Möblierte Wohnung zu klein: Mietminderung

Auch für möblierte Wohnungen gilt: Ist die Wohnfläche mehr als zehn Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter die Miete mindern.

Frank Kemter
möblierte Wohnung
Auch für eine möblierte Wohnung gilt: Ist die Wohnfläche deutlich kleiner als vereinbart, kann der Mieter die Miete mindern. Foto: Fotolia

Flächenunterschreitungen bei Mietwohnungen rechtfertigen in aller Regel eine Mietminderung, wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent ausmacht. Dies gilt auch für eine möblierte Wohnung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 209/10).

Mietminderung auch bei zu kleiner möblierter Wohnung

Im verhandelten Fall stellte sich nachträglich heraus, dass eine angeblich 50 Quadratmeter große Zwei-Zimmer-Wohnung lediglich 44,3 Quadratmeter hatte. Sie maß also rund 11,5 Prozent weniger, als dies im Mietvertrag vereinbart war. Der Mieter wollte die Miete rückwirkend um knapp 2.000 Euro mindern. Der Vermieter gestand ihm aber nur eine Kürzung um knapp 740 Euro zu. Sein Argument: Es handle sich um eine möblierte Wohnung, die Nutzung der Wohnung sei wegen der Größenabweichung nicht eingeschränkt, da alle Einrichtungsgegenstände und der Hausrat Platz fänden. Mithin läge kein Mangel vor.

Die BGH-Richter wollten dieser noch von der Vorinstanz abgesegneten Argumentation nicht folgen: Im verhandelten Fall seien zwar die Möbel ausdrücklich in der Nettomiete enthalten gewesen und fänden ausreichend Platz in der Wohnung. Es läge aber kein Fall vor, in dem beispielsweise ein konkret im Mietvertrag ausgewiesener Möblierungszuschlag vereinbart gewesen sei. Grundlage für die Mietminderung für die möblierte Wohnung, so die Argumentationskette der Richter, sei daher die Nettomiete der Wohnung, unabhängig von der Frage, ob alle Einrichtungsgegenstände in der zu kleinen Wohnung Platz fänden. Da die Abweichung mehr als zehn Prozent betrug, durfte der Mieter die Miete mindern. Mit dem Urteil verfestigt der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung, wonach der Mieter immer dann die Miete mindern kann, wenn die Wohnung mehr als  zehn Prozent kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben.

12-09-2011
Zum Thema auf immowelt.de
1 von 8 Ratgeber

Sie möchten Ihr Unternehmen hier präsentieren?

Profitieren Sie von der Bekanntheit von www.immowelt.de und nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Tel.: +49 (0)911/520 25-20

E-Mail: info@immowelt.de
 

© Immowelt AG 2013   © Marktplatz für Wohnung, Wohnungen, Immobilien und Häuser

tracking