Nachweismakler nur dann zu gewähren, wenn die Wahrscheinlichkeit beträchtlich ist, dass überhaupt ein Provisionsanspruch besteht.
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Maklerhaftung: Zwar muss ein Makler nicht alle Angaben des Verkäufers nachprüfen. In manchen Fällen kann er aber dennoch zivilrechtlich belangt werden.
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Makler sollten sehr vorsichtig bei der Formulierung von Zusatzdienstleistungen sein, um nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstoßen und eine Abmahnung zu riskieren. Die Formulierung „Mietvertrag kostenlos“ ist aber zulässig, entschied ein Gericht.
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Immer wieder erhalten Makler wegen kleiner Ungenauigkeiten ärgerliche und kostspielige Abmahnungen. Unter anderem können missverständliche Provisionsangaben im Exposé dazu führen.
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Makler erhalten für ihre Leistungen eine Maklerprovision. Doch auch hier gibt es Fallstricke, denn die Provision kann gefährdet sein, wenn einige Details nicht beachtet werden.
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Maklerrecht und Tipps für Immobilienmakler: So können Makler kostspielige Abmahnungen vermeiden.