Tipps für Mieter

Was tun bei Mietrückständen?

Mietrückstände können schnell zu einer kritischen Situation für Mieter führen. Denn eine Kündigung des Mietverhältnisses kann relativ schnell die Folge sein.

von Frank Kemter
Mietrückstände, Mietrückstand
Mietrückstände können die Kündigung und in Folge die Räumung der Wohnung zur Folge haben. Foto: Fotolia

Das kann so manchem Mieter passieren: Eine unvorhergesehene Ausgabe führt zu Ebbe in der Kasse und das Geld reicht nicht mehr für die Miete. Doch allzu viel Laissez-Faire sollten Mieter in einer solchen Situation nicht an den Tag legen. Denn Ärger mit dem Vermieter ist schnell vorprogrammiert.

Mietrückstände können schnell eine Kündigung zur Folge haben

So ist der Vermieter laut Gesetz berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn der Mieter zweimal hintereinander die Miete gar nicht oder nur teilweise zahlt, wobei der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete betragen muss. Und auch dann, wenn sich über einen längeren Zeitraum ein Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten ergibt, kann der Vermieter den Mieter vor die Türe setzen. Die eigenen Mietverbindlichkeiten zu ignorieren, kann also schnell gefährlich werden.

Allerdings kennt das Gesetz einen Ausweg für den säumigen Mieter: Zahlt er spätestens zwei Monate, nachdem ihm die Räumungsklage zugestellt wurde, so wird die Kündigung unwirksam (BGB, § 569). Diese Gnade-vor-Recht-Regelung kann ein Mieter allerdings maximal einmal alle zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Ordentliche Kündigung trotz verspäteter Zahlung

Dennoch ist es nicht ratsam, es mit Mietrückständen so weit kommen zu lassen. Der Vermieter kann nämlich gleichzeitig mit der fristlosen Kündigung auch hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen. Und letztere ist unter Umständen auch dann gültig, wenn die fristlose Kündigung unwirksam wird. Denn diese wird im Falle einer Zahlung deshalb nichtig, damit Obdachlosigkeit vermieden wird. Bei einer ordentlichen Kündigung verbleibt dem Mieter Zeit, sich nach einer neuen Bleibe umzusehen.

Mietrückstände: Schnell mit dem Vermieter reden

Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte sich deshalb unverzüglich mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Viele Vermieter zeigen sich entgegenkommend, indem sie beispielsweise die Möglichkeit einräumen, ausstehende Mietzahlungen in Raten abzuzahlen. Das ist auch für den Vermieter sinnvoll. Denn eine Kündigung mit anschließender Räumungsklage und Zwangsräumung kann viele Tausend Euro kosten - die der Vermieter in der Regel erst einmal vorschießen muss.

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