Wie die Mietkaution angelegt werden kann
Vermieter und Mieter können sich frei entscheiden, wie die Mietkaution angelegt werden soll. Statt einer Barkaution ist alternativ auch eine Kautionsbürgschaft möglich.
Frank Kemter
Die Mietkaution muss nicht unbedingt auf einem Sparbuch angelegt werden. Es sind Alternativen möglich, auf die sich Mieter und Vermieter einigen können. Zu beachten ist allerdings immer, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen ist und dass sie drei Monatsmieten nicht übersteigen darf.
Kaution auf dem Sparbuch ist weit verbreitet
Die einfachste Variante der Anlage ist nach wie vor das Kautions-Sparbuch. Nachteil: Die Zinsen sind in der Regel sehr gering und liegen in den meisten Fällen unter der Inflationsrate. Dadurch sinkt im Laufe der Jahre der Gegenwert der Sicherheit. Mieter und Vermieter können sich zum Beispiel aber auch darauf einigen, dass die Mietsicherheit in einen Aktienfonds eingezahlt wird. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis allerdings selten Gebrauch gemacht: Zwar bietet sich hier die Chance auf eine höhere Rendite, doch sind auch die Risiken eines Verlustes gegeben. So kann, soll die Kaution in Anspruch genommen werden, der Kurs im schlimmsten Fall deutlich unter dem ehemaligen Einstandspreis liegen. Diese Variante ist deshalb nur dann zu empfehlen, wenn sich beide Vertragspartner des Risikos bewusst und auch bereit sind, dieses einzugehen. Alternativ stehen auch andere Fondsanlagen wie etwa Immobilienfonds oder Rentenfonds für die Anlage zur Verfügung. Auch hier gibt es Chancen und Risiken, jedoch sind diese wie auch die Kursschwankungen geringer als etwa bei Aktienfonds. Dafür sind aber auch die Renditechancen niedriger.
Bürgschaft als Alternative zur Kaution
Statt einer Barkaution kann auch eine Bürgschaft geleistet werden. Als Bürge können zum Beispiel Verwandte auftreten. Auch bei Bürgschaften gilt: Die Höhe darf maximal drei Monatskaltmieten betragen. Es ist rechtlich nicht zulässig, eine höhere Bürgschaft zu verlangen. Bürgen müssen sich in diesem Fall also nicht die Sorge machen, dass sie im Schadensfall unbegrenzt haften müssen.
Seit einiger Zeit gibt es zudem einige professionelle Anbieter, die gegen regelmäßige Gebühren Kautionsbürgschaften anbieten. Vorteil für den Mieter: Er kann sein Geld anderweitig verwenden. Kommt es zum Fall, dass der Vermieter den Bürgen - hier stehen meist Versicherungsgesellschaften - in Anspruch nimmt, heißt das allerdings nicht, dass der Mieter mit keinen Kosten zu rechnen hat. Die bürgenden Gesellschaften treten gegenüber dem Vermieter lediglich in Vorleistung und holen sich das Geld später vom Mieter zurück. Die Anbieter von Kautionsbürgschaften verlangen vom Mieter meist um die fünf Prozent der Kautionssumme als jährliche Prämie sowie in manchen Fällen einmalige Abschlusszahlungen oder jährliche Servicepauschalen. So summieren sich im Laufe der Jahre die Kosten für den Mieter doch, so dass es in manchen Fällen sinnvoll sein kann, doch besser eine Barkaution zu leisten.
